11.2.1 Sozialpädagogische Maßnahmen für bes. Zielgruppen der Jugendsozialarbeit 05 73, TGr. 90 102.000 102.000
Niedersachsen ist gerade für den Bereich der Erzeugung von Energie aus Windkraft das führende Bundesland und setzt weltweit technologisch in diesem Segment Maßstäbe. Unternehmen mit starker Expansion und hoher internationaler Reputation haben ihren Firmensitz in Niedersachsen oder entwickeln und erforschen von hier aus im Firmenverbund Produkte der Zukunft. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Windenergie, sondern auch für andere Bereiche wie Brennstoffzellentechnologie, Anwendung von Solartechnik und Biomasse als Technologiefeld der Zukunft. Für die Ausrichtung der internationalen Konferenz zu erneuerbaren Energien hat sich die Bundesregierung für den Standort Bonn entschieden. Gerade die Niedersächsische Landesregierung und das Umweltministerium wollen Niedersachsen bei jeder Gelegenheit als bundesweit führenden Standort für erneuerbare Energien und zukunftweisende Schlüsseltechnologien im Energiesektor darstellen.
1. Hat sich die Niedersächsische Landesregierung um die Ausrichtung der internationalen Konferenz zu erneuerbaren Energien in Hannover überhaupt beworben, oder ist Nieder
sachsen dabei in Berlin „durch den Rost“ gefallen, weil der Anspruch des nordrheinwestfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement, die Rhein-Ruhr-Region sei der bundes- und weltweit führende Standort für erneuerbare Energien und zukunftweisende Schlüsseltechnologien in diesem Bereich, bei der Bundesregierung als realistischer angesehen worden ist?
2. Aus welchem Grunde hat es keine erkennbaren politischen Anstrengungen gegeben, um eine internationale Tagung dieser Qualität und Langzeitwirkung durchzuführen, obwohl gerade der international durch die EXPO 2000 renommierte und für derartige Themen prädestinierte Standort Hannover - im Verbund mit anderen Standorten in Niedersachsen - alle räumlichen, fachlichen und technologischen Ressourcen gehabt hätte?
3. Weshalb ist die Landesregierung inaktiv, wenn es um Initiativen und Bewerbungen für die Ausrichtung internationaler Veranstaltungen und Fachtagungen für spezielle Marktsegmente geht, die auf den Wirtschaftsstandort Niedersachsen abgestimmt sind und gerade im Hinblick auf neue Absatzmärkte und Kooperationschancen erhebliche Chancen bieten könnten?
Im Rahmen des Weltgipfels der Vereinten Nationen im September 2002 in Johannesburg ist es gelungen, die Frage des Zugangs zu Energie und die Förderung erneuerbarer Energien auf die Agenda zu heben. In diesem Zusammenhang hat Herr Bundeskanzler Schröder erklärt, dass er zu einer internationalen Konferenz über erneuerbare
Energien nach Deutschland einladen werde. Er wolle damit im Energiebereich an die Erfolge der internationalen Bonner Wasserkonferenz in 2001 anknüpfen.
Nach den hier vorliegenden Informationen ist die Wahl des Konferenzortes kurzfristig und unabhängig von den Potenzialen einzelner Bundesländer im Aktionsfeld erneuerbare Energien erfolgt. Es handelt sich um eine Entscheidung der Bundesregierung, die einer vorherigen Abstimmung mit den Bundesländern nicht bedarf und die Zukunftssicherung der Stadt Bonn nach dem Verlust der hauptstadtbedingten Funktionen als besonderen Aspekt berücksichtigt. Die Stellung des Landes Niedersachsen als bundesweit führender Standort für erneuerbare Energien und zukunftsweisende Schlüsseltechnologien im Energiesektor wird durch die Wahl des Konferenzortes keineswegs geschmälert. Im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsbemühungen bietet die Konferenz vielmehr die Basis für einen (inter-) nationalen Erfolg, von dem auch alle deutschen Bundesländer profitieren werden.
Zu 1: Die Entscheidung der Bundesregierung, eine internationale Konferenz für erneuerbare Energien in Deutschland durchzuführen, ist in eigener Zuständigkeit erfolgt. Eine Abstimmung mit den Bundesländern ist nicht vorausgegangen und war auch nicht erforderlich. Die Wahl des Konferenzstandortes steht in keinem Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit und den Zukunftspotenzialen einzelner Bundesländer im Bereich erneuerbare Energien.
Zu 2: Der Stellenwert, den das Aktionsfeld erneuerbare Energien im Rahmen des Weltgipfels von Johannesburg erlangt hat, ist erfreulich. Die Bundesregierung hat auf diese unerwartete Entwicklung zügig und im nationalen Interesse reagiert. Die Planungen waren im Vorfeld nicht bekannt. Entsprechend war es nicht möglich, einen niedersächsischen Standort als Konferenzort anzubieten.
Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung hat in der Vergangenheit jede Gelegenheit erfolgreich genutzt, Niedersachsen im Rahmen internationaler Veranstaltungen und Fachtagungen als bundesweit führenden Standort für erneuerbare Energien und zukunftsweisende Schlüsseltechnologien zu präsentieren: Die deutsche Windenergiekonferenz
DEWK 2002 wurde in Kooperation mit dem Deutschen Windenergie Institut bereits zum achten Mal mit 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem In- und Ausland in Wilhelmshaven durchgeführt. Auf der Hannover Messe wurde in diesem Jahr die Fachmesse Energy mit 950 internationalen Ausstellern durchgeführt. Parallel dazu fand der 3. Internationale Energiegipfel mit den Themen Wasserstofftechnik und Brennstoffzellen statt. Die Landesregierung wird ihre Bemühungen auch in Zukunft fortsetzen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 20 des Abg. Hoppenbrock (CDU) :
Die L 94 (Wellingholzhausener Straße) in Melle ist eine mit mehr als 5 000 Kfz/Tag stark belastete Landesstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km pro Stunde. An der L 94 gibt es keinen Rad- oder Fußweg. Schulkinder sind auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur Schule besonders gefährdet. Deshalb wollen Anlieger zur Selbsthilfe greifen. Bei Gestellung des Baumaterials bieten sie an, in Eigenleistung einen ca. 1,4 km langen Radweg zu bauen.
Eine weitere Möglichkeit bestünde nach Ansicht zweier Anwohner darin, den Seitenstreifen der L 94 in einem Teilbereich von ca. 500 m auszufräsen, um dann in teilweiser Eigenleistung eine Schotterschicht aufzubringen. Das Straßenbauamt steht angeblich positiv zu dem Vorhaben mit der Maßgabe, dass dieser geschotterte Randstreifen nicht als Rad- oder Fußweg gewidmet werden darf.
1. Wie bewertet sie den Bau von Radwegen an Landesstraßen in Eigenleistung durch die Anwohner bei Gestellung des Baumaterials, und gibt es bereits vergleichbare Do-it-yourselfRadwege?
2. Verspricht die provisorische Schaffung eines geschotterten Teilbereiches in teilweiser Eigenleistung durch die Anwohner für ihre Kinder objektiv eine größere Sicherheit an der L 94, und wie bewertet sie die rechtliche Situation, wenn der geschotterte Seitenstreifen laut Straßenbauamt weder als Fuß- noch als Radweg gewidmet werden darf?
Bei dem in der Anfrage angesprochenen Radweg handelt es sich um einen Radweg, dessen Bau nach dem Radwegebedarfsplan des Landes keine Priorität hat. Er könnte allenfalls als Gemeinschaftsradweg verwirklicht werden, wozu die Stadt Melle gegenüber dem Straßenbauamt Osnabrück auch fernmündlich ihre Bereitschaft erklärt hat.
Unabhängig davon bedarf es mehrerer Voraussetzungen, um einen Radweg tatsächlich bauen zu können. Insbesondere müssen der Planungsauftrag erteilt und die Entwurfsunterlagen erstellt sein, die planungsrechtliche Absicherung muss vorliegen, und die Bauvorbereitung muss abgeschlossen sein.
Diese Voraussetzungen sind bei dem in Rede stehenden Radweg bisher alle nicht erfüllt. Eine Baudurchführung ist somit zum jetzigen Zeitpunkt weder im normalen Verfahren noch im Do-ityourself-Verfahren möglich. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Radwegebau an Landestraßen, die durch bestehende Verpflichtungen des Landes bereits belegt sind, ist die Straßenbauverwaltung zudem zurzeit gehalten, keine zusätzlichen Planungsaufträge für Radwege zu erteilen.
Unabhängig davon wäre die Ausführung von Bauarbeiten durch Anwohner wegen der damit einhergehenden Unfallgefahren, der Baustellensicherung und der Fragen der Haftung als sehr problematisch einzustufen. Darüber hinaus müsste sichergestellt sein, dass die Arbeiten fachgerecht und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden.
Es sind zwar schon einige Gemeinschaftsradwege unter Mithilfe von Dritten (Hand- und Spann- dienste von Anliegern, Vereinen o. ä.) gebaut worden, doch hier haben in allen Fällen planfestgestellte und unanfechtbare Entwurfsunterlagen vorgelegen, insofern sind sie nicht mit dem hier vorliegenden Fall zu vergleichen.
Zu 2: Der vorhandene Straßenseitenraum lässt den Bau eines ausreichend breiten Rad- oder Gehweges zu. Bei fachgerechter Ausführung des Radwegprovisoriums mit Schotterunterbau und Absplittung könnte dieser, da er die Verkehrsarten trennt, zur Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger beitragen. Das Provisorium könnte
dann zu einem späteren Zeitpunkt durch Aufbringen einer gebundenen Deckschicht endgültig fertiggestellt werden. Ein in diesem Sinne fachgerecht ausgebauter provisorischer Radweg würde selbstverständlich vom Land in seine Baulast übernommen werden. Eine förmliche Widmung des Radweges wäre dafür nicht erforderlich.