Die Diskussion über die Qualifikation von Unternehmerfrauen im Handwerk ist nicht neu. Bereits seit Jahren beklagt der niedersächsische Landesverband das Fehlen eines eigenen Ausbildungsberufes.
Ein entsprechender Vorstoß wurde allerdings vom Zentralverband des Handwerks (ZDH) nicht unterstützt, weil er bundesweit keinen Bedarf sah, und eine „Insellösung“ nur für Niedersachsen nicht möglich ist. Er hält eine speziell auf das Handwerk ausgerichtete Fortbildung, die auf einer kaufmännische Berufsausbildung oder einschlägigen Berufspraxis aufbaut, für ausreichend.
Somit wurde 1999 die Fortbildungsregelung „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für kfm. Betriebsführung im Handwerk“ erarbeitet, und der ZDH empfahl allen Handwerkskammern im Bundesgebiet, diese Regelung als Besondere Rechtsvorschrift zu übernehmen.
und berechtigt mit der Zusatzqualifikation gem. Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) zur Lehrlingsausbildung.
Nach Auffassung des ZDH wird damit einer Qualifizierung und dem Wunsch nach einer spezifischen Berufsbezeichnung in angemessener Weise Rechnung getragen.
Unabhängig davon steht es jedoch den Interessenverbänden frei, Initiativen zur Neuregelung von Ausbildungsberufen zu ergreifen. Erste Voraussetzung hierfür ist die einvernehmliche Absprache zwischen den Sozialpartnern.
Für den Erlass von Ausbildungsordnungen ist gem. § 25 Berufsbildungsgesetz und § 25 Handwerksordnung der Bund zuständig.
Zu 1: Unternehmerfrauen, die im Handwerksbetrieb ihres Mannes arbeiten, gehören zu den wesentlichen Stützen des Betriebes. Die Forderung
Nach Auffassung der Landesregierung wird dem Wunsch nach Qualifizierung durch die von den Handwerkskammern angebotene anspruchsvolle Fortbildung „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für kfm. Betriebsführung im Handwerk“ Rechnung getragen.
Zu 2: Ja, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Dazu wäre seitens der Sozialpartner auf Bundesebene ein entsprechender Antrag erforderlich.
Zu 3: Soweit die Voraussetzungen zu Punkt 2 vorliegen, wird die Landesregierung das Verfahren auf Bundesebene unterstützen.
Die Landesregierung hat nur an Gymnasien und Gesamtschulen den naturwissenschaftlichen Unterricht in den Schuljahrgängen 7 und 8 erhöht. So sollen laut Grundsatzerlass für das Gymnasium im 7. Schuljahrgang eine Stunde Physik und Chemie sowie zwei Stunden Biologie erteilt werden. Im 8. Schuljahrgang zwei Stunden Physik, zwei Stunden Chemie und eine Stunde Biologie, im 9. Schuljahrgang in allen drei naturwissenschaftlichen Fächern zwei Unterrichtsstunden und im 10. Schuljahrgang in Physik und Chemie jeweils zwei Unterrichtsstunden, in Biologie eine.
Diese naturwissenschaftlichen Stunden stehen jedoch offensichtlich nur auf dem Papier. So informiert das Gymnasium Mellendorf die Eltern zum Schuljahresbeginn wie folgt: „Der neu in die Stundentafel aufgenommene Unterricht in Physik (Klasse 7) und Chemie (Klasse 7) kann nicht erteilt werden; in Klasse 8 wird das ebenfalls neue Fach Chemie um eine Wochenstunde gekürzt.“ Ähnliche Unterrichtsausfälle meldet das Gymnasium Burgwedel. Aus allen Teilen Niedersachsens häufen sich Meldungen, dass der vorgesehene naturwissenschaftliche Unterricht laut Stundentafel wegen Fachlehrermangels nicht erteilt werden kann, sodass der angeblich vorgesehene zusätzliche naturwissenschaftliche Unterricht sich als „Hülse ohne Frucht“ entpuppt.
1. Wie lässt es sich mit den Ankündigungen und verbalen Bekenntnissen der Landesregierung für mehr naturwissenschaftlichen Unterricht an Gymnasien vereinbaren, wenn dieser Unterricht nachweislich wegen Lehrermangels an vielen Schulen überhaupt nicht erteilt werden kann?
2. An welchen niedersächsischen Gymnasien unter Bezugnahme auf die konkreten Fälle kann der in der Stundentafel (vgl. Schulver- waltungsblatt 3/2002) vorgesehene naturwissenschaftliche Unterricht zum Schuljahresbeginn nicht erteilt werden?
3. Welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung in Bezug auf die unter Fachlehrermangel leidenden Gymnasien ergreifen, damit diese uneingeschränkt den in der Stundentafel vorgesehenen naturwissenschaftlichen Unterricht erteilen können?
Zum 8. Februar 2002 unterrichteten 2 979 Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die naturwissenschaftlichen Fächer an den niedersächsischen Gymnasien, das sind 28 % aller zu diesem Zeitpunkt an den Gymnasien tätigen Lehrkräfte. Seither hat sich durch die Einstellungen zum Schuljahresbeginn 2002/2003 diese Zahl erhöht, und sie wird durch die zusätzlichen Einstellungen zum 1. November 2002 noch weiter ansteigen.
Die Landesregierung geht daher davon aus, dass der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern bei vorrangigem Einsatz der Lehrkräfte in „Bedarfsfächern“ an den Gymnasien in der Regel voll erteilt werden kann.
Das Gymnasium Großburgwedel hat im Jahr 2002 zwei Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Chemie und Biologie erhalten.
Das Gymnasium Mellendorf hat zum 1. August 2002 zwei Einstellungen bekommen. Außerdem wird die Schule, da sie zum Schuljahresbeginn unvorhersehbar eine zusätzliche Klasse im 7. Jahrgang bilden musste, zum 1. November 2002 zur Stabilisierung ihrer Unterrichtsversorgung eine zusätzliche Einstellung erhalten.
Eine Prüfung der fachspezifischen Versorgung der beiden in der Kleinen Anfrage genannten Gymnasien hat ergeben, dass der Unterricht gemäß der in der Kleinen Anfrage genannten neuen Stundentafel in den Naturwissenschaften bei einem entsprechenden Einsatz der Lehrkräfte ungekürzt erteilt werden könnte. Die Bezirksregierung Hannover ist aufgefordert worden, gemeinsam mit den
Zu 1: Die Darstellung der Fragestellerin kann von der Landesregierung anhand der zurzeit vorliegenden Daten nicht bestätigt werden. Nach dem Ergebnis der Prüfung der beiden von der Fragestellerin genannten Gymnasien ist davon auszugehen, dass eine vollständige Erteilung des naturwissenschaftlichen Unterrichts gemäß der Stundentafel in der Regel gewährleistet ist.
Zu 2: Da die von den Schulen zum Stichtag 15. August 2002 zu erstellende Statistik zur Unterrichtsversorgung, zu der auch die Lehrerverzeichnisse gehören, den Bezirksregierungen erst seit dem 21. August 2002 zur Durchsicht und Prüfung vorliegen, kann hierzu keine umfassende und sachgerechte Antwort, die in jedem Fall eine genaue Prüfung der fächerspezifischen Versorgung und des Lehrereinsatzes jedes einzelnen ggf. betroffenen Gymnasiums voraussetzt, gegeben werden.
Zu 3: Sollte von den Schulen ein entsprechender fächerspezifischer Bedarf mitgeteilt und gegenüber den Bezirksregierungen nachgewiesen werden, so werden diese durch entsprechende Personalmaßnahmen wie Abordnungen, Versetzungen und ggf. Neueinstellungen darauf reagieren. Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen in der Vorbemerkung und zu Frage 1.
Laut der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 31. Juli 2002 werden zum Schuljahresbeginn 2002/03 an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen 1 679 Lehrkräfte neu eingestellt. Zum 1. Februar 2002 seien es 851 Neueinstellungen gewesen.
Ein zusätzlicher Einstellungstermin für landesweit 700 Lehrerstellen wird lt. Mittelung für den 1. November 2002 anvisiert.
In der Stellenausschreibung der Bezirksregierung Weser-Ems zum 1. August 2002 wurden 21 Lehrerstellen für die Schulen in Delmen
- die OS, HS und RS 5 Vollzeitbeamtenstellen plus 2 Vertretungskräfte im Teilzeitangestelltenverhältnis