Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FAG-Diskussion ist ein Dauerthema, und sie wird es natürlich so lange bleiben, bis es zu einer nachhaltigen Lösung der Finanznot unserer Kommunen kommt, einer Finanznot, die, meine ich, in der Anhörung der Spitzenverbände noch einmal aktuell belegt worden ist.
Ich bin der Meinung, dass zur Behebung dieser Finanznot das Land einen eigenen Beitrag leisten muss, unabhängig von dem, was auf der Bundesebene an Aktivitäten vor sich geht, auf die man gerne verweist. - Das ist die eine Sache, aber das Land hat hier eben auch einen Anteil zu erbringen. Das haben wir hier immer wieder eingefordert. Dass das nicht geschieht, sondern im Gegenteil weitere Belastungen erfolgen, ist auch unsere zentrale Kritik an diesem Änderungsgesetz.
Beim Beispiel Kita möchte ich anfangen. Mit 141 Millionen Euro im Jahr nimmt man mehr heraus, als ursprünglich hineingegeben wurde. Es ist auffällig, dass die Differenz gerade dem entspricht, was als Wohltat für die Systembetreuung an den
Die Herausnahme führt natürlich auch zu einer Schwächung der Ausgleichswirkung des FAG. Als Einzelaspekt und im Durchschnitt gesehen mag das eher gering sein. Nur, das schließt natürlich nicht aus, dass gerade diese Maßnahmen bei einzelnen Kommunen dazu führen, dass der Anspruch auf einen aufgabengerechten Finanzausgleich, wie ihn ja der StGH fordert, nicht mehr erfüllt ist. Das Land hat sich geweigert, dies zu überprüfen.
Zusammen mit den aktuellen dramatischen Einbrüchen im Einnahmebereich sind Verschiebungen in der Verteilungssymmetrie zulasten der Kommunen meines Erachtens nicht mehr von der Hand zu weisen. Diese müssen ausgeglichen werden.
Wenn es in eine andere Richtung geht, ist die Landesregierung ja nicht so zögerlich. Mit 23 Millionen Euro müssen sich die Kommunen solidarisch am BEB-Desaster der Landesregierung beteiligen, und das, obwohl sie in den 80er-Jahren nicht zu den Profiteuren dieser Fördermillionen gehört haben.
Ich möchte auch die Verlagerung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelkontrolle und die damit verbundenen Zahlungen ansprechen. Ich meine, wenn man sich die Ergebnisse der Anhörung und die Unterlagen der Spitzenverbände ansieht, spricht vieles dafür, dass dieser Ansatz nicht auskömmlich ist. Keinesfalls lässt sich damit aber der Anspruch einlösen, den ja auch die Landesregierung erhebt, die Qualität des Verbraucherschutzes, und zwar im operativen Bereich vor Ort, spürbar zu verbessern.
Mit der Gesetzesänderung zu diesem Zeitpunkt in Bezug auf das Göttingen-Gesetz handelt die Landesregierung ein wenig nach dem Motto: Nach mir die Sintflut. Sie wappnet sich damit zwar selbst gegen weitere Göttinger Forderungen aus ihrer StGH-Schlappe, aber sie belastet damit auch den schon sehr weit fortgeschrittenen Kooperationsprozess, der in der Region stattgefunden hat. Ob das per Saldo eine Gewinnerposition ist, darf, gelinde gesagt, bezweifelt werden.
Zusammenfassend ist deshalb festzustellen: Dieses Gesetz bringt den Kommunen keine Verbesserung ihrer Situation. Im Gegenteil. Deshalb werden wir ihm nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, nicht mehr zu dem Thema zu sprechen, weil ich bei Herrn McAllister den Eindruck hatte, das dass die Fortsetzung der Debatte aus der Aktuellen Stunde ist, in der nichts anderes getan wurde, als alternativlos Forderungen zu stellen.
Aber eines hat mich nun doch bewogen, noch etwas zu sagen, meine Damen und Herren, nämlich der Vorwurf, Bedarfszuweisungen würden nach parteipolitischen Gesichtspunkten vergeben.
(Busemann [CDU]: Das weiß doch jeder! Wo laufen denn die Minister- präsidenten mit dem Scheck herum?)
- Warten Sie einmal ab, wenn ich einmal irgendwo hin muss, wo pflichtgemäß nach unseren sorgfältigen Überprüfungen CDU-geführte Gemeinden Bedarfszuweisungen erhalten. Fragen Sie einmal die Kollegen, ob sie sie in Zukunft nicht mehr haben wollen.
(Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU - Busemann [CDU]: Genau das ist Parteipolitik! - Weitere Zurufe von der CDU - Glocke der Präsidentin)
Meine Damen und Herren, mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Darum schließe ich die Beratung, und wir kommen jetzt zur Einzelberatung.
Ich rufe auf Artikel 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Ich stelle fest: Keine Stimmenthaltungen. Und ich stelle weiterhin fest: Das Erste war die Mehrheit.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung diesem Gesetzentwurf der Landesregierung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer möchte dagegen stimmen? Ich bitte, sich von den Plätzen zu erheben. - Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Niemand. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, das dass Erste die Mehrheit war. Damit ist der Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften betreffend den kommunalen Finanzausgleich angenommen worden.
Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Landesvergabegesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/2893 - b) Tariftreue unterstützen - Korruption bekämpfen - Niedersächsische Bauwirtschaft stärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3372 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/3574 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3584 – Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drs. 14/3634 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/3640
Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Schwarzarbeit stärker bekämpfen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3296 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/3586
Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 2893 wurde in der 91. Sitzung am 12. Dezember 2001, der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3372 wurde in der 107. Sitzung am 16. Mai 2002 und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3296 wurde in der 104. Sitzung am 24. April 2002 an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter, meine Damen und Herren, ist Herr Kollege Wolf. Ich erteile ihm das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Wolf!
Danke schön, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr schlägt Ihnen in der Drucksache 3574 vor, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Hinter dieser Empfehlung stehen die SPD-Mitglieder des Ausschusses. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben dagegen gestimmt. Das Mitglied der Grünen hat sich der Stimme enthalten. In den fünf mitberatenden Ausschüssen ist genauso abgestimmt worden.
Meine Damen und Herren, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werde ich den restlichen Bericht nunmehr zu Protokoll geben.
Der Entwurf des Landesvergabegesetzes hat zwei Regelungsschwerpunkte. Der erste besteht darin, dass die öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen künftig auch kleinere Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte mit einem Auftragswert von mindestens 10 000 Euro auszuschreiben haben. Der zweite Regelungsschwerpunkt besteht darin, dass im Baubereich und im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs von den Anbietern künftig eine Verpflichtungserklärung verlangt wird, dass sie ihren Beschäftigten das tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zahlen.
Der Ausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf im schriftlichen Verfahren eine Anhörung der betroffenen Verbände durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dieser Anhörung sind ausgewertet worden und haben zu einer eingehenden Überprüfung des Entwurfs beigetragen. Über die hierfür maßgeblichen Erwägungen des Ausschusses gibt der bereits erschienene schriftliche Bericht Auskunft. Ich greife aus den Beratungen deshalb hier nur die wichtigsten Punkte heraus.
Zunächst möchte ich die Haltung der Fraktionen gegenüber dem Gesetzentwurf kurz zusammenfassen: Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion äußerten ihr Bedauern, dass die an sich wünschenswerte bundesrechtliche Regelung der Prob
lematik nicht zustande gekommen sei. Damit sei nun der Erlass einer landesrechtlichen Regelung geboten, um die vor allem im Baubereich deutlich gewordenen Wettbewerbsverzerrungen in Form von Lohndumping zu bekämpfen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben zu erkennen gegeben, dass sie eine Regelung nur für den Baubereich mittragen würden. Ihre Ablehnung des Gesetzes haben sie damit erläutert, dass sie im öffentlichen Personennahverkehr jedenfalls derzeit keine Wettbewerbsverzerrungen erkennen könnten und insofern keinen Anlass sähen, diesen Bereich in das Gesetz einzubeziehen. Die Vertreter der Fraktion der Grünen haben in den Ausschüssen ihre Stimmenthaltung mit Bedenken gegen die empfohlene Fassung des § 3 Abs. 2 begründet. Darin wird der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, der Ausschreibung und der Vergabe einen repräsentativen Tarifvertrag zugrunde zu legen. Die Vertreter der Fraktion der Grünen haben sich dafür eingesetzt, hier die auf Bundesebene diskutierte Regelung zu übernehmen und allein auf den am meisten verbreiteten Tarifvertrag zu verweisen.
Die vom Ausschuss beschlossene Fassung, die auf einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zurückgeht, soll demgegenüber dem Auftraggeber einen Spielraum eröffnen, zwischen unterschiedlichen Tarifverträgen zu wählen. Dies wurde von den Mitgliedern der Ausschussmehrheit dahin gehend erläutert, dass lediglich solche Tarifverträge ausgeschlossen werden sollten, die nicht von unzweifelhaft tariffähigen Gewerkschaften abgeschlossen worden seien. Einen Hinweis auf die Auslegung dieser Vorschrift liefert auch die auf Antrag der SPD-Mehrheit empfohlene Präambel.
Der federführende Ausschuss und der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben sich auch näher mit den rechtlichen Bedenken gegen die Forderung einer Tariftreueerklärung beschäftigt. Im schriftlichen Bericht wird dies im Einzelnen dargelegt. Auch unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs zum Berliner Vergabegesetz sind die Ausschüsse nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die vorgeschlagenen Regelungen verfassungswidrig sind. Sie waren sich zwar auch darüber im Klaren, dass nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unerhebliche rechtliche Risiken bestehen. Sie sind aber der Auffassung, dass diese Risiken im Interesse politischen Handelns zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen hingenommen werden müssen.
Der Ausschuss rechnet nicht damit, dass durch das Gesetz erhebliche Mehrkosten für öffentliche Aufträge entstehen werden, weil das Gesetz weitgehend bereits der jetzigen durch Erlasse geregelten Praxis entspricht. Allerdings ist ein gewisser Verwaltungsmehraufwand durch die im Gesetz geregelten Kontrollen zu erwarten.
Aus den weiteren Änderungsempfehlungen des Ausschusses möchte ich nur drei Punkte nennen: Zum einen soll die Bezugnahme auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in § 2 Abs. 1 Satz 2 so eingeschränkt werden, dass die kleineren Aufträge nach diesem Gesetz nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, wie dies bei Großaufträgen durch Bundesrecht vorgesehen ist. Außerdem schlägt der Ausschuss in § 8 Abs. 4 eine Rechtsgrundlage für das Register über unzuverlässige Unternehmen vor. Darin wird die Landesregierung ermächtigt, auf der Grundlage dieser Regelung die Einzelheiten durch Verordnung näher zu bestimmen. Praktisch wichtig ist ferner, dass in § 9 das In-Kraft-Treten des Gesetzes erst auf den 1. Januar des nächsten Jahres festgelegt wird, um Übergangsproblemen mit dem neuen Recht aus dem Weg zu gehen. Auf dieser Überlegung beruht auch die Übergangsvorschrift für laufende Verfahren in § 9 Abs. 2.
Damit bin ich am Ende meines Berichts angelangt. Namens des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.
Danke schön, Herr Kollege Wolf! - Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Plaue. Ich erteile ihm das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit vielen Jahren haben wir die Situation in den westdeutschen Bundesländern, dass die kleinen und mittleren Bauunternehmen und insbesondere die Handwerksunternehmen keinen fairen Wettbewerb mehr vorzufinden, den sie unter fairen Bedingungen bestreiten könnten.