Zu 2: Die Universitäten und die gleichgestellten Hochschulen schaffen die Stellen für die vorgenannten Juniorprofessuren überwiegend durch die Umwandlung von freien und frei werdenden C 1und C 2-Stellen für wissenschaftliche Assistentinnen/Assistenten bzw. für Oberassistentinnen/Oberassistenten sowie für Hochschuldozenturen. In Einzelfällen sollen auch Angestelltenstellen sowie Stellen für Akademische Räte, Akademische Oberräte und Akademische Direktoren zur Umwandlung herangezogen werden.
Lärmminderungspläne, Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung zum „Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“ und Leitlinien zur Beurteilung von Fluglärm des Landesausschusses für Immissionsschutz, hier: Umsetzung in Niedersachsen
Gemäß § 47 a BImSchG haben die Gemeinden einen Lärmminderungsplan aufzustellen, „wenn in den Gebieten nicht nur vorübergehend schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden oder zu erwarten sind und die Beseitigung oder Verminderung der schädlichen Umwelteinwirkungen ein bestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erfordert.“ Das ist an Flughäfen und in der Nähe stark befahrener Straßen oder Bahnstrecken häufig der Fall.
Am 16. September 1998 hat die Ministerkonferenz für Raumordnung einen Beschluss zum „Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“ erfasst. Darin ist eine ganze Reihe von Maßnahmen vereinbart worden, die in Niedersachsen bislang nicht umgesetzt wurden. Unter anderem wird auf die Umsetzung der Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder vom 14. Mai 1997 und auf die Leitlinie zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehörden der Länder vom 14. Mai 1997 abgehoben.
1. In welchen niedersächsischen Städten und Gemeinden gibt es aktuelle Lärmminderungspläne nach § 47 a BImSchG?
2. Welche Maßnahmen der Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung zum „Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“ sind in Niedersachsen bis heute umgesetzt worden?
3. Welche der Maßnahmen, die in den beiden o. g. Leitlinien aufgeführt wurden, sind in Niedersachsen bis heute umgesetzt worden?
Zu 1: Niedersachsen hat als erstes Bundesland die Aufstellung von Schallimmissionsplänen (SIP), bereits vor In-Kraft-Treten des § 47 a BImSchG bis zur Serienreife entwickelt. Es wurden bereits für mehr als 70 niedersächsische Gemeinden Schallimmissionspläne als Grundlage einer Lärmminderungsplanung einschließlich der dazugehö
Zu 2: Im Rahmen der Fortschreibung des LandesRaumordnungsprogramms vom 18. Juli 1994 wurde 1998/99 der Siedlungsbeschränkungsbereich für den Flughafen Hannover-Langenhagen überprüft. Grundlage hierfür waren u. a. die Berechnungsmethoden der in der Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 16. September 1998 empfohlenen Leitlinie zur Beurteilung von Fluglärm durch die Immissionsschutzbehörden der Länder. Im Hinblick auf die vom Bund angekündigte Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, in der u. a. neue Grenzwerte festgelegt werden sollten, hat die Landesregierung die weitere Überprüfung des Siedlungsbeschränkungsbereichs bis zur Neuaufstellung des LandesRaumordnungsprogramms zurückgestellt.
Zu 3: Die von dem „Länderausschuss für Immissionsschutz“ (LAI) erarbeiteten Leitlinien zur Beurteilung von Fluglärm sind 1999 durch die zuständige Amtschefkonferenz der Umweltressorts der Länder an den LAI mit der Bitte zurückgegeben worden, die Fluglärmleitlinie dem anstehenden (neuen) Fluglärmgesetz anzupassen und bei der Landeplatz-Fluglärmleitlinie zu prüfen, inwieweit sie neben der künftigen DIN 45 864 erforderlich ist und ggf. den (Rest-)Regelungsumfang entsprechend zu beschränken. Die bereits 1999 erwartete Novelle des Fluglärmgesetzes von 1971 steht nach wie vor noch aus.