Protocol of the Session on June 14, 2002

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Brüder-Grimm-Schule zum Schuljahresbeginn wenigstens im geplanten Landesdurchschnitt von ca. 98 % versorgt ist?

2. Wenn dies nicht gewährleistet ist und eine Verschlechterung der Unterrichtsversorgung eintritt, wie ist dies mit den Erklärungen der Landesregierung und der Kultusministerin in Bezug auf eine verbesserte Unterrichtsqualität und erhöhte Bildungschancen sowie mit den notwendigen Integrationsbemühungen unserer Gesellschaft vereinbar?

3. Wenn angeblich die Unterrichtsversorgung der „Verlässlichen Grundschulen“ durch zusätzliche Lehrerstellen gesichert ist, warum betreibt die Landesregierung eine Umverteilung von Lehrerstunden zugunsten der „Verlässlichen Grundschulen“ und nimmt damit eine verschlechterte Unterrichtssituation an den nicht umgewandelten Grundschulen wie der Brüder-Grimm-Schule in Kauf?

Die Unterrichtsversorgung der Brüder-GrimmSchule wird sich zum kommenden Schuljahresbeginn verbessern und nicht – wie behauptet – verschlechtern. Laut Bericht der Bezirksregierung Hannover werden dieser Grundschule zum 1. August 2002 bei - von der Schulleitung prognostizierten - 369,0 Lehrer-Soll-Stunden 371,5 LehrerIst-Stunden zur Verfügung stehen. Hieraus errechnet sich eine Unterrichtsversorgung, mit der die Brüder–Grimm-Schule deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen wird.

Der besonderen Situation der Brüder-GrimmSchule wird dadurch Rechnung getragen, dass in die Sollberechnung als Zusatzbedarf für besondere Fördermaßnahmen Lehrer-Soll-Stunden im Umfang von rund 10 % eingehen.

Zur Abdeckung der Schülerpflichtstunden gemäß Stundentafel und für den Schulkindergarten benötigt die Schule voraussichtlich 320,0 Stunden, so dass ihr dann noch 51,5 Lehrer-Ist-Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen verbleiben werden.

Abweichend von der Bandbreite hat die Schule im 3. Jahrgang eine zusätzliche Klasse gebildet. Gemäß Ziffer 3.8 des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung“ vom 28. Februar 1995 konnte die Bildung dieser zusätzlichen Klasse nur durch Beschluss der Gesamtkonferenz und nach Zustimmung des Schulelternrates und des Schulträgers vorgenommen werden. Diese von der Schule in eigener Verantwortung durchgeführte Maßnahme bindet Lehrerstunden und verengt die Spielräume für Fördermaßnahmen, zumal sich daraus kein Anspruch auf zusätzliche Lehrerstunden begründet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Unterrichtsversorgung der BrüderGrimm-Schule wird zum Schuljahresbeginn über dem Landesdurchschnitt liegen.

Zu 2 und 3: Damit entfällt die Beantwortung der Fragen 2 und 3.

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 19 der Abg. Frau Körtner (CDU):

Notwendige Lehrerstunden für die Einrichtung von Mediations-AGs

Auf Initiative und unter finanzieller Förderung des Präventionsrates Bad Pyrmont hat im Laufe des vergangenen Jahres ein Kurs zur Ausbildung von Schulmediatoren stattgefunden. Den Kurs haben insgesamt zwölf Lehrerinnen und Lehrer der verschiedenen Schulformen absolviert, die dazu von ihren Schulleitern nominiert und freigestellt worden sind.

Aufgabe dieser Schulmediatoren soll - als zweite Phase - im kommenden Schuljahr die Weitergabe dieser Ausbildung an Schülerinnen und Schüler ihrer Schulen sein, also die Ausbildung von Schülermediatoren. Das soll im Wesentlichen in Form von Arbeitsgemeinschaften geschehen. Dabei wird diese zweite Phase noch von der Ausbilderin in Form einer Supervision begleitet, gehört also eng mit der anfänglichen Lehrerausbildung zusammen.

Nachdem die Schulleiter am Pyrmonter Schulzentrum sich anfangs sehr klar für die Einführung der Mediation an ihren Schulen ausgesprochen haben, scheint es nun in der zweiten Phase Schwierigkeiten zu geben: Die Lehrerstunden, die für die AGs notwendig sind, scheinen nicht - oder nicht in ausreichendem Maße - vorhanden zu sein.

Es ist wichtig, dass es in anderen Fächern nicht zu übermäßigen Ausfällen kommt. Es kann aber den Lehrerinnen und Lehrern, die schon in der ersten Phase der Ausbildung Erhebliches an zusätzlicher Zeit eingebracht haben, nicht zugemutet werden, diese AGs nun in Form unbezahlter Überstunden zu erteilen oder eben darauf zu verzichten! Wenn Mediation ein wichtiges Ziel ist - und nicht nur ein „Spielbein“ der Schulpolitik -, dann müssen dafür offiziell Unterrichtsstunden zur Verfügung gestellt werden.

Nach den Vorfällen in Erfurt hatte die Landesregierung kurzfristig die Präventionsräte zusammengerufen und sie dringend aufgefordert, etwas gegen die Eskalation von Gewalt an den Schulen zu unternehmen. Auch die Konferenz der Kultusminister hat sich unlängst mit diesem Appell an die Öffentlichkeit gewandt. Wenn die Schulen diesem Aufruf nachkommen sollen, müssen ihnen aber auch die erforderlichen Mittel - hauptsächlich in Form von ordentlichen Lehrerstunden - zur Verfügung gestellt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist sichergestellt, dass an den einzelnen betroffenen Bad Pyrmonter Schulen die erforderlichen zusätzlichen Lehrerstunden zur Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften bereitgestellt werden?

2. Wenn ja, in welcher Höhe für welche Schule jeweils im Einzelnen?

3. Wenn nein, warum nicht unter besonderer Berücksichtigung der Tatsache, dass Schulen nach den dramatischen Ereignissen von Erfurt von der Landesregierung und der Kultusministerkonferenz einhellig aufgerufen wurden, Gewaltprävention zu leisten und damit etwas gegen die Eskalation von Gewalt an den Schulen zu tun?

Unter „Mediation“ wird im schulischen Zusammenhang verstanden, dass Schülerinnen und Schüler auf Grundlage einer Ausbildung zu Konfliktlotsen Streit unter Gleichaltrigen schlichten. Das Konzept sieht vor, dass die Beteiligten unter Vermittlung eines Konfliktlotsen selbstbestimmt Lösungen erarbeiten und diese frei aushandeln. Wenn Streit nicht mehr wie üblich durch Autoritäten geregelt, sondern in peer-groups geschlichtet wird, haben Schülerinnen und Schüler in der Regel eine Veränderung ihrer Erwartungshaltungen vorzunehmen und müssen Kompetenzen entwickeln. Darum ist insbesondere bei Einführung des neuen Streitschlichtungskonzepts der Einsatz von Erwachsenen, hier Lehrkräften erforderlich. Sie übernehmen die Ausbildung und die Betreuung der Konfliktlotsen.

Der in der Anfrage genannte Kurs zur Ausbildung von Schulmediatoren fand an acht Tagen zwischen dem 21. November 2001 und dem 3. Juni 2002 jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Er wurde auf Initiative des lokalen Präventionsrates Bad Pyrmont durchgeführt und durch private Förderer finanziert. Teilgenommen hatten neun Lehrkräfte des Schulzentrums, die von ihren Schulleitungen im Rahmen von Sonderurlaub für Fortbildung im dienstlichen Interesse von ihren Unterrichtsverpflichtungen freigestellt worden waren.

Zu Frage 1: Probleme bei der Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften werden nach Auskunft der Schulen nicht gesehen. Die Mediations-Arbeitsgemeinschaften werden wie andere Arbeitsgemeinschaften auch aus den vorhandenen Lehrer-IstStunden der jeweiligen Schule gespeist.

Die Schulen bestätigen auf Anfrage, dass zum jetzigen Planungsstand davon ausgegangen werden kann, dass die Arbeitsgemeinschaften auch durchgeführt werden können.

Die GHS Herderschule erhält bereits im Schuljahr 2001/02 20 Lehrerstunden für die Betreuung von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf im Bereich des Verhaltens. Dieser Zusatzbedarf wird im nächsten Jahr fortgeschrieben und ist in der Planung der Unterrichtsversorgung bereits berücksichtigt.

Zu Frage 2: Die GHS Herderschule, die MaxBorn-Realschule und die OS Bad Pyrmont haben bereits je 2,0 Lehrer-Ist-Stunden für entsprechende Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2002/03 eingeplant.

Das Humboldt-Gymnasium will abwarten, wie viele Schülerinnen und Schüler sich tatsächlich für die Arbeitsgemeinschaften anmelden werden. Die Schule wird im Schuljahr 2002/03 mit 2,5 LehrerIst-Stunden zwei jeweils zweistündige Arbeitsgemeinschaften in diesem Bereich durchführen, die für die Klassen 7 bis 10 entweder jahrgangsbezogen wöchentlich oder jahrgangsübergreifend 14-tägig stattfinden sollen.

Die SOS Pestalozzi-Schule sieht in der Unterrichtsversorgung keinen Hinderungsgrund für die Einrichtung einer entsprechenden AG im Umfang von 2,0 Unterrichtsstunden. Es wurde seitens der Schule jedoch noch keine konkrete Planung für eine entsprechende Arbeitsgemeinschaft eingelei

tet, da nicht geklärt ist, ob sich genügend Schülerinnen und Schüler hierfür interessieren.

Zu Frage 3: Entfällt.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 20 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Juniorprofessuren

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Fachgebieten und an welchen Hochschulen sind in Niedersachsen bereits Stellenausschreibungen von Juniorprofessuren erfolgt bzw. vorgesehen für 2002 und 2003?

2. In welchem Umfang sind für diese JuniorProfessor-Stellen bisherige C 3-Professuren und Mittelbaustellen gestrichen worden?

Die mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften vorgenommene Reform der Personalstruktur des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen, die durch das Gesetz zur Hochschulreform in Niedersachsen landesrechtlich umgesetzt werden wird, sieht die Einführung der neuen Personalkategorie der Juniorprofessorinnen und –professoren vor. Gleichzeitig werden die damit entbehrlichen Personalkategorien der wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten, Oberassistentinnen und -assistenten, Oberingenieurinnen und –ingenieure sowie Hochschuldozentinnen und –dozenten nicht mehr aufgeführt. Der Status der vorhandenen Amtsinhaberinnen bzw. Amtsinhaber bleibt bis zu ihrem Ausscheiden unberührt.

Die für die wegfallenden Personalkategorien in den Stellenplänen vorhandenen Stellen der BesGr. C 1 und C 2 werden in den nächsten Jahren sukzessive umzuwandeln sein. Dabei wird in idealtypischer Betrachtung davon auszugehen sein, dass an den Hochschulen höchstens eine Juniorprofessur je 3,3 Professuren eingerichtet werden sollte, um eine für künftige Berufungen hinreichende Anzahl geeigneter Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler zu fördern. In der zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Hochschulreform in Niedersachsen erstellten Gesetzesfolgenabschätzung wurde davon ausgegangen, dass höchstens etwa zwei Drittel der rd. 1150 C 1- und C 2-Stellen in Juniorprofessuren, der Rest in – in der Regel befristete – Mitarbeiterstellen der VergGr. II a BAT umzu

wandeln sein wird. Die Modellrechnung legte dar, dass dies nicht zu Mehrkosten führen wird.

Die Umwandlung von C 3-Stellen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es könnte aber in Betracht gezogen werden, Juniorprofessorinnen und –professoren während ihrer Qualifizierung auf vorhandenen Professorenstellen zu führen und ihnen ggf. eine Übernahme als Professorin oder als Professor in Aussicht zu stellen (sog. tenure track).

Zur Unterstützung der Länder und der Hochschulen bei der Einrichtung von Juniorprofessuren hat der Bund ein Programm zur Förderung der Forschung im Rahmen von Juniorprofessuren aufgelegt. Der Bund beabsichtigt, in der Zeit von 2002 bis 2006 insgesamt 3 000 Juniorprofessuren mit einer Pauschale von 60 000 Euro je Professur zu fördern. In Niedersachsen sollen 281 Juniorprofessuren bezuschusst werden.

Damit sich die niedersächsischen Universitäten und die gleichgestellten Hochschulen zeitnah an dem Förderprogramm des Bundes beteiligen können, stellt die Landesregierung für eine vorgriffsweise Einstellung von 160 wissenschaftlichen Angestellten mit den Aufgaben von Juniorprofessorinnen und -professoren jeweils einen Betrag von rd. 38 350 Euro im Jahr der Einstellung zur Verfügung.

Im Rahmen einer ersten Ausschreibung im Jahr 2001 hat der Bund einen erhöhten Förderbetrag von rd. 76 700 Euro je Juniorprofessur ausgelobt. An dieser ersten Ausschreibung haben sich mit Ausnahme der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der Hochschule Vechta alle Universitäten und gleichgestellten Hochschulen des Landes beteiligt. Insgesamt ist die Förderung von 124 Juniorprofessuren beantragt und bewilligt worden. 114 Stellen sind zwischenzeitlich ausgeschrieben. Wietere zehn Ausschreibungen werden vorbereitet. Die Besetzung erfolgt im Laufe des Jahres 2002.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: An der Universität Göttingen sind 42 Juniorprofessuren in folgenden Fächern ausgeschrieben worden: