Protocol of the Session on June 12, 2002

Im federführenden Ausschuss begründete das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die ablehnende Haltung zu dem Gesetzentwurf unter anderem damit, dass Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen gegenüber staatlichen Hochschulen bevorzugt würden. Die Stiftungshochschulen verfügten nach dem Gesetzentwurf über Gestaltungsspielräume - z. B. wegen des ihnen zur Verfügung stehenden Grundstockvermögens -, die den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft nicht zur Verfügung stünden. Zudem sei die Fraktion der Auffassung, dass auch andere Rechtsformen als die der Stiftung zugelassen werden sollten.

Die Ausschussberatungen haben zu einer Vielzahl von Änderungen des Gesetzentwurfs geführt. Die Einzelheiten werden Gegenstand des schriftlichen Berichts sein. Ich möchte mich daher darauf beschränken, zwei wesentliche Punkte darzustellen.

Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu den Zielvereinbarungen, die zukünftig Grundlage für die staatliche Finanzierung sein sollen, sind zum Teil ergänzt und zum Teil konkretisiert worden. So ist der Katalog der Gegenstände, die in Zielvereinbarungen zu regeln sind, erweitert worden. Hinsichtlich des Rechtscharakters der Zielvereinbarungen gibt die Beschlussempfehlung nun den klarstellenden Hinweis, dass in Zielvereinbarungen enthaltene Regelungen über die staatliche Finan

zierung unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Ermächtigung stehen.

Der Gesetzentwurf ist ferner an mehreren Stellen mit dem Ziel geändert worden, bestehende verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen oder zu minimieren. Hierzu waren Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche sowie Mitwirkungs- oder Beteiligungsrechte einzelner Organe, z. B. des Senats und des Hochschulrats, klarzustellen bzw. zu ergänzen.

Meine Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen an dieser Stelle schließen. In der anschließenden Diskussion werden sicherlich noch einige Punkte hervorgehoben werden. Den übrigen Bericht gebe ich zu Protokoll. - Vielen Dank.

(Zu Protokoll:)

Im Bereich der Bestimmungen, die die Aufsicht über die Hochschulen und Stiftungen betreffen, wurde in den Beratungen insbesondere die Frage der demokratischen Legitimation der Mitglieder des Stiftungsrats diskutiert, die teilweise staatliche Gewalt ausüben. Zu Änderungen kam es in diesem Bereich jedoch nicht, da der Ausschuss mehrheitlich der Auffassung war, dass die Zielvereinbarungen als neues Steuerungsmodell im Zusammenspiel mit den sonstigen Regelungen des Gesetzentwurfs eine ausreichende demokratische Legitimation für die Mitglieder des Stiftungsrats vermitteln. Ziel des Gesetzes sei es ja gerade, den Hochschulen eine größere Autonomie zuzubilligen. Dieses Ziel würde ad absurdum geführt werden, wenn man die Fachaufsicht in der alten Struktur beibehalte und nicht das Instrument der Zielvereinbarung zur Vermittlung demokratischer Legitimation ausreichen lasse.

Verschiedene Änderungsnotwendigkeiten ergaben sich aus dem 5. Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz, das im Lauf der Beratungen in Kraft getreten ist. Der Gesetzentwurf musste an diese rahmenrechtlichen Neuregelungen angepasst werden. Als Beispiel sind hier insbesondere die Regelungen zu den Doktorandinnen und Doktoranden, zur Habilitation sowie zur Berufung und Einstellung von Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zu nennen. Zudem waren erhebliche Änderungen in den besoldungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzentwurfs notwendig. Zum einen musste der Entwurf an die zwischenzeitlich verabschiedeten Änderungen des Niedersächsischen Besoldungsge

setzes angepasst werden. Zum anderen wurde Anfang dieses Jahres durch das Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung die Bundesbesoldungsordnung W eingeführt. Da dieses Gesetz die nähere Ausgestaltung der Regelungen teilweise dem Landesgesetzgeber überlässt, waren auch insoweit zusätzliche Bestimmungen notwendig.

Schließlich beruht eine Vielzahl weiterer Änderungen auf einem umfangreichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion im federführenden Ausschuss. Daneben sind Änderungsvorschläge der SPDFraktion sowohl im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen als auch im Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht worden, denen sich der federführende Ausschuss überwiegend angeschlossen hat. Damit sind z. B. die Regelungen über die Drittmittelforschung und die Studiendekane erweitert und präzisiert worden. Die Bestimmungen über die Studiengebühren sind aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 mit einigen kleineren Änderungen in den Gesetzentwurf übernommen worden. Auch hat es umfangreiche Ergänzungen der Übergangsvorschriften gegeben.

Meine Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Bericht schließen. Namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3450 zuzustimmen.

Für die Fraktion der SPD hat sich der Kollege Dr. Domröse zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war ein langer Weg zu einem kurzen Gesetz. Heute aber werden wir es verabschieden. Wir verabschieden heute keine Novelle des bestehenden Niedersächsischen Hochschulgesetzes, sondern wir verabschieden heute ein völlig neu geschriebenes Gesetz, ja, so möchte ich aus meiner Sicht sagen, sogar eine neue Verfassung für die niedersächsischen Hochschulen. Das Ziel, zu einem neuen Gesetz zu kommen, haben wir uns von Anfang an zum Arbeitsprinzip gemacht. Wir haben nicht aus dem bestehenden Gesetz heraus gefragt, welche Regeln heute entbehrlich sind und welche Regeln wir für die Zukunft neu brauchen, sondern wir haben ein leeres Stück Papier genommen - ich darf hier einmal symbolisch sagen - und haben gefragt: Was müssen wir aus unserer staatlichen

Verantwortung für die Menschen im Lande heraus tun? Was müssen wir in ein Hochschulgesetz schreiben, damit dieses Hochschulgesetz unsere Zukunft sichert? Was müssen wir tun für die Ausbildung der jungen Menschen? Was müssen wir tun für möglichst kurze Studienzeiten? Was müssen wir tun, damit wir den jungen Frauen und Männern an den Hochschulen Abschlüsse verschaffen und anbieten, die ihnen weltweite Anerkennung bringen? Was müssen wir tun für das Forschungsklima, damit wir die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach Niedersachsen berufen können? Was müssen wir tun, damit wir Chancengleichheit für Frauen und Männer entwickeln können? Was müssen wir tun, damit die Hochschulen ihren Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft in den drängenden Fragen unserer Zeit leisten können?

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was nun vorliegt, ist meiner Meinung nach eine Hochschulverfassung, die in der Öffentlichkeit unter bestimmten Schlagwörtern diskutiert worden ist. Eines dieser Schlagworte heißt „Deregulierung“. Ich möchte Sie aber davor warnen zu glauben, dass das vorliegende Gesetz ein Gesetz zur Deregulierung der Hochschulen ist. Das klingt viel zu bürokratisch und zu sehr an dem Alten hängend. Es ist eine neue Ordnung. Wir ordnen das Verhältnis zwischen Staat und Hochschule neu in einer gegenseitigen Verantwortung für die Aufgaben, die wir miteinander anzugehen haben. In Zukunft werden nicht wir als Parlament und auch nicht als Regierung bestimmen, wie diese Verantwortung in den Hochschulen wahrzunehmen ist oder wahrgenommen werden soll, sondern wir geben den Auftrag, den wir von der Bevölkerung bekommen haben, an die Hochschulen mit der vollen Verantwortung weiter. Wir geben Ihnen das in die Hand. Dazu brauchen die Hochschulen aber Freiräume. Die bekommen sie auch mit diesem Gesetz. Sie brauchen natürlich auch die notwendigen Finanzmittel. Sie werden ihnen in transparenter Form zur Verfügung gestellt. „Transparent“ will heißen, dass jede Hochschule, aber auch jeder Abgeordnete in Zukunft wissen muss, warum die Hochschule A so viel und die Hochschule B so viel Geld bekommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen außerdem starke Hochschulleitungen, die in der Lage sind, eine Hochschule zu führen und zu leiten, die Visionen entwickeln und diese Visionen mit den Mitgliedern der Hochschule auch gemeinsam umsetzen kann. Dreh- und Angelpunkt unserer neuen Hochschulgesetzgebung sind die Zielverein

barungen. Sie sind das Scharnier, mit dem wir die Hochschulen steuern, an dem sich Parlament und Hochschulen - wenn Sie so wollen - wieder treffen. Diese Zielvereinbarungen entstehen aus den Hochschulen heraus. Die Senate entwickeln ihre Leitlinien, ihre Wünsche. Sie entwickeln Vorstellungen darüber, wohin sich ihre Hochschule entwickeln soll. Diese Wünsche und Vorstellungen werden dann mit der Landeshochschulplanung kombiniert, die kein festgeschriebener Prozess ist und sich auch nicht in irgendeiner Kladde oder im Internet wieder findet, sondern sie ist die ständig aktualisierte Antwort auf die Frage, wie wir als Land glauben, auf die Herausforderungen eingehen zu müssen.

Beides zusammen mündet dann in eine Vereinbarung zwischen Land und Hochschule. Ich denke hier an eine Vereinbarung etwa über die Zahl der Studienplätze, an eine Vereinbarung über die vorzuhaltenden Studiengänge und über die Forschungsschwerpunkte an den Hochschulen. Sie werden sicherlich festgestellt haben, dass das bis hier hin noch nicht spektakulär ist; denn das könnten wir so auch durch eine Haushaltsplanung, durch Gesetz oder Verordnung leisten. Spektakulär wird es, wenn ich sage, wie es jetzt weiter geht. Wir werden Zielvereinbarungen über qualitative, über inhaltliche Entwicklungen der Hochschulen miteinander verabreden und verbindlich abschließen. Zielvereinbarungen etwa über die Frage, wie wir die Studiendauer an den einzelnen Hochschulen verkürzen können, bis zu welchem Grad wir den Frauenanteil in der Wissenschaft steigern können. Wie und mit welchem Erfolg fördern wir die Excellenz im wissenschaftlichen Nachwuchs? Wie bauen wir wissenschaftliche Zentren zu Excellenzzentren aus?

Ich räume, wie ich in der Debatte schon des Öfteren gesagt habe, ein: Mit diesen Zielvereinbarungen müssen wir alle miteinander noch viel lernen. Das Parlament an erster Stelle; die Regierung im Übrigen auch. Wir müssen lernen, dass wir in Zukunft nicht mehr dadurch steuern, dass wir im Haushaltsplan festlegen, welches Institut und welcher Fachbereich wie viele Stellen und wie viele Sachmittel bekommt, sondern wir müssen uns mit der Darstellung unserer Hochschullandschaft und ihrer Entwicklung insgesamt befassen und dies dann in diese Zielvereinbarungen gemeinsam umsetzen.

Die Regierung muss sich beispielgebend verändern. Ich bin Herrn Minister Oppermann sehr

dankbar dafür, dass er schon vom ersten Moment an deutlich gemacht hat, dass sich mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes am heutigen Tage auch die Struktur des MWK wird ändern müssen hin zur Begleitung dieser Zielvereinbarungen. Wer aber glaubt - meine Damen und Herren, das ist gelegentlich geäußert worden -, dass sich das Parlament damit aus seiner Verantwortung verabschiedet, der irrt gewaltig. Im Gegenteil. Ich glaube - das hat auch schon die aufkommende Debatte über die Übungszielvereinbarungen ergeben, die wir zurzeit führen -, dass wir mit dieser Politik überhaupt erst einmal in der Lage sein werden, unserer Gesamtverantwortung gegenüber den Hochschulen gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren, insbesondere müssen die Hochschulen lernen - das will ich gern einräumen -, mit diesem Instrument umzugehen. Sie müssen lernen, dass sie in Zukunft nicht mehr Einzelanträge zum Haushalt stellen können, die irgendwo losgelöst sind und sich als Summe einzelner Vorhaben präsentieren, sondern sie müssen eine Gesamtvorstellung entwickeln. Die Entwicklungsplanung, die sie erstellen müssen, wird kein Wunschkatalog sein dürfen, der nur Neues fordert, sondern die Hochschulen werden zunächst einmal selbst gefordert sein zu sagen, wo sie neue Politik dadurch schaffen können, dass sie sich von alter Politik trennen. Das ist etwas, was wir im Parlament schon seit Jahren auf allen Ebenen so machen müssen. Sie müssen in der Entwicklungsplanung in der Hochschule vor allem Antworten geben auf die Fragen, die sich aus der Evaluierung ergeben. Wo gibt es qualitative Mängel? Wie beseitige ich diese Mängel mit möglichst raschem Erfolg?

Wir müssen gemeinsam lernen, damit umzugehen. Ich möchte hier für das Parlament ganz deutlich sagen: Diese Zielvereinbarungen brauchen niemandem Angst zu machen. Es dürfen keine Vereinbarungen sein, die am Ende unerreichbar sind, sondern man muss sich verständigen auf etwas, was nicht leicht erreichbar ist, was aber mit entsprechender Anstrengung zu Erfolgen führen wird, wenn man es erreicht hat; denn es sind gemeinsame Ziele, die Land und Hochschule miteinander vereinbaren und umsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben durch das Gesetz ein durchgängiges Prinzip. Wir haben uns davon leiten lassen, dass wir nur noch das regeln wollen, was denn zwischen Staat und Hochschule auf der obersten Ebene der Hochschule wirklich geregelt werden muss. Die innere

Organisation der Hochschule ist den Hochschulen weitestgehend frei gestellt. Das ist ungewöhnlich und im Augenblick auch noch schwer umzusetzen. Das wird aus der momentanen Debatte über die Übergangsvorschriften deutlich. Man muss das Gesetz in Zukunft nicht mehr dahin gehend lesen, wie ich etwas machen muss und in welchem Paragrafen das steht, sondern in Zukunft muss man fragen: Was möchte ich eigentlich machen? Was halte ich für vernünftig? Verbietet das Gesetz mir das? - In der Regel wird es das nicht tun, sondern es wird das erlauben. Auch bei den Übergangsvorschriften haben wir ganz bewusst darauf verzichtet, alles im Detail zu regeln. Dies gilt z. B. für die Frage, wie nun die alte Ordnung in die neue Ordnung übergeführt werden muss. Ich möchte den Hochschulen von hier aus stattdessen zurufen: Überlegen Sie, wie es am vernünftigsten gemacht werden muss. Ich bin ganz sicher, dass wir das im Gesetz in den Übergangsvorschriften auch so abgebildet und ermöglicht haben. Wenn wir im Gesetz schreiben, die Hochschulen sichern durch ihre Bibliotheken für die Öffentlichkeit Literatur und Kommunikation, dann darf aus dem Gesetz, von dem ich sage, dass es eine Verfassung ist, niemand ablesen, dass die Hochschulbibliotheken in Zukunft die Besitzer der Rechenzentren sind. Nein, ein solcher Satz besagt nicht mehr und auch nicht weniger, als dass wir den Hochschulen den öffentlichen Auftrag geben, auch für die Öffentlichkeit tätig zu sein.

Meine Damen und Herren, aus den Freiräumen entstehen Unterschiede, zu denen man sich ganz klar bekennen muss. Aus den Unterschieden, in die sich Hochschulen in Zukunft hineinentwickeln können, entstehen Profile, Markenzeichen und Wettbewerb. Die Senate sind diejenigen, die es mit ihren Ordnungen - insbesondere mit der Grundordnung - in der Hand haben, diesen Wettbewerb zu gestalten. Sie müssen die Weichen dafür stellen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass man an diesem Wettbewerb teilnehmen kann. Sie müssen entscheiden, wie mit der Beteiligung der Studierenden umzugehen ist, wie man die Frauen in die Prozesse einbeziehen will, welche Chancen man jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geben will. Die Folge daraus wird sein dazu bekennen wir uns ausdrücklich -, dass wir in Niedersachsen in Zukunft sehr gute Hochschulen haben werden, und wir werden auch exzellente Hochschulen haben.

Das soll niemandem Angst machen. Niemand soll schreien, dass das eine Zweiklassengesellschaft

sei. Wir brauchen diesen Wettbewerb, damit sich die Hochschulen im Kampf um die besten Lösungen für die Zukunft stark machen können.

Meine Damen und Herren, starke Hochschulleitungen sind aus unserer Sicht die unausweichliche Konsequenz aus dieser neuen Verantwortung heraus, und zwar in dem Moment, wenn sich der Staat aus der Detailsteuerung und aus der Fachaufsicht zurückzieht und wenn wir uns mit den Hochschulen in zunehmendem Maße in nationaler und internationaler Konkurrenz bewegen. Wem das zu plakativ ist, und wem diese Diskussion zum Halse heraushängt, dem sei gesagt, dass wir den Wettbewerb selbst erzeugen. Wir alle in diesem Parlament wollten ihn gemeinsam. Wer ihn also will, kann nicht so weitermachen wie bisher. Es können nicht alle über alles entscheiden, und es kann nicht sein, dass keiner richtig verantwortlich ist. Wer diesen Wettbewerb will, der braucht eine starke Hochschulleitung. Eine starke Hochschulleitung bedeutet, dass es ein starkes Präsidium und einen starken Senat geben muss. Der Senat wird in Zukunft die grundlegenden Ordnungen verabschieden. – Hindere ich jemanden daran, Beifall zu klatschen?

(Plaue [SPD]: Es ging alles so schnell, Herr Kollege!)

- Die Zeit ist so knapp. Ich bitte um Nachsicht. Ich sollte einmal eine Beifallspause machen. Ich sehe das ein.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU: Gibt es ein Problem?)

- Nein, kein Problem. Wir kommen damit schon zurecht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Senate werden die grundlegenden Ordnungen verabschieden, und diese werden die Präsidien in ihrem Handeln binden. Aber die Präsidien werden selbst führen und leiten können. Vor diesem Führen, Leiten und Ausführen darf aber am Ende niemand Angst haben. Für mich - das möchte ich klar sagen - bedeutet Führen auch, andere mitzunehmen. Wer Führen nur als Weisungen erteilen versteht, wird von den Senaten auch nicht gewählt werden. Niemand in den Senaten ist gezwungen, solche Führungspersönlichkeiten zu wählen.

Meine Damen und Herren, auch der Hochschulrat ist eine unausweichliche Konsequenz, weil wir mit dem Rückzug des Staates den gewissen Blick über

den Tellerrand brauchen, um das Blickfeld von außen in die Hochschule hinein zu verlagern.

Ich möchte kurz zwei politische Schwerpunkte ansprechen, weil - das möchte ich auch offen und ehrlich einräumen - an dieser Stelle das Grundprinzip, möglichst wenig zu regeln, aufgegeben wird. Dafür sind uns diese beiden Schwerpunkte zu wichtig. Der eine ist die Frauenförderung, und der andere ist die Studienförderung.

Bei der Frauenförderung haben wir das Hochschulrahmenrecht in Niedersachsen schon jetzt konsequent umgesetzt. Das heißt, in Zukunft werden die jünger werdenden Wissenschaftlerinnen keine Habilitandinnen mehr sein, sondern Juniorprofessorinnen. Bitte fangen Sie jetzt nicht an, die alte Diskussion um die Habilitation herauszuzaubern.

(Beifall bei der SPD)

Der Unterschied zwischen dem System der Habilitation und dem neuen System ist sehr einfach zu verstehen. Die Hochschulen, die in Zukunft Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berufen, werden die gesamte wissenschaftliche Leistung der Bewerber würdigen müssen und nicht nur ein Zeugnis zur Kenntnis nehmen können, das irgendwann einmal ausgestellt wurde.

Beim Studium - weil das für uns wichtig ist möchten wir festlegen, dass es in Zukunft Studiendekaninnen und Studiendekane geben muss, die für einen gesamten Studiengang zuständig sind, unabhängig davon, wie sich die Organisation der Hochschule im Einzelnen darstellt.

(Glocke der Präsidentin)

- Ich komme sehr bald zum Schluss. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um etwas Nachsicht. Das ist wirklich ein sehr komplexer Vorgang.

Es ist auch eine Einladung an die Studierenden, sich in Zukunft wieder mehr an den Hochschulen zu beteiligen, wieder in die Alma Mater zurückzukommen und sich nicht nur als Nutzer von Leistungen zu verstehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz wird die Hochschullandschaft nach dem InKraft-Treten nicht von einem auf den anderen Tag grundlegend verändern, sondern es wird die Weichen neu stellen. Es wird Prozesse einleiten, die uns noch viele Jahre lang erfolgreich begleiten werden. Das gilt insbesondere für das Thema Stif

tungshochschulen. Sie werden sich sicherlich gewundert haben, dass ich dieses Wort bisher gar nicht in den Mund genommen habe. Das liegt einfach daran, dass ich deutlich machen will, dass das Gesetz - anders als der Eindruck manchmal in der Öffentlichkeit entsteht - kein Gesetz zur Einrichtung von Stiftungshochschulen ist. Es ist stattdessen ein Gesetz, das eine völlig neue Hochschulordnung mit dem Sahnehäubchen der Stiftungshochschulen für diejenigen schafft, die die neue Herausforderung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen aufgreifen und in eine neue Zeit aufbrechen wollen, in der sie dann sogar über das eigene Vermögen verfügen können.

Ich weiß noch nicht, wie viele Hochschulen diesen Antrag stellen werden und wohin sich die Stiftungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten im Einzelnen entwickeln werden. Aber eines ist für uns alle wichtig: Die Körperschaft Hochschule wird unabhängig davon, ob der Träger der Staat oder eine Stiftung ist, die gleiche bleiben. Sie wird die gleichen Rechte haben. Die staatliche Verantwortung für die Hochschule bleibt ebenfalls die gleiche.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!

Frau Präsidentin, ich danke Ihnen für die Nachsicht. - Zum Schluss möchte ich allen, die an dem langen Diskussionsprozess beteiligt waren, herzlich danken. Ich möchte allen im Landtag, in der Regierung, in den Behörden, die mitgewirkt haben, danken. Ich möchte mich insbesondere bei den Interessierten in der Hochschulöffentlichkeit für die vielen endlosen Gespräche, die wir miteinander zum beiderseitigen Erfolg geführt haben, bedanken. Wir haben zum ersten Mal Zwischenschritte der Beratung im Internet veröffentlicht. Dafür habe ich sehr viel Lob erhalten, weil die Menschen zum ersten Mal einen transparenten Prozess erlebt haben.

(Schünemann [CDU]: Jetzt müsst ihr klatschen!)