Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.
Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Names auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme gleich wieder Platz zu nehmen. Ich appelliere an Ihre Disziplin. Unnötiges Herumlaufen und -stehen stört den Wahlablauf sehr.
Ich bitte nun die drei genannten Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Den Kollegen Herrn Lanclée bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. Herr Kollege, hier steht, dass Sie das jetzt bestätigen sollen.
ligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.