Dort haben wir nicht genügend ausgebildete Fachkräfte und nicht genügend Angebote in der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung. Stattdessen müssen diejenigen, die in der dritten oder vierten Klasse Englisch-Unterricht erteilen müssen und vielleicht das letzte Mal bei der Ablegung ihres Abiturs Englisch gesprochen haben, zwei Jahre warten, bis sie in der regionalen Lehrerfortbildung Kurse belegen können. Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als zur Volkshochschule zu gehen und dort für viel Geld - die Kurse kosten um die 1 000 Euro - Qualifizierungskurse zu belegen. Denn es reicht nicht, eine Sprache zu beherrschen, um sie weitergeben zu können. Gerade im Grundschulbereich muss man die entsprechenden didaktischen Fähigkeiten erwerben, um die Sprache vermitteln zu können. Wir werden sehen, was bei den Ausschussberatungen aus diesem Antrag wird. Wir werden ihn auf jeden Fall unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fremdsprachenkompetenz wird in einem zusammenwachsenden Europa ohne Frage immer wichtiger, und in diesem Zusammenhang gewinnt auch unser Niederländischunterricht - insbesondere in der Grenzregion - an Bedeutung. Insofern wächst auch die Zahl der Schulen, die sich damit beschäftigen. Es findet im laufenden Schuljahr an sieben Grundschulen und an 29 Orientierungsstufen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien sowie kooperativen und integrierten Gesamtschulen Niederländischunterricht statt. Das ist der Stand der Dinge. Das wird sich sicherlich weiter verbreiten.
Ich habe - das ist Ihnen vielleicht nicht bekannt bereits im Oktober 2000 mit dem Kulturministerium der Niederlande, dem „Ministerie van Onderwijs, Cultuur en Wetenschappen“ eine gemeinsame Erklärung auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung unterschrieben. Diese Erklärung verpflichtet beide Seiten, die Beziehungen auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung durch inhaltliche Schwerpunkte zu fördern. Da das schon zwei Jahre her ist, Herr Kethorn, wurden bereits einige dieser Maßnahmen umge
Wir haben von 1993 bis 1996 gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Niederlandistik der Universität Oldenburg im Niedersächsischen Landesinstitut einen Weiterbildungsstudiengang eingerichtet - das wissen Sie -, an dem 27 Lehrkräfte aus dem Regierungsbezirk Weser-Ems teilgenommen haben. Es gibt im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung in der Fortbildungsregion Ostfriesland und Emsland Grafschaft Bentheim in jedem Schulhalbjahr mehrere Fortbildungskurse für angehende Niederländischlehrer. Sowohl die Ems-Dollart-Region als auch EUREGIO führen regelmäßig Studientage für Lehrkräfte durch, die einerseits den Niederländischunterricht in Schulen des Regierungsbezirks Weser-Ems und andererseits den Deutschunterricht im niederländischen Grenzraum stützen.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat 1993 Richtlinien und Handreichungen für Schulen, die sich mit dem Niederländischunterricht beschäftigen wollen, herausgegeben. Die EUREGIO hat zusammen mit der Bezirksregierung Weser-Ems im Jahre 2001 eine Umfrage bei den Schulen im Weser-Ems-Bezirk veröffentlicht. Die vorgelegten Umfrageergebnisse werden derzeit analysiert. Gemeinsam mit den Schulen, die bereits ein Niederländisch-Angebot vorhalten oder sich auf ein derartiges Unterrichtsangebot vorbereiten, wird nach geeigneten Wegen zum kontinuierlichen Auf- und Ausbau gesucht. So weit die Erklärung.
Wir haben außerdem seit dem 1. August 2001 bei der Bezirksregierung Weser-Ems eine Lehrkraft zur Beauftragten für niedersächsisch-niederländische Beziehungen im Schulbereich ernannt.
Hinsichtlich der Ausbildung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und für das Lehramt an Gymnasien sowie an den berufsbildenden Schulen stellt sich die Situation im Augenblick wie folgt dar: Im Fach Niederländisch kann für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und für das Lehramt an Gymnasien sowie berufsbildenden Schulen jeweils eine Erweiterungsprüfung nach § 16 Abs. 1 der Verordnung abgelegt werden. Das Ablegen einer Erweiterungsprüfung setzt allerdings die erste Staatsprüfung für ein Lehramt voraus. Der Forderung nach Einrichtung eines entsprechenden grundständigen Teilstudiengangs konnte in den vergangenen Jahren wegen des nicht ausreichenden kontinuierlichen jährlichen Einstellungsbedarf nicht entsprochen werden. Das wird
sicherlich im Ausschuss zu besprechen sein. Dies gilt nämlich immer noch. Der Einstellungsbedarf ist nicht so hoch, dass wir zu viele Lehrkräfte dafür ausbilden können, die dann keine Chance auf Einstellung hätten. Hier muss also erst noch die Entwicklung in den Schulen vorangehen, damit auch wirklich ein entsprechender Bedarf vorhanden ist.
Wir haben zum 1. August 2001 bei der Bezirksregierung Weser-Ems nur eine Einstellung für das Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Niederländisch ausgeschrieben. Die Anforderungen seitens der Schulen sind bisher noch nicht so hoch. Es ist aber, so meine ich, der Diskussion wert, wie man an dieser Stelle mit Bedarf und Ausbau des Angebotes zurechtkommt. Von daher wird zu prüfen sein, ob der Zugang zu den bestehenden Weiterbildungsstudiengängen für das Fach Niederländisch durch Kooperationsmaßnahmen der Universität Oldenburg und des Niedersächsischen Landesinstitutes für Schulentwicklung und Bildung noch weiter gefördert werden kann.
Sollte sich der Bedarf für einen zusätzlichen Weiterbildungsstudiengang ergeben, so stünde nach meiner Auffassung einer solchen Maßnahme nichts im Wege. Ein solcher Bedarf ist bisher aber weder an das Ministerium noch an das Landesinstitut herangetragen worden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen vorrübergehend höheren Bedarf an Fachlehrkräften für Niederländisch auch mit Lehrkräften aus den Niederlanden abzudecken. Dies wird gegebenenfalls mit der niederländischen Regierung zu besprechen sein.
Von daher wird deutlich, dass die Landesregierung die der Sache angemessenen Maßnahmen bereits getroffen hat. Die Erklärung, die ich unterschrieben habe, lebt also. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen, in denen wir Ihnen dazu noch mehr Details vortragen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn meine Urgroßmutter Holländerin war, werde ich nicht wie der Kollege Kethorn den Versuch unternehmen, Holländisch zu sprechen. Das kann
In diesem Haus dürfte Konsens darüber bestehen, dass das Niederländische für Niedersachsen als Sprache des unmittelbaren Nachbarn natürlich eine besondere Bedeutung hat. Deswegen und auch weil es zahlreiche Kooperationen Niedersachsens mit den Niederlanden gibt, kommt der niederländischen Sprache und ihrer Vermittlung in unserem Bundesland sicherlich ein entsprechender Stellenwert zu. Das gilt insbesondere natürlich für die Regionen im Bereich Weser-Ems, die an die Niederlande angrenzen. Das geht von Leer über das Emsland, über die Grafschaft Bentheim bis hinein in das Osnabrücker Land.
Aber auch an den Hochschulen des Bezirks hat das eine besondere Bedeutung. Beispielsweise an der Carl-von-Ossietzky-Universität gibt es zahlreiche langfristig angelegte Kooperationsbeziehungen zu Einrichtungen in den Niederlanden, von der Produkttechnologie über die Pädagogik, Sprach- und Literaturwissenschaften bis hin zu den Juristen und Ökonomen. Davon abgesehen gilt das natürlich auch für die konkreten gemeinsamen Einrichtungen, die es zwischen den Niederlanden und Niedersachsen oder auch zwischen Provinzen der Niederlande und Niedersachsen gibt, wobei diese z. B. gemeinsam Mitglied in EUREGIO sind.
- Genau! - Eine solche Nachbarschaft und Kontaktpflege hat zur Folge, dass eine entsprechende Sprachkompetenz auch auf deutscher Seite notwendig ist. Frau Litfin hat das schon ganz richtig gesagt: Wir gehen viel zu oft davon aus, dass Deutsche dann, wenn sie in die Niederlande fahren, dort verstanden werden, ohne dass man sich darum bemüht, Holländisch zu sprechen. Auf der anderen Seite erwarten wir aber, dass Holländer, die hierher kommen, Deutsch sprechen. Das ist eine Art von Arroganz, die wir an den Tag legen, die sicherlich auch nicht dazu beiträgt, bei den Holländern teilweise vorhandene Ressentiments gegenüber Deutschen abzubauen.
Umso mehr ist es richtig, dass die Niedersächsische Landesregierung seit mehreren Jahren in diesem Bereich aktiv ist. Das hat die Kultusministerin gerade dargestellt. Einen besonderen Stellenwert hat hierbei der Lehrstuhl Niederlandistik an der
Carl-von-Ossietzky-Universität in Oldenburg. Die dortige Niederlandistik hat einen guten Ruf. Das ist gerade von der Wissenschaftlichen Kommission des Landes Niedersachsen festgestellt worden. In ihrem Bericht zur Lehrerausbildung wurde gerade dieses Fach an der dortigen Uni hervorragend bewertet.
Bedarf ist sicherlich vorhanden. Gegenüber der letzten Erfassung, die, so glaube ich, 1992 durchgeführt worden ist, hat die neueste Erhebung ein deutliches Wachstum der Zahl der Schülerinnen und Schüler ergeben, die Niederländisch als Schulfach haben. Waren es 1992 etwas mehr als 700 Schülerinnen und Schüler, die in Niedersachsen an der Schule Holländisch hatten, so waren es nach der letzten Erhebung mehr als 2 200 – also fast eine Verdreifachung.
Dem gestiegenen Bedarf hat die Landesregierung entsprochen. Jetzt ist natürlich zu prüfen – das werden wir im Ausschuss auch tun -, inwieweit vor diesem Hintergrund Verstärkungen notwendig sind; insbesondere natürlich im Bereich der Lehrerfort- und –weiterbildung.
Hinsichtlich der Forderung nach einem grundständigen Studiengang Niederlandistik für das Lehramt an allen weiterführenden Schulen müssen wir bei aller positiven Grundeinstellung in dieser Frage natürlich schauen, wie sich der Bedarf langfristig entwickelt. Die Uni Oldenburg selbst hat das für sich als Ziel proklamiert. Sie hat diese Forderung aufgestellt und wird dies sicherlich auch weiterhin artikulieren. Der Lehrstuhl in Oldenburg bietet nicht nur das Erweiterungsfach Niederlandistik an, sondern auch Magisterstudiengänge in diesem Bereich. Er hat wirklich einen ausgezeichneten Ruf.
Dass ein grundständiges Studium möglich ist – das hat der Kollege Kethorn gesagt -, zeigen die Unis in Münster und Köln. Wir müssen aber schauen, wie sich der reale Bedarf darstellt. Derzeit läuft ein Anhörungsverfahren für die Prüfungsverordnung. Wir werden das Ergebnis dieser Anhörung abwarten und uns vom Ministerium über die Zahlen und auch die Erwartungen berichten lassen.
Wir sollten uns auch mit den Einrichtungen, die in dieser Frage tätig sind, vielleicht auch mit dem Lehrstuhl, unterhalten. Dann werden wir im Ausschuss nach umfassender Beratung zu einem Ergebnis kommen. Das, was Sie formuliert haben, geht in die richtige Richtung. Was im Einzelnen zu
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich darüber gefreut, dass im Ausschuss eine wohlwollende Beratung stattfinden soll. Allerdings war ich schon etwas überrascht darüber, dass die Ministerin den Blick in die Vergangenheit gelenkt und eine Art Leistungsbilanz vorgelegt hat,
was in der Vergangenheit alles geschehen ist. Ich habe in meinem Beitrag durchaus lobend erwähnt, dass es eine qualitative und auch quantitative Verbesserung gegeben hat.
Wir befinden uns aber in der Gegenwart und blicken in die Zukunft. Vor Ort macht sich eine erhebliche Nachfrage nach Niederländischunterricht bemerkbar. Vor diesem Hintergrund hätte ich mir schon die Aussage gewünscht: Wir wollen das genauso machen wie in Nordrhein-Westfalen. Dort wird das Thema Niederländisch völlig anders angepackt. Eine solche Aussage hätte man heute machen können, damit die Schülerinnen und Schüler und die Eltern erfahren, dass verbesserte Ausgangsbedingungen geschaffen werden sollen, um Niederländisch zu lernen. Insofern war das, was Sie mit den Worten „Wir wollen das prüfen“ zu diesem Thema gesagt haben, sehr zaghaft. Ich hätte mir eine zukunftsfähige Aussage gewünscht. Diese habe ich heute aber vermisst.
Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung, denn weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat hat empfohlen, diesen Antrag zur federführenden Beratung an den Kultusausschuss sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. – Herr Kollege Wulf!
- Außerdem soll sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur mit dem Antrag befassen. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch. – Das ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu dem letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause, nämlich zu
Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung: Modulation für eine Agrarwende auch in Niedersachsen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3366
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es war vorgestern. Da konnten wir in der Presse lesen, dass die EU die Verzahnung von Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Umwidmung der Subventionen fordert. Das sind schon erstaunliche Töne, die Agrarkommissar Fischler und Verbraucherkommissar Byrne Anfang dieser Woche verlauten ließen. Die alten Formeln hätten ausgedient. Es gälten nicht mehr „from farm to fork“ - vom Bauern auf den Teller - und „from stable to the table“ - vom Stall auf den Tisch -, sondern nun sei es genau umgekehrt: Landwirtschaftspolitik müsse vom Endprodukt aus betrachtet werden.
In dem Zusammenhang erinnere ich natürlich sehr gern an die Ansage der neuen Agrarpolitik von Renate Künast, die damals lautete, dass man Agrarpolitik von der Ladentheke aus gestalten müsse. - Und da sage noch einer, eine entschlossene nationale Politik hätte keine Auswirkungen auf die EU. Hier ist das Gegenteil bewiesen.
Am 1. Mai ist das Modulationsgesetz in Kraft getreten. Es bedeutet 2 % Kürzungen der Direktzahlungen bei den Tier- und Flächenprämien mit einem Freibetrag von 10 000 Euro pro Betrieb. 2003 werden damit bundesweit rund 52 Millionen Euro eingespart. Mit der vorgeschriebenen Aufstockung von rund 30 Millionen Euro durch den Bund, der 80 % übernimmt, und die Länder, die insgesamt 20 % übernehmen, stehen damit rund 82 Millionen Euro zur Verfügung, um den ländlichen Raum zu fördern.
Auf Niedersachsen entfallen von dieser Summe jährlich rund 11 Millionen Euro. Das ist natürlich kein Betrag, mit dem man Berge versetzen kann. Aber es ist ein wichtiger Einstieg in eine veränderte, in eine zukunftsfähige Agrarförderung.
Wenn nun nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist es natürlich erforderlich, sich besondere Gedanken über ihre Verwendung zu machen. Sie müssen gezielt und konzentriert eingesetzt werden, damit sie Lenkungswirkung erzeugen und nicht wirkungslos verpuffen. Es macht sicherlich keinen Sinn, breit angesammelte Gelder wieder mit der Gießkanne zu verteilen.