- Frau Harms, wenn ich Sie angucke, käme ich nie dazu, an Schmutzfinken zu denken. Das muss ich zurückweisen.
Ich erinnere daran - das werden Sie mir wahrscheinlich konzedieren, Frau Harms -, dass es damals die Grünen gewesen sind, die gesagt haben, wir müssen das Polizeigesetz mit dem Ziel ändern - ich zitiere jetzt Ihren Kollegen Herrn Trittin -, der Polizei die Zähne zu ziehen. Damals hat man also - das wird auch niemand bestreiten können - die Möglichkeit des Einschreitens massiv eingeschränkt. - Dies vorweg.
In Anbetracht dieses Tatbestandes stellte sich für viele Kommunen inzwischen die Frage, wie sie in ihren Bereichen - das lässt das Gefahrenabwehrgesetz ausdrücklich zu - für Ordnung und Sauberkeit sorgen können.
- Nein, Herr Adam! - Da gab es nun die Möglichkeit - die gibt es jetzt immer noch -, dass die Kommunen im Rahmen ihres eigenen Ortsrechtes Satzungen erlassen, die, nachdem die zuständigen Polizeiinspektionen dazu Stellung genommen und insofern untersucht und beurteilt haben, ob sie praxisnah sind, dann von der Bezirksregierung zu genehmigen sind. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Sowohl in Cuxhaven als auch in Hildesheim gibt es solche bereits genehmigten Verordnungen. In Cuxhaven ist diese Verordnung von CDU und SPD gemeinsam im Stadtrat beschlossen worden.
Weil wir, Frau Stokar, in Niedersachsen inzwischen die Situation haben, dass in einigen Kommunen die Verordnungen von der zuständigen Bezirksregierung genehmigt worden sind - z. B. in Cuxhaven und Hildesheim -, in anderen Kommunen - ich nenne Neustadt am Rübenberge - aber
- Herr Buß, das ist so. - Es ist die Situation entstanden, dass gleichlautende Verordnungen von der einen Bezirksregierung genehmigt werden, von der anderen aber nicht.
Ich will hier klipp und klar sagen: Man mag ja darüber streiten, wie man die Sauberkeit und Ordnung in den Kommunen sicherstellt, wie man sicherstellt, wie und wo Beamtinnen und Beamte einschreiten können. Aber eines geht nicht, meine Damen und Herren, nämlich dass eine Bezirksregierung eine Verordnung genehmigt, aber die andere Bezirksregierung nicht.
Deswegen gibt es nur zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit wäre, den Begriff der Ordnung wieder in das Polizeigesetz aufzunehmen.
Ich kann Ihnen sagen: Wenn es denn so ist, dass sich am 2. Februar nächsten Jahres die Mehrheitsverhältnisse hier ändern,
dann werden wir als einen der ersten Schritte den Ordnungsbegriff wieder in das Polizeirecht einführen.
Zweitens. Solange das Gefahrenabwehrgesetz zulässt, dass Verordnungen erlassen werden, verlangen wir - das ist Sinn dieses Antrags -, dass in Niedersachsen im Hinblick auf die Ordnung und Sauberkeit einheitlich verfahren wird. Es ist ein Tritt gegen das Schienbein der Kommunen, wenn sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung rechtlich geprüfte Verordnungen erlassen, aber dann praktisch dem Zufall ausgesetzt sind, weil sie nicht wissen, welche Bezirksregierung ihre Verordnung genehmigt und welche nicht. Das geht nicht.
- Herr Minister Bartling, Sie werden sich sicherlich gleich noch äußern, denn wir haben diese Frage ja schon einmal mit Ihnen diskutiert. Damals haben
Sie hier ja sogar die hehre Behauptung gewagt, das Ausspucken von Kaugummis sei durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Vielleicht können Sie dem hohen Hause heute einmal erklären, wie das funktionieren soll. Ich jedenfalls habe bislang noch nicht gehört, dass man aus ausgespucktem Kaugummi wieder neues Kaugummi herstellen kann, und es hat mir auch noch niemand bestätigt, dass man ausgespucktes Kaugummi für den Straßenbau verwenden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich für diesen Beitrag extra noch einmal bei den Polizeibehörden in Cuxhaven erkundigt, die seit etwa drei Jahren mit dieser Verordnung arbeiten.
- Gut arbeiten, in der Tat. Ich wollte gerade sagen, was da passiert. - Es hat - das wissen Sie alle auch aus Presseveröffentlichungen - immer wieder Probleme gegeben, gerade in Kurbereichen, weil dort z. B. Strandpartys gefeiert werden - was ja nicht strafbar ist - und es in diesem Rahmen immer wieder zu Verunreinigungen kommt. Wenn dann Polizeibeamte kamen und sagten „Hört mal auf, das geht nicht!“, kam immer die Frage: Wo steht denn das, in welchem Gesetz? Seitdem die Polizeibeamtinnen und -beamte den Betreffenden sagen können, es gibt eine vom Rat der Stadt beschlossene Verordnung, können sie einschreiten. Seitdem hat sich bei diesem Problem - Herr Minister, wenn Sie es mir nicht glauben, fragen Sie auf dem Dienstweg
bei der Polizei in Cuxhaven nach; den halten Sie sowieso immer ein - vieles zum Guten verändert. Das heißt, diese Verordnung hat ihren Zweck erfüllt.
Wir wollen eigentlich nichts anderes, Herr Minister, als dass Sie bei dem, was sich in einzelnen Städten und Orten in unserem Land bewährt hat, nicht aus ideologischen Gründen plötzlich auf die Idee kommen und sagen: Das passt uns nicht in unser Weltbild, und deswegen rücken wir davon ab. - Wir wollen, dass diese Verordnung landesweit möglich wird.
Eines noch zum Schluss, Herr Minister. Ich will das jetzt sehr positiv sagen, auch im Zusammenhang mit dem, was zu der Verordnung als solcher zu sagen ist. Der damalige Innenminister Gerhard Glogowski, also Ihr Vorgänger, hat damals, nachdem ich mir erlaubt hatte, darauf hinzuweisen, dass im größten deutschen Bad, in Cuxhaven, im Sommer pro Tag etwa doppelt so viele Menschen ansässig sind wie außerhalb der Saison, sehr kooperativ - das will ich hier ausdrücklich loben - mit der Stadt Cuxhaven dafür gesorgt, dass wir während der Ferienmonate Strandverstärkungskräfte nach Cuxhaven bekommen, wie das übrigens auch in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist. Das sind Beamtinnen und Beamte der Landesbereitschaftspolizei, die dort für jeweils sechs Wochen ihren Dienst versehen. Damals ist eine der Voraussetzungen für die Abordnung der Beamtinnen und Beamten gewesen, dass wir im Rahmen eines Gesamtkonzepts der Prävention und der Repression dafür sorgen, dass auch die rechtlichen Möglichkeiten klar beschrieben sind, damit die jungen Beamtinnen und Beamten auch wissen, wann sie einschreiten dürfen und wann nicht. Es hat die Gründung eines kriminalpräventiven Rates gegeben. Es hat auch diese Verordnung gegeben, Frau Stokar. Es hat auch die Strandverstärkungskräfte gegeben. Das sind Beamtinnen und Beamte aus allen Teilen des Landes. Wenn Sie mit ihnen sprechen - das möchte ich Ihnen allen empfehlen -, dann werden die Ihnen sagen, dass dieses Zusammenwirken von klaren rechtlichen Regelungen, von präventiven Maßnahmen und einer Verstärkung der personellen Ressourcen genau das bewirkt, was die große Mehrheit unseres Rates, die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt und eigentlich auch alle Gäste, die zu uns kommen, wollen. Wenn wir dies als Beispiel nehmen, Herr Minister - da kann Cuxhaven durchaus stolz sein, dass das im Zusammenwirken mit dem Land beispielhaft erarbeitet worden ist -, dann wollen wir nicht mehr und nicht weniger, als dass Sie, weil das auch eine Frage der Genehmigung von Verordnungen ist, die Weitherzigkeit besitzen, das gute Beispiel Cuxhavens landesweit zuzulassen. Darum bitten wir sehr herzlich. Deswegen werden Sie, Herr Minister, auch keine Probleme mit unserem Antrag haben. Wenn Sie damit keine Probleme haben, dann sehe ich auch grünes Licht aufseiten der SPD-Fraktion. Denn wer fällt denn schon den eigenen Genossen in Cuxhaven gern in den Rücken? - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, der wievielte Versuch der CDU das jetzt ist - das ist hoffentlich der letzte -, zu sagen, wir wollen wieder ein Sicherheits- und Ordnungsgesetz.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, warum die Grünen damals zu Recht - das ist ein Teil der Polizeireform in Niedersachsen gewesen - durchgesetzt haben, dass unsere gut ausgebildete Polizei, die mittlerweile eine Fachhochschulreife braucht und die durch die Einführung der zweigeteilten Laufbahn angemessen bezahlt wird, nicht für das Einschreiten bei Belästigungen zuständig sind. Sie müssen einfach mal in Polizeirechtskommentare hineinschauen, dann werden Sie sehen, dass es eine Unterscheidung zwischen einer Belästigung und einer Rechtsgüterverletzung gibt. Den Einsatz von Polizeibeamten wollen wir dann, wenn gegen ein Gesetz verstoßen wird.
Meine Damen und Herren, es gibt doch mittlerweile wirklich eine absurde Diskussion darüber, was im öffentlichen Raum hinzunehmen ist und was nicht. Mich erinnert das an Diskussionen der 50er-Jahre, als Polizeibeamte mit Hundertschaften gegen Gitarrespieler in der Fußgängerzone vorgegangen sind. Das hat damals die berühmten Schwabinger Jugendkrawalle hervorgerufen. Ich sage hier ganz deutlich: Ich will keine landeseinheitlichen Satzungen. Es ist ureigenes Recht der Kommunen, für sich selber auszuhandeln, was im öffentlichen Raum erlaubt sein soll oder nicht.
Wir reden hier nicht über Straftaten. Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass Hannover nicht Singapur ist. Ich möchte nicht in Singapur leben, ich möchte nicht, dass an jeder Straßenecke ein Polizist eine Verhaftung vornimmt, weil jemand eine Zigarettenkippe fallen lässt.
Hannover hat mit seinem Beispiel der Müllsheriffs diesen Konflikt für die Stadt, und zwar auch im Einvernehmen mit der Stadt, geregelt. Das heißt, wir haben hier ein Müllbeschwerdemanagement. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger darüber beschweren, dass irgendwo große Müllablagerungen liegen, dann wird dieser Müll innerhalb von 24 Stunden beseitigt.
Nun tun Sie doch nicht so, als wäre die CDU die einzige Partei, die für Sauberkeit in unseren Städten sorgt. Es ist ja in jedem Sommer die gleiche Debatte; wir kennen sie ja rauf und runter.
Als es hier das letzte Mal um Innenstadtkonzepte ging, habe ich als Grüne gesagt, es kann nicht nur darum gehen, dass wir blinkende Innenstädte haben. Wir müssen uns insbesondere um die Unwertigkeit der Randbezirke kümmern, wir müssen uns darum kümmern, dass nicht die ganzen Problematiken aus den Innenstädten - Drogenszene, Obdachlosigkeit - in die sozialen Brennpunkte verlagert werden, in denen die Menschen sowieso schon genug Probleme haben. Diese Menschen haben ein Recht, dass ihr Wohnumfeld so gestaltet ist, dass sie tatsächlich dort auch gerne wohnen. Das ist eine Aufgabe, an die wir uns heranmachen sollten. Das ist eine kommunale Aufgabe. Dafür brauche ich nicht die Polizei, dafür brauche ich Präventionsräte und Stadtteilplanungsräte, und die haben wir hier in Hannover eingerichtet.
Meine Damen und Herren, die CDU bringt diesen Punkt immer wieder auf die Tagesordnung, weil sie damit natürlich noch etwas ganz anderes verfolgt. Auch damit steht sie in Niedersachsen völlig allein. Die CDU hat in anderen Anträgen deutlich gemacht, dass Sie sich nach wie vor mit der Einführung der zweigeteilten Laufbahn nicht abgefunden haben. Sie wollen den Polizisten in Uniform als Angestellten. Sie wollen wie in Berlin eine polizeiliche Hilfstruppe. Das wird doch von Ihrem Polizeisprecher immer wieder gefordert: Wir brauchen wie in Berlin eine Hilfspolizei. - Das wäre dann die Rücknahme der zweigeteilten Laufbahn. Diese Hilfspolizei soll dann für Müll, für Randgruppen und für solche Dinge zuständig sein.
herrscht. Ich möchte in den Städten nach wie vor auch ein Niederlassungsrecht für die Menschen haben, die nicht in der Lage sind - das liegt ja in unserer politischen Verantwortung -, in ihrem Wohnzimmer ein Bier zu trinken, weil sie kein Wohnzimmer haben.
Ich ende damit, meine Damen und Herren, weil meine Redezeit zu Ende ist: Sehen Sie sich doch einfach mal die Gerichtsurteile an, die es zu den Stadtsatzungen gegeben hat. Überall dort, wo die Kommunen, insbesondere die CDU-geführten Kommunen, mit ihren Stadtsatzungen gnadenlos überzogen haben - deswegen brauchen wir die Bezirksregierung als Fachaufsicht -, sind diese Stadtsatzungen von den Gerichten kassiert worden, - -