Protocol of the Session on April 25, 2002

Anlage 15

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 17 der Abg. Coenen und Schirmbeck (CDU):

Wasser- und Abwasserwirtschaft vor enormen Herausforderungen

Die deutsche Wasser- und Abwasserwirtschaft, die ganz überwiegend in kommunaler Trägerschaft betrieben wird, steht vor gewaltigen Umbrüchen und Herausforderungen. Dabei haben die Kommunen im Gegensatz zu privaten Großunternehmen eine deutlich schlechtere Ausgangsposition. Während Kommunen nach der Kommunalverfassung keine Gewinne erzielen dürfen und kostendeckend arbeiten müssen, können private Anbieter auf dem Markt die Chancen nutzen und zu erheblichen Gewinnen kommen. Auch die Synergieeffekte eines die Energieversorgung und Entsorgung umfassenden Angebotes gelten als besonders lukrativ.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sind höhere Wasserpreise, wie Experten befürchten, im Zuge von Übernahmen durch Großunternehmen mittelfristig zu vermeiden?

2. Was beabsichtigt sie zu tun, um die Wasserversorgung in ihrer gegenwärtigen kommunalen Trägerschaft beizubehalten?

3. Wie bewertet sie die von Experten geäußerte Sorge, dass eine Liberalisierung der Wasserversorgung vor allem im Hinblick auf den Gesundheits- und Umweltschutz bedenklich sei, weil mit einem stärker wettbewerblich orientierten Wasserversorgungsmarkt bereits erzielte Erfolge auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft gefährdet werden könnten?

Nach der Liberalisierung in den Bereichen Telekommunikation, Strom und Gas war für die Niedersächsische Landesregierung klar, dass auch für den Bereich der Wasserwirtschaft mit der Forderung nach Veränderungen gerechnet werden muss. Aus diesem Grund hatte die Landesregierung bereits im Juli 2000 beschlossen, eine Kommission für eine „Zukunftsfähige Wasserversorgung in

Niedersachsen“ zu gründen mit dem Ziel, Empfehlungen an Unternehmen und Politik zu erarbeiten, die sicherstellen sollen, dass niedersächsische Unternehmen auch unter veränderten Marktbedingungen eine reelle Chance haben. Im September 2000 hat diese Kommission, der etwa 30 Vertreter der Wasserversorgungsunternehmen, der Wirtschaft und Wissenschaft, der Umweltverbände und der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Ministerien angehörten, ihre Arbeit aufgenommen und nunmehr am 16. April 2002 der Landesregierung ihren Abschlußbericht vorgelegt.

Ihrer Aussage, dass die Kommunen im Gegensatz zu privaten Großunternehmen eine deutlich schlechtere Ausgangsposition haben, um sich auch künftig auf dem Wassermarkt zu behaupten, muss ich jedoch widersprechen. Zu den Aufgaben der Kommission gehörte u.a. auch die Betrachtung der derzeitigen Struktur der niedersächsischen Wasserwirtschaft. Dabei wurde deutlich, dass es weder aus ökonomischen, ökologischen noch aus sozialen Gesichtspunkten eine optimale Betriebsgröße gibt. Auch hinsichtlich der Organisationsformen ließ sich nicht feststellen, dass hier eine bestimmte Betriebsform durch überwiegende Vorteile hervorsteht. Vielmehr ist zu vermuten, dass hier andere Faktoren, wie z. B. Größe und Struktur des Versorgungsgebietes, eine gewichtige Rolle spielen.

Widersprechen möchte ich an dieser Stelle auch Ihrer Auffassung, dass sich Synergieeffekte nur den privat organisierten Unternehmen erschließen. Hier ergeben sich für öffentlich–rechtlich organisierte Wasserversorgungsunternehmen ebenfalls durch Kooperationen und Fusionen sowie die Übernahme weiterer Aufgaben Möglichkeiten, Kostensenkungspotenziale zu erschließen und somit die Konkurrenzfähigkeit zu stärken. Fest steht auch hier, dass nicht allein die Organisationsstruktur über die Position am Markt entscheidet.

Die in den Bericht aufgenommenen Empfehlungen stellen aus meiner Sicht eine gute Basis für die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wasserwirtschaft dar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Die eingesetzte Kommission hat sich im Rahmen der Betrachtung der derzeitigen Struktur der niedersächsischen Wasserversorgung auch mit der Frage der Wasserpreise auseinandergesetzt.

Dabei konnte festgestellt werden, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen öffentlich– rechtlich organisierten Wasserversorgungsunternehmen bzw. privatrechtlich organisierten Wasserversorgungsunternehmen und dem Wasserpreis gibt. Aufgefallen ist allerdings, dass Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände die niedrigsten durchschnittlichen Wasserpreise haben. Die Gründe hierfür könnten sein, dass diese zum einen keine gesetzlichen Rücklagen bilden müssen und zum anderen keine Konzessionsabgabe zu zahlen brauchen.

Weiterhin liegt die Vermutung nahe, dass sich gerade im ländlich strukturierten Bereich, für den nach dem 2. Weltkrieg erhebliche Fördermittel des Bundes und des Landes in den Aufbau einer zentralen Wasserversorgung geflossen sind, diese Investitionshilfen noch heute bei einigen Organisationsformen preismindernd auswirken. Gerade bei kleineren Wasserversorgungsunternehmen kann dies zur Folge haben, dass im Falle größerer Investitionen erhebliche Wasserpreissteigerungen zu befürchten sind.

Zu 2: Wie bereits eingangs dargestellt, hat die Landesregierung am 16. April 2002 die Empfehlungen der Kommission für eine „Zukunftsfähige Wasserversorgung in Niedersachsen“ erhalten. Diese Empfehlungen gliedern sich in Empfehlungen an die Unternehmen, die Landes- und die Kommunalpolitik und zeigen Möglichkeiten auf, wie die Wasserversorgung in Niedersachsen – auch unter Beibehaltung der derzeitigen Strukturen und Organisationsformen - zukunftsfähig gestaltet werden kann.

Die an die Adresse der Landesregierung gerichteten Empfehlungen werden nunmehr auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. Die Entscheidung, welche Empfehlungen prioritär umgesetzt werden sollen, wird demnächst getroffen.

Zu 3: Diese Aspekte wurden in der Kommission ebenfalls diskutiert. Um diesen Gefahren entgegenzutreten, hat die Kommission daher „Versorgungsgrundsätze für eine zukunftsfähige Wasserversorgung in Niedersachsen“ aufgestellt. Auch hier wird die Landesregierung entscheiden, wie und in welcher Form diese Versorgungsgrundsätze umgesetzt bzw. eingeführt werden können.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 18 des Abg. Coenen (CDU) :

Geflügelwirtschaft befürchtet Verlust tausender Arbeitsplätze

Nach der neuen Legehennenhaltungsverordnung, der auch Niedersachsen zugestimmt hat, soll ab 2007 nur noch die Freiland- und Bodenhaltung zulässig sein. Investitionen in Käfigen, die sich bis dahin nicht amortisiert haben, müssen abgeschrieben, neue getätigt werden. Daher fordert die niedersächsische Geflügelwirtschaft von der Landesregierung 1 Milliarde Euro Schadenersatz.

Der Verband der niedersächsischen Geflügelwirtschaft fürchtet um die Existenz der 12 000 niedersächsischen Hühnerhalter sowie der dort beschäftigten 10 000 Arbeitskräfte. Es wird weiter davon ausgegangen, dass mit der Umsetzung der Legehennenhaltungsverordnung der Eiermarkt frei gemacht wird für Importe aus Ländern, in denen erheblich geringere Anforderungen an den Tier- und Umweltschutz gestellt werden als in Deutschland.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den Wettbewerbsnachteil deutscher Legehennenhalter gegenüber den Konkurrenten in anderen EU-Mitgliedstaaten, die noch bis 2012 die Batteriehaltung betreiben dürfen?

2. Wie bewertet sie die Einschätzung, dass aufgrund der neuen Legehennenhaltungsverordnung tausende von Arbeitsplätzen in Niedersachsen gefährdet werden?

3. Warum hat Niedersachsen der Legehennenhaltungsverordnung zugestimmt, wenn der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums nunmehr erklärt, dass Niedersachsen bei der Hennenhaltung eine andere Ansicht vertrete und man zuversichtlich sei, dass die vom Bundesrat beschlossene Verordnung noch einmal zur Beratung auf den Tisch komme?

Für alle diejenigen, die es noch nicht realisiert haben, möchte ich noch einmal deutlich erklären, dass der Bundesrat gleichzeitig mit der Verabschiedung der Neuregelung zur Legehennenhaltung die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag, der von Niedersachsen eingebracht wurde, aufgefordert hat, Erhebungen durchzuführen, um die Auswirkungen der Neuregelung auf die Struktur der Legehennenhaltung, die Tiergesundheit, die Tierverluste, den Arzneimitteleinsatz, die

Arbeitsplätze und die Arbeitsplatzqualität festzustellen. Nachdem die Neuregelung nunmehr in Kraft getreten ist, werden wir in Niedersachsen mit diesen Erhebungen beginnen, denn durch reine Spekulationen werden Änderungen nicht bewirkt werden können.

Dieses vorweggeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Gerade weil Wettbewerbsnachteile durch ein gravierendes Abweichen von den EU-Vorgaben befürchtet wurden, hatte Niedersachsen Alternativvorschläge entwickelt, die nicht nur die Interessen der Legehennenhalter, sondern auch der Legehennen berücksichtigt hätten. In den Beratungen in den Bundesratsausschüssen zeichnete sich durch die Haltung der Länder Bayern, BadenWürttemberg, Saarland u. a. frühzeitig eine Mehrheit für den Entwurf der Bundesregierung ab. Insofern war der Entschließungsantrag das geeignete Mittel, um die Auswirkungen der Neuregelung durch Fakten zu belegen und darauf basierend evtl. Änderungen zu begründen. Ich möchte es an dieser Stelle jedoch nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass seitens der Bundesregierung durch Begleitmaßnahmen wie verbesserte Kennzeichnungen der Eier, eine Registrierung der Legehennenbetriebe unter Angabe der Haltungsform und durch Fördermaßnahmen versucht wird, die befürchteten Wettbewerbsnachteile aufzufangen.

Zu 2: Bisher war auch durch die Geflügelwirtschaft nicht zu belegen, ob und in welchem Umfang durch Abwanderung bestehender Unternehmen in andere Länder tatsächlich Arbeitsplätze gefährdet werden. Dieses gilt auch insofern, als bekanntermaßen durchaus Investitionen in alternative Haltungen für Legehennen getätigt werden. Dennoch werden wir die weitere Entwicklung in diesem Bereich kritisch begleiten.

Zu 3: Um Wiederholungen zu vermeiden, darf ich hierzu auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ehlen, Kethorn und Biestmann „Widersprüchliches Verhalten der Landesregierung zur Legehennenhaltung verunsichert die Landwirtschaft“ hinweisen. (96. Plenarsitzung am 25. Januar 2002)

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 19 des Abg. Pörtner (CDU):

Unzureichende Unterrichtsversorgung an der Pestalozzischule in Rinteln

An der Pestalozzischule in Rinteln, einer Schule für Lernhilfe, unterrichten zurzeit 16 Lehrkräfte, davon drei mit reduzierter Stundenzahl. Die Unterrichtsversorgung betrug Mitte März 2002 85,9 % (313,5 Ist- Stunden und 51,5 Fehlstunden). Von den Grundschulen in Rinteln wurden schon 24 Wochenstunden für Kooperationsmaßnahmen Grundschule/Sonderschule und Sprachsonderunterricht zurückgenommen, um die Unterrichtsversorgung an der Pestalozzischule zu verbessern.

Seit Beginn des Schuljahres 2001/2002 fällt verstärkt auf, dass der Unterricht an dieser Sonderschule in allen Jahrgängen tageweise ausfällt. Wie berichtet wird, kommt dieser Ausfall des Unterrichts insbesondere während der Phase der jährlichen Sonderschulüberprüfungen zustande, die zeitlich unmittelbar vor den Osterferien stattfinden. Somit kann innerhalb von sechs zusammenhängenden Wochen kein verlässlicher Unterricht sichergestellt werden. Daraus resultiert auch das Problem, dass Klassen zusammengelegt werden müssen, um den Unterricht noch einigermaßen versorgen zu können. So müssen z. B. von einem Lehrer 25 bis 30 lernbehinderte Schüler gleichzeitig unterrichtet werden, sodass nachvollziehbar keine effektive Unterrichtsgestaltung mehr möglich ist.

Vor dem Hintergrund dieser Tatsache frage ich die Landesregierung:

1. Ist sie willens und dazu in der Lage, die Unterrichtsversorgung an der Pestalozzischule in Rinteln umgehend zu verbessern?

2.a) Falls ja: Wann wird dieses geschehen?

b) Falls nein: Welche Gründe sprechen dagegen?

3. Was gedenkt sie zu tun, um die bekanntermaßen allgemein schlechte Unterrichtsversorgung an den Sonderschulen in Niedersachsen zu beheben?

Die Pestalozzischule in Rinteln verfügte im 1. Schulhalbjahr, Stichtag 30. August 2001, bei 363,0 Lehrer-Sollstunden über 346,5 Lehrer-IstStunden. Zur Erfüllung der Pflichtstundentafeln benötigt die Schule insgesamt 340,0 Lehrer-IstStunden; somit konnte sie im 1. Schulhalbjahr noch 6,5 Lehrerstunden für weitere pädagogische Maßnahmen einsetzen. Aus diesen Zahlen ergibt sich, dass im 1. Schulhalbjahr der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln in allen Klassen hätte erteilt werden können.

Insgesamt beschult die Pestalozzischule 121 Schülerinnen und Schüler in zwölf Klassen. Die durchschnittliche Klassenfrequenz liegt mit 10,1 im unteren Bereich der für die Schule für Lernhilfe maßgeblichen Bandbreite von 10 bis 16 Schülerinnen und Schülern.

Krankheitsbedingte Ausfälle kommen in Schulen ähnlich häufig vor wie in anderen Bereichen. Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Die Schulen selbst sollen von ihren Möglichkeiten der Stundenumschichtungen, Zusammenlegung von Lerngruppen und vorübergehender Mehrarbeit von Lehrkräften im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes Gebrauch machen.