Protocol of the Session on April 25, 2002

In dem Bericht der Strahlenschutzkommission (SSK) vom Herbst vergangenen Jahres wurde darauf hingewiesen, dass die Einführung der vielfach geforderten Vorsorgegrenzwerte wie z. B. in der Schweiz für nicht vertretbar gehalten wird, da diese Werte nicht auf konkreten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhten. Die Intensivierung der Forschung wurde jedoch ausdrücklich empfohlen.

Entsprechend hat auch der Niedersächsische Umweltminister am 13. Februar 2002 im Plenum des Niedersächsischen Landtages bei der Beratung des SPD-Antrages Drs. 14/3089 „Mobilfunk-Sendeantennen: Gesundheitsgefahren vorbeugen, Akzeptanz erhöhen, Forschung intensivieren, Zusammenarbeit verbessern“ die Sachlage dargestellt. Des Weiteren führte der Minister aus: „Sowohl die Bundesregierung als auch die Mobilfunkbetreiber haben zwischenzeitlich signalisiert, dass sie mit den Empfehlungen der SSK übereinstimmen.“ Für die Jahre von 2002 bis 2006 werden jeweils von der Bundesregierung und den Mobilfunkbetreibern 8,5 Mio. Euro für die weitere Erforschung der Wirkung von Mobilfunkstrahlen bereit gestellt. Laut Minister Jüttner in der Plenarsitzung wurde dies ausdrücklich von der Landesregierung begrüßt.

Bei seinem jüngsten Auftritt in Hannover hat der ehemalige Niedersächsische Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler auf der CeBIT laut einem Presseartikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 14. März 2002 „eine Garantie für den Fortbestand der derzeitigen UMTSStrahlengrenzwerte abgegeben“. Auch auf der Internetseite der Bundesregierung war am 14. März 2002 zu lesen: „Schröder versicherte, die Bundesregierung plane keine Anhebung der Grenzwerte für die Strahlung von Mobiltelefonen“ und wurde wörtlich zitiert mit: „Wir haben nicht vor, die Grenzwerte zu verändern.“ Es kann nur ein entscheidender Erkenntnisschub vermutet werden angesichts der von Bundesumweltminister Jürgen Trittin noch im Frühjahr 2001 angekündigten Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unterstützt sie weiterhin die avisierten Untersuchungen wie z. B. die Schlafstudie von Westoverledingen, die zur Risikoeinschätzung

von Mobilfunkstrahlen auf die menschliche Gesundheit beitragen sollen?

2. Wie beurteilt sie die „Garantie“Versicherung des Bundeskanzlers hinsichtlich der Grenzwerte in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung angesichts der Diskussionen in Niedersachsen?

3. Inwieweit verfügt sie über die gleichen Kenntnisse wie der Bundeskanzler, die eine derartige Garantie rechtfertigen würden?

Für die Landesregierung ist die Diskussion über mögliche Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF), die auch von Mobilfunksendern emittiert werden, nicht abgeschlossen. Sie unterstützt die Bemühungen, die bestehenden Unsicherheiten durch intensive Forschung zu reduzieren, wie es auch von der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) empfohlen worden ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Die Äußerungen des Bundeskanzlers sind nach den hier vorliegenden Informationen vor dem Hintergrund der Empfehlungen der SSK über Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern vom September 2001 zu sehen. Nach Bewertung der SSK gewährleisten die nach der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) geltenden Grenzwerte nach heutiger Kenntnis den Schutz der Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. Die Bundesregierung hat deshalb von der zunächst erwogenen Änderung der 26. BImSchV Abstand genommen. Sie hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt, die Forschung auf dem Gebiet der EMF zu koordinieren und Erkenntnisfortschritte der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten, zu unterstützen und zu bewerten, um dann zur gegebenen Zeit auf Empfehlung des BfS weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Landesregierung hält dieses Vorgehen für sinnvoll.

Zu 3: Die allgemeinen Erkenntnisse beruhen auf den Empfehlungen der SSK. Diese sind im Internet unter www.ssk.de veröffentlicht.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 des Abg. Klare (CDU):

Eigenverantwortlicher Unterricht von Referendaren und Lehramtsanwärtern

Referendarinnen und Referendare sowie Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind zur Erteilung eigenverantwortlichen Unterrichts verpflichtet. Die statistischen Vorgaben des Landes verpflichten die Schulen dazu, diesen Personenkreis mit der Höchststundenzahl statistisch zu verbuchen, obwohl viele Schulen diese angehenden Lehrerinnen und Lehrer gar nicht entsprechend einsetzen können. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine bessere statistische Unterrichtsversorgung, die in der Praxis aber gar nicht umsetzbar ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerstunden werden von Referendarinnen und Referendaren bzw. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern schulformbezogen in diesem Schuljahr tatsächlich erteilt?

2. Wie viele Lehrerstunden werden dagegen entsprechend den vorgegebenen Höchstzahlen berechnet und fließen so in die statistische Unterrichtsversorgung der Schulen ein?

3. Warum ignoriert die Landesregierung, dass viele Schulen die angehenden Lehrerinnen und Lehrer gar nicht entsprechend der Höchststundenzahl sinnvoll einsetzen können, und zeichnet so ein falsches statistisches Bild der Unterrichtsversorgung?

Die pauschale Behauptung, dass viele Schulen die Auszubildenden im Vorbereitungsdienst nicht gemäß der in den Durchführungsbestimmungen zu § 9 Ziff. 3.2 der PVO-Lehr II vorgesehenen Stundenzahl für den Unterricht in eigener Verantwortung einsetzen können, trifft nicht zu. Es werden in der Anfrage auch keine Belege für die Behauptung genannt, die überprüft werden könnten.

Die Bezirksregierungen haben die Vorgabe, die Auszubildenden im Vorbereitungsdienst gleichmäßig auf die Schulen zu verteilen. Dort, wo dies bereits umgesetzt ist, kann es besondere Probleme bei der Einplanung des Unterrichts in eigener Verantwortung nicht geben.

Zur Erleichterung der Verteilung der Auszubildenden im Vorbereitungsdienst sollen die Bezirksregierungen bei der Zuweisung von Einstellungen und bei der Versetzung von Stammlehrkräften zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung den Unterricht in eigener Verantwortung nicht mitrechnen. Das heißt, dass die Schulen mit Ausbildungsunterricht eine bessere Unterrichtsversorgung haben als Schulen ohne einen solchen Unterricht, um so einen Anreiz zur Ausbildung zu geben.

Anhand der regionalisierten Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung vom 8. Februar 2002 wird erneut festgestellt, inwieweit die Bezirksregierung die Vorgabe zur gleichmäßigen Verteilung auch bei allen Studienseminaren durchgeführt haben.

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1: Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung dient der Personalplanung und erfasst den gemäß den Regelstunden zu erteilenden Unterricht abzüglich der Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden sowie der herabgesetzten Stunden bei einer Teilzeitbeschäftigung. Dies gilt sowohl für die Lehrkräfte als auch für die Auszubildenden im Vorbereitungsdienst. Der tatsächlich erteilte Unterricht, der sich auch häufiger ändert, wird nicht erhoben.

Zu 2: Bei der Erhebung zur Unterrichtsversorgung am 8. Februar 2002 wurde ermittelt, dass gemäß den Vorgaben 2 391 Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare 22 598 Stunden Unterricht in eigener Verantwortung zu erteilen hatten.

Zu 3: Siehe Vorbemerkung.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 12 der Abg. Frau Trost (CDU):

Frau Trauernichts Forderungen: als Ministerin oder als Kandidatin ein Griff in die kommunalen Kassen?

In der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 16. März 2002 erschien eine Meldung unter der Überschrift: „Gitta Trauernicht fordert mehr Ganztagsangebote“. Dem nachfolgenden Text ist zu entnehmen, dass die niedersächsische Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) während einer Parteiversammlung in Georgsmarienhütte mehr Ganztagsangebote an Kindergärten und Schulen forderte. Weiterhin heißt es, dass sich die Sozialdemokratin im Südkreis um eine Landtagskandidatur bewirbt.

Inwieweit Frau Trauernicht die von ihr geforderten Maßnahmen in ihrer Eigenschaft als Sozialministerin oder als zukünftige Landtagskandidatin für die SPD ausgesprochen hat, ist nicht erkennbar. Klar ist jedoch die Tatsache, dass die von ihr geforderten Maßnahmen aus kommunalen Kassen zu finanzieren wären.

Ebenso setzte Frau Ministerin sich für generationenübergreifendes Zusammenleben in Städten und Gemeinden ein; dafür sei ein anderer Wohnungs- und Siedlungsbau erforderlich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Plant sie, sich an den Kosten (sowohl Per- sonal- als auch Sachkosten) für die Einrichtung von mehr Ganztagsangeboten an Kindergärten und Schulen finanziell zu beteiligen?

2. Wie bewertet sie die Tatsache, dass eine amtierende Landesministerin in einer SPDVersammlung Forderungen aufstellt, die ausschließlich in den kommunalen Verantwortungsbereich fallen?

3. Inwieweit plant sie, neue Vorschriften bezüglich des Wohnungs- und Siedlungsbaus in Städten und Gemeinden zu kreieren, und inwieweit werden hiervon die kommunalen Gestaltungs- und Entscheidungsbefugnisse betroffen sein?

Zu 1: Ja. Das Land beteiligt sich an den Kosten im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG). Die Ganztagsbetreuung im Sekundarbereich I wird bis 2005 zu einem flächendeckenden Netz von 500 Schulen ausgebaut, wobei jeweils mehrere Schulen zusammenarbeiten sollen. Dafür sind im Planungszeitraum 2002 bis 2005 jährlich jeweils 120 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte und Budgetmittel für Betreuung vorgesehen.

Zu 2: Die Annahme, Ganztagsangebote an Kindergärten und Schulen fielen ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Kommunen, ist falsch.

Zu 3: Die Landesregierung beabsichtigt keine neuen Vorschriften hinsichtlich des Wohnungs- und Siedlungsbaus in Städten und Gemeinden.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Mündlichen Anfragen verwiesen.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 13 des Abg. Schwarzenholz (fraktionslos):

Einstellung von nichtdeutschen EUBürgern mit in EU- Staaten erworbenen Lehrbefähigungen in den niedersächsischen Schuldienst

Mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 14/1884 aus- gegeben am 06.10.2000) hatte ich der Landesregierung sechs Fragen zum Umgang des Lan

des mit nichtdeutschen Bewerberinnen und Bewerbern aus EU-Staaten für den niedersächsischen Schuldienst gestellt. Die Antwort der Landesregierung verdeutlichte, dass nur ein verschwindend geringer Anteil dieser Menschen in Niedersachsen eine Chance erhielt, im Schuldienst eingesetzt zu werden.