Protocol of the Session on March 14, 2002

Zwei Gesichtspunkte sind zu betrachten: Erstens. Gibt es eine rechtliche Verpflichtung des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten, die bisherige Beihilferegelung beizubehalten? Zweitens. Sofern das nicht der Fall sein sollte, stellt sich die Frage: Können wir es uns leisten, die bisherige Regelung beizubehalten?

Ich erspare mir die Ausführungen zur Besoldung und zu den Bestandteilen, die darin für Krankenversicherung und Vorsorge enthalten sind. Aber zum Thema Verpflichtung: Die Wahlleistungen - sprich: Chefarztbehandlung plus Zweibettzimmer - gehören nicht zum medizinisch notwendigen Aufwand. Das ist wohl unbestritten. Sie gehören auch nicht zum Versicherungsumfang derjenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist: Sechs andere Bundesländer haben die Beihilfefähigkeit der Wahlleistungen bereits vor Jahren abgeschafft. Es besteht somit kein rechtlicher Anspruch auf Beihilfefähigkeit der Wahlleistungen. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist insofern nicht berührt.

Im Übrigen ist folgender Gesichtspunkt gar nicht erwähnt worden: Die Inanspruchnahme der Wahlleistungen war bisher auch nicht kostenlos, sondern mit Abzügen verbunden, für deren Ausgleich mancher zusätzlich eine Tagegeldversicherung abgeschlossen hat, um einen Ausgleich zu haben. Diese Tagegeldversicherungen sind jetzt nicht mehr nötig.

Die Frage ist nun: Können wir das angesichts der finanziellen Lage erhalten? An dieser finanziellen Lage des Landes sind Sie ja durchaus erheblich beteiligt, siehe BEB-Milliarden: eingenommen, ausgegeben und trotzdem einen hohen Schuldenberg angehäuft.

Durch die veränderte Regelung werden die Beamtinnen und Beamten den gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Ein gewisser Ausgleich entsteht dadurch, dass die Kostendämpfungspauschale entfällt. Der Vollständigkeit halber füge ich aber hinzu: Wir führen auch die Eigenbeteiligung bei den Medikamenten ein. Auch das bedeutet dann eine Gleichstellung mit den gesetzlich Versicherten.

Die Möglichkeit der privaten Zusatzversicherung ist gegeben, aber für niemanden zwingend. Einen Betrag von 100 bis 300 DM für die Zusatzversicherung pro Person habe ich aber nirgends gesehen. Das heißt, ohne Zusatzversicherung ist jeder Beamte dann genau so gestellt wie die in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten. Ausgenommen von der Neuregelung sind Ruheständler und Schwerbehinderte.

Zu der Eingabe des Beamten, der anführt, dass er, obwohl er als Beamter immer gesetzlich versichert war, nun wegen seiner persönlichen Verhältnisse keine Zusatzversicherung abschließen kann, weder privat noch gesetzlich, ist zu sagen: Es war die Sorgfalt der Landesregierung, mehrmals mit den gesetzlichen Kassen Öffnungsklauseln auszuhandeln, die den Übergang in die private Versicherung ermöglichten. Dieser Beamte hat diese Möglichkeit nicht wahrgenommen.

Nun ist die Frage, warum Sie das streitig stellen. Sind Sie der Meinung, dass ein Rechtsanspruch auf die Beihilfefähigkeit der Wahlleistungen besteht?

Ich kann mir das nicht vorstellen. Oder sind Sie der Ansicht, Niedersachsen sollte sich das leisten, was andere Länder nicht für tragbar halten? - Ich glaube, Sie verbinden damit die Hoffnung, dass Beamtinnen und Beamte die CDU wählen werden in der Erwartung, sie würde in Regierungsverantwortung diese Beihilfeänderung sofort zurücknehmen. Ich bin sicher, Sie unterschätzen die Intelligenz der Menschen.

(Beifall bei der SPD)

Angesichts der Einlassungen von Herrn Hagenah sind wir aber damit einverstanden, diese Petitionen der Landesregierung als Material zu überweisen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Kollege Grote hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zu den beiden Eingaben zum Gipsabbau im Landkreis Northeim, zu denen die Grünen auf Überweisung an die Landesregierung zur Berücksichtigung plädieren. Wir haben uns im Umweltausschuss sehr viel Mühe mit diesen beiden Eingaben gegeben und uns vor Ort die Gegebenheiten angesehen. Es ging uns hauptsächlich darum, ob bei diesem Abbau der Flusslauf der Bewer beeinträchtigt wird. Denn dieses Projekt, in das schon viele Millionen Mark gesteckt worden sind, sollte dadurch nicht gefährdet werden. Frau Steiner, anhand der Geländeprofile, die wir vor Ort gesehen haben, ist eine Gefährdung nahezu ausgeschlossen. Im Laufe dieses Jahres wird durch mehrere Bohrungen sichergestellt, dass das auch wirklich zutrifft.

Sie haben von Alternativen zu diesem Abbauvorhaben gesprochen. Das sind Scheinalternativen. Das wurde uns dort auch vorgestellt. Wenn nicht da abgebaut wird, werden andere Gebiete abgebaut, z. B. neue am Harz. Das würde für die beteiligten Firmen längere Transportwege zu ihrem Werk bedeuten, das dort in der Nähe des BewerVorhabens ist.

(Zuruf)

- Natürlich. Das ist uns doch dort von den Ingenieuren vorgestellt worden.

Ich kenne die Abbauvorhaben im Südharz. ob in Thüringen oder in Niedersachsen. Dieses Projekt dort an dieser Stelle hat meiner Meinung nach die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt. Es ist ein ansteigender Acker, Hanglage, unweit der Bewer; das ist richtig. Wenn die Bewer dadurch nicht beeinträchtigt wird, wird es höchstens zwei kleinere schutzwürdige Gebiete im Anschluss an dieses Gebiet treffen. Das ist relativ wenig. Bei Gipsabbaugebieten müssen wir, egal wo wir mit denen beginnen, immer damit rechnen, dass es Beeinträchtigungen gibt, und bei diesem Projekt mit Sicherheit am geringsten. - Deswegen plädieren wir von der SPD-Fraktion auf Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Für anderthalb Minuten Herr Kollege Reckmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Hogrefe von der CDU-Fraktion hat versucht, einen falschen Anschein zu erwecken. Es geht nicht darum, dass die Möglichkeit eingeschränkt wird, in Wasserschutzgebieten dezentrale Kläranlagen zu bauen, also Kleinkläranlagen nach DIN 4261. Hier geht es darum, dass Anlagen nicht der DIN-Norm entsprechen, die nicht funktionieren; und das in Wasserschutzgebieten!

(Adam [SPD]: Das ist etwas ganz an- deres!)

Als wir den § 149 in das Wassergesetz hineingenommen haben, haben wir festgelegt, dass bestimmte Anlagen für Wasserschutzgebiete oder überhaupt vorgeschrieben werden können.

Hier sagen der Minister und der Landkreis mit Recht, dass in Wasserschutzgebieten Teil-2Anlagen gebaut werden müssen, weil die Untergrundverrieselung alleine als zweite Reinigungsstufe nicht ausreicht. Wenn wir auf Dauer sauberes Trinkwasser haben wollen, sind wir verpflichtet, das zu beachten, was wir selber in das Gesetz hineingeschrieben haben.

Deswegen kann es hier nur die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage geben. Wir können dem Umweltminister Wolfgang Jüttner dankbar dafür sein, dass er die nachgeordnete Behörde anleitet,

entsprechend für den Grundwasserschutz tätig zu werden. - Danke.

(Beifall bei der SPD - Oestmann [CDU]: Faktisch wäre das ausge- schlossen! Das ist der Punkt! Das ist eine Rumeierei!)

Meine Damen und Herren, die Redezeiten sind aufgebraucht. Weitere Wortmeldungen liegen mir auch nicht mehr vor. Wir können also zur Abstimmung schreiten.

Ich rufe die Eingaben einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls er abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Wir kommen demzufolge zur Eingabe 2688, betr. Beeinträchtigung der Natur durch den geplanten Gipsabbau im Landkreis Northeim.

Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3216 vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3180, Unterrichtung über die Sachund Rechtslage zu beschließen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das war die große Mehrheit. Die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage ist damit beschlossen.

Wir kommen zur Eingabe 2874, betr. geplanter Gipsabbau am Ravensberg bei Lüthorst. Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3216 vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3180, die Unterrichtung über die Sachund Rechtslage zu beschließen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich

bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Für die nachfolgend aufgeführte Eingabe liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3216 und der Fraktion der CDU in der Drucksache 3221 vor, nämlich beschließen zu lassen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Es geht dabei um die Eingabe 4729 betr. Lückenschließung des Radweges an der L 144 zwischen Bülkau-Bovenmoor und Odisheim.

Meine Damen und Herren, wer den beiden Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Diesen Anträgen ist nicht gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3180, die Unterrichtung über die Sachund Rechtslage zu beschließen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen dann zur Eingabe 4641, betr. Studienguthaben, Studiengebühren. Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3219 vor, zu beschließen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3180, die Unterrichtung über die Sachund Rechtslage zu beschließen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Zu den folgenden Eingaben liegen Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3219 und der Fraktion der CDU in der Drucksache 3221 vor. Es geht dabei um die Eingaben 4676, 4677 (01 bis 22), 4707, 4708, 4734, 4759 und 4770, betr. Änderung des Beihilferechts.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU ab, der vorschlägt, die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies tun möchte, den bitte ich

um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, der die Überweisung an die Landesregierung als Material vorsieht. Damit Sie von der SPD-Fraktion jetzt nicht falsch abstimmen: Sie haben sich diesem Antrag auch angeschlossen.

(Möhrmann [SPD]: Vielen Dank, Herr Präsident!)

- Ja, so nett sind wir hier im Präsidium. - Meine Damen und Herren, wer die Überweisung an die Landesregierung als Material beschließen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist die Überweisung der Eingabe an die Landesregierung als Material beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 4678, betr. Änderung des Beihilferechts. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3219 vor, nämlich die Überweisung an die Landesregierung als Material zu beschließen. Da muss ich fragen, ob Sie sich auch bei diesem Antrag der Überweisung als Material anschließen. - Das ist nicht der Fall; Herr Möhrmann schüttelt mit dem Kopf. Dann lassen wir darüber abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachkommen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 3180, die Unterrichtung über die Sachund Rechtslage zu beschließen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 3955, betr. Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Kirchlinteln. Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3221 vor, beschließen zu lassen, sie der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Der Antrag ist abgelehnt.