Protocol of the Session on March 14, 2002

Computerprogramm InVeKos in der Kritik

Die AFC Consultants International ist von der Landesverwaltung beauftragt worden, die niedersächsische Agrarstrukturverwaltung im Hinblick auf Einsparungen in der Verwaltungsarbeit zu untersuchen. Aus dieser Beauftragung resultiert ein Folgeauftrag, der u. a. einen Kostenvergleich zwischen dem System InVeKos/Zeus und dem System profil c/s von der Firma DEG zum Inhalt hat. Von Fachleuten werden Ausführung und Ergebnis dieses Auftrages in Zweifel gezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie kann der AFC eine „Make or Buy“Analyse eines Softwaresystems im Amt für Agrarstruktur – landesweite Aufgaben – durchführen, wenn – so die Kritiker – die AFC-Berater nicht über die notwendigen DVtechnischen Grundkenntnisse verfügen und auf diese Weise zu einer fehlerhaften Analyse mit der Folge kommen, dass Kostenrisiken für das Land im Hinblick auf Personalschätzung, Hardwarekosten, Nebenkosten und vor allem Wartung in der „Buy“-Variante sachwidrigerweise nicht hinreichend berücksichtigt werden?

2. Warum wurde zur Abschätzung des finanziellen Risikos keine Nutzwertanalyse gemacht, sondern nur ein Vergleich der bekannten Kosten, und nicht die zukünftigen Kosten der technischen Realisierung wie u. a. für die Anpassung der bestehenden verschiedenen Programme sowie für den Personalaufwand für zukünftige Neu- und Weiterentwicklungen des Landes berücksichtigt?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf, dass man sich aufgrund des Kaufes des Softwareprogramms profil c/s von einer Firma abhängig macht (Statistiken, Auszah- lungen, Anlastungen) und sich auf diese Weise einem hohen finanziellen Risiko aussetzt?

Die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung ein Gutachten zur Analyse und Optimierung der niedersächsischen Agrarverwaltung in Auftrag gegeben. Das Ziel der Untersuchung war, die Agrarver

waltung mit ihrer jetzigen Aufbau- und Ablauforganisation zu optimieren, und zwar insbesondere für den Bereich der Agrarfördermaßnahmen mit EU-Finanzierung.

In dem im September 2001 vorgelegten Gutachten kommt die beauftragte Firma AFC Consultants International zu verschiedenen Einsparvorschlägen und stellt u. a. fest, dass der Fachbereich „Landesweite Aufgaben“ beim AfA Hannover für die EU-Fördermaßnahmen das „Nadelöhr“ für deren automatisierte Umsetzung ist.

Auf Anregung des Gutachters hat ML daher eine Anschlussuntersuchung zur Weiterentwicklung der Organisationsstruktur im AfA Hannover – Landesweite Aufgaben – einschließlich einer Make-Or-Buy-Analyse für die InVeKos-EDVProgramme in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde in seinen Grundzügen im Februar dieses Jahres vorgestellt, wird aber erst in den nächsten Tagen in der abschließenden Fassung übergeben werden, sodass noch keine verbindlichen Aussagen möglich sind.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die vom Abgeordneten Ehlen gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Auffassung der Kritiker wird entschieden widersprochen. Die Firma AFC verfügt sehr wohl über das zur Erledigung des Auftrages notwendige Potential und Wissen. Alle in der Anfrage genannten Kostenrisiken sind untersucht worden und werden im Gutachten dargestellt sein. Die Untersuchung bezieht sich nicht nur auf die angesprochene Make-Or-Buy-Analyse der Software für die Abwicklung der Agrarförderung, sondern beinhaltet zudem die damit verbundenen Fragen der personellen Ausstattung des betreffenden Fachbereiches sowie die optimale Organisation im AfA Hannover – Landesweite Aufgaben -.

Zu 2: Ziel der Untersuchung war nicht eine Nutzwertanalyse im engeren Sinne, sondern eine umfassende Kostenuntersuchung. Die Kosten der zukünftigen technischen Realisierung werden darin jeweils für beide Varianten in ihren unterschiedlichen Ausprägungen beschrieben. Es wurden nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Aspekte, wie z. B. Betriebssicherheit, Bonität des Anbieters, Akzeptanz des Systems durch die EU, Referenzen erfolgreicher Systemeinführungen, Qualitätssicherung, Integrations- und Anpassungsfähigkeit der Software, Zeiteinhaltung bei Softwareanpassungen usw., berücksichtigt.

In Bezug auf die Kosten werden für beide Varianten sowohl die heutigen als auch die zu erwartenden Aufgaben zugrunde gelegt.

Zu 3: Über die Alternativen Make or Buy konnte bisher nicht entschieden werden, da das Gutachten noch nicht vorliegt. Dass durch den Kauf und Einsatz des Softwareprogramms profil c/s von der Firma data experts gmbh (deg) ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis entstehen dürfte, ist nicht zu leugnen. Dies ist aber kalkulierbar und beherrschbar, wenn z. B. Programmeinführung, Anwenderbetreuung, Anwender-Hotline und Schulungen, ebenso wie die Anpassung des Programms auf die niedersächsischen Besonderheiten, teilweise oder ganz von der Verwaltung selbst durchgeführt werden

Da das Programm auch von anderen Bundesländern, wie z. B. Brandenburg, MecklenburgVorpommern, Sachsen-Anhalt und SchleswigHolstein, eingesetzt und von diesen auch wesentlich mitgestaltet wurde, schafft dies andererseits mehr Sicherheit für die Umsetzung der Förderung und könnte sogar das Risiko für das Land Niedersachsen vermindern.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 36 der Abg. Frau Pothmer (GRÜ- NE):

Vorlage eines Landesgleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen

Laut Beschluss des Niedersächsischen Landtages in seiner 83. Sitzung wurde „die Landesregierung aufgefordert, nach Vorlage eines Bundesgesetzentwurfes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen die dann noch nötigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des in der Niedersächsischen Verfassung formulierten Anspruchs behinderter Menschen auf Gleichstellung und Förderung zügig auf Landesebene zu schaffen“ (Drs. 14/2700). Inzwischen liegt nicht nur der Entwurf des Bundesgesetzes vor, sondern der Bundestag hat dieses Gesetz bereits beschlossen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 22. März in zweiter Lesung endgültig beschließen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird sie dem Auftrag des Landtagsbeschlusses nachkommen und dem Landtag den Entwurf eines Landesgesetzes zur

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vorlegen?

2. Welche absehbaren inhaltlichen Regelungen wird das Landesgesetz in Ergänzung zum Bundesgesetz haben?

3. Welchen gesetzlichen Veränderungen hat die Landesregierung seit Vorlage des ersten Bundesgesetzesentwurfes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei den Beratungen im Bundesrat zugestimmt?

Zu 1 und 2: Nachdem der Deutsche Bundestag am 28. Februar 2002 das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen hat, hat die Landesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet, einen Entwurf für ein Niedersächsisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen zu erarbeiten. Nach sorgfältiger Prüfung wird die Landesregierung über Inhalte und Zeitpunkt einer Gesetzesvorlage entscheiden.

Zu 3: Seit der ersten Vorlage ist der Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes in zahlreichen Punkten geändert worden, um den Wünschen des Bundesrates und damit auch Niedersachsens entgegenzukommen, insbesondere bei folgenden Regelungen:

- Beseitigung bestehender Benachteiligungen von Frauen (Art. 1 § 2),

- Selbstverpflichtung zum barrierefreien Bauen für alle, auch kleinere Neubauten (Art. 1 § 8 Abs. 1),

- Einschränkung des Verbandsklagerechts auf Fälle von allgemeiner Bedeutung und abschließende Aufzählung der Vorschriften, deren Verletzung durch Verbandsklage angegriffen werden kann (Art. 13),

- Regelungen zur Ausübung des Wahlrechts durch blinde und sehbehinderte Menschen (Art. 1 a, 2, 3) ,

- Erweiterung des Gestaltungsspielraumes der Länder im Gaststättenrecht (Art. 41),

- Anpassung der Eisenbahn- und der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung insoweit, als der Zugang zu Anlagen und Fahrzeugen nicht nur erleichtert, sondern „ohne besondere Erschwernis ermöglicht“ werden soll.

Eine abschließende Entscheidung wird in der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2002 getrof

fen. Über das Abstimmungsverhalten Niedersachsens wird in der Sitzung der Landesregierung am 19. März 2002 entschieden werden.