Hinsichtlich der Aspekte der Entflechtung der Gemeinschaftsaufgaben und der Mischfinanzierungen steht die Reform der bundesstaatlichen Ordnung im Mittelpunkt der Aktivitäten der Regierungschefs der Länder im Zusammenwirken mit der Bundesregierung. Beide Ebenen richten deshalb zurzeit gemeinsame Arbeitsstrukturen ein, die die mit diesen Themen zusammenhängenden Fragen aufarbeiten sollen. Inwieweit potenzielle Effizienzgewinne durch Abbau der Mischfinanzierungen zu erreichen und welcher Ebene solche Gewinne in welchem Umfang zuzuordnen sind, wird grundsätzlich ein Untersuchungsthema sein. Mit konkreten Zahlen unterlegbare Einzelbeispiele sind deshalb zurzeit noch nicht zu erwarten.
Für den Bereich der Kulturförderung kann sich der Ministerpräsident auf eine langjährige Diskussion über neue Formen der Finanzierungen auf diesem Feld beziehen. Hierzu zählen die Überlegungen zur Stärkung der Stiftungen und Bürgerstiftungen, zur Kooperation von öffentlichen und privaten Akteuren im Rahmen einer Public Private Partnership und zu neuen Formen des Sponsoring. Immer stärker werden private Geldgeber in die Finanzierung gerade auch der Hochkultur eingebunden (bereits heute sehr erfolgreich bei der Finanzierung der Kunstmuseen in Emden und Oldenburg). Eine vollständige Privatisierung dieses Bereiches, wie sie in den Vereinigten Staaten schon heute existiert, kann dabei für Deutschland ausschließlich in einer sehr langfristigen Perspektive gelingen. Wie in anderen Bereichen, etwa der Forschungsförderung, besteht allerdings auch hier die Notwendigkeit, die Debatte über zukünftige Finanzierungsstrukturen des Kulturbereiches bereits heute zu führen. Daher hat die Landesregierung in den letzten Jahren intensiv daran gearbeitet, die organisatorische Form der Theater zu modernisieren und den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Während das Niedersächsische Staatstheater in Hannover bereits als GmbH geführt wird, ist durch die Initiative der Landesregierung das Staatstheater Braunschweig 1999 in einen Landesbetrieb umgewandelt worden.
Im Rahmen dieser Bemühungen wurden die Betriebsführung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel in den staatlichen Theatern bereits privatrechtlich organisiert, d. h. auf das kaufmän
nische Rechnungswesen umgestellt (Hannover und Braunschweig). Dieser Weg wird weiter verfolgt und auch für das Staatstheater Oldenburg im Wege der Umwandlung in einen Landesbetrieb beschritten werden. Langfristig ist davon eine deutlich erhöhte Effektivität und Flexibilität des Mitteleinsatzes in diesem Bereich zu erwarten.
Obwohl es zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Überlegungen für die Aufnahme weiterer Gespräche mit Dritten über die Finanzierung der Theater gibt, hat das Land in diesem Bereich in den letzten Jahren Strukturen geschaffen, die die weitere Öffnung des Kultursektors für die Förderung von privater Seite ermöglichen.
Zu Frage 1: Die vom Ministerpräsidenten im zitierten Zeitungsinterview beispielsweise aufgeführten Bereiche Städtebau, Wirtschafts- und Forschungsförderung, Verkehrspolitik sind unter dem Blickwinkel der Einsparpotenziale durch Optimierung der Verwaltungsorganisation angesprochen. Auch dieser Aspekt wird in den Prüfauftrag der oben angesprochenen Gremien eingehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Bedarfsgerechte Verteilung der Ausgaben im Bereich der neuen Informationstechnologien für die berufsbildenden Schulen im Rahmen des ZIBS-Programms in Niedersachsen?
Nach mir vorliegenden Informationen wurde im Rahmen der Verteilung der Mittel für Zukunftsinvestitionen/neue Technologien an berufsbildenden Schulen im Jahr 2001 keine Rücksicht auf vorliegende Gesamtkonzeptionen genommen, sondern vielmehr nur die obersten Prioritäten in den Finanzierungsplan der berufsbildenden Schulen aufgenommen. In diesem Jahr soll eine Pro-Kopf-Verteilung auf die Berufsschulen mit einem Betrag von 14,67 Euro erfolgen, gleichgültig ob es sich um eine Berufsschule mit den Schwerpunkten IT-Systemkaufmann oder aber um Hauswirtschaftsschulen handelt. Diese ungleiche Verteilung von so genannten ZIBS-Mitteln zwischen den berufsbildenden Schulen im Regierungsbezirk Lüneburg erscheint deshalb fragwürdig, weil Nicht-IT-Standorte aufgrund
der Zuschussverteilung nach Kopfzahlen naturgemäß in einem höheren Maße von der Zuteilung der Mittel profitieren als die unter Umständen zahlenmäßig geringeren ITStandorte.
1. Wie wurden im Jahr 2001 und wie werden im Jahr 2002 in den Regierungsbezirken des Landes die Mittel für IT-Zukunftsinvestitionen in den berufsbildenden Schulen konkret verteilt?
2. Hält sie eine Pro-Kopf-Verteilung mit 14,67 Euro für einen wirtschaftlichen Umgang mit Investitionsgeldern?
3. Warum dürfen die so genannten ZIBSMittel nicht auch für Pflege und Betreuung von Software, Systemen, Netzwerken im ITBereich an den berufsbildenden Schulen eingesetzt werden?
Im Rahmen des Programms „Zukunftsinvestitionen für berufliche Schulen 2001 – 2002“ (ZIBS) gewährt die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung – dem Land Niedersachsen in den Jahren 2001 und 2002 Finanzhilfen für die Ausstattung der berufsbildendenden Schulen mit modernen Technologien und Medien einschließlich der erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten. Eingebunden in derartige Beschaffungen sind Kosten für die informations- und kommunikationstechnische Vernetzung sowie die erforderliche Software einschließlich von Lernsoftware, die technische Infrastruktur für den Einsatz dieser neuen Technologien. Übernommen werden auch die Kosten für die mit diesen Investitionen verbundenen Dienstleistungen, wie Installationen und Softwareadaptionen.
Die Finanzhilfe betrug im Haushaltsjahr 2001 8,75 Millionen Euro und im Jahr 2002 4,00 Millionen Euro.
Dieses vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Herrn Abgeordneten Althusmann (CDU) wie folgt:
Zu 1: Alle öffentlichen berufsbildenden Schulen sowie alle anerkannten berufsbildenden Ersatzschulen haben in den Jahren 2001 und 2002 die Möglichkeit, für die Ausstattung der Schulen, die Durchführung von Schulversuchen bzw. Innovationsvorhaben und die Einrichtung von Multimedia-Lerninseln Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zu stellen. So wurden beispielsweise im Rahmen der Ausstattung von Schulen entspre
chende Projekte für die Einrichtung von Netzwerklaboren, PC-Fachräumen und PC-Klassenräumen, die Ausrüstung mit „Unternehmenssoftware“ und die Installation computergesteuerter Peripherie gefördert.
Von den 146 öffentlichen berufsbildenden Schulen haben im Förderzeitraum 2001 allein 140 Schulen – d. h. 95 % aller Berufsschulen – Förderanträge eingereicht. Einschließlich der Anträge von 49 anerkannten Ersatzschulen belief sich das Antragsvolumen auf mehr als 29,9 Millionen Euro. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen war damit um mehr als das Dreifache überzeichnet.
Die Anträge wurden von einem Ausschuss – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksregierungen und der schulfachlichen Referate der Abteilung 4 meines Hauses - fachlich begutachtet. Vorrangig wurden in den Schulen – soweit dies auch beantragt wurde – Einrichtungen zur „Vernetzung“ der bereits vorhandenen Computer, Server und der zugehörigen Peripherie bezuschusst. Darüber hinaus wurden Projekte – soweit sie von den Schulen als vordringlich angemeldet worden waren – gefördert.
Abweichend von dem Verfahren im Förderzeitraum 2001 werden im Förderzeitraum 2002 gestellte Zuwendungsanträge nicht mehr zentral begutachtet, sondern allein durch die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Im Hinblick darauf, dass das Antragsvolumen auch im Jahr 2002 höher sein wird, als Fördermittel zur Verfügung stehen, sollen den öffentlichen berufsbildenden Schulen Zuwendungen grundsätzlich nur bis zu einem Höchstbetrag gewährt werden. Dieser bestimmt sich nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule. Alle öffentlichen berufsbildenden Schulen haben damit die Möglichkeit, Zuwendungen bis zur Höhe dieses Betrages für entsprechende Projekte zu beantragen.
Zu 2: Die Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologien haben mittlerweile alle Ausbildungsberufe – zwar in unterschiedlicher Intensität – erfasst. Daher sind nunmehr auch alle berufsbildenden Schulen in Niedersachsen mit modernen Technologien und Medien ausgestattet. Dies beweist auch die Zahl der Anträge. Insofern halte ich eine unterschiedliche Behandlung der berufsbildenden Schulen bei der Aus
Zu 3: Bei den Aufwendungen für „Pflege“ und „Betreuung“ von Software, Systemen und Netzwerken handelt es sich um „Personalausgaben“, die nach den Vorgaben des Bundes nicht aus dem Förderprogramm bezahlt werden dürfen.
Die Firma Hess-Druck druckt seit nunmehr 30 Jahren für Toto-Lotto Niedersachsen Lottoscheine und erzielt damit 20 % des Umsatzes. Trotz Insolvenz läuft der Betrieb weiter. Toto-Lotto Niedersachsen, mit dem das Land über die Nord-LB verbunden ist, hat jedoch jetzt den Großauftrag zurückgezogen, obwohl die Firma Hess-Druck in einer Ausschreibung den günstigsten Preis geboten haben soll. Der Insolvenzverwalter befürchtet nun laut einem Bericht der Bild-Zeitung vom 19. Februar, dass Übernahme-Interessenten abspringen, weil die Aufträge von Toto-Lotto Niedersachsen ausbleiben.
1. Welche Maßnahmen hat sie wann und wo ergriffen, um 132 niedersächsische Arbeitsplätze bei der Firma Hess-Druck in Braunschweig zu erhalten?
2. Inwieweit hat sie ihren Einfluss bei TotoLotto Niedersachsen geltend gemacht, der Firma Hess-Druck gerade vor dem Hintergrund des günstigen Preises in der Ausschreibung den Druckauftrag für Lottoscheine wie bisher zukommen zu lassen?
3. Wie beurteilt sie das Verhalten von TotoLotto Niedersachsen vor dem Hintergrund der Sozialverpflichtung eines öffentlich-rechtlich verwobenen Unternehmens wie Toto-Lotto Niedersachsen?
Die Firma Hess-Druck ist seit über 30 Jahren in geschäftlichen Beziehungen zu der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (Toto–Lotto). Im Juni 2001 hat der damalige Geschäftsführer der Firma HessDruck Braunschweig der Geschäftsführung von Toto–Lotto mitgeteilt, dass sich das Unternehmen in der Insolvenz befindet. Diese Mitteilung hat die Geschäftsführung von Toto-Lotto Niedersachsen
unmittelbar zum Anlass genommen, im Rahmen eines Risikomanagements alle Maßnahmen zu treffen, um den Hauptlieferanten von Spielscheinen, Thermorollen und Kundenkarten erforderlichenfalls wechseln zu können. Angesichts der elementaren Bedeutung von Spielscheinen und Losen für Toto-Lotto war dies erforderlich, um im Notfall die Abwicklung des Spielgeschäfts zu gewährleisten. Zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass die Firma Borek (Braunschweig) sowie die Firma Elbe Druck (Hamburg) die Belieferung von Spielscheinen sicherstellen könnten. Die Firma Sihl (Düren) wäre der Ausweichlieferant für Thermorollen gewesen. Lediglich die Sicherstellung der Belieferung der LottoCard ließ sich so schnell nicht absichern. Mit den genannten Unternehmen ist Toto-Lotto Niedersachsen ebenfalls schon seit Jahren geschäftlich verbunden.
Gleichfalls im Juni 2001 erreichte die Toto-Lotto durch den zuständigen Insolvenzverwalter der Firma Hess-Druck die Bestätigung, dass es bei der Belieferung von Toto-Lotto mit Drucksachen bis November 2001 keinerlei Engpässe geben werde. Dieses Schreiben hat Toto-Lotto zum Anlass genommen, vorerst auch weiterhin bei der Firma Hess-Druck zu bestellen.
Mit Datum vom 4. Oktober 2001 teilte der Insolvenzverwalter Toto-Lotto mit, dass alle Aufträge bis Ende März 2002 gewährleistet seien. Darüber hinaus wurde bekannt, dass es verschiedene Übernahmeinteressenten für Hess-Druck gäbe. Da Toto-Lotto Spielscheine zuletzt zur Umstellung von Offline auf Online im Jahre 1995/1996 ausgeschrieben hatte, wurde diese Situation im Oktober 2001 zum Anlass genommen, einen Teil der Druckaufträge, nämlich Spielscheine und Lose, zum 1. Januar 2002 erneut auszuschreiben. Im Anschluss an diese Ausschreibung hat es mit allen Anbietern Gespräche gegeben. Mit Blick auf die Situation bei der Firma Hess-Druck hat TotoLotto jedoch noch keine Verträge über Druckaufträge abgeschlossen. Vielmehr sollte der Nachfolgegesellschaft in Braunschweig die Gelegenheit gegeben werden, sich um entsprechende Aufträge bei Toto-Lotto zu bemühen. Nachdem der Insolvenzverwalter in einem Gespräch am 29. Januar 2002 mitgeteilt hat, das eine Auffanggesellschaft bzw. ein Management-buy-out für den 1. April 2002 in Aussicht genommen werde, hat die Geschäftsführung von Toto-Lotto ihm am 21. Februar 2002 geschrieben dass sie gerne bereit sei,
Da der Zeitraum bis zur Gründung dieser Gesellschaft nunmehr noch einige Wochen beträgt, halten wir es für vertretbar, unsere bestehenden Lieferbeziehungen hinsichtlich der Spielscheine und der Bingo-Lose bis dahin weiter aufrecht zu erhalten.“
Als Fazit kann damit festgestellt werden, dass Toto-Lotto an den bestehenden Lieferbeziehungen zur Firma Hess-Druck bis zur Gründung der Auffanggesellschaft bzw. des Managements-buy-out voraussichtlich zum 1. April 2002 nichts ändern wird, d. h. die Lieferbeziehungen zwischen beiden Unternehmen bestehen bis dahin unverändert fort. Nach diesem Zeitpunkt wird die Firma HessDruck im Rahmen der Ausschreibung bei unveränderten Konditionen auch den in Rede stehenden Auftrag erhalten.
Zu 1: Die Landesregierung hat erstmalig über die Presse am 15. Februar 2002 von der problematischen Situation bei der Firma Hess-Druck erfahren. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr hat daraufhin unverzüglich mit dem Insolvenzverwalter und der Firma noch am 15. Februar 2002 und in einem zweiten Gespräch am 20. Februar 2002 Kontakt aufgenommen und Unterstützung der Landesregierung insbesondere für den Fall einer Unternehmensfortführung angeboten. Insbesondere wurden der Insolvenzverwalter und das Unternehmen für den Fall eines Management-buy-out auf die grundsätzliche Möglichkeit von Förderhilfen für von der Stillegung bedrohte Betriebe hingewiesen.
Zu 2: In der Sache Firma Hess-Druck hat es keine Gespräche zwischen der Landesregierung und dem Unternehmen Toto-Lotto mit Ausnahme der zu Frage 1 erwähnten Kontakte gegeben.
Zu 3: Aus Sicht der Landesregierung besteht unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen keine Veranlassung, das Verhalten von Toto-Lotto zu bewerten.