Am 15. April 1991 wurde das Niedersächsische Umweltministerium von der Freien und Hansestadt Bremen darüber informiert, dass auch in Niedersachsen „Kieselrot“ als Baustoff verwendet worden war. Diese Erkenntnis wurde unverzüglich an die zuständigen Kommunen weitergegeben. Es wurde ferner die Sichtung der Bau- und Beschaffungsunterlagen auf die Verwendung des verdächtigen Materials hin veranlasst. Um alle relevanten Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wurde eine interdisziplinäre niedersächsische Arbeitsgruppe gebildet, deren Handlungsempfehlungen und Hinweise am 29. April 1991 weitergegeben wurden. Darin wurde u. a. die Sperrung der betroffenen Flächen, Schutzmaßnahmen bei Betreten der Flächen und die Verhinderung der Staubverwehungen empfohlen. Um den Kommunen ein Entscheidungskriterium für die Bewertung des Ausmaßes der Belastungen an die Hand zu geben, entwickelte das damalige Landesamt für Wasser und Boden ein Schnelltestverfahren.
Nachdem die Bund–Länder–AG „Dioxinhaltige Kupferschlacke“ unter Beteiligung Niedersachsens eine Handlungsempfehlung erarbeitet hatte, wurde diese vom Niedersächsischen Umweltministerium am 20. Juni 1991 den Kommunen zur Kenntnisnahme und Umsetzung zugeleitet. Darin enthalten waren
- Beurteilungshilfen für die Entscheidung über die Notwendigkeit und den Umfang von Sanierungsmaßnahmen,
Die in der Handlungsempfehlung enthaltenen Richtwerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen empfohlen wurden, entsprechen im Wesentlichen den heutigen Maßnahmewerten der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung.
Anfang der 90er-Jahre standen aufgrund der Mengenproblematik weder geeignete Behandlungsverfahren noch ausreichender Deponieraum zur Verfügung. Daher wurde neben der Sicherung der betroffenen Flächen zunächst eine Zwischenlagerung des zu entsorgenden Materials in Betracht
gezogen. Auf längere Sicht war die spätere Entsorgung in einer noch zu errichtenden Untertagedeponie angedacht.
Nachdem in Nordrhein-Westfalen Kieselrotflächen wieder zur Nutzung freigegeben worden waren, teilte das Niedersächsische Umweltministerium mit Erlass vom 11. September 1991 den Kommunen mit, dass es an seinen Empfehlungen zur Sperrung der Flächen und Beseitigung des Kieselrotmaterials festhalte. Weiterhin erfolgten rechtliche und verfahrensmäßige Konkretisierungen, und es wurden konkrete Empfehlungen zur Herrichtung von Zwischenlagerungsflächen gegeben. Das Kieselrotmaterial wurde von der Andienungspflicht bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall freigestellt. Als Finanzierungshilfe wurde ferner ein Drittel der Kosten für die Aufnahme des Kieselrotmaterials vom Land auf Antrag übernommen. Die Förderung galt bis 31. Dezember 1994; die Fördersumme betrug insgesamt ca. 1 Million DM).
Da sich die Errichtung der geplanten Untertagedeponie zeitlich verzögerte, ordnete das Umweltministerium mit Erlaß vom 25. März 1999 die Auflösung der Zwischenlager an und zeigte anderweitige Beseitigungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der Belastung des Kieslrotmaterials auf. Seitens der landeseigenen Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen wurden dabei besonders preisgünstige Einlagerungskapazitäten eingeräumt.
Mit Einführung des Bodenschutzrechtes wurden ferner mit Erlass vom 25. Februar 2000 Handlungsempfehlungen für gesicherte Flächen unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage gegeben.
Mit den vorgenannten Maßnahmen sind den zuständigen Behörden die notwendigen Entscheidungs- und Finanzierungshilfen an die Hand gegeben worden, um die Kieselrotproblematik zum Wohle der betroffenen Bevölkerung kurzfristig zu lösen.
Zu 1 bis 3: Wie einleitend dargelegt, sind seitens der Landesregierung die erforderlichen Hilfestellungen und Entscheidungsgrundlagen den zuständigen Vorortbehörden zur Verfügung gestellt worden. Die Landesregierung hat stets an ihren im Jahr 1991 getroffenen Empfehlungen festgehalten. Einzelfälle weisen darauf hin, dass einige Kom
Eine landesweite Übersicht über die mit Kieselrot belasteten Flächen liegt nicht vor. Auf der Basis des Bodenschutzrechtes und der vorhandenen Empfehlungen ist es Aufgabe der Behörden vor Ort, für jede Fläche zu entscheiden, wie damit umzugehen ist.
Bei der Polizei des Landes Niedersachsen bestehen seit längerem personelle Engpässe. Der zusätzliche Bedarf wird in Polizeikreisen auf mehrere hundert Stellen geschätzt. Gleichzeitig sieht sich eine Vielzahl von Beamtinnen und Beamten des Bundesgrenzschutzes nach der Auflösung und Reduzierung einzelner niedersächsischer Bundesgrenzschutzinspektionen gezwungen, den Polizeidienst bei Einheiten des Bundesgrenzschutzes in anderen Bundesländern zu verrichten. Insbesondere für Beamtinnen und Beamte, die aus familiären Gründen an ihre Wohnorte in Niedersachsen gebunden sind, führen mitunter Entfernungen zu ihrer Dienststelle von 300 km oder mehr in Verbindung mit dem Schichtdienst beim BGS zu kaum noch tragbaren Belastungen. Ein Wechsel vom Bundesgrenzschutz zur Landespolizei scheitert in den meisten Fällen an der ablehnenden Haltung des Bundesministeriums des Innern.
2. Aus welchen Gründen lehnt das Bundesministerium des Innern die Übernahme von Beamtinnen und Beamten des Bundesgrenzschutzes zu den Polizeien der Länder ab?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um das Bundesministerium des Innern zur Aufgabe seiner ablehnenden Haltung zu bewegen?
Bereits mit dem Nachtragshaushalt 1998 wurden durch die Streichung von kw-Vermerken für die Jahre 1998 bis 2000 zusätzliche Stellen im Poli
zeivollzugsdienst geschaffen. Die Stellen wurden überwiegend für die Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes genutzt. Daneben wurde zur kurzfristigen Besetzung freier Stellen im Rahmen eines Sonderprogramms die Möglichkeit geschaffen, insgesamt bis zu 150 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte anderer Länder bzw. des Bundes ohne Tauschpartner in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen zu übernehmen. Um insbesondere den Belangen der BGS-Beamten, die von den von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Umstrukturierungsmaßnahmen betroffen waren, Rechnung zu tragen, wurden mehr als zwei Drittel der Stellen durch die Übernahme von BGSBeamten besetzt.
Durch die Streichung von kw-Vermerken und die Schaffung neuer Stellen mit der Verabschiedung des Haushalts 2002/2003 wird die polizeiliche Präsenz zukünftig um 500 Beamtinnen und Beamte gestärkt, die eine noch bürgernähere Polizeiarbeit gewährleisten. Durch die Ausbringung zusätzlicher Anwärterstellen ist darüber hinaus eine zeitnahe Ausbildung gewährleistet.
Die durch die Landesregierung zusätzlich zur Verfügung gestellten Stellen werden überwiegend durch erhöhte Einstellungszahlen in den Jahren 2002 und 2003 besetzt. So werden in den Jahren 2002 und 2003 jeweils ca. 600 Anwärterinnen und Anwärter in den niedersächsischen Polizeivollzugsdienst eingestellt. Daneben wird den Behörden zur Überbrückung der dreijährigen Ausbildungszeit der Anwärterinnen und Anwärter ermöglicht, Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen einzustellen, die eine weitere Entlastung des Vollzugsdienstes von Verwaltungsaufgaben sicherstellen sollen. Darüber hinaus werden auch im Einzelfall Beamtinnen und Beamte anderer Länder und des Bundes übernommen, wenn der abgebende Dienstherr auf die Gestellung eines Tauschpartners verzichtet.
Vor dem Hintergrund der erheblich veränderten Sicherheitslage aufgrund der Ereignisse des 11. September 2001 besteht jedoch auch bei den übrigen Länder sowie dem Bund ein erhöhter Personalbedarf. Deshalb haben die Dienstherrn auf der Innenministerkonferenz noch einmal die Absprache bekräftigt, dass ein Dienstherrnwechsel nur im Einvernehmen mit dem abgebenden Dienstherrn erfolgt. Grundsätzlich bildet jeder Dienstherr entsprechend der eigenen Bedarfe zur
Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit sein Personal selbst aus. Im Hinblick auf die jeweils eigenen Bedarfe sollen sich die Dienstherrn ausgebildete Beamtinnen und Beamte nicht untereinander abwerben. Diesem Gedanken trägt auch das Beamtenrechtsrahmengesetz Rechnung, das bei einer Versetzung das Einvernehmen des aufnehmenden und des abgebenden Dienstherrn voraussetzt.
Zu 1: Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, wurden zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt und die Ausbildungszahlen erheblich erhöht. Freie, nicht sofort durch Vollzugspersonal zu besetzende Stellen werden befristet zur Nutzung durch Tarifpersonal zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden auch ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Einvernehmen mit dem abgebenden Dienstherrn ohne Gestellung eines Tauschpartners übernommen.
Durch eine regionalisierte Werbung und Einstellung des Nachwuchses durch die Polizeibehörden und ein neues Werbekonzept soll auch künftig der Bedarf an Einstellungen von Anwärterinnen und Anwärtern sichergestellt werden.
Zu 2: Aufgrund der im September letzten Jahres erheblich veränderten Sicherheitslage wurde eine Abgabe von Polizeivollzugsbeamtinnen und – beamten des Bundesgrenzschutzes an die Landespolizeien grundsätzlich ausgeschlossen. Lediglich in außergewöhnlichen Härtefällen ist eine Zustimmung des Bundes zu einer Versetzung denkbar. Zu 3: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.
Nach § 123 Beamtenrechtsrahmengesetz ist eine Übernahme von Beamtinnen und Beamten nur im Einvernehmen mit dem abgebenden Dienstherrn möglich. Der vom Bundesgrenzschutz aufgezeigte eigene Bedarf an den selbst ausgebildeten Beamtinnen und Beamten ist von den anderen Dienstherrn zu akzeptieren, zumal der Bundesgrenzschutz signalisiert hat, in außergewöhnlichen Härtefällen trotz des eigenen Bedarfs eine Versetzung in eine Landespolizei auch ohne Tauschpartner zu ermöglichen.
In einem Interview zum Thema nationaler Stabilitätspakt und den Möglichkeiten, den staatlichen Gesamthaushalt 2004 ohne Schulden zu finanzieren (Die Woche vom 22.02.2002) , hat sich Ministerpräsident Gabriel dazu geäußert, welche Aufgaben in Zukunft wegfallen könnten, um Einsparmöglichkeiten zu schaffen.
Zum Bereich der Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern erklärte der Ministerpräsident: „Man könnte einiges sparen, wenn wir das klar trennten.“
Zur Frage, wo konkret Aufgaben abgebaut werden könnten, verwies der Ministerpräsident auf Amerika, wo niemand auf die Idee käme, „dass es eine öffentliche Aufgabe sei, Staatstheater vorzuhalten“, und weiter: „Wenn wir also hierzulande die Steuern senken und die staatlichen Schulden verringern wollen, müssen wir darüber reden, ob wir beispielsweise solche Bereiche künftig privat organisieren.“
1. Bei welchen Mischfinanzierungen zwischen Bund und Ländern geht sie davon aus, dass durch eine klare Trennung deutliche Einspareffekte zu erreichen sind?
2. Wann und mit wem will der Ministerpräsident darüber reden, ob Staatstheater künftig privat organisiert werden?
3. Wie hoch sind nach Auffassung der Landesregierung die möglichen Einsparungen durch eine Trennung bei den Mischfinanzierungen und durch die Privatisierung der Staatstheater?
Die Äußerungen von Ministerpräsident Gabriel in dem Interview in der Woche vom 22. Februar 2002 sind in der Anfrage korrekt wiedergegeben. Sie sind im Zusammenhang des Interviews des Ministerpräsidenten über die Forderung des Bundesfinanzministers zu sehen, den staatlichen Gesamthaushalt 2004 ohne Schulden zu finanzieren. Der Ministerpräsident fordert angesichts dieser Zusage eine offene Debatte über die Erbringung staatlicher Leistungen in Deutschland und die Bereitschaft, für die Erbrin