Protocol of the Session on March 14, 2002

Zu 2: Die Landesregierung hat sich u. a. im sog. HIT-Koordinierungsausschuss, der über alle wesentlichen Fragen zum Betrieb der HITDatenbank entscheidet, darum bemüht, die Möglichkeiten einer ländergrenzenübergreifenden

Einsichtnahme in die Daten der Datenbank zu erreichen. Dieses ist aber aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt worden. Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Daten, die von Tierhaltern aus einem anderen Bundesland verursacht wurden, so bleibt dem betroffenen Tierhalter nur, sich mit der für dieses Bundesland zuständigen Regionalstelle in Verbindung zu setzen.

Zu 3: Hinsichtlich des Meldeverfahrens sind in den letzten Monaten bereits erhebliche Verbesserungen für die Tierhalter erreicht worden. Werden Daten in die Datenbank eingegeben, so werden diese teilweise sogar schon zum Zeitpunkt der Eingabe auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Ergeben sich dabei Fehler, so wird der Tierhalter darüber mit sog. Vorgangslisten informiert. Es liegt dann in seiner Verantwortung, diese Fehler abzuarbeiten.

Dabei sind Internet-Nutzer hinsichtlich der Erkennung und der Möglichkeiten zur Abarbeitung von Fehlern in der Datenbank eindeutig im Vorteil. Deswegen empfehle ich den Landwirten schon seit längerem, sich bei der Abgabe von Meldungen und der Korrektur von Fehlern des Internets zu bedienen. Dann entfallen bei den Antragstellern übrigens auch die von den Abgeordneten Biestmann und Ehlen genannten Ausgaben für die „Datensuche“ durch die Landwirtschaftskammern.

Aber auch für den Bereich der Prämiengewährung sollen erhebliche Verbesserungen für die Antragsteller eingeführt werden. So ist noch für dieses Jahr vorgesehen, dass die HIT-Datenbank in München für alle Rinder, für die eine Schlachtmeldung vorliegt, berechnet, ob diese nach den Daten in der Datenbank die Voraussetzungen für die Gewährung der Sonderprämie für männliche Rinder oder der Schlachtprämie für Rinder erfüllen. Das Ergebnis dieser Berechnungen können die Landwirte dann als Serviceleistung von der Datenbank in Form von Tierlisten abrufen. Diese Listen mit den dort aufgeführten Tieren können von den Tierhaltern gleich für die Antragstellung verwendet werden. Sie sollen aber auch als Grundlage für die Korrektur von Datenbankfehlern vor der Antragstellung genutzt werden.

Ich verspreche mir von diesem neuen Verfahren eine erhebliche Vereinfachung für die Antragsteller und eine Verbesserung der Qualität der Antragsdaten, wenn die Antragsteller dieses Instrument für sich insbesondere zur Abarbeitung

von Fehlern vor der Antragstellung konsequent nutzen.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 26 der Abg. Frau Schröder (CDU):

Situation der Beschäftigungsprogramme in Niedersachsen

In dem Modell des Landkreises Osnabrück, dem Modell „ASS“ in Osnabrück, den Modellen in Cloppenburg und Vechta gibt es in den Städten und Landkreisen Niedersachsens Beschäftigungsprogramme mit unterschiedlicher Organisationsstruktur und unterschiedlichen Erfolgen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Städten und Landkreisen Niedersachsens gibt es aktive Sozial- und Beschäftigungsprogramme?

2. Worin unterscheiden sich die einzelnen Programme?

3. Mit welchem Erfolg wurden die Programme hinsichtlich der Anzahl der Vermittlungen durch z. B. Service-Agenturen oder private Vermittler jeweils bei Langzeitarbeitslosen, bei Sozialhilfeempfängern, bei jugendlichen Arbeitslosen und hinsichtlich der finanziellen Einsparungen - aufgelistet nach Städten und Landkreisen - seit Beginn des Programms bis zum Tage der Berichterstattung durchgeführt?

Zu den Aufgaben der örtlichen Träger der Sozialhilfe gehört auch die Hilfe zur Arbeit, die nicht nur in den in der Anfrage genannten Kommunen, sondern auch in anderen Städten und Landkreisen mit großem Engagement wahrgenommen wird. Wenn in der Anfrage die Organisation zur Erledigung dieser Aufgabe als Modell bezeichnet wird, vermittelt dies den Eindruck, dass hier einzelne Kommunen Modelle entwickelt hätten, die von anderen übernommen werden. Das ist aber ersichtlich nicht der Fall; tatsächlich hat jeder örtliche Träger gewissermaßen sein eigenes Modell, das sich von den anderen mehr oder weniger unterscheidet. Diese Vielfalt ist letztlich auch ein Grund dafür, dass ein aussagekräftiger Vergleich der Erfolge dieser Maßnahmen kaum möglich ist. Auch die amtliche Sozialhilfestatistik ist nur bedingt dafür geeignet, Aussagen über die Effizienz zu untermauern.

Zu 1: Nach dem Ergebnis einer vom MFAS im Herbst letzten Jahres durchgeführten Umfrage führen alle Sozialhilfeträger in Niedersachsen aktivierende Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit durch.

Zu 2: Eine grobe Kategorisierung der einzelnen Programme kann nach der jeweiligen Organisationsform, die zur Durchführung der Maßnahmen gewählt wurde, erfolgen. Überwiegend (zu 55 %) werden die Programme in den eigenen Verwaltungsstrukturen, d. h. durch die Sozialämter selbst durchgeführt. Rund 30 % haben eine Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder ähnliche Gesellschaft gegründet, die in der (überwiegenden) Trägerschaft der Stadt bzw. des Landkreises steht, jedoch außerhalb der üblichen Verwaltungsstrukturen tätig wird. 15 % arbeiten mit externen Organisationen zusammen.

Zu 3: Verlaufsanalysen über die Erfolgsevaluierung der Maßnahmen jedes einzelnen Sozialhilfeträgers liegen der Landesregierung weder in dem gewünschten Umfang noch über den gewünschten Zeitverlauf vor.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 27 der Abg. Frau Ortgies und des Abg. Dr. Biester (CDU):

Tiefwasserhafen: nur Ergänzungshafen und nur für Containerschiffe, die Hamburg und Bremerhaven nicht anlaufen können?

In der Wilhelmshavener Zeitung vom 1. März 2002 wird der Hamburger Wirtschaftssenator Gunnar Uldall so zitiert, dass sich die Regierungschefs von Niedersachsen, Bremen und Hamburg in einer gemeinsamen Erklärung vom 30. März 2001 darauf verständigt hätten, dass Wilhelmshaven nur ein „Ergänzungshafen“ sein solle. In der Zeitung heißt es wörtlich: „Nach Uldall soll Wilhelmshaven nur Schiffe abfertigen, die aufgrund ihrer Größe Hamburg und Bremerhaven nicht anlaufen können.“

Die vom Hamburger Wirtschaftssenator Uldall genannten Bedingungen bedeuten eine enorme Einschränkung des möglichen Hafenbetriebes und Hafenumschlages im Tiefwasserhafen Wilhelmshaven

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die von Wirtschaftssenator Uldall genannte Einschränkung, dass der neue Tiefwasserhafen eine Ergänzung des bereits bestehenden norddeutschen Hafenangebotes darstellt, durch die von Ministerpräsident Gabriel mit den anderen Regierungschefs verabschiedete gemeinsame Erklärung vom 30. März 2001 gedeckt; wenn ja, warum?

2. Ist die von Wirtschaftssenator Uldall genannte weitere Einschränkung, dass der Tiefwasserhafen für Containerschiffe vorgesehen ist, die aufgrund ihrer Größe Bremerhaven und Hamburg auch unter zukünftigen Tiefgangsbedingungen nicht mit einer ökonomisch sinnvollen Auslastung anlaufen können, ebenfalls durch die o. g. gemeinsame, von Ministerpräsident Gabriel unterschriebene Erklärung gedeckt; wenn ja, welche Auswirkungen hat dies für einen Hafenbetrieb im Tiefwasserhafen?

3. Welche Containerschiffe dürfen nach der gemeinsamen Erklärung den Tiefwasserhafen anlaufen, und für welche Containerschiffe wird der Tiefwasserhafen geplant?

In der Eckpunkteerklärung der drei Regierungschefs vom März 2001 heißt es zu Beginn wörtlich: „Die Bürgermeister von Bremen und Hamburg und der Niedersächsische Ministerpräsident sind sich einig über die grundsätzliche Notwendigkeit eines Tiefwasserhafens in der Deutschen Bucht für Containerschiffe, die aufgrund ihrer Größe Bremerhaven und Hamburg auch unter zukünftigen Tiefgangsbedingungen nicht mit einer ökonomisch sinnvollen Auslastung anlaufen können. Dieser Tiefwasserhafen soll als norddeutsches Projekt gemeinsam realisiert werden und stellt eine Ergänzung des bereits bestehenden norddeutschen Hafenangebotes dar.“

Hintergrund dieser Aussagen sind Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, wonach mit Blick auf jährliche Wachstumsraten im Containerumschlag von 7 % die Errichtung eines Tiefwasserhafens in der Deutschen Bucht für Containerschiffe sinnvoll ist.

Nach einer von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Studie zu den ökonomischen, technischen und juristischen Grundlagen ist angesichts der enormen Zuwachsraten im Containerverkehr schon frühzeitig von einer hohen Auslastung des Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven auszugehen. So sollen bereits im ersten Jahr des Betriebs ca. 500 000 Container umgeschlagen werden. Im dritten Jahr des Betriebes des Tiefwasserhafens wird diese Containerumschlagszahl bereits doppelt so hoch sein. Die volle Auslastung des Hafens in seiner ersten Ausbaustufe mit einer Kai

länge von ca. 1 700 m wird schon im Jahr 2020 erreicht sein.

Vor dem Hintergrund, dass der Warentransport per Container weiter steigen wird, werden die Schiffe immer größer und können von einem bestimmten Tiefgang an Hamburg und Bremerhaven nicht mehr anlaufen. In Wilhelmshaven aber bestehen gute natürliche Voraussetzungen für einen Tiefwasserhafen. Hinzu kommt, dass die Kapazitäten in Bremerhaven, aber auch in Hamburg vermutlich am Ende dieses Jahrzehnts erschöpft sein werden. Die Errichtung eines Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven macht also für alle beteiligten norddeutschen Bundesländer Sinn.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 3: Ausgelegt sind die Planungen für Containerschiffe, wie unter Ziffer 2 beschrieben.

Anlage 25

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 28 des Abg. Hagenah (GRÜNE)

Sachstand zum Thema Kieselrot

Anfang der 90er-Jahre wurde bekannt, dass die vielfach im Sportplatzbau eingesetzte Schlacke aus Kupferhütten (Kieselrot) schadstoffbelastet ist. Nach neuesten Untersuchungen, die inzwischen von den niedersächsischen Gesundheitsbehörden bestätigt werden, ist das Material so problematisch, dass alle Flächen mit mehr als 1 000 Nanogramm Dioxin/TEQ pro kg Boden saniert und Flächen mit mehr als 12 000 Nanogramm gesperrt werden müssen. In der Landeshauptstadt Hannover zum Beispiel wurden aufgrund von vorsorglichen politischen Beschlüssen in den 90er-Jahren sämtliche in Frage kommenden Vereins- und Schulsportflächen (ca. 200) untersucht. Es stellte sich heraus, das ca. 80 Flächen, also ca. 40 % dioxinbelastet waren. Die problematischsten 40 Flächen sind inzwischen saniert, weitere 32 Flächen werden aufgrund der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse jetzt mit erneutem technischen und finanziellen Aufwand der Kommune bis spätestens Ende 2004 saniert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß ist die Zahl der im Land insgesamt vorhandenen Schulsport- und Vereinssportflächen mit „Tennen-Belag“ (rotes Mi- neralgemisch), die aufgrund der bekannt gewordenen Gefährdungen konkret auf Dioxin untersucht wurden, und wie viele davon sind, soweit erforderlich, saniert worden, sodass deren Schlacken in der Deponie Hoheneggelsen endgelagert wurden?

2. Gibt es Hinweise und Gründe für eine ggf. regional oder zeitlich eingrenzbare Belastungsschwankung des aufgebrachten Kieselrots in Niedersachsen oder ist von einer nahezu gleichmäßigen Ausbreitung des problematischen Stoffes etwa in einer nach Bevölkerungsproporz 16-fachen Menge, wie in dem Beispiel Hannover ausgeführt, auf das ganze Land auszugehen?

3. Soweit es Flächen gibt, die noch nicht untersucht wurden, wie kann dies vom Land festgestellt werden, und wie viele Flächen an welchen Standorten sind dies ggf. nach derzeitigem Stand?

Bei Untersuchungen auf Spiel- und Sportplätzen Anfang 1991 wurde in Bremen dioxinbelastetes Baumaterial festgestellt. Dieses Material wurde unter dem Handelsnamen „Kieselrot“ in den 50erund 60er-Jahren auch in Niedersachsen zur Befestigung von Flächen und im Sportplatzbau verwendet. Als „Kieselrot“ werden Laugungsrückstände aus der ehemaligen Kupfergewinnung im nordrhein-westfälischen Marsberg bezeichnet. Messungen ergaben, dass „Kieselrot“ ganz erheblich mit toxischen Dioxinen und Furanen belastet ist und Maßnahmen zur nachhaltigen Gefahrenabwehr erforderlich sind.

Kieselrotflächen stellen aus rechtlicher Sicht keine Altlast dar, da sie weder aus Abfallablagerungen noch aus Industriestandorten herrühren. Die Notwendigkeit von Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen war daher Anfang der 90erJahre nach dem Gefahrenabwehrrecht zu beurteilen. Nach niedersächsischem Recht hatten somit die Kommunen als örtliche Gefahrenabwehrbehörden die notwendigen Einzelfallentscheidungen zu treffen. Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 und der Bundes–Bodenschutz- und Altlastenverordnung aus 1999 besteht nun eine zusätzliche Rechtsgrundlage, um die vorhandenen Belastungen beurteilen zu können. Für die mit „Kieselrot“ belasteten Flächen ergeben sich aus dem Bodenschutzgesetz Anforderungen, sofern die festgelegten Maßnahmewerte überschritten werden. Anordnungen sind von den unteren Bodenschutzbehörden zu treffen.

Am 15. April 1991 wurde das Niedersächsische Umweltministerium von der Freien und Hansestadt Bremen darüber informiert, dass auch in Niedersachsen „Kieselrot“ als Baustoff verwendet worden war. Diese Erkenntnis wurde unverzüglich an die zuständigen Kommunen weitergegeben. Es wurde ferner die Sichtung der Bau- und Beschaffungsunterlagen auf die Verwendung des verdächtigen Materials hin veranlasst. Um alle relevanten Gesichtspunkte zu berücksichtigen, wurde eine interdisziplinäre niedersächsische Arbeitsgruppe gebildet, deren Handlungsempfehlungen und Hinweise am 29. April 1991 weitergegeben wurden. Darin wurde u. a. die Sperrung der betroffenen Flächen, Schutzmaßnahmen bei Betreten der Flächen und die Verhinderung der Staubverwehungen empfohlen. Um den Kommunen ein Entscheidungskriterium für die Bewertung des Ausmaßes der Belastungen an die Hand zu geben, entwickelte das damalige Landesamt für Wasser und Boden ein Schnelltestverfahren.