Protocol of the Session on March 14, 2002

Bez Reg Hannover 1.147 1.164 17 9,6

Celle 114 117 3 10,8

Cuxhaven 121 124 3 10,3

Harburg 142 145 3 10,9

LüchowDannenberg

29 29 0 9,4

Lüneburg 118 118 0 12,0

Osterholz 57 64 7 9,6

Rotenburg 103 100 -3 10,0

SoltauFallingbostel

100 101 1 11,8

Stade 110 108 -2 9,0

Uelzen 63 69 6 12,8

Verden 78 81 3 9,5

Bez Reg Lüneburg 1.035 1.056 21 10,5

Delmenhorst, Stadt 41 40 -1 8,4

Emden 22 22 0 7,0

OldenburgStadt 87 96 9 10,3

Osnabrück-Stadt 72 77 5 7,4

Wilhelmshaven 38 41 3 8,0

Ammerland 62 61 -1 9,1

Aurich 124 123 -1 9,9

Cloppenburg 103 106 3 9,6

Emsland 138 144 6 6,2

Friesland 43 49 6 8,2

Grafschaft Bentheim 56 55 -1 6,3

Leer 84 81 -3 8,0

OldenburgLand 79 77 -2 11,0

Osnabrück-Land 227 220 -7 10,1

Vechta 75 74 -1 7,8

Wesermarsch 44 45 1 7,1

Wittmund 37 39 2 10,1

Bez Reg Weser-Ems 1.332 1.350 18 8,5

Land Niedersachsen 4.400 4.458 58 9,3

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 25 der Abg. Biestmann und Ehlen (CDU):

Auszahlung der Rinderprämien

Die Auszahlung der Rinderprämien erfolgt seit 1999 unter Einbeziehung einer Datenbank. Diese Datenbank dokumentiert vollständig den gesamten Viehverkehr. Jede Tierbewegung, von der Geburt bis zur Schlachtung, muss vom jeweiligen Besitzer (Landwirt, Händler, Schlachtbetrieb etc.) exakt und fristgerecht gemeldet werden.

Um die Rindersonderprämien zu erhalten, müssen alle Meldungen zum Lebenslauf eines Tieres korrekt und lückenlos aufeinander abgestimmt sein. Ist dies nicht der Fall, so werden dem Antragsteller der Prämie, der für die Richtigkeit der Meldekette verantwortlich ist, die Prämien verwehrt. Hier kommt es häufig zu erheblichen Problemen u. a. für Bullenmäster, die nur mit Zukaufstieren arbeiten. So haben Fehlermeldungen anderer Teilnehmer der Meldekette eines Tieres die Kürzung der Prämienzahlung zur Folge. Selbst wenn der Antragsteller keine Fehler gemacht hat, muss er die Korrektur der Meldekette veranlassen. Da aber die Meldedaten anderer Teilnehmer anonym sind, ist es häufig äußerst schwierig, vorhandene Teilnehmer oder Fehler zu finden, geschweige denn diese aufzuklären. Die Antragsteller sind auf die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer angewiesen, weil nur diese autorisiert ist, Betriebsdaten zu ermitteln. Dies gilt aber jeweils nur im Gebiet der Landwirtschaftskammer. Da etliche Antragsteller aber auch Kälber aus z. B. Mecklenburg-Vorpommern zukaufen, kann dem Antragsteller bei Fehlerbehebung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einmal die örtliche Landwirtschaftskammer helfen. Darüber hinaus kostet die Datensuche je angefangene halbe Stunde 33 Euro. Dieses Geld müssen die Antragsteller ausgeben, obwohl sie für die Fehler in der Meldekette nicht verantwortlich sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum werden Antragstellern selbst Abschlagszahlungen der Rinderprämien aufgrund von Fehlern in der Meldekette verwehrt, die nicht der Antragsteller, sondern andere Halter verursacht haben?

2. Warum ist es nicht möglich, bestimmte Daten wie z. B. die Namen aller beteiligten Teilnehmer in der Meldekette eines Tieres frei zu schalten?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, im Auszahlungsverfahren eine größere Gerechtigkeit zugunsten des Antragstellers, vor allem aber auch eine deutliche Vereinfachung des Melde- und Auszahlungssystems zu erreichen?

Wie die Abgeordneten Biestmann und Ehlen zutreffend ausführen, dokumentiert die zentrale Datenbank für Rinder in München (HIT) bundesweit seit 1999 bzw. 2000 den Viehverkehr im Rinderbereich. Damit kann für jedes Rind in der Bundesrepublik dessen Lebensweg von der Geburt bis zur Schlachtung nachvollzogen werden. Diese Einrichtung ist zur Erhaltung und zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher unverzichtbar.

Voraussetzung dafür ist aber, dass sich der Lebensweg der Rinder in der Datenbank lückenlos und fehlerfrei darstellt. Das ist für alle Beteiligten mit einem gewissen – aus meiner Sicht unvermeidbaren - Aufwand verbunden.

Um die Daten in der Datenbank möglichst vielfältig zu nutzen, ist diese seit dem Antragsjahr 2000 in das Verfahren zur Gewährung der Rinderprämien einbezogen.

Dieses vorausschickend, komme ich nun zur Beantwortung der von den Abgeordneten Biestmann und Ehlen gestellten Fragen:

Zu 1: Die Zahlung der Rinderprämien ist grundsätzlich nur noch für die Tiere möglich, deren Prämienberechtigung sich eindeutig aus den Daten der Datenbank ergibt. Dieses gilt insbesondere für den Nachweis von Haltungszeiträumen und Schlachtdaten sowie für die Stammdaten der betroffenen Tiere. Dazu gehören das Geburtsdatum, die Ohrmarkennummer und das Geschlecht der Tiere. Sind diese in der Datenbank nicht vorhanden oder falsch, darf keine Prämie gezahlt werden.

Dieser Grundsatz hatte übrigens bereits vor Einführung der Datenbank Gültigkeit. Fehlten Schlachtbescheinigungen oder waren diese fehlerhaft, wurde die Sonderprämie für Rinder nicht gezahlt, auch wenn der Antragsteller dieses nicht unmittelbar zu verantworten hatte.

Zu 2: Die Landesregierung hat sich u. a. im sog. HIT-Koordinierungsausschuss, der über alle wesentlichen Fragen zum Betrieb der HITDatenbank entscheidet, darum bemüht, die Möglichkeiten einer ländergrenzenübergreifenden