Zu 2: Es ist ein kooperatives Fördermodell mit dem Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e. V. vorgesehen. Dabei leisten diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren, durch teilweisen Lohnverzicht ihren Beitrag. Weitere Beteiligte sollen das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und die Niedersächsische Landesregierung sein.
Zu 3: Voraussetzung für die jetzt vorgesehene Förderung durch den Bund und damit auch für eine mögliche finanzielle Beteiligung des Landes war und ist der Abschluss eines neuen und rechtsverbindlichen Tarifvertrages.
Die auch mittlerweile von der Landesregierung eingestandene Mangelversorgung im Musikunterricht an niedersächsischen Schulen (s. Anfrage der CDU-Abgeordneten Frau Mundlos vom 14. Januar 2000 und die Ant- wort der Landesregierung vom 19. Februar 2000 in der Drs. 14/1425) scheint keine deutliche Verbesserungen erfahren zu haben. U. a. heißt es in der Antwort auf die Anfrage: „Die Landesregierung wird darauf achten, dass auch zukünftig in den Mangelfächern, so auch in Musik, überproportional neue Lehrkräfte eingestellt werden.“
1. Wie stellt sich die durchschnittliche Musikunterrichtsversorgung an niedersächsischen Schulen im Vergleich mit den anderen Bundesländern, insbesondere NordrheinWestfalen, Baden-Württemberg und Bayern derzeit dar?
2. Inwieweit haben sich Veränderungen bei der Musikunterrichtsversorgung an niedersächsischen Schulen durch Neueinstellung von Lehrkräften in den letzten zwei Jahren landesweit nach Kreisen bemerkbar gemacht?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, Musiklehrer von Musikschulen als reguläre Lehrkräfte an Grundschulen oder weiterbildenden Schulen mit der entsprechenden Vergütung einzusetzen, um das bestehende Defizit im Musikunterricht aufzufangen?
Der im Vorspann der Kleinen Anfrage erweckte Eindruck, dass erst jetzt ein Mangel an Musiklehrkräften besteht, ist unzutreffend. Die Mangelsituation war schon immer gegeben, konnte aber durch die vorrangige Einstellung von Lehrkräften mit einer Ausbildung im Fach Musik kontinuierlich vermindert werden. So wurde auch im laufenden Schuljahr an den Schulen die höchste Zahl an Musiklehrkräften erreicht, die es je gegeben hat (ohne Sonderschulen).
In den letzten Jahren hätten noch mehr Lehrkräfte mit dem Fach Musik eingestellt werden können, wenn die Hochschulen mehr Lehramtsstudierende für den Musikunterricht an den Schulen ausgebildet hätten.
In Nordrhein-Westfalen haben 5,69 % aller Lehrkräfte die Lehrbefähigung für Musik. In BadenWürttemberg liegt der Anteil der Musiklehrkräfte bei 6,26 %. Diese Prozentwerte sind vergleichbar mit den oben genannten Daten für Niedersachsen. In Bayern sind fächerspezifische Daten nur für die Realschulen und Gymnasien verfügbar; an diesen Schulformen beträgt der Anteil der Lehrkräfte mit dem Fach Musik im Durchschnitt 4,62 %, während er in Niedersachsen an diesen Schulformen bei 5,01 % liegt.
Zu 2: Die Entwicklung der Zahl der Lehrkräfte mit dem Fach Musik von 2000 bis 2001 nach Landkreisen ist der Anlage zu entnehmen.
Zu 3: Die Bezirksregierungen stellen auf den Stellen, die fächerspezifisch nicht mit einer Lehrkraft mit Lehramtsausbildung besetzt werden können, geeignete Lehrkräfte ohne Lehramtsausbildung ein. Für solche Lehrkräfte gibt es ein gesondertes Bewerbungsverfahren, an dem auch Musiklehrer von Musikschulen teilnehmen.
Zum 6. August 2001 wurden zwölf Lehrkräfte ohne Lehramtsausbildung eingestellt, davon eine Lehrkraft für Musik (Hauptschule im Landkreis Harburg). Zum 1. Februar 2002 waren es 14 Quereinsteiger, davon zwei Lehrkräfte für Musik (Haupt- und Realschulen in den Landkreisen Aurich und Emsland).
Entwicklung der Zahl der Lehrkräfte mit dem Fach Musik nach Landkreisen und Relation zu den Stellen – nur öffentliche Schulen