Protocol of the Session on March 14, 2002

Bei dem Kursangebot der Schule muss darauf hingewiesen werden, dass es – vor allem vor dem Hintergrund der unzulässigen Kürzung des Pflichtunterrichts in der Sekundarstufe I - keinen angemessenen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen darstellt, wenn z. B. im 11. Jahrgang zwei Informatikkurse für insgesamt nur 15 Schülerinnen und Schüler, im 12. Jahrgang ein Kurs für Französisch (Neuanfänger) für nur einen Schüler (!) und im 13. Jahrgang zwei Mathematikleistungskurse auf derselben Stundenplanleiste für insgesamt 22 Schülerinnen und Schülern angeboten werden.

Die Bezirksregierung Lüneburg ist gebeten worden, den Einsatz und die Verteilung der LehrerIst-Stunden am Gymnasium Bremervörde genau zu überprüfen und die Schulleitung beim sinnvollen Umgang mit Ressourcen zu beraten.

Anlage 18

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 21 des Abg. Rolfes (CDU):

Nationaler Stabilitätspakt

Der damalige Bundesfinanzminister Waigel hatte 1997 einen nationalen Stabilitätspakt vorgeschlagen. Der Stabilitätspakt ist vor allem am Widerstand der SPD-regierten Bundesländer gescheitert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Stellungnahmen haben der damalige Ministerpräsident Schröder und seine Landesregierung öffentlich in Interviews, im Landtag, gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat zum Vorschlag des damaligen Bundesfinanzministers abgegeben?

2. Welche Position vertritt heute die Landesregierung zu einem nationalen Stabilitätspakt?

3. Wie hoch ist der Beitrag Niedersachsens im Landeshaushalt 2002 zum MaastrichtDefizit der Bundesrepublik Deutschland absolut und pro Einwohner?

Zu 1: Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in der Vergangenheit konstruktiv in die Diskussion um den sog. Nationalen Stabilitätspakt eingebracht. Dabei hat der Niedersächsische Finanzminister wiederholt deutlich gemacht, dass die Kriterien einer nationalen Umsetzung des Maastricht-Defizitkriteriums so auszugestalten sind, dass zum einen eine effektive Einhaltung der Fiskalkriterien gewährleistet, andererseits aber auch die Haushaltsautonomie der Länder unter spezieller Berücksichtigung der jeweils prägenden Strukturelemente auf der Einnahme- und Ausgabeseite der Länderhaushalte berücksichtigt werden. Eine vom damaligen Bundesfinanzminister vorgeschlagene pauschale hälftige Verteilung des Maastricht-Defizits ist diesen Anforderungen nicht gerecht geworden. Eine Zustimmung zu den damaligen Vorschlägen wäre deshalb für die finanz- und haushaltspolitischen Spielräume des Landes nachteilig gewesen.

Zu 2: Die Landesregierung bekennt sich nach wie vor zu ihrer Verpflichtung, als Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland zur strikten Einhaltung der Maastricht-Kriterien beizutragen. Allerdings sollte im Vordergrund der Diskussion das Bemühen stehen, eine Anwendung der Sankti

onsmechanismen des Maastrichter Vertrages auf die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden. Die Strukturierung eines Sanktionsverteilungsmechanismus ist demgegenüber nachrangig.

Offenbar gehen auch die Vorstellungen der Bundesregierung in dieser Richtung, wie die der EU vorgelegten Stabilitätsprogramme 2000 und 2001 sowie die Erklärungen des Bundesfinanzministers im letzten EcoFin Rat in Brüssel belegen. Das Land erwartet deshalb von der Bundesregierung, dass sie in der Sondersitzung des Finanzplanungsrates am 21. März 2002 Vorstellungen vorlegt, wie die vom Bund gegenüber der EU eingegangenen Stabilitätsverpflichtungen bis 2004 auf den unterschiedlichen Ebenen umgesetzt werden können.

Dazu bedarf es nach Ansicht des Landes auch einer eingehenden Analyse der unterschiedlichen Einwirkungspotenziale von Bund, Ländern und Gemeinden auf die Einnahmen und Ausgaben. Mit Blick auf die erheblichen Unterschiede der verschiedenen Ebenen, in bestimmten Zeiträumen zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten zu kommen, sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Länder und damit auch Niedersachsens zurzeit nur begrenzt wirksam.

Zu 3: Das Defizit der Bundesrepublik Deutschland in der „Maastricht-Abgrenzung“ wird anhand des Finanzierungssaldos des Staates in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gemessen. Die Finanzierungssalden in der haushaltsrechtlichen, finanzstatistischen Abgrenzung sind hiermit nicht identisch. Eine vollständig nachvollziehbare Überleitung der Finanzierungssalden aus den Haushaltsrechnungen oder Haushaltsplanungen der Gebietskörperschaften in den Finanzierungssaldo Deutschlands nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung existiert nicht. Es ist lediglich möglich, den finanzstatistischen Finanzierungssaldo durch „Herausrechnen“ der rein finanziellen Transaktionen wie Beteiligungserwerb oder –veräußerung dem Finanzierungssaldo in der „Maastricht-Abgrenzung“ anzunähern, ohne dass damit der Anteil bzw. Beitrag einer Gebietskörperschaft am bzw. zum gesamtstaatlichen Defizit errechenbar wäre.

Der so angenäherte Finanzierungssaldo Niedersachsens für das Jahr 2002 beträgt 1 883 Millionen Euro, was einem Pro-Kopf-Betrag von 238 Euro entspricht.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 22 der Abg. Frau Ernst (CDU):

„Lösung eines individuellen Versorgungsfalles“ - „Neuer Parkplatz“ für einen niedersächsischen Ministerialrat an der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/ Göttingen

Die Deutsche Universitätszeitung berichtet in ihrer Ausgabe 4/2002 unter der Überschrift „Neuer Parkplatz“ über die ungeklärten Umstände der Versorgung eines Ministerialrates aus dem niedersächsischen Wissenschaftsministerium mit der Verwaltung einer Professorenstelle an der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen am Standort Hildesheim. Der in ein neues Bundesland abgeordnete oder beurlaubte Beamte hatte dort auf einem Abteilungsleiterposten die Probezeit nicht bestanden und musste nach Niedersachsen zurückkehren, sodass „die Lösung eines individuellen Versorgungsfalles“ anstand. „Die Musterlösung besteht darin, dass jemand irgendwo eine Stelle bekommt, die der Beschäftigte nicht selber bezahlen muss, sondern ein fürsorglicher Dritter refinanziert,“, so die DUZ. In diesem Falle wurde der Ministerialbeamte mit der Verwaltung einer Professorenstelle betraut, obwohl der Ministerialrat nicht über die notwendigen Einstellungsvoraussetzungen als Professor verfügt und die Stelle auch gar nicht der Hochschule zugeordnet ist, sondern „beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst verbucht“ wird. Die Deutsche Universitätszeitung vermutet, dass auf diese Weise vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen und der offensichtlich glücklose und erfolglose Ministerialrat dauerhaft als Professor in Hildesheim landen soll. „Professorenstellen müssen ausgeschrieben werden, damit im Wettbewerb der beste Kandidat ermittelt werden kann. Normalerweise lässt man vertreten, wenn ein akuter Bedarf anders nicht zu decken ist, zum Beispiel bei einer längeren Erkrankung, Beurlaubung oder einem Forschungssemester des Stelleninhabers. In Hildesheim jedoch wird schon mal verwaltet, bevor die Hochschule genau weiß, wozu die Professur eigentlich dienen soll. Hätte man erst strukturelle Klarheit geschaffen und die Professur dann ausgeschrieben, wäre der jetzige Verwalter offenbar chancenlos geblieben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wird „zur Lösung eines individuellen Versorgungsfalles“ ein - offensichtlich im Rahmen seiner Tätigkeit in den neuen Bundesländern erfolgloser und nach Ende der Probezeit nicht übernommener - niedersächsi

scher Ministerialrat bei der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen „geparkt“, obwohl er nicht über die notwendigen Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur verfügt?

2. Auf welcher wie dotierten, denominierten und an welcher Stelle im Landeshaushalt ausgewiesenen Planstelle wird der Ministerialrat im Rahmen seiner wie auch immer gearteten Tätigkeit geführt?

3. Welchen konkreten Tätigkeiten, insbesondere welchen Lehrverpflichtungen geht der eine Professur verwaltende gut besoldete Ministerialrat an der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen konkret nach?

Die Mündliche Anfrage bezieht sich auf Personalangelegenheiten eines Beamten. Im Hinblick auf die Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten und –daten sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Beamten, die eine öffentliche Erörterung seines Dienstverhältnisses und Bewertung seiner Eignung und Leistung grundsätzlich verbieten, sind unter diesen Gesichtspunkten der Beantwortung der Fragen gewisse Grenzen gesetzt.

Gemäß § 54 Abs. 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) kann die Leitung der Hochschule auf Vorschlag des Fachbereiches eine geeignete Person beauftragen, übergangsweise in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eine Professorenstelle zu verwalten. Die Verwaltung soll die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Der zur Ausführung des § 54 Abs. 4 NHG herausgegebene RdErl. des MWK vom 1. November 1995 (Nds. MBl. S. 1291) bestimmt, dass für Verwalterinnen und Verwalter u. a. die für Professorinnen und Professoren im Beamtenverhältnis geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung finden. Der insoweit entsprechend anzuwendende § 51 NHG sieht neben der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung als Voraussetzung für Professorenämter an Fachhochschulen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vor. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, die beauftragt werden sollen, eine Professorenstelle zu verwalten, müssen hierfür aus ihrem Hauptamt unter Wegfall der Bezüge für die gesamte Zeit beurlaubt sein. Sie erhalten eine Vergütung bis zur Höhe der Dienstbezüge, die ihnen als Inhabern der Stelle zustehen würden.

Die Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen entwickelt derzeit neuartige Studienangebote für das Berufsfeld der Medizinalberufe im Rahmen des Modellversuches „Studiengang für Absolventinnen der Berufsausbildung für Fachberufe des Gesundheitswesens“. Dabei ist u. a. eine intensive Aufbereitung der rechtlichen Aspekte sowohl hinsichtlich der späteren Ausübung der entsprechenden Berufstätigkeiten als auch der Klärung der rechtlich-institutionellen Zusammenhänge der vielfältigen in diesem Berufsfeld tätigen Verbände, Organisationen und Bildungsinstitutionen erforderlich. Im Rahmen dieses Modellversuches war eine Professorenstelle umgehend mit einem Verwalter für die Dauer der Aufbauphase zu besetzen.

Der in der Anfrage angesprochene Beamte verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Ministerium über eine ausgeprägte juristische Verwaltungserfahrung und insbesondere über hervorragende Kenntnisse im Hochschulbereich und im Hochschulrecht. Er hat mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen herausgegeben und ist Mitautor eines Kommentars zum Hochschulrecht. Damit verfügt er über die gerade im Fachhochschulbereich geforderte Praxiserfahrung. An seiner fachlichen Eignung zur Wahrnehmung der Verwaltung der Professorenstelle bestehen daher keine Zweifel. Im Übrigen befürwortet die Landesregierung und insbesondere das MWK grundsätzlich einen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Verwaltung und Wirtschaft in den Hochschulen durch Übernahme einer Verwaltungsprofessur.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Hierzu wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.

Zu 2: Die Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen hat den Beamten für einen Zeitraum von rd. einem Jahr mit der Verwaltung der Professorenstelle für das Lehrgebiet „Recht im Sozial- und Gesundheitswesen“ im Studiengang für Medizinalberufe mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit auf einer ihr zur Verfügung stehenden Planstelle der BesGr. C 3 beauftragt.

Zu 3: Der Beamte nimmt fachliche Entwicklungsarbeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Einführung des benötigten

Lehrangebots im Lehrgebiet „Recht im Sozialund Gesundheitswesen“ wahr, das Gegenstand des Modellversuches „Studiengang für Absolventinnen der Berufsbildung für Fachberufe des Gesundheitswesens“ ist. Das Wesen des Modellversuches ist, dass er grundsätzlich ergebnisoffen angelegt ist.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 23 der Abg. Frau Pothmer (GRÜ- NE):

Teilzeitmodell in der niedersächsischen Metallindustrie

Auf einem Gewerkschaftskongress in Braunschweig im Februar äußerte der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel laut Hannoverscher Allgemeiner Zeitung vom 11. Februar 2002, er sei zuversichtlich, dass bald eine Lösung für die Fortführung des Teilzeitmodells in der niedersächsischen Metallindustrie gefunden werde. Dies habe ein Gespräch mit Bundeskanzler Schröder ergeben. Gabriel deutete an, das Modell könne künftig gemeinsam von Bund und Land finanziert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit der Vorstellung des Programms zur Weiterführung des Teilzeitmodells in der niedersächsischen Metallindustrie zu rechnen?

2. Welche Lösung zur Fortführung des Teilzeitmodells ist konkret vorgesehen?

3. Warum ist das Land Niedersachsen angesichts der Zuversicht des Ministerpräsidenten nicht in die finanzielle Vorlage gegangen, um die Fortführung des Teilzeitmodells so reibungslos wie möglich zu gestalten und nun realisierte Entlassungen zu verhindern?

Das mit dem Tarifvertrage zur Beschäftigungsförderung für die Beschäftigten in der niedersächsischen Metallindustrie und mit der Gründung des Vereins zur Beschäftigungsförderung in der Metallindustrie Niedersachsen geschaffene Teilzeitmodell ist ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Konzept. Mit ihm wurde ein wichtiger Baustein für ein „Bündnis für Arbeit und Ausbildung“ in Niedersachsen gesetzt und gleichzeitig ein bundesweit richtungsweisendes Beispiel für die Umsetzung einer innovativen beschäftigungsorientierten Tarifpolitik gegeben.

Die Landesregierung hat diese Initiative von Beginn an und im Sinne der Initiative unterstützt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1: Über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages ist in den Medien berichtet worden. Mit einer offiziellen Vorstellung durch die Tarifvertragsparteien ist zu rechnen, nachdem der von den Tarifvertragsparteien unter Widerrufsvorbehalt bis zum 28. März 2002 geschlossene Tarifvertrag in Kraft getreten sein wird.

Zu 2: Es ist ein kooperatives Fördermodell mit dem Verband der Metallindustriellen Niedersachsens e. V. vorgesehen. Dabei leisten diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit reduzieren, durch teilweisen Lohnverzicht ihren Beitrag. Weitere Beteiligte sollen das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und die Niedersächsische Landesregierung sein.