Protocol of the Session on March 14, 2002

Die Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung und auch die Weiterbildungsmaßnahme haben vornehmlich das Ziel, didaktisch-methodische Kompetenzen für den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule zu vermitteln.

Landesweit ist festzustellen, dass es daneben einen Bedarf für den Erwerb sprachlicher Kompetenz gibt. In diesem Zusammenhang hat der Landesverband der Volkshochschulen dem Kultusministerium angeboten, ein Konzept zur sprachlichen Qualifikation von Lehrkräften, die in der Grundschule Englisch unterrichten, zu erarbeiten und dieses mit dem Kultusministerium inhaltlich abzustimmen. Neben den Volkshochschulen gibt es allerdings auch andere Anbieter für Sprachkurse, die sich speziell an Lehrkräfte wenden, die Englisch in der Grundschule unterrichten. Auf Fortbildungsangebote außerschulischer Träger, die im dienstlichen Interesse liegen, kann in den Fortbildungsprogrammen hingewiesen werden. Kosten, die durch Teilnahme an diesen Veranstaltungen entstehen, tragen die außerschulischen Träger oder die Teilnehmenden selbst (vgl. auch 4.2 des Erl. d. MK v. 23. April 1996). Über Kooperationsangebote mit außerschulischen Trägern entscheidet für die Fortbildungsregion anhand der unter 4.1 des Erlasses angegebenen Merkmale und Kriterien die Koordinierungsgruppe, z. B. auch darüber, ob bzw. in welchem Umfang die Kosten übernommen werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1 bis 3: Ich verweise hierzu auf meine Ausführungen in der Vorbemerkung.

Anlage 12

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 14 des Abg. Althusmann (CDU):

Mitarbeiter des SPD-Bundesvorstandes wird Abteilungsleiter in der Staatskanzlei

Einer Meldung des rundblick vom 19. Februar 2002 zufolge wird ein „im Bundesvorstand der SPD“ tätiger und von seinen Pflichten im Bundeskanzleramt beurlaubter Bediensteter Abteilungsleiter 5 in der Staatskanzlei und damit Leiter der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und wo mit welchem Ausschreibungstext und mit welcher Bewerbungsfrist ist die Stelle ausgeschrieben worden?

2. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber waren zu verzeichnen, und inwieweit ist dem gesetzlich vorgeschriebenen Aspekt der Frauenförderung Rechnung getragen worden?

3. Inwieweit ist die Tätigkeit beim SPDBundesvorstand ein Qualifikationsmerkmal für die Berücksichtigung als Abteilungsleiter im niedersächsischen Landesdienst?

Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Dienstposten der Abteilungsleitung 5 in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund in Berlin ist am 23. November 2001 hausintern in allen Dienstgebäuden der Staatskanzlei mit einer Bewerbungsfrist bis zum 5. Dezember 2001 ausgeschrieben worden. Der Ausschreibungstext ist beigefügt.

Zu 2: In der Ausschreibung sind Frauen besonders aufgefordert worden, sich zu bewerben. Daraufhin sind insgesamt sechs Bewerbungen, darunter eine von einer Frau, eingegangen. Bei der Entscheidung ist § 5 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes beachtet worden.

Zu 3: Nach dem Wechsel der bisherigen Abteilungsleitung ist der Schwerpunkt der auf diesem herausgehobenen Dienstposten in der Landesvertretung in Berlin zu erfüllenden Aufgaben von der rein internen Verwaltungsführung weg und hin zu einer aktiven Interessenvertretung des Landes verlagert worden. Die neuen Anforderungen an die Abteilungsleitung in Berlin lassen sich mit dem Begriff „Scharnierfunktion“ zwischen den

Interessen des Landes und den Organen auf Bundesebene umschreiben. Mit diesem Anforderungsprofil ist der Dienstposten auch ausgeschrieben worden.

Der ausgewählte Bewerber erfüllt aufgrund seiner bisherigen Tätigkeiten und seines beruflichen Werdeganges - insbesondere im Verhältnis zu den übrigen Bewerbungen - in hohem Maße die aufgeführten Voraussetzungen für die Bekleidung dieses herausgehobenen Dienstpostens.

Eine Tätigkeit beim Bundesvorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ist für sich kein Qualifikationsmerkmal. Allein Kenntnisse und Erfahrungen, die in unterschiedlichen Verwendungen erworben worden sind, waren auch in diesem Fall Grundlage für die Feststellung der Eignung für diesen Dienstposten.

StK Hannover, 23.11.2001 202 - 03 041/1 (AL 5) 6875

S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g

In der Staatskanzlei soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten/Arbeits-platz der Abteilungsleiterin 5 oder des Abteilungsleiters 5 (BesGr. B 6 BBesO) (Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, Leitung der Dienststelle)

besetzt werden.

Bei dem Dienstposten handelt es sich um ein Amt mit leitender Funktion, das gemäß § 194 a NBG im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren übertragen wird.

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit guten Kenntnissen der Politikfelder des Landes Niedersachsen und mit mehrjährigen Erfahrungen in herausgehobener Funktion bei obersten Behörden des Landes. Im Hinblick auf die Vermittlung der Landespolitik gegenüber der Legislative und Exekutive des Bundes sind außerdem Erfahrungen auf Bundesebene erforderlich. Zur Ausfüllung dieses anspruchsvollen Dienstpostens ist die Fähigkeit förderlich, bei Verbänden und Parteien auf Bundesebene vertrauensvoll für die Durchsetzung von Ent

scheidungen der Landesregierung werben zu können. Die Bewerberin oder der Bewerber sollte neben Kontaktfreudigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit über hohe Belastbarkeit verfügen.

Für diese herausgehobene Führungsposition ist aufgrund der Qualifizierungsoffensive für Europa in der Landesverwaltung der Nachweis europapolitischer Kompetenz erforderlich.

Die Staatskanzlei möchte Frauen beruflich fördern. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Bewerbungen bitte ich, bis zum 05.12.2001 an die Staatskanzlei, Referat 202, Planckstr. 2, 30169 Hannover, zu richten.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 15 des Abg. Schröder (GRÜNE) :

Drohende Schließung des Actaris-Werkes Hameln

Nur wenige Monate nach der Übernahme sind bei Actaris in Hameln (ehemals AEG/Schlumberger) 420 Arbeitsplätze bedroht. Vorerst plant Actaris 320 der 420 Beschäftigten zu entlassen. Die restlichen 100 Mitarbeiter sollen „abhängig von den Marktverhältnissen“ weiter beschäftigt werden. IG Metall und Betriebsrat befürchten deshalb, dass trotz eines Marktanteils von über 30 % die Fertigung von Stromzählern eingestellt und der Standort Hameln geschlossen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sich der Ministerpräsident gegenüber dem Actaris-Konzernvorstand dafür einsetzen, die Arbeitsplätze in Hameln zu erhalten?

2. Welche Möglichkeiten sieht sie, im Rahmen eines Standortkonzeptes für Actaris Hameln die Entstehung neuer Produktbereiche im Zusammenhang mit elektronischen Stromzählern und Spezialprodukten im Solarbereich zu unterstützen bzw. den Ausbau des Werkes zu einem Kompetenzzentrum für elektronische Zähler zu fördern?

3. Wie beurteilt sie angesichts des aktuellen Trends zu dezentraler Energieerzeugung durch Wind, Sonne, Biomasse usw. die Marktchancen für elektronische Stromzähler und vergleichbare Komponenten für die Erfassung von Energiemengen?

Die Actaris-Gruppe ist Mitte November 2001 aus dem Verkauf der früheren Schlumberger Sparte Ressource Management Services hervorgegangen. Actaris stellt Messgeräte für die Verbrauchsermittlung von Strom, Gas, Wasser, Wärme her und beschäftigt weltweit ca. 8 000 Mitarbeiter in über 30 Ländern. Der Umsatz (noch unter Schlumber- ger) betrug im Jahre 2000 ca. 800 Millionen Euro. An den sechs Standorten in Deutschland (ca. 1 100 Mitarbeiter) werden in Oldenburg i. H. mit ca. 200 Beschäftigten Wasserzähler hergestellt, in Karlsruhe fertigen ca. 400 Mitarbeiter Gasverbrauchsmessgeräte, während die Stromzähler mit derzeit 430 Mitarbeitern in Hameln produziert werden. Kleinere Standorte der Actaris-Gruppe in Deutschland sind Neuruppin (30), Kassel (11) und Hamburg (6).

Die Actaris Zähler- und Systemtechnik GmbH, Hameln, fertigt zur Zeit 400 000 Stromzähler im Jahr. Hiervon gehen ca. 60 % ins Ausland, der Rest ist für den deutschen Markt bestimmt. Die Marktanteile für Actaris bei Stromzählern betragen in Deutschland ca. 30 %, der Weltmarktanteil liegt bei 37 %.

Die Produktionen mechanischer Stromzähler anderer deutscher Anbieter (z. B. Siemens) sind in den letzten Jahren aus Deutschland heraus in Länder mit geringeren Lohnkosten verlagert worden. Actaris ist das einzige Unternehmen, das mechanische Stromzähler noch in größerer Stückzahl in Deutschland produziert. Ein rigoroser Preisverfall bei mechanischen Stromzählern (in den letzten fünf Jahren bis zu 50 %) konnte durch Rationalisierungsmaßnahmen allein nicht mehr aufgefangen werden.

Mechanische Dreh- und Wechselstromzähler haben zurzeit in Deutschland noch einen Marktanteil von ca. 90 %.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Frau Ministerin Dr. Knorre hat Kontakt zum Actaris-Konzernvorstand aufgenommen, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter in Hameln zu finden. Der Ministerpräsident

wird über die Aktivitäten und den aktuellen Stand fortlaufend unterrichtet.

Zu 2: Die Landesregierung steht in engem Kontakt mit dem Unternehmen, den Arbeitnehmervertretern von Actaris Hameln, der IG Metall und der Stadt Hameln. Ihr ist bekannt, dass zurzeit geprüft wird, welche Möglichkeiten der Standorterhaltung für Actaris Hameln entwickelt werden können. Hierzu zählen z. B. Überlegungen, elektronische Stromzähler verstärkt in Hameln zu produzieren oder Spezialprodukte der Solartechnologie zu fertigen. Ein Unternehmensberater ist beauftragt, neben einer Plausibilitätskontrolle der von der Unternehmensleitung beabsichtigten Maßnahmen zur Verlagerung der Stromzählerproduktion zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Fortsetzung der Fertigung eventuell mit neuen Produkten bestehen.

Zu 3: Elektronische Stromzähler und vergleichbare Komponenten werden im Zusammenhang mit dezentraler Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie durch neue Technologien wachsende Bedeutung erlangen. Die Landesregierung fördert daher diese Entwicklung insbesondere durch den Wirtschaftsförderfonds – ökologischer Bereich: Richtlinien zur Anwendung und Nutzung neuer und erneuerbarer Energien, zur Förderung innovativer Modellvorhaben zur Nutzung der Solarenergie, zur Förderung innovativer Solarprojekte in Unternehmen sowie zur Förderung von Fertigungsanlagen und Entwicklungsvorhaben im Solarenergiebereich.

Anlage 14

Antwort