Protocol of the Session on March 14, 2002

Zu 1: Die Ziele und Handlungsfelder des niedersächsischen Kinder- und Jugendplans „Zukunft

sichern – Junge Generation fördern“ gliedern sich in drei Schwerpunktbereiche:

Erstens: Gelingende Kindheit sichern,

Zweitens: Junge Menschen aktivieren, fördern und beteiligen und

Drittens: Ausbildung und Arbeit für alle jungen Menschen

Hinzu kommen die Querschnittsaufgaben „Qualitätsentwicklung“ und „Geschlechtsspezifische Förderung“.

Die drei zentralen Ziele wollen wir erreichen, indem wír uns auf folgende Schwerpunktbereiche konzentrieren:

 Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Gewalt,

 Förderung von Kindern bei Behinderungen und Hilfen bei schwerster Krankheit,

 Unterstützung von Familien bei der Erziehung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

 Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen,

 finanzielle Unterstützung bei fehlendem Unterhalt,

 Jugendverbandsarbeit,

 Aktivierung junger Menschen für Toleranz und gegen Gewalt und Stärkung der interkulturellen Kompetenz,

 Teilhabe an Demokratie und Gesellschaft,

 Integration bei sozialen, regionalen und kulturellen Benachteiligungen.

 Teilhabe an der Wissensgesellschaft,

 Programme und Projekte der Jugendberufshilfe und Arbeitsmarktpolitik.

Damit umfasst der Entwurf des Kinder- und Jugendplans alle Leistungen und Bereiche meines Ministeriums.

Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme werden Akzente zur Weiterentwicklung in diesen Handlungsfeldern formuliert.

Zu 2: Der Kinder- und Jugendplan „Zukunft sichern – Junge Generation fördern“ wird den zu Beteiligenden nach Abschluss der internen Abstimmungsphase übersandt.

Durch die Beteiligung verspreche ich mir

1. grundlegende Aussagen zur Anlage dieses Kinder- und Jugendplans

2. Bewertungen der aus Sicht meines Hauses vorgeschlagenen Weiterentwicklungen in den dargestellten Handlungsfeldern

3. Eine Klärung, ob die aus meinem Haus vorgeschlagenen Impulsprogramme in ihrer Bedeutung geteilt werden oder andere Vorstellungen vorliegen.

Zu 3: Um soziale Benachteiligungen junger Menschen durch Geschlecht, Nationalität oder Sozialraum auszugleichen und vorrangig die überregional tätigen Träger und Verbände im Land zu unterstützen, sind folgende gezielte Impulsprogramme entwickelt worden:

 In einem ersten Programm sollen „Innovative Wege in der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit“ eröffnet werden. Dadurch sollen sozial benachteiligte junge Menschen stärker in Verbände und Vereine integriert werden. Für sie ist es besonders wichtig, eine soziale Einbindung in Jugendgruppen zu erfahren. Hier könnten sich Vereine und Verbände noch stärker öffnen als bisher, um junge Menschen gezielt zu erreichen.

 Mit der Landesinitiative „Für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz“ haben wir in Niedersachsen im letzten Jahr wirkungsvolle Maßnahmen und Projekte entwickelt, die aber vorrangig durch Bundesmittel finanziert wurden. Wir wollen diese bewährten Ansätze durch Landesmittel fortführen, weil es sich hierbei um ein wichtiges jugendpolitisches Thema handelt. Insbesondere soll auch der internationale Jugendaustausch für diese speziellen Zielgruppen eine neue Dynamik erhalten. Deshalb wollen wir ein Programm „Für Toleranz, gegen Gewalt und zur Stärkung interkultureller Kompetenz“ auflegen. Damit lösen wir insbesondere auch die gemeinsame Landtagsentschließung ein.

 Durch ein weiteres Programm soll das „Engagement junger Menschen in Demokratie und Gesellschaft“ gefördert werden, um sie ver

stärkt zu ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement zu motivieren und sie an demokratische Strukturen frühzeitig heranzuführen. Gerade für unsere Gesellschaft ist es wichtig, dass sich junge Menschen im sozialen Nahraum für ihre Belange und das Gemeinwesen engagieren.

 Wir müssen alle jungen Menschen fit machen für die „Informations- und Wissensgesellschaft“. Um gerade sozial benachteiligten jungen Menschen den Anschluss an Bildung, Wissen und neue Technologien zu ermöglichen, wollen wir gezielte Angebote im Rahmen eines speziellen Impulsprogramms entwickeln. Das heißt, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe für den Umgang mit den neuen Medien zu qualifizieren, z. B. durch Moderatorenausbildung.

 Ein Impulsprogramm „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe“ soll die Wirksamkeit von Maßnahmen und Programmen zugunsten der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien erhöhen. Dadurch sollen Qualitätsentwicklungsprozesse durch Wirksamkeitsdialoge mit den Maßnahmeträgern und eine partnerschaftliche Überprüfung der Erfolge der Programme eingeleitet werden.

Für diese Impulsprogramme werden zurzeit Fördergrundsätze entwickelt, auf deren Grundlage nach Verabschiedung des Kinder- und Jugendplans über die Vergabe der zusätzlichen Haushaltsmittel entschieden wird. Diese Programme werden nach Ablauf der Laufzeit ausgewertet, und dann wird geprüft und entschieden, ob und in welchem Umfang sie weitergeführt werden.

Anlage 4

Antwort

des Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 6 der Abg. Frau Merk (SPD)

Verstärkung der Sprachförderung in Kitas

Der Presse war zu entnehmen, dass die Landesregierung die Sprachförderung im Kindergartenbereich verstärken möchte und dafür zusätzlich 250 000 Euro zur Verfügung stellt. Damit, so war zu lesen, werde die Ausbildung der Kita-Fachkräfte zur Sprachförderung berührt, wobei insgesamt Tagesstätten mit hohem Migrantenanteil profitieren können.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Wie konkret sieht im Einzelnen das Konzept zur Sprachförderung in Kitas aus?

2. Wie sollen die Mittel und in welcher Höhe an welche Kitas mit welchen Kriterien vergeben werden?

3. Wann ist mit dem Einsatz der Mittel zu rechnen?

Als Elementarbereich erfüllt der Kindergarten einen eigenständigen, gesetzlich festgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Dabei ist es eine der zentralen Aufgaben des Kindergartens, die sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten von Kindern herauszufordern und zu pflegen. Diese Förderung kommt allen Kindern zugute, nicht nur denen, deren sprachliches Ausdrucksvermögen allgemein eingeschränkt oder unterentwickelt ist oder die sich nicht gut in deutscher Sprache verständigen können.

Gute Sprach- und Sprechkompetenzen sind notwendige Grundlage für alle (weiteren) Lernprozesse und für die gesellschaftliche Teilhabe aller jungen Menschen. Bei Kindern mit anderer Familienbzw. Erstsprache gehören dazu auch gute Kenntnisse der deutschen Sprache.

In Tagesstätten mit einem hohen Anteil von Kindern nicht-deutscher Erstsprache sind zusätzlich zur Verbesserung der allgemeinen Sprachförderung zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: Ein Sprachförderprogramm, das sowohl die Sprachförderung im Kindergarten als auch in der Grundschule einbezieht, wird zurzeit gemeinsam von MK und meinem Haus entwickelt. Dazu gehört auch die genaue Höhe der Mittel und deren Vergabekriterien. Die in der Presse genannten 250 000 Euro werden in dieses Konzept einfließen.

Zu 3: Voraussichtlich wird noch in diesem Jahr mit dem Sprachförderprogramm begonnen.

Anlage 5

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 7 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE):