Protocol of the Session on March 14, 2002

Zu 1: Am 21. Februar hat das Innenministerium der für die Bewerbung zuständigen Gesellschaft „Hamburg für Olympia“ mitgeteilt, dass das Niedersachsenstadion und die Preussag-Arena in Hannover sowie die Militaryanlage in Luhmühlen den geforderten Olympiakriterien entsprechen und für die Durchführung olympischer Wettbewerbe zur Verfügung stehen.

Die genannten Sportstätten besitzen eine anerkannte internationale Reputation und sind für die Durchführung von Europa- und Weltmeisterschaften bekannt. Sie verfügen über ausgezeichnete sportliche und infrastrukturelle Bedingungen und entsprechen den neuesten internationalen Standards.

Darüber hinaus werden im Regierungsbezirk Lüneburg zurzeit weitere Standortvorschläge für die Durchführung von zwei olympischen Wettbewerben überprüft, auf die ich gleich noch näher eingehen werde. Die Ergebnisse der Prüfung werden Anfang der nächsten Woche den Hamburger Kollegen vorgelegt werden können.

Zu 2: Zum jetzigen Zeitpunkt kann auf niedersächsischem Boden von der Durchführung von insgesamt fünf olympischen Wettbewerben, und zwar in den Sportarten Fußball, Basketball, MilitaryReiten, Baseball und Schießen, ausgegangen werden.

Für die Austragung der Fußballwettbewerbe ist das Niedersachsenstadion für zwölf von insgesamt 16 Turniertagen vorgesehen. Die Preussag-Arena könnte nach derzeitigen Planungen an den ersten zwölf Turniertagen olympischer Schauplatz des Basketballturniers sein, und die internationale Reitanlage in Luhmühlen könnte Austragungsort des Military-Reitturniers sein.

Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes zur Einbindung niedersächsischer Sportstätten in die Olympiabewerbung Hamburgs haben bereits erste positive Gespräche mit den Eigentümern des Niedersachsenstadions, der Preussag-Arena und der Turniergesellschaft Luhmühlen stattgefunden. Im Vordergrund der Abstimmungsgespräche standen

die vom NOK vorgegebenen Bewertungskriterien zur Olympiatauglichkeit, wie Sport-Infrastruktur, allgemeine Infrastruktur, Erfahrungen mit Großsportereignissen, nachhaltige Nutzung, aber auch marketingrechtliche Gesichtspunkte, wie z. B. die geforderte Sponsorenfreiheit für die Dauer der Olympischen Spiele und Paralympics. Die Ergebnisse waren aus meiner Sicht mehr als zufriedenstellend. Mittlerweile haben die Eigentümer der drei Sportstätten schriftlich ihre Bereitschaft erklärt, die Einrichtungen für die Olympischen Spiele zur Verfügung zu stellen und hinsichtlich der geforderten NOK-Kriterien – insbesondere der marketingrechtlichen Gesichtspunkte – Vorsorge zu treffen.

In der Prüfphase befinden sich zurzeit noch die Austragungsorte in Lüneburg für die Base- und Softballwettbewerbe sowie in Garlstorf für die olympischen Schießwettbewerbe. Hierzu findet noch in dieser Woche ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern der Landesregierung und Kommunen, dem Landessportbund und den Landesfachverbänden sowie Vertretern der „Hamburg für Olympia GmbH“ statt.

Die frühzeitige Einbindung aller beteiligten Organisationen und Gebietskörperschaften in die Machbarkeitsstudie war ein dringendes Anliegen der Landesregierung, um ein qualitativ hochwertiges und realisierbares Konzept zur Einbindung niedersächsischer Sportstätten in die Hamburger Bewerbung zu erarbeiten.

Zu 3: Die Landesregierung sieht in den Olympischen Spielen 2012 in Deutschland nicht nur ein sportliches und öffentlichkeitswirksames Glanzlicht, sondern erwartet mit ihnen auch einen Innovationsschub für das gesamte Land. Olympische Spiele stellen zweifellos die weltweit wichtigste Sportveranstaltung und darüber hinaus ein kulturelles, politisches und wirtschaftliches Ereignis höchsten Ranges dar, und es wäre - ohne den Sport instrumentalisieren zu wollen - unverantwortlich, dieses Potenzial nicht auch in und für Niedersachsen zu nutzen.

Mit steigender Tendenz sind heute mehr als 2,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger in über 9 400 Vereinen des LandesSportBundes organisiert. Die Durchführung internationaler Sportveranstaltungen findet bei den Bürgerinnen und Bürgern großen Anklang und wird als ein Plus an Lebensqualität wahrgenommen. Die Austragung olympischer Wettbewerbe passt hervorragend in

diesen Kontext, und ich bin sicher, dass sich Niedersachsen als guter Gastgeber erweisen wird, weil sich die Einwohner mit den Spielen identifizieren und das Land sich entsprechend in der Öffentlichkeit positioniert.

Die Olympiaidee wird eine breite Begeisterung auslösen, die eine große Chance für die weitere Entwicklung des Freizeit-, Breiten- und Leistungssports in Niedersachsen darstellt. Ich bin davon überzeugt, dass unter dem Dach der Olympischen Spiele Sport, Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit ihre Beziehungen noch intensivieren werden und das Produkt dieser Zusammenarbeit sich positiv auf die Sportentwicklung des Landes auswirken wird.

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehe ich in der Beteiligung Niedersachsens an den Olympischen Spielen 2012 positive Impulse auf uns zukommen. Schon die Olympia-Bewerbung stellt eine einmalige Chance dar, die sich auf sämtliche Wirtschaftzweige sehr positiv auswirken wird. Sowohl die Stadtentwicklung als auch die Verkehrsinfrastruktur im Land werden von der Austragung der Spiele in Hamburg und Niedersachsen erheblich profitieren.

Was den volkswirtschaftlichen Nutzen angeht, so möchte ich Ihnen einige beeindruckende Zahlen von den Olympischen Spielen in Sydney 2000 nennen, die für sich sprechen: Die Olympischen Spiele und Paralympics werden für den Zeitraum von 1994 bis 2006 einen volkswirtschaftlichen Zusatznutzen von insgesamt ca. 3,2 Milliarden Euro erbringen. Die Ursachen hierfür liegen in der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, der zusätzlichen Kaufkraft der zahlreichen Besucher der Spiele und nicht zuletzt in der durch die Öffentlichkeitswirkung der Spiele ausgelösten langfristigen Ausweitung des Tourismus. Davon profitieren insbesondere die Verkehrs-, die Bauund die Kommunikationsindustrie sowie das gesamte Dienstleistungsgewerbe sowie die Gastronomie und die Hotellerie. Selbst bei Berücksichtung der Tatsache, dass Niedersachsen nur Ausrichter einzelner Wettbewerbe sein wird, ist nicht von der Hand zu weisen, dass wir in nicht unerheblichem Maße von dem gewaltigen olympischen Wirtschaftspotenzial profitieren werden.

Lassen Sie mich hierzu nur ein konkretes Beispiel aus dem Kontext der Hamburger Bewerbung nennen. Das IOC erwartet von der Bewerberstadt eine Übernachtungskapazität von 42 000 Hotelzim

mern. Aktuell steht diesem geforderten Kontingent in Hamburg mit den umliegenden Kreisen eine Beherbergungskapazität von lediglich rund 23 000 Zimmern gegenüber. Für Niedersachsen als Austragungsort olympischer Wettbewerbe erwarte ich hier einen nicht unerheblichen Aufschwung für die Hotelbranche. Ähnlich positive Impulse können auch für weitere Wirtschaftzweige angenommen werden.

Nicht zuletzt sehe ich in der Austragung von olympischen Wettbewerben auch eine hervorragende Chance zur Darstellung Niedersachsens als weltoffenes und multikulturelles Bundesland. Bei Olympischen Spielen und Paralympics geht es um mehr als nur um nationale Interessen und persönliche Erfolge von Athletinnen und Athleten. Hier spielt auch die völkerverbindende Funktion des Sports eine entscheidende Rolle. Die Weltgeschehnisse der letzten Zeit haben uns einmal mehr die Erforderlichkeit solcher Freiräume, in denen auch das Miteinander im Mittelpunkt steht, vor Augen geführt.

In kaum einem anderen gesellschaftlichen Bereich ist es möglich, so viele unterschiedliche Nationalitäten unabhängig von Ideologien, Herkunft oder Kultur zusammenzubringen.

Neben dem olympischen Leitsatz “Schneller, Höher, Weiter” gewinnt für mich das einfache Motto “Sport verbindet” wieder zunehmend an Bedeutung. Insofern erkenne ich in der Durchführung von Olympischen Spielen und Paralympics einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung einer friedlichen und toleranten Welt und sehe die Beteiligung an den Weltspielen des Sports auch als gesellschaftspolitische Verpflichtung an.

Vor dem Hintergrund der genannten vielfältigen Potenziale der Bewerbung um und der Durchführung von Olympischen Spielen und Paralympics bekennt sich die Niedersächsische Landesregierung ausdrücklich zur norddeutschen Olympiaidee und wird sich nach Kräften für eine erfolgreiche nationale und internationale Olympiakandidatur der Freien und Hansestadt Hamburg einsetzen.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 4 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Aufbau eines Fachbereichs BioEngineering der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel in Goslar

Die Stadt Goslar hat sich in einem einstimmigen Ratsbeschluss vom 27. November 2001 „Resolution zum Hochschulstandort Goslar“ für den Aufbau eines Fachbereiches BioEngineering der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel ausgesprochen. Entsprechende konzeptionelle Überlegungen liegen vor. Die Fachhochschule verweist darauf, dass „bis spätestens Mitte 2002 eine positive politische Entscheidung getroffen“ werden muss. Vorgesehen ist, diesen zukunftsorientierten Fachbereich auf dem Gelände der ehemaligen Rammelsberg-Kaserne anzusiedeln. Der absolute Mindestbedarf für Umbau-, Neubau- und Ersteinrichtungsinvestitionen wird auf 17,2 Millionen Euro geschätzt, in ersten Gesprächen mit der Fachhochschule sind sogar mindestens 25 Millionen Euro genannt worden. Die Hochschulbaufinanzierung wird üblicherweise zu 50 % aus Bundes- und Landesmitteln bestritten, wenn der Wissenschaftsrat dieses Vorhaben unterstützt und es somit im Hochschulrahmenplan des Bundes und der Länder aufgenommen wird. An Personalbedarf, der ebenso wie die Betriebskosten allein vom Land zu tragen ist, sind für einen ersten Studiengang 15 Professoren sowie ca. weitere 15 Stellen für Lehrkräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter erforderlich. Hinzu kommen mindestens 15 weitere Stellen für die Verwaltung. Mit Aufwachsen des Fachhochschulstandortes entsteht natürlich weiterer Personalbedarf. Das Basiskonzept merkt auch an, „dass BioEngineeringexperten augenblicklich stark gefragt sind und nur bei entsprechender Bezahlung und Ausstattung der Stellen zügig berufen werden können. Das Gleiche gilt für qualifizierte Mitarbeiter.... Ein Fachbereich BioEngineering in Südostniedersachsen muss zügig umgesetzt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass Gründungen an anderen Standorten erfolgen und Kooperationen anderer Hochschulen mit der Industrie abgeschlossen werden.“ Weder im Landeshaushalt 2002/2003 noch in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes sind allerdings die erforderlichen Mittel vorgesehen. Der Fachhochschulstandort Goslar ist auch nicht im Fachhochschulentwicklungsprogramm des Landes im Hinblick auf den Aufbau eines Fachbereichs BioEngineering genannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum sind weder in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes noch im Landeshaushalt 2002/2003 die erforderlichen Mittel für den Aufbau des Fachhochschulstandortes Goslar mit dem genannten Schwerpunkt vorgesehen?

2. Mit welchem konkreten Zeitplan einschließlich der Bereitstellung welcher finan

ziellen Mittel zu welchem Zeitpunkt aus welchen Haushaltsmitteln des Landes erfolgt die Unterstützung der Landesregierung angesichts der Tatsache, dass jede weitere Verzögerung den Standort gefährdet?

3. Wann wird der Wissenschaftsrat zur Aufnahme in die Hochschulrahmenplanung des Bundes und der Länder eingeschaltet, und wann erfolgt eine Aufnahme des Fachhochschulstandortes Goslar in das Fachhochschulentwicklungsprogramm des Landes?

Der Rat der Stadt Goslar spricht sich in seiner Resolution vom 27. November 2001 für den Aufbau eines neuen Fachhochschulstandortes mit einem Studiengang Bioengineering aus.

Die Anfrage verweist zutreffend auf die Notwendigkeit zusätzlicher Ressourcen, die im Landeshaushalt bereit gestellt werden müssten. Über die dazu erforderlichen Maßnahmen kann nicht isoliert für einen einzelnen Standort entschieden werden. Diese müssen vielmehr eingebettet werden in die Entscheidungen zur Fachhochschulentwicklung in den nächsten Jahren und in die Finanzplanung des Landes insgesamt.

Die Landesregierung erarbeitet zur Zeit den Vorschlag für ein neues FachhochschulEntwicklungsprogramm für die Jahre 2004 bis 2008. Zu den Grundlagen eines solchen Programms gehören insbesondere die Auswertung der neuen Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Entwicklung der Fachhochschulen sowie aktualisierte Prognosen der Zahl der Studieninteressenten und des Absolventenbedarfs.

Welche Vorhaben an welchen Standorten verwirklicht werden können, kann deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend entschieden werden. Die Landesregierung beabsichtigt aber, das Fachhochschul-Entwicklungsprogramm noch in diesem Jahr vorzustellen, um an den betroffenen Standorten die notwendigen Vorbereitungen für einen Start spätestens im Jahr 2004 zu ermöglichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Da das neue FachhochschulEntwicklungsprogramm für die Jahre 2004 bis 2008 zurzeit vorbereitet wird, enthalten weder die Mittelfristige Planung noch der Haushaltsplan 2002/03 entsprechende Ansätze.

Zu 2 und 3: Ich verweise auf meine Antwort zu 1.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 5 der Abg. Frau Vockert (CDU):

Kinder- und Jugendplan

Für den Kinder- und Jugendplan sind im Doppelhaushalt 2002/2003 Mittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro für das Jahr 2002 und 2,6 Millionen Euro für das Jahr 2003 eingestellt worden. Im Januar/Februar 2002 sollte das erste Konzept für den Kinder- und Jugendplan - nach Diskursen mit entsprechenden Partnern - zum Abschluss gebracht werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht das erste Konzept für den Kinderund Jugendplan ganz konkret aus, das in die „Diskursphase“ getreten ist?

2. Welche Veränderungen sollen nach der „Diskursphase“ am Kinder- und Jugendplan vorgenommen werden?

3. Zu welchem Zeitpunkt können welche Träger für welche Programme entsprechende Mittel beantragen, und wodurch stellt die Landesregierung die dauerhafte finanzielle Absicherung der Projekte sicher?

Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen. Ihre praktische Umsetzung obliegt auf der Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als Selbstverwaltungsaufgabe den örtlichen Jugendämtern. Das Land hat den gesetzlichen Auftrag, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln, den örtlichen Trägern der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe beratend und fördernd zur Seite zu stehen und auf eine gleichmäßige Ausstattung im Lande hinzuwirken.

Ziel des erstmalig in Niedersachsen erarbeiteten Kinder- und Jugendplans ist es, in diesem Sinne die jugendpolitischen Maßnahmen und Programme des Landes transparent darzustellen, eine Bündelung vorzunehmen und die Qualitätsentwicklung zu befördern. Insgesamt sollen das Profil geschärft sowie neue Akzente und Impulse in der Kinderund Jugendhilfe gesetzt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Ziele und Handlungsfelder des niedersächsischen Kinder- und Jugendplans „Zukunft