Protocol of the Session on March 12, 2002

die Erleichterung der eigendynamischen Entwicklung von Waldflächen,

die Einordnung der Genossenschaftswälder als Privatwald und die Vereinfachung der Betriebsplanung für diese Wälder sowie

ein verbesserter Schutz der Waldbesitzer vor Haftungsrisiken.

Meine Damen und Herren, den Rest des Berichtes gebe ich zu Protokoll. Ich darf Ihnen empfehlen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

(Zu Protokoll:)

Lassen Sie mich auf fünf dieser Punkte eingehen, zu denen der Ausschuss jeweils sachliche Änderungsvorschläge vorlegt.

Erstens. Die Überarbeitung der Genehmigungsvorschriften für Waldumwandlungen in § 8 und für Erstaufforstungen in § 9 - und, damit zusammenhängend, der Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Landesforstverwaltung in § 5 - zielt auf einen verbesserten Waldschutz. Nach Überzeugung des Ausschusses ist dieser Schutz durch eine Erweiterung der Zuständigkeiten der Waldbehörde zu erreichen, weil so der forstliche Sachverstand in die Entscheidungen einfließen kann. Die Waldbehörde soll künftig an allen wesentlichen waldrechtlichen Entscheidungen durch Erteilung einer Genehmigung oder zumindest durch Herstellung des Einvernehmens mit ihr maßgeblich beteiligt werden.

Deutlich wird die Stärkung der Waldbehörden auch an der Empfehlung, einige der bisherigen Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 und 4 zu streichen. Diese Empfehlung beruht allerdings auch auf Bedenken

im Hinblick auf die Vereinbarkeit dieser Ausnahmen mit dem Bundesrahmenrecht und auf der Erkenntnis, dass die noch im Landtag zu beratenden Regelungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit derartige Ausnahmen kaum noch zulassen.

Zwar schlägt der Ausschuss zu den §§ 8 und 9 je einen zusätzlichen Ausnahmetatbestand vor; auch in diesen Fallgruppen ist aber die Waldbehörde maßgeblich zu beteiligen. So soll die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung und der Bodenabbaugenehmigung wieder aufgenommen werden. Das bedeutet, dass neben diesen Genehmigungen nicht auch noch eine waldrechtliche Genehmigung eingeholt werden muss; die Baugenehmigung und die Bodenabbaugenehmigung können aber nicht ohne die Zustimmung der Waldbehörde erteilt werden. - Zu § 9 wird vorgeschlagen, Ausgleichsund Ersatzaufforstungen genehmigungsfrei zu stellen, weil es dabei um Nebenentscheidungen zu Genehmigungen geht, an denen die Waldbehörde bereits beteiligt worden ist.

Zweitens. Die Grundsatzvorschrift für die Waldbewirtschaftung findet sich in § 11, in dem die Anforderungen an die ordnungsgemäße Forstwirtschaft umschrieben werden. Nach eingehender Diskussion hat sich der Ausschuss für den Lösungsvorschlag entschieden, dass gegenüber den privaten Waldbesitzenden wie bisher nur die allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft in § 11 Abs. 1 durchsetzbar sein sollen. Dies steht so auch in der Vollzugsvorschrift des § 14 Satz 1. Die in § 11 Abs. 2 aufgeführten einzelnen „Kennzeichen“ der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sollen hingegen, wie auch deren Bezeichnung nahe legt, den privaten Waldbesitzenden nicht verbindlich vorgegeben werden.

Der Ausschussvertreter der Grünen hat sich für eine striktere Fassung dieses Absatzes sowie für eine zusätzliche Bestimmung zum Schutz von Altholz- und Totholzbeständen eingesetzt. Dem ist der Ausschuss jedoch nur im letzten Punkt gefolgt. Für Kommunal- und Genossenschaftswälder und für den Landeswald sind allerdings auch die genannten „Kennzeichen“ zu beachten, wie sich aus § 16 Abs. 1 Satz 1 ergibt.

Drittens. Die Pflicht zur Anzeige von Kahlschlägen in § 12 ist auf Vorschlag der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion noch erheblich erweitert worden. Die Anzeigepflicht soll schon bei Waldflächen von einem Hektar Größe einsetzen; auch sollen Hiebmaßnahmen im Rahmen der ordnungsgemä

ßen Bewirtschaftung nur dann nicht angezeigt werden müssen, wenn dabei wenigstens ein Viertel des Holzbestands erhalten bleibt.

Viertens. Die künftige Einstufung der Genossenschaftswälder als Privatwald in § 3 Abs. 5 war in den Ausschussberatungen nicht mehr ernsthaft umstritten, nachdem festgestellt werden konnte, dass sich die rechtlichen Auswirkungen dieser Änderung in engen Grenzen halten.

Fünftens. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildeten die Entwurfsvorschriften, die auf einen Schutz der Waldbesitzenden vor Schadenersatzansprüchen abzielen. Im Hinblick auf die hier bestehenden rechtlichen Bedenken empfiehlt der Ausschuss, auf die zunächst geplanten Betretensverbote zur Nachtzeit zu verzichten und stattdessen die Haftungsausschlussvorschrift des § 30 Satz 2 um diese Fallgruppen zu erweitern.

Über die Formulierung der einzelnen Haftungsausschlusstatbestände und über deren Begrenzung in Fällen vorsätzlichen Handelns hat der Ausschuss sehr eingehend beraten. Auch in diesem Punkt möchte ich auf die näheren Ausführungen im schriftlichen Bericht verweisen.

Damit bin ich am Schluss des Überblicks über die Beschlussempfehlung angelangt. Ein Ergebnis der gründlichen Beratungen des Entwurfs ist auch, dass die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung nun von allen drei Fraktionen getragen wird.

Vielen Dank. - Das Wort hat der Kollege Räke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war eine lange, geduldige Arbeit, die heute ihren Abschluss findet. Wir von der Landund Forstwirtschaft sind, so meine ich, recht zufrieden mit uns, denn nach dem Jagdgesetz vor einigen Monaten beschließen wir in dieser Legislaturperiode ein weiteres wichtiges Gesetz. Aus drei alten Gesetzen von 1961, 1978 und 1984 haben wir ein zeitgemäßes und nach vorne gerichtetes Niedersächsisches Landeswaldgesetz gemacht. Dabei haben wir uns miteinander viel Mühe gegeben, denn, meine Damen und Herren, bei uns im Agrarausschuss ist es gute Übung, dass wir in der Sache immer wieder den Konsens suchen,

(Sehrt [CDU]: Das kann ich bestäti- gen!)

vielleicht auch, damit das Gewicht der Land- und Forstwirtschaft im Plenum immer wieder deutlich wird. Wir haben es geschafft, bei dem neuen Waldgesetz mit einer Zunge zu sprechen, d. h. SPD, CDU und Grüne beschließen dieses Gesetz gemeinsam, und wir tun das, ohne dabei faule Kompromisse geschlossen zu haben. Meine Damen und Herren, das ist sicherlich ein schönes Ergebnis, allerdings mit der Folge, dass die Medien wahrscheinlich gelangweilt darüber hinweggehen werden, denn wir streiten uns nicht, es gibt keine polemischen Attacken. Was soll man also groß darüber berichten? Das ist aber für uns nicht entscheidend, sondern entscheidend ist, dass wir heute ein gutes Gesetz auf den Weg bringen, ein Gesetz, das für die gute Entwicklung der niedersächsischen Wälder ein Gewinn sein wird, und zwar der Staatswälder und der privaten Wälder.

Meine Damen und Herren, bei unseren Beratungen hatten wir immer drei große Ziele im Auge.

Erstens. Die nachhaltige Forstwirtschaft soll weiterentwickelt werden und sich ungestört weiterentwickeln können.

Zweitens. Der Wald soll auch weiterhin der gesamten Bevölkerung nützen, z. B. zur Erholung, als Wasserspeicher und in vielfältiger anderer ökologischer Hinsicht. Das haben wir meines Erachtens hinbekommen.

Drittens. Meine Damen und Herren, wahrscheinlich ist es fast ein Insiderwissen und der Öffentlichkeit kaum bekannt, dass es nicht nur den staatlichen Wald gibt, der der Allgemeinheit, also uns allen gehört, und von dem der Durchschnittsbürger sagt: Das ist mein Wald, und in diesem Wald kann ich machen, was ich will und was ich für richtig halte. - Wer weiß schon - auch vielleicht hier im Plenum -, wie viele Privatwaldbesitzer, wie viel Privatwald es gibt? Die Privatwaldbesitzer sind ja ganz normale Leute. Denen gehören die Bäume und der Boden, auf dem die Bäume wachsen, so wie uns unser Auto und unser Fahrrad gehören. Ich weiß nicht, ob das allen bekannt ist. Ich habe manchmal den Eindruck, dass das nicht allen bekannt ist. Hier ist es natürlich allen bekannt; das möchte ich zugestehen. Die Frage lautet: Wie viel Privatwald gibt es? Diese Zahl ist hier natürlich bekannt. Ungefähr 60 % des niedersächsischen Waldes sind Privatwald. Selbstverständlich darf

auch dieser Wald jederzeit von jedem begangen und genutzt werden.

(Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE]: Auch nachts? - Zuruf von Frau Som- fleth [SPD])

Meine Damen und Herren, diese Privatwaldbesitzer wollten und wollen wir nicht alleine lassen. Das heißt, wir haben auch sie bei unseren Beratungen, Frau Somfleth, immer im Auge behalten. Die Privatwaldbesitzer sind seit vielen Jahren in einer schwierigen Situation. Auf der einen Seite darf jeder kostenlos ihren Wald betreten, und auf der anderen Seite haben sie große Probleme, mit dem Holz, mit dem Wald Geld zu verdienen, also mit einem Wald, in den sie, wenn sie ernsthaft damit arbeiten, immer wieder Geld investieren müssen.

Meine Damen und Herren, das waren die drei wichtigen Generallinien, die bei unseren Beratungen immer eine Rolle gespielt haben.

Zum Schluss möchte ich zu zwei Punkten eine kurze Anmerkung machen, die im Zuge der Gesetzgebungsberatung mehr oder weniger heftig auch öffentlich diskutiert und debattiert wurden. Zum einen geht es um die Frage, ob noch jederzeit jeder ungehindert unseren Wald betreten darf, also um § 24 des Waldgesetzes. In diesem Bereich gab es Probleme, die uns veranlasst haben, sorgfältig darüber nachzudenken. Es gibt nämlich Leute, die das Interesse haben - aus welchen Gründen auch immer -, nachts in den Wald zu gehen und sich vom Pfad - ich will nicht sagen „vom Pfad der Tugend“ - wegzubewegen. Sie stolpern zwischen den Bäumen herum und verunglücken. Sie tun sich dann einen Schaden an, wenden sich an den Waldbesitzer und inszenieren große Prozesse. Das alles hat es gegeben. Wenn der Staat, das Land davon betroffen ist, mag das noch angehen. Das Land kann die Kosten tragen. Es hat aber wirklich Probleme gegeben, meine Damen und Herren, wenn Privatwaldbesitzer von solchen Klagen überzogen werden. Wir haben das Problem gelöst. Es war eine lange und schwierige Debatte. Wir haben das Problem über das Haftungsrecht, also über den § 30, gelöst und hoffen, dass nun die Waldbesitzer ausreichend geschützt sind.

Den zweiten Punkt, den ich erwähnen möchte, mögen Sie bitte sportlich und mit Nachsicht betrachten. Es geht um den § 26, nämlich um das Reiten, die Reiter und die Pferde, von denen sich manche im Wald mehr oder weniger belästigt füh

len. Das ist eine schwierige Angelegenheit, wie wir alle wissen: Die Reiter schauen auf einen herab. Die Pferde haben große Füße und trachten einem nach dem Leben, wie Winston Churchill sagte. Ich will damit nur sagen: Die Emotionen gehen bei dem Thema Reiten und Reitern immer hoch. Selbstverständlich haben wir auch das in den Griff bekommen. Wir wollten aber nicht mit der großen Gesetzgebungskeule kommen.

(Unruhe)

- Ich komme gleich zum Schluss. - Wenn es also in einer Region - meistens sind es großstadtnahe Regionen - eine Last mit den Reitern gibt, dann überlassen wir es den Landkreisen, ob sie in ihren Kreistagen beschließen, dass die Pferde Kennzeichen tragen müssen, wie das im Bundesland Nordrhein-Westfalen flächendeckend der Fall ist.

(Möhrmann [SPD]: Sehr gut!)

Ich weiß, dass bei diesem Thema auch in meiner Fraktion ein gewisser Aufruhr entstanden ist, hoffe aber, dass sich alle wieder beruhigt haben und dieses mit Fassung tragen.

Meine Damen und Herren, wir meinen, dass dies insgesamt - damit komme ich zum Schluss - ein gutes Gesetz ist. Auch wenn Sie aus unseren mächtigen Metropolen kommen, nämlich aus Braunschweig, Hannover, Osnabrück oder Oldenburg, also aus Städten, wo Sie weniger Kontakte zu unserem niedersächsischen Wald haben, können Sie doch diesem Gesetzentwurf guten Gewissens und frohen Mutes zustimmen, und darum bitte ich Sie hiermit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank. - Das Wort hat der Kollege Oestmann.

(Klare [CDU]: Mal sehen, was der Fachmann dazu sagt! - Gegenruf von Räke [SPD]: Er wird mir zustimmen!)

Erinnern Sie sich noch an den Altmeister Goethe?

„Über allen Gipfeln ist Ruh‘. In allen Wipfeln spürest du kaum einen Hauch. Die Vöglein schweigen im

Walde, warte nur, balde ruhest du auch.“

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies könnte fast ein Symbol sein. Nachdem, was meine Vorredner geschildert haben, haben wir in der Tat heute einen Sachverhalt vor uns, über den eigentlich schon alles gesagt worden ist, nur noch nicht von jedem. Aber es gibt ein paar Kriterien, die doch der Anmerkung würdig sind.

Die Beratung, deren Ablauf der Kollege Räke geschildert hat, hatte einen vorzüglichen Regierungsentwurf zur Grundlage. Wir haben es hier gelegentlich mit Entwürfen zu tun, deren Gebrechlichkeit erst über eine unerhörte Aufwendung in den Ausschüssen gesunden kann.

(Frau Hansen [CDU]: Das ist sehr wahr!)

Insofern war das sehr hilfreich.

Die kritischen Punkte, denen wir uns im Verlaufe der Beratungen genähert haben, sind unbestreitbar. Es geht hier um die Zusammenfügung mehrerer selbstständiger Gesetzesvorhaben in eines, was von der Sache her durchaus zusammengehört. Es geht im Kern um einen Sachverhalt, eben den deutschen Wald, der viele mehr emotional anrührt, als dass ihnen die ökonomischen Bedingungen bekannt sind. Das, was der Kollege Räke dazu gesagt hat, trifft ja leider zu. Lassen Sie mich Ihnen dazu eine aktuelle Zahl nennen: Die Waldbesitzenden - das ist der Terminus dieses Gesetzes - sind überwiegend Private sowie Öffentlich-Rechtliche wie Staat, Bund und eben auch Körperschaften. Wir haben es mit dem Phänomen zu tun, dass wir in den letzten zehn Jahren auf der Erlösseite zwischen 30 und 40 % verloren haben. Es ist deshalb für viele Waldbesitzende ein teures Hobby oder Vergnügen, das im Interesse der Gesellschaft - dieses Gesetz fordert das auch ein - pfleglich behandelt werden soll und muss.

Außerdem soll der Wald um seiner selbst willen geschützt werden. Zugleich gibt es aber auch Wünsche, den Anteil des Waldes möglichst noch zu vermehren. Ich mache an dieser Stelle den kritischen Einschub: Ein Wirtschaftsgut, von dem es offensichtlich schon überreichlich gibt, noch zu vermehren, ist zumindest volkswirtschaftlich nicht unbedingt logisch. Deshalb kann ich all denen, die dieses Wirtschaftsgut mehren wollen, nur sagen, dass sie sich ein paar Gedanken darüber machen sollen, wie man das erträglich gestalten kann. Wir