was auch die Belastung einschließt. Die Umsetzung von Punkt II.1 Ihres Antrages würde bedeuten, dass die Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtungen in kürzester Zeit um ein Vielfaches erweitert werden müsste und dort zu Daueraufhalten bis zu einer Rückführung in unbestimmter Zeit führen würde.
Das Vorhandensein eines Standortes der Erstaufnahmeeinrichtung wird bereits bei der Aufnahmequote des Landkreises oder der kreisfreien Stadt berücksichtigt, hier Punkt II.3. Was Sie in Ihrem Punkt II.4 fordern, das ist denn schon fast eine Doktorarbeit und schon gar nicht in der geforderten Zeit realisierbar. Und auch den Punkt II.5 halten wir für überzogen.
Meine Damen und Herren, die Aufnahme geflüchteter Menschen ist keine Sache des guten Willens. Sie ist unsere rechtliche, aber auch moralische und humanitäre Pflicht, der wir uns nicht verweigern können und sollten. Und auch deshalb ist die Verwendung der Begriffe irreguläre oder illegale Migration, übrigens von der AfD in die politische Debatte eingeführt,
sondern falsch, denn es gibt praktisch keinen legalen Weg der Einreise für Schutzsuchende in die EU und nach
Deutschland. Dass es unsolidarische Staaten in der EU gibt, das ist ein kaum zu akzeptierender Umstand
(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Reden Sie doch mal mit der Polizei! Sie sind Rechtsausschussvorsitzender!)
und macht die Situation nicht besser. Was wir Politikerinnen und Politiker aber nicht machen sollten, ist, die Menschen auch durch unsere Wortwahl weiter zu verunsichern und Narrative vom rechten Rand weiterzuverbreiten.
Und für meine Fraktion und für mich ist das ganz klar weiterhin ein demokratisches, weltoffenes, gerechtes und zukunftsfähiges Mecklenburg-Vorpommern.
Die AfD und kurze Zeit später auch die FDP haben später einen Änderungsantrag gestellt. Sie wollen sich …
Sie wollen, dass sich die Landesregierung auf Bundes- und europäischer Ebene für die Abschaffung des subsidiären Schutzstatus einsetzt.
Sie wollen eine Diskussion über die Abschaffung des subsidiären Schutzes. Sie wollen also Menschen in Gebiete abschieben, in denen ihnen die Todesstrafe,
Folter oder andere unmenschliche Behandlung sowie willkürliche Gewalt durch bewaffnete Konflikte drohen. Das nämlich ist die Legaldefinition für subsidiären Schutz.
Und das sagt einiges darüber aus, was der AfD Menschenleben wert ist. Und dass sich eine angeblich freiheitliche Partei diesem Ansinnen anschließt und erneut der AfD hinterherläuft in dem Irrglauben, politisches Kapital daraus zu schlagen, ist unwürdig. Das ist nicht die Freiheit, die wir meinen.
Und ich bin dem Innenminister dankbar, dass er die Komplexität dieser Frage hier skizziert hat. Aber Sie, meine Damen und Herren, suggerieren, dass das Problem beim subsidiären Schutz liegen würde und dass das die Lösung ist. Und am Ende wird man das nur schwer umsetzen können und am Ende wird man da gar nichts dran machen können.
Und dann werden am Ende die Menschen enttäuscht sein und die AfD wird sich freuen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Menschen, die zu uns kommen, weil sie vor Krieg und Gewalt geflohen sind, brauchen unseren Schutz. Im Sinne dieser Menschen ist es wichtig, die Auseinandersetzung über die richtige Migrationspolitik für unser Land faktenbasiert zu führen. Indem die FDP-Fraktion hier im Landtag Maßnahmen beantragt, die längst in Gang gebracht sind, versucht sie sich als Macherin zu präsentieren, trägt damit aber letztlich nur zu einer weiteren Verschärfung des Tons bei, in dem die aktuelle migrationspolitische Debatte geführt wird.
Nach dem Antrag der FDP-Fraktion soll die Landesregierung dazu aufgefordert werden, die Kapazitäten der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen unverzüglich auszubauen und die vorzeitigen Zuweisungen aus den Landeseinrichtungen zu beenden. Die Landesregierung hat jedoch längst beschlossen – und das wissen Sie, Herr Domke –, die zur Verfügung stehenden Plätze zu verdoppeln.
Die Kapazitäten der Einrichtungen in Nostorf-Horst an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und in Stern Buchholz südlich von Schwerin sollen innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten schrittweise erhöht werden. Auf diese Weise plant die Landesregierung auch, ihre Zusage einzuhalten, Asylsuchende erst zwölf Wochen nach ihrer Ankunft auf die Kommunen weiterzuverteilen. Inwieweit das gelingt, können Sie sich, Herr Kollege Domke, doch einfach im Innenausschuss berichten lassen.
Die Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion dergestalt angepasst werden, dass, sofern in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine Erstaufnahmeeinrichtung oder eine Außenstelle einer Erstaufnahmeeinrichtung betrieben wird, die Zahl der Asylsuchenden auf die Aufnahmepflicht der Landkreise und kreisfreien Städte angerechnet wird. Auch das ist längst passiert, siehe die Regelungen in Paragraf 6 Absatz 3 der Verordnung.
Problematisch ist der Ansatz der FDP-Fraktion, bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen mit Bleibeperspektive und Menschen ohne Bleibeperspektive zu unterscheiden. Nur Menschen mit Bleibeperspektive sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion an die Kommunen weiterverteilt werden.
Nur für Menschen mit Bleibeperspektive sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion die Grundlagen für eine zukünftige sofortige dezentrale Unterbringung in den Kommunen geschaffen werden.