Protocol of the Session on June 14, 2024

Die Stiftung ist handlungsfähig. Ich habe gestern früh schon dargelegt, warum er nicht weiterhin Mitglied des Vorstandes ist, weder er noch der verbliebene, die verbliebenen Vorstandsmitglieder gehen nach meinem Kenntnisstand davon aus, dass, die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass der Stiftungsvorstand zwischen ein und drei Mitgliedern hat. Sie gibt ausdrücklich die Möglichkeit der Ministerpräsidentin an die Hand, ein bis drei Mitglieder zu benennen.

Das heißt, sie hat eine Ermessensentscheidung, eine freie Einschätzungsprärogative, in welchem Umfang sie Mitglieder benennt. Es ist noch eine kurze „Restlaufzeit“ – und zwar in Anführungszeichen, es ist kein böse gemeintes Wort in dem Falle, die Legislatur dauert schon länger an –, ein kurzer Restverweilzeitraum des jetzigen Vorstandes vor Augen. Die Stiftung ist mit zwei Vorstandsmitgliedern vollumfänglich handlungsfähig. Es gibt keinerlei Veranlassung, an der Stelle mit einem neuen Vorstandsmitglied ein weiteres Mitglied dort hinein zu entsenden. Es gibt zumindest keine Verpflichtung. Genau die versuchen Sie jetzt zu konstruieren.

Der Vorstand, davon gehen wir fest aus, wird den gesetzlichen Verpflichtungen, die ihm zivil- und öffentlichrechtlich obliegen, auch weiterhin wahrnehmen. Es gibt also auch keine Veranlassung,

(Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

den zwei Vorstandsmitgliedern, die noch dort sind, zu unterstellen, dass sie per se sich rechtswidrig verhalten würden und man deshalb ein drittes Mitglied entsenden müsse, das jetzt wiederum seinerseits dafür Sorge trüge,

dass die anderen beiden sich den Gesetzen entsprechend benehmen mögen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass beide uns das im Übrigen auch mit Entrüstung zurückweisend an die Hand gäben. Beide werden mit Sicherheit die jeweiligen zivil- und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben einen Beschluss gefasst. Wir haben uns auf den Weg gemacht, Ihren Beschluss aus dem März umzusetzen. Ich verstehe, auch im März haben Sie schon gegen den Beschluss argumentiert. Das ist politisch vollkommen legitim, ich glaube aber, dass es wenig wirksam ist, wenn man alle zwei bis drei Monate alles erneut infrage stellt, was bereits umfänglich diskutiert und beschlossen worden ist.

Die Landesregierung wird sich weiterhin um die Umsetzung des Beschlusses aus der Drucksache 8/3464 dieses Landtages kümmern. Zu gut Deutsch, wir haben den Auftrag, auf Einladung der Landtagspräsidenten teilzunehmen, was wir gerne tun. Ich betone das gerne ausdrücklich erneut. Wir haben keine rechtliche Handhabe, die von Ihnen erbetenen Beendigungsbemühungen umzusetzen, auch das mit dem Beschluss, den ich eben genannt habe, hier im Landtag ausdrücklich anerkannt.

Und wir gehen davon aus, dass die Überführung in die zivilgesellschaftlichen Hände dem Beschluss entspricht, entgegen Ihrer Annahme, und darüber hinaus sich so etwas in den weiteren Gesprächen auch gemeinsam als Verständigung ergeben wird und wir auf der Grundlage dann Satzungsänderungen der Stiftung haben werden, die dann wiederum die unabhängige Stiftungsaufsicht, und zwar ohne Einflussnahme eines Landtages oder anderer Teile der Landesregierung, zu entscheiden und dann gegebenenfalls zu genehmigen hat.

Ich wünsche erfolgreiche erneute Debatte zum gleichen Thema. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten.

Bevor ich den...

(Zuruf von Minister Christian Pegel)

Fünf.

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitglieder der Senioren-Union aus Ludwigslust-Parchim. Herzlich willkommen hier bei uns im Landtag! Schön, dass Sie heute hier sind!

Ich rufe auf für die Fraktion der AfD Herrn Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger im Lande! Meine Vorrednerin Frau Oehlrich hat das Wort „Skandal“ gebraucht und damit meinte sie die Stiftung. Nein, nicht die Stiftung ist in dieser Debatte der Skandal, sondern die GRÜNEN, die einfach unbelehrbar sind

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, fraktionslos)

und einfach nicht begreifen wollen, um was es hier eigentlich geht. Sellering tritt zurück und schon wird vom Chor der Unbelehrbaren erneut der Ruf nach Auflösung der Stiftung erhoben, allen voran die CDU-Fraktion und insbesondere die GRÜNEN. Dabei sollte nach über zwei Jahren Auflösungsdebatte selbst bei den Intensivstiftungsgegnern die Einsicht gereift sein, dass eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung nicht möglich ist und der Rücktritt von Sellering daran nichts, aber auch gar nichts zu ändern vermag.

Ganz kurz an dieser Stelle nochmals die Vorgeschichte: Die Stiftung wurde seinerzeit gegründet, um den amerikanischen Sanktionen gegen Nord Stream 2 zu begegnen. Nord Stream 2 war ein Projekt, national-, europarechtlich abgesichert, rechtlich, um Deutschland und Europa sicher mit Gas zu versorgen. Die Pipeline war bis Bornholm fertiggestellt, dann kamen die Sanktionen und das Milliardenprojekt wäre schon damals ohne die Sprengung versenkt gewesen. Und da kamen einige, auch insbesondere unser Minister Pegel, auf die glorreiche, auf die Idee, diesen Sanktionen zu begegnen durch Gründung einer Stiftung. Die Stiftung hatte zulässigerweise einen wirtschaftlichen Nebenbetrieb, auf Zeit war das vorgesehen, und so gelang es der Stiftung, über diesen wirtschaftlichen Nebenbetrieb zu Ende zu bauen.

Dann kam der Angriffskrieg in der Ukraine, der aber mit dem Grundproblem hier gar nichts zu tun hat, denn dieses Vorhaben fanden damals alle gut, alle hier in diesem Saal, alle haben die Stiftung gegründet. Die CDUMinisterin hat als Stiftungsaufsicht die Satzung genehmigt. Nun sah man die Dinge anders, auch völlig in Ordnung, und dann sollte die Stiftung vernichtet werden und aufgelöst werden. So war auch ein Beschluss hier.

Und dann hat sich aber sehr schnell ergeben, dass eine Auflösung nur möglich gewesen wäre aufgrund des Rechts der Gesetzeslage, nicht aufgrund von politischen Erwägungen. Voraussetzung wäre gewesen, dass der Stiftungszweck nicht erfüllt werden kann, und darüber haben wir zwei Jahre diskutiert. Der wirtschaftliche Nebenbetrieb ist längst weg, die Stiftung Umwelt-/Naturschutz kann ihren Stiftungszweck erfüllen. Das wurde auch ständig von der Stiftungsaufsicht aufgrund der Jahresberichte bestätigt. Das ist die Vorgeschichte.

Und nun? Mit ihrem Antrag schlagen die GRÜNEN erneut ein neues Kapitel auf und wollen eine Entkopplung der Stiftung von staatlichem Einfluss. Sie nennen das „Privatisierung der Stiftung verhindern“. Und wieder folgen die GRÜNEN dem alten Muster und offenbaren erneut ihr rechtliches Unvermögen im Umgang mit der Stiftung, denn sie argumentieren genau wie bei der Auflösung allein mit politischen Argumenten und verkennen auch jetzt das Entscheidende – der Minister sprach es schon an –: Ob die Stiftung per Satzungsänderung dem staatlichen Einfluss entzogen werden kann, ist allein eine Rechtsfrage. Die beantragte Aufforderung an die Landesregierung, sicherzustellen, dass die vom Vorstand der Stiftung beantragte Satzungsänderung nicht genehmigt wird, ist rechtlich völlig belanglos und wendet sich an die falsche Adresse, denn, nochmals, über die Satzungsänderung hat allein die Stiftungsaufsicht in Gestalt der Justizministerin zu entscheiden, und zwar nicht als verlängerter Arm der Ministerpräsidentin und nicht als Voll

strecker von Wunschvorstellungen der verbündeten Stiftungsfeinde des Landtags, sondern als,

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sondern als unabhängige Behörde, die allein nach dem Gesetz zu entscheiden hat.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das heißt, sie hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Satzungsänderung vorliegen.

Wir erleben hier eine Parallelverirrung zu dem unsäglichen Auflösungsbeschluss des Landtags vom 1. März 2022, wo die Landesregierung damals aufgefordert wurde, darauf hinzuwirken, dass die Stiftung nicht fortbesteht. Auch dieser Beschluss war bestenfalls ein Placebobeschluss,

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil die Auflösung genau wie jetzt die Privatisierung nicht von der Landesregierung bewirkt werden kann, und zwar weder direkt noch mittelbar durch Weisung einer Behörde oder durch irgendeine andere Maßnahme.

Zum Verständnis des Antrags der Stiftung auf Kappung der Besetzungsrechte der Ministerpräsidentin ist zunächst auch klarzustellen, dass Privatisierung der falsche Ausdruck ist. Die Stiftung ist ja seit jeher eine Stiftung des privaten Rechts. Es geht bei dem Antrag alleine darum, die Stiftung von staatlichem Einfluss zu lösen,

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ganz konkret, das wurde ja auch ausgeführt, die Besetzungsrechte der Ministerpräsidentin zu kappen.

Diese Satzungsänderung, die der Bestätigung durch die Stiftungsaufsicht bedarf, ist wie bereits gesagt nur möglich, wenn dazu die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Und damit hat sich bisher keiner befasst. Und das hätten Sie tun müssen, wenn Sie seriös mit dem Thema umgehen.

(Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt doch einen Umgang.)

Wir sind der Meinung,

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass diese Voraussetzungen vorliegen, und zwar nach dem hier einschlägigen Paragrafen 85 BGB, der die Voraussetzungen für Satzungsänderungen regelt, denn nach dessen Absatz 3 können Bestimmungen der Satzung geändert werden, wenn dies der Erfüllung des Stiftungszwecks dient.

Sie sehen immer wieder, maßgeblich ist die Erfüllung des Stiftungszwecks. Grundsätzlich hat das Besetzungsrecht, um das es hier geht, nichts mit der Erfüllung des Stiftungszwecks zu tun. Hier ist die Situation gegenüber dem normalen Verhältnis von Stifter und Stiftung eine gänzlich

andere, denn seit nunmehr zwei Jahren streben Landesregierung und alle Fraktionen des Landtags – außer der die Rechtslage von Beginn an zutreffend einschätzenden AfD – die Vernichtung der Stiftung an. Es besteht nach den zutreffenden Worten des zurückgetretenen Stiftungsvorsitzenden eine fortdauernd negative Einstellung des Stifters gegen die von ihm selbst geschaffene Stiftung. So ist es beispielsweise den Schulen im Land weiterhin nicht erlaubt, sich an von der Stiftung finanzierten Klimaschutzprojekten zu beteiligen.

Es besteht hiernach kein Zweifel, dass die feindliche und aggressive Einstellung der Landesregierung und der Mehrheit des Landtags gegenüber der Stiftung deren Erfüllung des Stiftungszwecks behindert und Abhilfe nur durch die in Rede stehende Satzungsänderung, durch Abkopplung, geschaffen werden kann, denn an der grundsätzlich ablehnenden, über zwei Jahre praktizierten ablehnenden Einstellung zur Stiftung hat sich auch nach Vorlage des Gutachtens Urban und dem Einlenken – dem erzwungenen Einlenken, denn da konnte man ja gar nicht mehr zurückweichen – in der Auflösungsfrage nichts, aber auch gar nichts geändert. Die Reaktionen auf den Rücktritt von Sellering machen das nochmals in aller Deutlichkeit klar, auch nach dem, was wir eben gehört haben.

Die Debatte um die Stiftung ist von Beginn an von einer bemerkenswerten Uneinsichtigkeit geprägt. Und auch daran hat sich nichts geändert. Das zeigen der Antrag der GRÜNEN, aber auch die Äußerungen des Innenministers und der Koalition, die so tun, als ob die Überführung der Stiftung in die Zivilgesellschaft ein irgendwie verhandelbarer Vorgang zwischen Landesregierung und Landtag und Stiftungsvorstand sei. Genau das ist es aber nicht. Es geht allein darum, ob die nicht verhandelbaren Voraussetzungen für eine Satzungsänderung nach Paragraf 85 BGB vorliegen oder nicht. Das ist nach unserer Auffassung der Fall, denn der Stifter betreibt wie gesagt, und nochmals zur Verdeutlichung, betreibt seit über zwei Jahren quasi einen Vernichtungsfeldzug gegen die von ihm selbst geschaffene Stiftung. Deshalb liegt es im Interesse der Stiftung, die nicht bestehenden Rechte des Stifters oder die noch bestehenden Rechte des Stifters gegenüber der Stiftung aus der Satzung zu entfernen.

Was hier als Suche einer einvernehmlichen Lösung verkauft wird, ist eine rechtsferne Kungelei, die allein dazu dient, gesichtswahrend aus der Sackgasse, in die sich die Beteiligten hineinmanövriert haben, herauszukommen. Ich kann nur hoffen, dass die allein zuständige Stiftungsaufsicht sich daran nicht beteiligt. Der Antrag der GRÜNEN bewegt sich in einem völlig rechtsfernen Raum, denn die gegen die in Rede stehende Satzungsänderung angeführten Gründe sind keine,

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die in irgendeiner Weise für die Erfüllung des Stiftungszwecks – und alleine darauf kommt es an – relevant wären.

Die Meinung, dass die Frage, inwieweit Auskunftsansprüche Dritter gegenüber einer Stiftung bestehen, irgendeine satzungsrechtliche Relevanz im Stiftungsrecht haben könnte, ist völlig abwegig. Die Kontrollrechte durch die Stiftungsaufsicht sind im Stiftungsrecht abschließend geregelt. Der Antrag der GRÜNEN ist danach die verkörperte Inkompetenz dieser Fraktion

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

in rechtlichen Angelegenheiten der Stiftung, die nur so zu erklären ist, bei den GRÜNEN geht Ideologie vor Recht und Rechtsstaatlichkeit