Im Punkt der Eigenkapitalregelung kann man den Schwarzen Peter nicht komplett dem Finanzminister in die Schuhe schieben. Größtenteils ist dies eine Harmonisierung der Vorgaben aus EU und Bund. Aber leider vermisst man auch jede Lösung, um das Problem anzugehen. Durch das neue Gesetz scheint es bald fast unmöglich, dass Sparkassen noch Gewinne an Kommunen
oder Stiftungen ausschütten. Die neuen rechtlichen Einengungen könnten dafür sorgen, dass künftig kaum noch ausgeschüttet wird, solange die Banken nicht einen hohen Eigenkapitalberg auf der hohen Kante haben. Wir von der AfD wollen gegenteilig, dass grundsätzlich die Sparkassen wieder befähigt werden, die Kommunen auch vermehrt mit Ausschüttungen zu bedenken. Das war ja auch einst der Sinn der Sparkassen.
Die Chancen einer Novellierung wurden leider auch nicht ganzheitlich angegangen. Gerade die heißen aktuellen Themen finden keinen Eingang ins neue Sparkassengesetz. Zum einen ist es die Versorgungsgarantie mit Bargeld im ländlichen Raum, dies hätte man verankern können. In Zeiten, in denen immer mehr Automaten abgebaut werden, hätte die Landesregierung hier entgegensteuern können. Ebenso wäre eine Vorschrift, Geldautomaten durch neueste Sicherheitstechnik vor Sprengung zu schützen, eine zeitgemäße Erneuerung gewesen. Immer wieder haben wir die Titelseiten voll mit Sprengungen, die eigentlich gar nicht nötig wären. In anderen Ländern wie Frankreich gibt es klare Vorschriften für Banken, die dazu verpflichten, beispielsweise mit blauer Tinte oder Nebelwerfern solche Verbrechen zu verunmöglichen.
In Deutschland nicht, Herr Ehlers, deswegen ist Deutschland auch ein Kriminalitätsschwerpunkt für Automatensprenger. Hier könnte das Land zumindest auf Ebene der Sparkassen entgegensteuern, wenn denn schon auf Bundesseite wenig passiert. Aber wen wundert das auch bei einem SPD-Kanzler, der als sehr freundlich und Augen zukneifend bei Banken gilt?!
Ebenso wäre es dienlich gewesen, den öffentlichen Auftrag noch einmal neu zu definieren. Sparsinn, Vermögensbildung und Wirtschaftserziehung der Jugend miteinzubeziehen, das wäre sinnvoll gewesen, so, wie es beispielsweise im Thüringer Sparkassengesetz zu finden ist. Wenn heutzutage selbst ein FDP-Bundesfinanzminister mit neuen Schulden in Wertpapiere investieren möchte, wo Anlageberater gesetzlich bedingt davon Privatpersonen abraten müssen, da kann man nur sagen, wir brauchen finanzielle Bildung dringender denn je.
Von daher werden wir einige Änderungsanträge einbringen, die sich dann mit den tatsächlichen Problemen im Land befassen. Und ich höre hier auch unqualifizierte Zwischenrufe über blaue Tinte und ich kann dazu nur raten: Beschäftigen Sie sich mit den Dingen, liebe Linksfraktion, was es für Sicherheitstechnik gibt und in welchen Ländern in der EU das überall Pflicht ist! Dann wissen Sie auch, dass man Banken nicht immer in Schutz nehmen muss, so, wie die LINKEN das tun,
Frau Präsidentin! Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt kann ich mich kurzfassen, und ich muss Ihnen sagen, wir sehen die Änderungen im Gegensatz zur AfD teilweise auch positiv.
Die Ziele der Novellierung sind für uns nachvollziehbar, und dass eine geschlechterparitätische Zusammensetzung der Verwaltungsräte und Vorstände der Sparkassen zeitgemäß ist, darüber muss man nicht mehr streiten. Gleichzeitig gewährleistet die Formulierung als Sollvorschrift erstens die Bewahrung der kommunalen Organisationshoheit und zweitens bietet sie ausreichend Flexibilität im Einzelfall. Es wäre ja paradox, eine qualifizierte Frau nicht in die Gremien berufen zu können, bloß, weil dann die Frauen überrepräsentiert wären.
Auch bei der Offenlegung der Bezüge der Vorstandsmitglieder hat der Gesetzentwurf aus unserer Sicht das richtige Maß gefunden. Zum einen wird der Verpflichtung der Sparkassen zur Veröffentlichung der Vorstandsbezüge in summa ausreichend Transparenz gegeben, und zum anderen wird übertriebenen Forderungen nach personenbezogenen Informationen eine Absage erteilt.
Die wichtigste Änderung aus unserer Sicht sind die Veränderungen der Regelungen für die Verwendung des Jahresüberschusses. Es ist richtig, die aktuellen Eigenkapitalanforderungen stärker zu berücksichtigen und die bisherige Kleinteiligkeit der Ausschüttungsregeln zu überwinden. Damit wird dem Aufbau angemessener Eigenmittel Priorität eingeräumt, und das ist angesichts der Bedeutung unserer Sparkassen, starker Sparkassen, für die mittelständische Wirtschaft in unserem Land definitiv von großer Bedeutung.
Die Veränderung und Entbürokratisierung der Regelungen über die Gewährung von Krediten außerhalb des Geschäftsgebietes – das wurde schon angesprochen – finden ebenso unsere Zustimmung, sodass wir der Beratung der Gesetze im Finanzausschuss positiv entgegensehen mit den Möglichkeiten, die es gibt und die wichtig sind. – Vielen Dank!
(Tilo Gundlack, SPD: Vorstands- vorsitzender der Deutschen Bank. – Zuruf aus dem Plenum: Freund der Banken.)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte Ihnen die Position der Banken- und Großkonzernpartei DIE LINKE vortragen.
Es ist nur komisch, Herr Kollege Schmidt, dass die Geldsäcke bei Ihnen Schlange stehen, um Spenden abzugeben, während wir deutlich machen, von Konzernen, Unternehmen nehmen wir gar keine Spenden,
allenfalls von natürlichen Personen. Und da das Kapital immer weiß, wo es lohnt zu investieren, wird es ja Gründe haben, dass sie bei Ihnen Schlange stehen und nicht bei uns, ja?!
einmal hinsichtlich der Geschlechterparität, ein ganz wichtiger Punkt. Herr Schmidt meinte, das hat was mit Ideologie zu tun, zunächst etwas mit Geschlechtergerechtigkeit: 50,7 Prozent der Bevölkerung sind Frauen,
und Herr Geue hat darauf hingewiesen, dass wir – und da gehören wir zur Spitze der Bewegung – 37,5 Prozent in Vorständen haben, sind Frauen. Und das reicht uns nicht aus Gründen der Geschlechtergerechtigkeit, aber nicht nur aus diesen, Herr Schmidt, denn Sie haben ja gesagt, es müsste nach Qualifikation gehen, und damit haben Sie indirekt unterstellt, dass Frauen weniger qualifiziert wären für das Amt.
Und da liegen Sie a) völlig falsch. Uns ist das auch aus Gründen der Geschlechtersensibilität wichtig, denn es macht schon einen Unterschied, ob über Kredite Frauen und Männer oder überwiegend Männer zu entscheiden haben. Frauen haben einen anderen Blick auch auf die Situation von Unternehmerinnen und Unternehmern.
Und eine Geschlechtergerechtigkeit in Vorständen und Gremien würde an der Stelle auch Unwuchten beseitigen im Interesse einer florierenden Ökonomie in unserem Land.
Ein zweiter Punkt ist die der Transparenz, der Transparenz der Entgelte. Dafür sind wir immer eingestanden, schon im geltenden Gesetz. Da gibt es nur eben noch das Schlupfloch, dass man das verhindern kann. Jetzt wird es offengelegt, und das auch nicht aus formalen Gründen, sondern aus Gründen, dass man schauen kann, ist das angemessen angesichts der Situation des Geldinstituts, was da ausgezahlt wird, um auch zu schauen, um Vergleichen zu schauen. Alles im Leben, wie Sie wissen, ist im Vergleich.
Und das Dritte, was ich ansprechen möchte, ist eben die Verlässlichkeit, ein ganz wichtiges Kriterium. Und wenn wir die Ausschüttungsquote bei 35 Prozent festlegen, ist das ein Aspekt der Verlässlichkeit. Die durchschnittliche Quote in der Bundesrepublik sind 17,5 Prozent bei Banken. Wir setzen also hoch an, aus guten Gründen, weil wir robuste, starke Sparkassen haben wollen. Dafür steht auch DIE LINKE. Insofern sind wir da eine Sparkassenpartei – unbenommen.