der Erleichterungen für das Bauen im Bestand und beim Mobilfunkausbau sowie der Anpassung bei fliegenden Bauten beinhaltet.
Das Anhörungs- und Abwägungsverfahren dauert noch an. Es ist davon auszugehen, dass die Bauministerkonferenz in diesem Jahr die geänderte Musterbauordnung beschließen wird. Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Musterbauordnung betrifft auch die Intention einzelner Forderungen aus dem hier vorliegenden Antrag, so etwa Anforderungen an Brandwände. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 reicht es aus, wenn die Brandwand bis unter die Dachhaut entsprechend geführt wird. Das soll auch gelten, wenn durch den nachträglichen Dachausbau zu Wohnzwecken aus einem Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 ein Gebäude der Gebäudeklasse 4 wird. Dadurch werden aufwendige Änderungen der Brandwand entbehrlich.
Auch die Umwandlung in Wohnraum soll erleichtert werden, indem die Anforderungen für bestehende Bauteile weiter gelten sollten, die bei Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung bestanden. Das betrifft Anforderungen an Abstandsflächen, tragende Wände, Stützen, Außenwände, Brandwände, Decken und Dächer. Diese Anforderungen sind unabhängig davon, ob die Aufenthaltsräume zum Wohnen oder anders genutzt werden. Durch eine Wohnnutzung ist keine Erhöhung des Gefahrenpotenzials abzuleiten.
Auch der Dachgeschossausbau im unbeplanten Innenbereich soll künftig genehmigungsfrei gestellt werden. Genehmigungsfrei heißt jedoch nicht rechtsfrei. Bautechnische Nachweise zur Standsicherheit oder zum Brandschutz sind dennoch zu erstellen und gegebenenfalls zu prüfen.
Bauordnungsrecht ist Landesrecht und kann in Zuständigkeit des Landes geändert werden, das ist richtig. Mecklenburg-Vorpommern befördert jedoch seit Jahren eine Harmonisierung des Bauordnungsrechtes der Bundesländer. Eine Harmonisierung wird von allen Beteiligten am Bau immer wieder gefordert. Insofern ist MecklenburgVorpommern gut beraten, auch dabei zu bleiben. Unterschiedliche Vorschriften in den Bundesländern sind hinderlich. Deshalb passt Mecklenburg-Vorpommern die Landesbauordnung der jeweils gültigen Musterbauordnung an.
Ausnahmsweise hat Mecklenburg-Vorpommern mit dem E-Government-Gesetz bereits die für Mobilfunkausbau vorgesehenen Erleichterungen umgesetzt.
Eine Novelle der Landesbauordnung hat der Innenminister Christian Pegel für das kommende Jahr angekündigt. Im Rahmen dieser Novelle können die Bündnisgrünen ihre Vorschläge unterbreiten. Dabei müssen, wie ich bereits sagte, neben Belangen zum Klimaschutz und der
Klimaanpassung auch andere wichtige Belange wie etwa an die Barrierefreiheit, den Nachbarschutz und die Bezahlbarkeit beachtet werden. Es gilt, Kompromisse zu finden. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir hinreichend Referate zum aktuellen Stand von Novellierung von Landesbauordnung, Bundesbaugesetzgebung und Co bekommen haben, möchte ich da im Detail gar nicht mehr so tief drauf eingehen, sondern vielleicht versuchen, das mal etwas allgemeiner einzuordnen.
Und ich möchte in der allgemeinen Einordnung meiner grundlegenden Skepsis von Anträgen der GRÜNEN zum Thema „Bauen und Bauverdichtung“ erst einmal meinen Ausdruck verleihen, möchte aber hier das Gute in dem Antrag sehen und das Gute hervorheben, denn er ist durchaus in den vorgeschlagenen Maßnahmen ein Anreiz für die Erleichterung vom Bauen im Bestand.
So, das wollen wir erst mal positiv zur Kenntnis nehmen. Denn natürlich, das Thema Wohnungsmangel/Wohnungsnot, das ist überall ein gängiges Thema, insbesondere natürlich in den Städten. Und ich möchte das auch jetzt nicht aus dem großen klimapolitischen Aspekt heraus beleuchten, sondern ich möchte das aus dem Aspekt heraus beleuchten, dass wir mehr Wohnraum brauchen,
Und bezahlbar soll am Ende möglichst ja auch noch sein. Und da sind ja diese ganzen ökologischen Bauvorschriften und sonstigen Bauvorschriften, die wir alle irgendwie zuhauf haben, ob das nun bundes- oder landesrechtliche Regelungen sind, die das Bauen so unendlich teuer machen. Und das ist etwas, wo wir grundsätzlich ranmüssen. Wir müssen Bauen günstiger machen,
Und wenn wir das hinbekommen, dann erreichen wir vielleicht sogar oder mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar auch das Ziel, was die GRÜNEN ja auch mit wehenden Fahnen vor sich hertreiben, dass wir auch beim CO2Ausstoß in der Baubranche ein deutlich besseres Ergebnis erzielen, als wir jetzt haben. Und ich glaube, auf diesem Weg werden wir auch einen Konsens erreichen können.
Wenn wir aber dann ins Detail gehen, kommen natürlich immer die Bedenkenträger, wie bei allen möglichen Sachen. Ja, dann müssen wir an die Feuerwehrleitern denken, dann müssen wir hieran denken, dann müssen wir daran denken.
Ja, das kommt mir bekannt vor. Ist noch gar nicht so lange her, da haben wir über – oder was heißt gar nicht so lange her, das ist ein aktuelles Thema, es ist halt auch schon ein bisschen länger, das Thema Lang-Lkw. Vielleicht nur eine kleine Parallele zu der Diskussion. Die Lkws werden länger. Auch da wollen wir CO2 sparen, bei den langen Lkws. Wir wollen aber auch, bei der Umrüstung von Lkws auf das Thema Wasserstoffantrieb brauchen wir auch mehr Raum, mehr längere Lkws. Und dann war immer eines der zentralen Argumente gewesen, oh, das ist ja schwierig, weil wir müssen auch an die Kreisverkehre denken, weil die Kreisverkehre vom Bauen her und von den Vorschriften so ausgelegt sind, dass Lkws drum herumkommen mit den bisherigen Abmaßen. Das ist genau die gleiche Diskussion: Ja, wir brauchen mehr Wohnungen und wir müssen CO2 sparen, aber da reicht ja die Länge der Feuerwehrleiter nicht mehr.
wenn wir es denn wollen, zu Lösungen zu kommen, dass wir dort im Zweifel Kompromisse finden, dass wir vielleicht auch den Antrag der GRÜNEN ja auch als Anreiz verstehen, den vielleicht auch in die Ausschüsse mitnehmen, dort noch mal weiter gucken. Und vielleicht ist es am Ende ja sogar etwas, wo wir sagen, na ja, dann wird das jetzt irgendwie nicht zwei Geschosse obendrauf, sondern irgendwie ein Geschoss nur obendrauf. Und vielleicht finden wir dann mit der Feuerwehr, mit den ganzen Bauexperten vernünftige Lösungen, um genau das Ziel zu erreichen.
Das Problem leugnet doch hier niemand. Und deswegen glaube ich schon, dass wir diesen Anreiz und diesen Impuls aufnehmen sollten.
Ich habe noch ein bisschen Zeit. Ich möchte durchaus noch mal vielleicht noch einen Punkt, beziehungsweise, wenn man im Detail noch mal in den Antrag der GRÜNEN reingeht, sind mir so ein paar Sachen aufgefallen, wo ich ein bisschen Skepsis habe. Insbesondere, ich finde es gut zu sagen, dass die Kfz-Stellplatzpflicht entfällt, wenn dann irgendwie was draufkommt, weil das natürlich dann dazu führt, dass wir vielleicht ein bisschen besser bauen können, dass wir dann gerade in dem innerstädtischen Bauen mehr Möglichkeiten schaffen, weil wir häufig diesen Stellplatzausgleich gar nicht hinbekommen.
Ich habe leider immer nur in anderen Debatten, nehmen wir das Thema Parkplatz, also Parkgebühren, also Preise für Anwohnerparken und dass Autos in der Innenstadt irgendwie raus sollen, das möchte ich hier natürlich ausdrücklich sagen, das ist etwas, was wir nicht wollen. Ich unterstelle auch nicht, dass Sie das hiermit wollen, mit diesem Antrag. Und da möchte ich davor warnen, dass wir in eine solche Debatte reinkommen.
Und zum Schluss bleibt nur noch zu sagen, nicht nur in den Städten haben wir natürlich die Probleme, was heißt, nicht nur die Probleme, sondern wir wollen natürlich auch für junge Familien, wir wollen für die, die ein Eigenheim haben wollen, nicht sagen, wir machen jetzt nur noch Verdichtung, wir machen jetzt nur noch Verstädterung, sondern wir wollen auch weiterhin den Bau von Eigenheimen ermöglichen. Wir wollen weiterhin ermöglichen, dass die Menschen sich den Traum vom Eigentum erfüllen können. Und da gehören halt Eigenheim und Auto dazu,
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Deshalb haben wir ja auch schon die Richtlinie Neubau Sozial mit sehr guten neuen Konditionen überarbeitet und auf den Weg gebracht oder auch die Richtlinie zur Modernisierung.