grammen für den sozialen Wohnungsbau, den Neubau und den Sanierungsbau, dabei insbesondere die Anpassung der Fördersätze, die Frage der Gewährung von zinslosen Darlehen und Tilgungsnachlässe, nicht zu vergessen das Landesbaukindergeld
Sie wissen, das ist gerade für die CDU-Fraktion immer schon ein wichtiges Thema gewesen und wir halten das für ein sehr wirksames Instrument, um vor allem jungen Familien die Ansiedlung und den Bau von Wohnungen und Häusern hier bei uns im Land zu erleichtern.
Und es sind nicht zuletzt auch Regelungen zu überdenken, die der Sozialwohnungsbau für junges Wohnen und für barrierefreies Wohnen und die Wohnungsmarktstrategie Neubau für Umbau beinhaltet.
Bei der Diskussion unbedingt zu berücksichtigen sind die derzeitigen und zukünftigen Baulandpreise. Ich denke, das hat jeder auch im ländlichen Raum in unseren kleinen Gemeinden gemerkt, dass die doch nahezu explodiert sind. Auch die Grundstückskosten und das Finanzierungsniveau, die steigenden Material- und Arbeitskosten und nicht zuletzt der Fachkräftemangel in der Baubranche und die Ausbildung sind alles Themen,
Wir werden deshalb in einem der nächsten Landtage das gesamte Thema auf die Tagesordnung bringen und dort auch mit einem umfangreichen Antrag kommen. Und ich lade Sie auch, die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, recht herzlich dazu ein, mit konstruktiven Vorschlägen dann dazu beizutragen. Wir werden uns aus diesem Grunde heute bei der Abstimmung zu Ihrem Antrag enthalten.
Zum Schluss möchte ich noch einmal, damit alle auf dem gleichen Stand sind, vielleicht auch der Innenminister, auf das Thema Feuerwehrleitern eingehen.
Grundsätzlich stimmt das mit den Drehleitern, aber grundsätzlich haben auch alle Feuerwehren, die ein HLF, ein Löschfahrzeug oder auch ein TLF haben, genau zwei Leitern. Das ist zum einen die vierteilige Steckleiter – die hat eine Rettungshöhe von 7,20 Meter, damit kommt man bis ins zweite Obergeschoss – und es gibt die dreiteilige Schiebleiter. Die hat eine Rettungshöhe von 12 Metern, damit kommt man bis ins dritte Obergeschoss. Für alles mehr, das ist in der Tat richtig, braucht man eine Drehleiter, die in der Regel bei uns, ich sage mal pauschal, in jedem Amt ist eine vorhanden, viel mehr nicht. Und deshalb ist das dabei auch immer zu beachten, was die örtlichen Feuerwehren vor Ort leisten können, weil es wird nicht möglich sein bei den heutigen Preisen, auch in jeder mittelgroßen Gemeinde, sage ich mal, eine Drehleiter vorzuhalten.
Bevor der Redner hier ist, begrüße ich schnell noch auf der Besuchertribüne die Arbeitsgruppe des Landesrechnungs..., eine Arbeitsgruppe des Landesrechnungshofs. Seien Sie uns recht herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschrift klingt zunächst einmal vielversprechend: „Bezahlbaren Wohnraum effizient und klimafreundlich schaffen – Bauen im Bestand erleichtern“. Leider erschöpft sich mit der Überschrift der soziale Ansatz dieses Antrages – Anlass für mich, zunächst auf soziale Aspekte einzugehen.
Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist seit Jahren der Knackpunkt. Bei Investitionen im Bestand werden die Kosten mit der Modernisierungsumlage auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Die Miete steigt. Sie steigt nicht nur, solange sich die Investitionskosten amortisiert haben, sondern dauerhaft. Deshalb setzen wir LINKEN uns seit vielen Jahren für eine Abschaffung der Moderni
sierungsumlage ein. Gerade in der langjährigen Niedrigzinsphase entpuppte sich die Modernisierungsumlage als super Geschäftsmodell. Kredite gab es für lau, während die Modernisierungsumlage bis 2018 bei elf Prozent lag. Mieterinnen und Mieter wurden regelrecht herausmodernisiert, verdrängt.
Seit 2019 liegt die Modernisierungsumlage nun bei acht Prozent. Zudem wurden Kappungsgrenzen für modernisierungsbedingte Mieterhöhungen eingeführt, zuletzt auch beim Heizungstausch, beschlossen mit dem geänderten Gebäudeeffizienzgesetz. Aber auch mit diesen Regularien sind erhebliche Mietsteigerungen durch energetische Sanierung und klimagerechte Heizungen verbunden. Die Sanierungsrate dümpelt seit Jahren bei rund ein Prozent und müsste dringend verdoppelt werden. Unter dem Aspekt der Bezahlbarkeit war und ist geboten, die Energieeffizienzvorgaben nicht weiter zu verschärfen. Viel wichtiger ist es, die Gebäude im schlechtesten Zustand zuerst zu sanieren. Dort sind die Energieeinsparungen am höchsten.
Auch beim Neubau sieht es aktuell mies aus. Mit steigenden Zinsen und hohen Baupreisen ist Neubau von Mietwohnraum ohne Förderung praktisch nicht mehr möglich. Frei finanzierter Wohnungsbau im hochpreisigen Segment ging so lange gut, bis der Markt gesättigt war. Es sind schlichtweg keine Mieterinnen und Mieter mehr da,
Das gilt für Neubau und Modernisierung. Soziale Förderaspekte sollten bei der Bundesförderung weit stärker als bislang gelten und das Hauptaugenmerk auf der Stärkung der sozialen Wohnraumförderung liegen.
Der vorliegende Antrag geht leider nicht auf den Spagat ein, zu investieren und doch noch bezahlbares Wohnen zu sichern.
Dazu gehören Barrierefreiheit sowie Anforderungen aufgrund sich ändernder Wohnbedürfnisse und Haushaltsstrukturen. Das Schaffen von zusätzlichem Wohnraum durch Sanierung, Umnutzung, Um- und Ausbau sowie Aufstockung vorhandener Gebäude ist sinnvoll. Das sind Maßnahmen, die vielfach preiswerter sind als Neubau. Zugleich dienen sie dem Klimaschutz, weil kein Bau neu in Anspruch genommen werden muss und die Erschließung gesichert ist. Vor allem jedoch sinkt der notwendige Materialeinsatz, denn vieles ist vorhanden und weiterhin nutzbar.
Gemäß dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude bezeichnet graue Energie den kumulierten Aufwand an nicht erneuerbarer Primärenergie zur Herstellung und Entsorgung eines Baustoffes. Berücksichtigt werden alle vorgelagerten Prozesse vom Rohstoffabbau über Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse sowie die Entsorgung inklusive der dazu notwendigen Transporte und Hilfsmittel, und das über den gesamten Lebenszyklus.
Dem Grundgedanken dieses Antrages kann man folgen, der angestrebten Umsetzung durch Änderung der Landesbauordnung jedoch nicht in Gänze und vor allem nicht ad hoc. Ich will das an einem Beispiel, dem Punkt 1 der Forderung, darstellen. So wird der Erhalt der ursprünglichen Gebäudeklasse bei Aufstockungen um bis zu zwei Vollgeschosse, einmaligen Flächenzubauten um bis zu 25 Prozent und Nutzungsänderungen gefordert. Die Einstufung in eine Gebäudeklasse erfolgt maßgeblich nach der Höhe des Fußbodens im obersten Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, über Gelände. Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind auch die brandschutztechnischen Anforderungen. Das betrifft etwa das Brandverhalten von Baustoffen und die Ausführung von Brandwänden, tragenden Wänden und Stützen, Decken, Treppen und Treppenräume.
Insofern muss differenziert werden. Während die Beibehaltung der Gebäudeklasse bei Nutzungsänderungen sicherlich unkritisch wäre, würden Abstriche beim Brandschutz im Falle von Aufstockung im schlimmsten Fall verheerende Folgen haben können. Es wurde ja auch schon ein paar Mal angesprochen. Zu beachten ist zudem, dass etwa bei Aufstockungen weitere Belange wie das Einhalten statischer Anforderungen und dem Nachbarschutz dienende Abstandsflächen
sowie die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr im Brandfall – wir haben schon mehrfach über die Drehleiter geredet – gesichert sein müssen.
Es bedarf einer tiefergehenden Prüfung, was sinnvoll ist, um Bauen im Bestand zu erleichtern. Dass etwas passieren muss, darüber sind sich Bund und Länder einig. Ein Gremium aus Fachleuten befasst sich in der Fachkom
mission Bauaufsicht mit der Fortschreibung der Musterbauordnung. Die Fachkommission hat vor einem Jahr einen Entwurf der Änderung der Musterbauordnung beschlossen,
der Erleichterungen für das Bauen im Bestand und beim Mobilfunkausbau sowie der Anpassung bei fliegenden Bauten beinhaltet.