Liebe Kollegin Oehlrich, Sie sind ja als Juristin auch Mitglied im Rechtsausschuss. Sie haben gerade gesagt,
die Amnesiefälle, dass man sich alles noch mal anschauen muss, halten Sie für angemessen. Sie waren ja heute...
Amnesie, nein, Amnesie, es geht ja um Cannabisamnesie. Herr Barlen, hören Sie zu, können Sie noch was lernen an der Stelle.
Sie haben ja, waren ja heute etwas moderater als im Rechtsausschuss. Da haben Sie ja der Justiz des Landes ungefähr vorgeworfen, man hätte sich schlecht darauf vorbereitet. Und da sage ich Ihnen noch mal an der Stelle ganz deutlich – und die Justizministerin hat es ja auch sogar öffentlich gesagt, deswegen ist es ja kein Geheimnis –, dass diese Regelung, die Sie da mit der Ampel in Berlin verabschiedet haben, die Justiz im Land, die ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitet, hier vor sehr, sehr große Herausforderungen stellen wird. Meine Kollegin Hoffmeister hat es angesprochen, 6.500 Fälle allein bei uns im Land, die noch mal angeschaut werden müssen. Und da finde ich es einfach schon dreist, sich hier hinzustellen und zu sagen, es ist alles angemessen und die Justiz hätte sich besser vorbereiten müssen.
Die Ampel aus Berlin kippt hier ein Gesetz den Ländern vor die Füße – der Innenminister hat das ja sehr diplomatisch, moderat hier seine Kritik verpackt daran –, kippt das den Ländern vor die Füße unter dem Motto „Friss oder stirb!“, zum 01.04. müsst ihr das umsetzen, was handwerklich falsch gemacht ist, was justizpolitisch viele, viele Probleme mit sich zieht. Und da finde ich es schon aus meiner Sicht wirklich sehr, sehr schwierig, sich hier hinzustellen und zu sagen, das ist angemessen, das ist kein großes Problem. Das wird die Justiz in dem Land vor sehr, sehr große Belastungen stellen, die Richter und Staatsanwälte. Und ich finde, das kann man hier an der Stelle nicht so stehen lassen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Kollege Ehlers, ich habe großen Respekt vor den Herausforderungen, vor denen die Justiz jeden Tag steht und denen sie sich jeden Tag stellt. Was ich eben sagen wollte, ist, die Situation, die wir jetzt haben, ja, ist eine ganz normale, also wenn wir Straftaten entkriminalisieren, gibt es ganz regelmäßig eine Altfallregelung. Deswegen habe ich das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch zitiert. Die wird einfach nur für anwendbar erklärt für die Fälle, die nach dem Cannabisgesetz nicht mehr strafbar sind. Es ist nichts Neues.
Und man hätte sich in der Tat vorbereiten können. Man hätte dokumentieren können, besser dokumentieren können die Mengen an Cannabis, um die es ging, in den
Unterlagen. Dann wäre es jetzt viel einfacher, die Fälle herauszusuchen, um die es tatsächlich geht.
(Horst Förster, AfD: Dann hätte die Justiz ja schon vor ewigen Zeiten mit diesem Unsinn rechnen müssen.)
Und meine Fraktion hatte einen Antrag hier im Landtag, vielleicht erinnern Sie sich. Wir haben beantragt, dass die Landesregierung dafür sorgt, dass die geringe Menge hochgesetzt wird in Vorbereitung auf das Cannabisgesetz, was wir jetzt haben. Dann hätten wir jetzt eben genau nicht die vielen Fälle, die überprüft werden müssten, sondern eine viel kleinere Zahl oder auch gar keine Fälle dieser Art. – Danke für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sucht- und Drogenpolitik mit Blick auf Cannabis ist gescheitert. Sie war von Anbeginn untauglich. Sie war repressiv angelegt,
Drittens. Wir wollen den gesundheitlichen Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und der Jugendlichen statt eines unkontrollierten Umlaufs hochtoxischer Substanzen.
Wir verharmlosen nicht die Risiken, die sich mit dem Gesetz verbinden. Wir stehen deshalb vor allen Dingen für die Stärkung von Aufklärung und Prävention. Das Gesetz geht aus unserer Sicht trotz aller vorhandenen Unvollkommenheiten in die richtige Richtung und wir unterstützen es. Und wir lehnen die vorgelegten Anträge ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die teilweise Legalisierung von Cannabis ermöglicht eine eigenverantwortliche Entscheidung und fördert die individuelle Freiheit.
Meine persönliche liberale Einstellung dazu ist, dass erwachsene Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ob sie Cannabis konsumieren möchten oder nicht. Dieses basiert auf dem Prinzip der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung. Indem der Zugang zu Cannabis legalisiert wird, können Menschen ihre eigene Entscheidung treffen, ohne kriminalisiert zu werden.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)
Dies ermöglicht eine offene und ehrliche Diskussion über den Konsum von Cannabis und fördert eine informierte Entscheidungsfindung. Die Cannabislegalisierung wird auch dazu beitragen – davon bin ich fest überzeugt –, den Schwarzmarkt einzudämmen und die Qualität und Sicherheit der Produkte zu verbessern.
Durch einen regulierten und kontrollierten Rahmen können Standards für den Anbau, die Produktion und die Vertreibung von Cannabisprodukten festgelegt werden.
Es ist mir wichtig, hier auch anzumerken, dass eine liberale Einstellung zur Cannabislegalisierung nicht bedeutet, dass der Konsum von Cannabis ohne Einschränkungen oder Regulierungen erfolgt. Es geht vielmehr darum, eine ausgewogene und vernünftige Herangehensweise zu finden, die die individuelle Freiheit respektiert und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit und Sicherheit berücksichtigt.
Ja zur teilweisen Legalisierung! Ja zur Eigenverantwortung! Und willkommen in 2024 und in vielen Lebensrealitäten, auch bei Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern! Viele eigenverantwortliche Menschen hier in M-V erwarten, zukünftig mit Freunden schön im Sommer beim Brauchtumsfeuer sitzend,