Der Konsum fördert Depressionen, Angstzustände, Paranoia und Psychosen. Die Gewerkschaft der Polizei befürchtet, dass sich der zu erwartende Cannabisboom zu einem wahren Konjunkturprogramm zur Förderung der organisierten Kriminalität entwickeln wird.
Meine Damen und Herren, die Bedenken und Warnungen kommen parteiübergreifend aus allen Richtungen. Die Ampel lässt das kalt. Sie weiß es besser, weil der bittersüßliche Geruch von Cannabis zum Stallgeruch dieser ideologiegetriebenen Koalition des Niedergangs passt.
zum Beispiel aus den Niederlanden, völlig klar, dass der Cannabiskonsum durch dieses Gesetz steigen wird. Niemand kann leugnen, dass die Freigabe eine verhängnisvolle Signalwirkung in Richtung Verharmlosung und Normalität haben wird. So schwebt den Betreibern des Hanfverbands Rhein-Neckar bei Inkrafttreten des Gesetzes eine große Kundgebung vor, bei der man einen Countdown machen
und bei null sich alle einen Joint anzünden könnten. Ich denke, der Bundesgesundheitsminister wäre, so, wie wir ihn mit seinem T-Shirt bei der Impfwerbung kennen, wie er da aufgetreten ist, bei diesem Event mit einem Joint gut aufgehoben.
Und genauso klar ist, dass die Polizei mit diesem Gesetz, anders als von der Ampel verkündet, nicht entlastet, sondern noch mehr belastet wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn die notwendigen Kontrollmaßnahmen ergriffen werden. Wie will die Polizei den unerlaubten Drogenhandel kontrollieren, wenn demnächst jeder Kleindealer mit 25 Gramm Cannabis in der Tasche seinem Geschäft nachgehen kann? Sodann stelle ich mir eine Großfamilie vor, wie dann dort die Cannabispflanzen rechtstreu allen Mitgliedern im Dreierpack zugeordnet werden können.
Die Abstandsregelungen und Zeitfenster, wann und wo man mit Cannabis sich aufhalten darf, sind praktisch nicht überprüfbar. Ein Abstandsgebot von 100 Metern in Sichtweite von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen ist zudem völlig inakzeptabel und auch nicht kontrollierbar.
Gelegentlich wird eingewandt – und ich hörte es auch eben von links –, Cannabis sei doch im Vergleich zu Alkohol gar nicht so schlimm und Alkohol sei doch auch nicht verboten. Ja, Alkohol kann süchtig machen und jede Sucht ist schlimm, ich sagte das bereits. Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied. Alkohol gehört zu unserem Kulturgut und ist in seinen Wirkungen berechenbarer. Bei mäßigem Konsum muss niemand mit Psychosen rechnen und die Abhängigkeit muss man sich quasi durch einen intensiven längeren Konsum erst einmal erarbeiten.
Was in der Diskussion viel zu kurz kommt, ist die Tatsache, dass man künftig zwar Cannabis in gewissem Umfang bei sich haben darf, aber wie kommt man da ran. Nach EU-Recht sind der Anbau, Verkauf und Handel mit Cannabis ganz klar verboten. Die Bedarfsdeckung für den nach dem Gesetz legalen Besitz kann also nur auf dem Schwarzmarkt erfolgen, zunächst jedenfalls. Wir haben zurzeit dann somit dieselbe Situation wie bei den Coffeeshops in den Niederlanden. Dort kann man Cannabis kaufen, auch konsumieren. Die Coffeeshops müssen den Stoff jedoch auf dem Schwarzmarkt erwerben.
Und die EU schaut tatenlos zu. Die Vorschriften über den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen erst später in Kraft treten. Ob Brüssel diese weitestgehenden Regeln des Cannabisgesetzes, wie es bei uns kommen soll, hinnehmen wird, ist alles andere als sicher.
denn der Gesetzentwurf sieht unter Artikel 13 vor, dass Artikel 313 Einführungsgesetz zum StGB zur Anwendung kommt. Danach sind noch nicht vollständig vollstreckte Strafen für Taten, die dann nicht mehr strafbar sein sollen, zu erlassen. Das heißt, es sind Tausende von Strafverfahren mit Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz händisch auszuwerten, ob entsprechende Sachverhalte vorliegen.
Dabei werden sich komplizierte Fälle ergeben, zum Beispiel, wo Gesamtstrafen aufzulösen, neu zu bilden sind und über eine Strafaussetzung zur Bewährung neu zu entscheiden sein wird. In Fällen, wo es an präzisen Angaben zur Drogenmenge fehlt, wird es dann noch komplizierter werden. Und es werden Dealer davon profitieren, die es wirklich nicht verdient haben.
Das Ganze muss nicht sein, die Erlassregelung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie ist auch alles andere als gerecht. Was ist das für ein Maßstab, wenn ein kleiner Vollstreckungsrest, sei es die letzte Rate oder ein paar Tage Freiheitsentzug, zu einem Erlass der Strafe führt? Allerdings zeigt der Antrag einmal mehr, wie die Ampel tickt und für wen sie sich wirklich einsetzt. Dabei wissen doch alle – und das ist wahrscheinlich auch die tiefere Erleuchtung –, dass weite Teile der Ampel am liebsten die Drogen komplett freigeben würden. Und diese Mentalität klang ja eben in gewissen Zwischenäußerungen dort auch schon durch.
Wir fordern die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten im Bundesrat auszuschöpfen, um dieses Gesetz, das unserem Land und unseren Jugendlichen vor allem nur schaden kann, zu verhindern. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist „Augen zu und durch“?! – Der Regierungsstil der Ampelkoalition in Berlin. Regelmäßig werden Warnungen und Hinweise von Fachleuten ignoriert. Die Leidtragenden sind oft andere, mal die Landwirte, mal die Unternehmen, mal die Allgemeinbevölkerung oder die Menschen im ländlichen Raum.
Und ähnlich ist es nun auch bei der am 23. Februar 2024 im Bundestag beschlossenen Cannabislegalisierung. Dieses Mal – und da sind sich Fachleute und wir auch sicher – werden insbesondere Kinder und Jugendliche sowie die Justiz- und Sicherheitsbehörden die Leidtragenden sein. Man muss weder Gesundheits- noch Rechtsexperte sein, um zu erkennen, dass das durch
den Bundestag beschlossene Gesetz inhaltlich und handwerklich – ich sage es an der Stelle gern deutlich – eine Vollkatastrophe ist.
Für mich, für mich, meine Damen und Herren, ist es völlig unerklärlich, wie man trotz der Warnungen von Ärzten, Psychologen, Suchtforschern, Kinder- und Jugendschützern und der Sicherheits- und Justizbehörden ein derartiges Gesetz auf den Weg bringen kann, insbesondere, wenn man als Minister auch noch Mediziner ist/sein will. Es tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss, aber es kann nur eine Verblendung sein. Das gilt insbesondere für die Errichtung des Gesetzes und für den Leitgedanken des Gesetzes.
Schaut man sich die Regelungen beispielhaft im Einzelnen an, so steigert sich das Unverständnis – jedenfalls bei mir – in jedem Punkt. Altersgrenze für den legalen Besitz und Anbau von Cannabis soll das 18. Lebensjahr sein, obwohl allgemein anerkannt ist, dass der Konsum gerade vor dem 25. Lebensjahr massive und nachhaltige Schäden für die Hirnentwicklung hat. Verboten soll sein der Konsum in Sichtweite von Schulen, etwa 100 Meter, obwohl jeder weiß, dass das völlig irrational ist, das jemals zu kontrollieren. Erlaubt werden soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum, obwohl jedem klar ist, dass niemand kontrollieren kann, ob diese für den Eigenkonsum oder für den gewerbsmäßigen Handel bestimmt sind.
Wenn das Eigenbedarf ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer soll das denn, wer soll das denn glauben?! Das kann sich doch in der Regel nur um einen Dealer handeln, dem man dort begegnet.
Erlaubt wird der Anbau von drei Cannabispflanzen und von bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum in der eigenen Wohnung, obwohl unstrittig ist – und das dürfte auch Ihnen klar sein –, dass auch dies niemand kontrollieren kann und damit natürlich auch weiterhin tonnenweise Cannabis in den Umlauf gebracht werden könnte. Man könnte auch sagen, die Cannabislegalisierung ist ein Konjunkturprogramm für den illegalen Handel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als CDUFraktion befürchten wir gravierende negative Auswirkungen für Kinder und Jugendliche, zumal bislang keine substanziellen und zusätzlichen Strukturen und Mittel auf Bundesebene für weitere und neue Präventionsprojekte vorgesehen sind. Mit der Legalisierung von Cannabis erfolgt eine weitere Verharmlosung der Droge, die gerade für diese Altersgruppe die größten Beeinträchtigungen für die psychische und physische Gesundheit mit sich bringen wird, und das in einer Zeit, in der wir die Kinder und Jugendlichen bereits in extrem negativer gesundheitlicher Entwicklung erleben. Unverantwortlich ist daher die Cannabislegalisierung, die erfahrungsgemäß den ohnehin schon ansteigenden Konsum weiter befördern wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber auch für die Justiz- und Sicherheitsbehörden wird die Cannabislegalisierung anders als angedacht nicht zu weniger, sondern zu mehr Arbeit führen, nicht nur aufgrund der Kontrollen der angesprochenen Regelungen für den Besitz und Anbau, wer auch immer das meint und glaubt, sondern insbesondere aufgrund der angedachten Amnestieregelungen für nicht vollstreckte Altfälle.
Der Deutsche Richterbund sowie die Justizminister der Länder sprechen von bundesweit 100.000 Akten, die neu ausgewertet werden müssen. In Mecklenburg-Vorpommern ist laut Aussage der Justizministerin von 6.500 Fällen die Rede. Hinzu müssen noch die Verfahren geprüft werden, bei denen die Freiheitsstrafe noch nicht vollständig verbüßt wird und somit eine vorzeitige Haftentlassung verurteilter Straftäter in Aussicht steht. Es muss also angesichts der ohnehin schon angespannten Situation in der Justiz mit einer Überlastung gerechnet werden, und ganz zu schweigen, wie viele Arbeitsstunden bereits in der vorausgegangenen Strafverfolgung stecken.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass die Warnungen nicht nur aus den unionsgeführten Bundesländern kommen, sondern insbesondere von den Landesministern der Ampelparteien. Bestes Beispiel ist das Schreiben der Innenministerkonferenz, in der einstimmig vor den Gefahren und Auswirkungen der Cannabislegalisierung gewarnt wird, nicht zuletzt auch für die Verkehrssicherheit. Auch innerhalb der Koalitionsfraktionen im Bundestag gab es Widerstand für das Cannabisgesetz, etwa vom Vorsitzenden des Innenausschusses, wohlbemerkt Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion. Er begründet seine Ablehnung mit fehlendem Jugendschutz, mangelnden Kontrollmöglichkeiten und einer Erleichterung des kriminellen Handelns.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Legalisierung wird keines der zweifelsohne bestehenden Probleme beim Konsum und Handel von Cannabis lösen. Sie wird stattdessen zu einer Verschärfung der Situation führen. Das Cannabisgesetz ist weder kontrollier- noch durchsetzbar. Der Kinder- und Jugendschutz ist nicht gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung auf, gemeinsam mit den anderen Ländern im Bundesrat am 22. März die Cannabislegalisierung zu stoppen. Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, das wissen wir, die Bundesländer haben aber verschiedene Möglichkeiten einzugreifen. Dies ist beispielsweise durch die Einberufung des Vermittlungsausschusses oder über einen späteren Einspruchsbeschluss möglich.
Dass die Bedenken gegen das Cannabisgesetz auch in der Landesregierung geteilt werden, wurde in den vergangenen Tagen mehr als deutlich, etwa vonseiten des Innenministers, der Sozialministerin und auch der Justizministerin. Also unser Appell: Schließen Sie sich den Initiativen der anderen Bundesländer an und stoppen Sie das verkorkste Cannabisgesetz! – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.