Es geht noch mal um die Einordnung, deswegen frage ich noch mal: Ist es jetzt verstanden worden, dass die Einkommensteuer von den Ländern verwaltet wird? Das heißt, der Vollzug selber obliegt nicht dem BMF. Der ist für die Gesetzgebung zuständig, aber am Ende ist er möglicherweise, das ist oft so in der Auftragsverwaltung, hat er das möglicherweise nicht im Blick, was für ein Aufwand dahintersteckt. Und da braucht es vielleicht auch manchmal den Hinweis. Ich frage nur, ob es jetzt verstanden ist, dass es einmal einen Vollzug gibt und einmal die Gesetzgebung.
Wenn ich jetzt, ich sage mal, 10 Euro nehme und ich gebe sie dir und du kommst über eine gewisse Grenze hinweg, dann muss doch mir auch persönlich klar sein, was daraus passieren kann. Und darum, mir war das schon vorher klar, was der Antrag hier soll. Ich will nur noch mal sagen, der Finanzminister hat es ja auch gesagt, dass es verschiedene Runden und Gremien gab, wo das auch mal angesprochen wurde. Und ich verstehe jetzt auch die ganze Aufregung nicht.
Nee, doch, es ist, mir kam jetzt dieser Antrag auch mit dieser langen Redezeit sozusagen von 71 Minuten ein bisschen übertrieben vor, weil ich jetzt auch gar nicht wüsste, was ich alles da noch zu sagen sollte.
Mir kam jetzt auch dieser Änderungsantrag, der jetzt hinterhergeschoben wurde, so ein bisschen vor, bitte nicht, nicht,
ja, so ein bisschen wie ein trotziges Kind: Wir haben das jetzt im Finanzausschuss weggestimmt und einiges ist erledigt gewesen, aber ich will jetzt trotzdem noch mal was sagen.
Das darfst du auch, klar darfst du das auch, aber dann muss man sich auch gefallen lassen, dass es so ein bisschen rüberkommt wie ein trotziges Kind. So, und deswegen haben wir ja gesagt, wir stimmen dem auch so nicht zu. Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu, da haben wir uns ja schon mal die Karten gelegt im Finanzausschuss. Und von der Warte her werden wir auch dem Änderungsantrag nicht zustimmen, sondern wir hangeln uns jetzt an der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lang. – Vielen Dank!
An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Regionalen Beruflichen Bildungszentrums im Landkreis Rostock. Seien Sie uns recht herzlich willkommen!
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3485 zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/2343.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3530 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/3530 bei Zustimmung der Fraktion der FDP, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ablehnung aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Der Finanzausschuss empfiehlt in Nummer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3485, Ziffer II Nummern 1 und 2 des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/2343 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/3485 angenommen.
In Nummer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Ziffer I sowie Ziffer II Nummer 3 des Antrages der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/2343 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/3485 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und Ablehnung der Fraktionen der CDU und FDP angenommen.
Meine Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/3536 ein Antrag zum Thema „Politische Indoktrinierung und exekutive Übergriffe an Schulen beenden – Beutelsbacher Konsens einhalten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
(Julian Barlen, SPD: Nein, Begründung der Dringlichkeit Saalmikro. – Torsten Renz, CDU: Wo steht das? – Stephan J. Reuken, AfD: Wo steht denn das eigentlich? – Zuruf von Marcel Falk, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die Dringlichkeit insofern begründen, wir haben heute Morgen über den Fall hier debattiert. Es geht um ein Mädchen, das aus der Schule oder aus dem Unterricht geholt wurde, wo die Polizei gerufen wurde wegen eines, wegen mehrerer TikTok-Posts.
Die Dringlichkeit ist insofern gegeben, dass auf Nachfrage der Mutter der Schulleiter angegeben hat, dass er auf Weisung des Bildungsministeriums gehandelt hätte und dass es dort eine offizielle Anweisung geben würde vom Bildungsministerium. In der Bildungsausschusssitzung konnte der Staatssekretär dazu keine Aussage machen. Er konnte das weder bestätigen noch dementieren. Daher ist es dringend geboten, dass wir diese Sache heute hier im Plenum behandeln, dass wir das erörtern,
weil die nächste Plenarsitzung erst im April stattfindet. Auch Ausschusssitzungen sind demnächst nicht anberaumt. Insofern, um unsere Schüler vor einer Beeinflussung durch Schulleiter zu schützen und um nicht noch mehr Polizisten in die Schulen zu rufen bei nichtigen Gründen, bitte ich jetzt, diesen Antrag zu behandeln, und insofern sehe ich die Dringlichkeit mehr als geboten. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Dringlichkeit ist aus unserer Sicht nicht gegeben. Der Sachverhalt und die Hintergründe wurden hier heute Morgen in der Fragestunde schon geklärt.
Und es ist auch nicht ansatzweise dringlich, wenn die AfD-Fraktion im Sinne des üblichen Täter-OpferUmkehrversuches gebetsmühlenartig behauptet,