Protocol of the Session on January 26, 2024

Herr Koplin, möchten Sie erwidern?

Ja.

Bitte schön!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden, ja, haben Sie angekündigt, dass Sie die Antwort noch nachliefern werden. Ich habe eine gänzlich andere Wahrnehmung, was das betrifft, und ich habe den Zusammenhang hergestellt, der ist mir noch sehr präsent, dass seinerzeit das Unternehmen Mövenpick die FDP gesponsert hat und dann entsprechende Initiativen von der FDP auf den Weg gebracht wurden. Dadurch ist die „MövenpickSteuer“ ja sozusagen – in Anführungsstrichen – in den Duden gekommen. Und ich wollte daran erinnern, denn Sie ziemen uns hier einer Fragmentierung der Steuer, und das wollte ich damit ausräumen. Soweit meine Reaktion auf Sie.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Koplin!

Es folgt jetzt die Kurzintervention von Herrn Ehlers.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin!

Geschätzter Kollege Koplin, Sie haben ja zum FDPÄnderungsantrag ja quasi gesagt, es gäbe keinen Zusammenhang, Mindestlohn, das ist alles sehr konstruiert. Da Sie ja weder der FDP noch uns glauben, glauben Sie vielleicht dann den Caterern? Ich habe mal das Schreiben, das Schwerin Menü – also aus dem Wahlkreis von Frau Schwesig – verschickt hat an die Eltern, und ich zitiere daraus: „Nach Medienberichten hat sich die Bundesregierung dazu verständigt, den in der Pandemie herabgesetzten Steuersatz ab 1. Januar 24 von 7 auf 19 Prozent zu erhöhen.“ Und ergänzt weiterhin: „Unabhängig davon wurden wir kurzfristig vor Jahresende mit dem Tariftreuegesetz der Landesregierung M-V“

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

„in Kraft tretend ab 01.01.24, konfrontiert. Für Aufträge der Landesregierung und der Kommunen, zu denen auch Versorgungsleistungen in Kitas und Schulen gehören, gilt der Vergabemindestlohn von 13,50 Euro.“ Und ich zitiere weiter: „Die bedauerliche Konsequenz:“

(Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE)

„Diese von uns nicht beeinflussbaren, ungeplanten Mehrkosten müssen wir zum Erhalt unserer Liquidität und unserer Kundenpreise mit einer Erhöhung von zwölf Prozent auf die Erhebung des Höchststeuersatzes und circa sechs Prozent für die Lohnerhöhung nach dem Tariftreuegesetz anteilig umlegen. Wir hoffen, dass wir Sie trotz dieser Preissteigerung“ und so weiter und so fort bei uns an Bord behalten. Von daher glaube ich, dieses Schreiben alleine hat Ihre Aussage hier gerade kraftvoll widerlegt.

(Julian Barlen, SPD: Ach, Quatsch!)

Und vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Aussage,

(Zuruf von Dirk Bruhn, DIE LINKE)

dass das Tariftreuegesetz, die Entscheidungen hier im Land,

(Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)

die Sie getroffen haben,

(Dirk Bruhn, DIE LINKE: Quatsch!)

jetzt nichts mit der Erhöhung zu tun haben,

(Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist Ihre Meinung.)

die die Eltern jetzt bezahlen müssen, vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit, um diese Aussage noch einmal zu korrigieren und einzuordnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Herr Ehlers!

Herr Koplin, Sie erwidern?

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme das zur Kenntnis, was Sie vorgelesen haben, und bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass Einschätzungen jetzt jüngeren Datums, aus dem Dezember – ich hatte ja auf die Umfrage verwiesen – da zu anderen Erkenntnissen kommen.

(Der Abgeordnete Sebastian Ehlers spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

Und insofern ordne ich das ein und sehe es anders als Sie. Im Übrigen ist auch das eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass die Speiseanbieter für ihre wunderbare, wichtige Arbeit auch entsprechend gut entlohnt werden.

(Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: So ist das.)

Und das ist uns gleichermaßen wichtig.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Ein Blick in Ihren Antrag hat mich zunächst ein bisschen ratlos zurückgelassen. Mit dem Titel Ihres Antrags fordern Sie Mehrwertsteuersenkungen für Verpflegungsleistungen in Schule und Hort, Kita, Altenhilfe-, Pflege- und Sozialeinrichtungen. Da habe ich mich sehr angesprochen gefühlt, weil auch ich das begrüße, wenn es uns gelingt, die Kosten in diesen Einrichtungen zu stabilisieren. Da

sind wir uns sehr einig. Allerdings ist es mit dieser Einigkeit schon wieder vorbei, wenn ich in den Feststellungsteil Ihres Antrags schaue. Da verweisen Sie auf Ihre Forderung, die Mehrwertsteuerabsenkung auch für das Gastgewerbe beizubehalten. Und der Verlauf der Debatte hier heute zeigt, dass es ja eigentlich genau darum geht.

Das ist nun nicht mehr der Hauptteil Ihres Antrages. Dennoch darf der Grund für die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie nicht unerwähnt bleiben, weil wir hier über zwei völlig unterschiedliche Voraussetzungen reden. Unsere Zustimmung könnten Sie jedenfalls erhalten, indem Sie beide Dinge voneinander entkoppeln. Die Mehrwertsteuerabsenkung in der Gastronomie war während der Pandemie aufgrund der langen Schließzeiten und Umsatzeinbußen gerechtfertigt. Auch die Verlängerung bis Ende 23 hat aufgrund der stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel den Betrieben wieder auf die Beine geholfen. Diese auf Dauer zu etablieren, halten wir jedoch für falsch.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die reduzierte Steuer als ein bewusstes Kriseninstrument wurde in diesem Sinn eingesetzt, verlängert und nun aber auch beendet. Nahezu jede Branche hatte unter den verschiedenen Krisen der jüngeren Vergangenheit zu leiden. Warum soll nun ausgerechnet die Gastronomie weiter subventioniert werden? Jenseits der Unternehmensstabilisierung ist die reduzierte Mehrwertsteuer ein Kriseninstrument mit fragwürdiger Verteilungswirkung.

Eine Studie der Leibniz-Gemeinschaft aus dem Oktober vergangenen Jahres belegt, dass die Häufigkeit der Restaurantbesuche mit steigendem Einkommen und gleichzeitiger Kinderlosigkeit zunimmt. Eine dauerhafte Mehrwertsteuerabsenkung käme somit einer Entlastung Besserverdienender gleich. Weit sinnvoller wäre es hingegen, gezielt ärmere Haushalte und Familien zu entlasten – und wenn man in die Gaststätten im Moment guckt, dann sieht man, dass die rappelvoll sind, es ist schon auch ein bisschen was dran –, etwas, dass zumindest Titel und Forderungsteil Ihres Antrags versprechen, also Haushalte und Familien zu entlasten.

Eine dementsprechend weitere Anwendung des reduzierten Satzes für Schul- und Kitaessen, aber auch für Altenhilfe-, Pflege- sowie Sozialeinrichtungen begrüßen wir.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anfang des Jahres haben zahlreiche Speiseanbieter/innen in Kita und Schule Preiserhöhungen angekündigt. Das ist nachvollziehbar, denn die steigenden Lebensmittel- und Energiepreise sowie die weiterhin mittelmäßigen Teilnehmer/-innenzahlen in der Schule treiben die Kosten. Diese Preise stellen zahlreiche Familien vor finanzielle Herausforderungen. Deshalb ist jede Maßnahme hilfreich, die die Speiseanbieter bei ihrer Kostenkalkulation entlastet. Dazu gehört eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer im Bereich der Kita- und Schulverpflegung, aber auch in Alten- und Pflege- sowie Sozialeinrichtungen. Für viele Schülerinnen und Schüler, die sich in der Entwicklung befinden und auf ein gutes und gesundes tägliches Mittagessen angewiesen sind, aber auch für Bewohner/-innen von Alten- und Pflegeeinrichtungen ist alles andere ein fatales Signal.

Die Verpflegung muss bezahlbar bleiben und hohen Qualitätsstandards unterliegen, gerade in sozialen Einrichtungen. Insofern kann die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer in diesem Bereich auch hier nur einen ersten Schritt darstellen. Die Empfehlungen des Bürgerrates, die vor wenigen Tagen vorgestellt wurden, sehen sogar Kostenfreiheit für die Kita- und Schulverpflegung vor.

(René Domke, FDP: Ja, darüber kann man reden.)

Über solche Positionen kann man nachdenken, wenn man auf die Forderung nach einer Beibehaltung des gesenkten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie verzichtet. Diese Maßnahme würde nämlich allein MecklenburgVorpommern 30 Millionen Euro im Jahr kosten. Wenn dieses Geld, Herr Geue, im Haushalt vorhanden ist, dann könnte man doch eher prüfen, ob mit diesen Mitteln eine höhere Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung und eine weitere Absenkung der Preise für die Eltern, Kranken und Senior/-innen erreicht werden können.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anstatt wohlhabende und kinderlose Haushalte mit dem Verlust von 30 Millionen Euro an Steuereinnahmen durch Senkung des Mehrwertsteuersatzes zu fördern, geben wir dieses Geld doch besser direkt in die Gemeinschaftsverpflegung. Das lohnt sich langfristig auch volkswirtschaftlich. Kinder, die gesund aufwachsen, bleiben dies auch häufiger im Erwachsenenalter. Torsten Koplin hat es eben auch erwähnt. Diverse Folgekosten im Gesundheitswesen könnten hier eingespart werden.