Es gibt ja jetzt also offensichtlich noch keinen neuen Zeitplan, weil Sie sozusagen auf den Bund warten, dann erübrigt sich diese Frage.
Würden Sie es denn, sobald das Bundesgesetz da ist und Sie das entsprechend einmal evaluieren konnten, im Fachausschuss vorstellen?
… im Landesplanungsbeirat darüber informiert. Da waren ja auch Landtagsabgeordnete, die Mitglied im Landesplanungsbeirat sind. Das stieß auch auf Interesse, wie zurzeit die Situation ist, also gehe ich davon aus, dass wir dann das auch im Landtagsausschuss darstellen, wenn das Solarpaket 1 dann verabschiedet ist.
Wie soll die Netzintegration von Freiflächen-PhotovoltaikAnlagen denn möglichst kostengünstig umgesetzt werden? Also plant die Landesregierung hier zum Beispiel, Netzausbaukosten als Teil der Planfortschreibung im Genehmigungsverfahren, so ähnlich wie jetzt mit den innovativen Anträgen, dann zu berücksichtigen?
Das ist noch nicht entschieden. Wir haben aber demnächst ein Gespräch mit den Netzbetreibern, wo wir über den Netzausbau insgesamt sprechen. Wir haben ja das Thema auch bei der Windenergie, dass da entsprechende Kapazitäten geschaffen werden müssen. Und wir brauchen natürlich gewisse Anreize. Im Moment ist es so, wenn wir über innovative Vorhaben reden, da, wo die Netzintegration heute schon sofort geschehen kann, ist es ein Vorrang.
Vorletzte Frage: Gibt es denn oder plant die Landesregierung Maßnahmen, damit es unterstützt wird, dass sich PVAnlagen und Windanlagen einen gemeinsamen Netzanschluss teilen? Unter bestimmten Rahmenbedingungen muss man ja auch über Entschädigungen dann sprechen, was aber dem Netzausbau massiv entgegenkommt? Wir haben das ja häufig in Reden auch, Wind und Solar ergänzen sich meistens ganz gut.
Ja, darüber diskutieren wir. Das haben wir aber noch nicht entschieden. Das kann man zum Beispiel besichtigen bei Carlo Schmidt in der Nähe von Rostock, wo ja Solaranlagen und Windkraftan
lagen sozusagen diesen Anschluss dann auch gemeinsam nutzen. Davon gibt es leider noch nicht so viele Projekte. Aber zum Beispiel bei den innovativen Vorhaben ist es auch ein Kriterium, das dann dazu führen kann, dass man schneller eine Genehmigung bekommt.
Letzte Frage: Bisher obliegt es den Ländern ja, die Flächenkulisse der benachteiligten Gebiete für durch das EEG geförderte PV-Freiflächen-Anlagen vollständig, teilweise oder gar nicht zu öffnen. Durch die Änderung und Ergänzung Paragraf 37c EEG, Teil des Solarpakets jetzt, sollen die Flächen für die EEG-Ausschreibung grundsätzlich vollumfänglich erst mal geöffnet sein, solange die Länder diese nicht ausschließen, also eine Opt-out-Regelung.
Da wird auch eine Grenze eingezogen, wenn ein bestimmter Anteil der Landesfläche mit FreiflächenPhotovoltaik dann versehen ist, in der Größenordnung, wie ich mir das auch ungefähr vorstelle, ehrlich gesagt. Plant die Landesregierung, von der Opt-out-Option Gebrauch zu machen, oder sollen bei uns diese nach Paragraf 37c devastierten beziehungsweise benachteiligten Gebiete dann immer enthalten bleiben?
Das haben wir auch noch nicht endgültig entschieden, weil wir auf das Solarpaket warten und das insgesamt bewerten wollen. Ich persönlich habe eine große Neigung, dass wir devastierte Flächen eben nutzen können. Das scheint mir auch sinnvoll zu sein. Aber wie gesagt, das ist noch nicht endgültig entschieden.
Da ich jetzt keine weiteren Fragen mehr von Herrn Damm sehe, ist der Tagesordnungspunkt 35 erledigt,
meine sehr geehrten Damen und Herren, und wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 13. März 2024, 10:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.