Protocol of the Session on January 26, 2024

Frau Oehlrich, ich gehe davon aus, dass Ihre Fragen jetzt beantwortet sind. Oder haben Sie noch weitere Fragen?

Keine weiteren Fragen.

Alles klar. Danke schön!

Dann rufe ich jetzt …

Damit ist der Tagesordnungspunkt 37 erledigt.

Herr Damm, ich würde Sie jetzt gerne aufrufen, aber … Und mir fehlt nach wie vor noch der Minister.

(Julian Barlen, SPD: Dann müssen wir eine Sitzungsunterbrechung beantragen. – Der Abgeordnete Julian Barlen tritt an das Präsidium heran. – allgemeine Unruhe)

Vonseiten der SPD-Fraktion ist eine Auszeit von fünf Minuten beantragt. Das heißt, wir setzen fort mit der Sitzung um 15:27 Uhr.

Unterbrechung: 15:22 Uhr

__________

Wiederbeginn: 15:25 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Entwicklung Zielabweichungsverfahren Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen, Drucksache 8/2561.

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Entwicklung Zielabweichungsverfahren Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen – Drucksache 8/2561 –

Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 24. August 2023 zugeleitet worden. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist am 9. Oktober 2023 beim Parlamentssekretariat eingegangen. Ich bitte den Wirtschaftsminister an das Rednerpult. Der Fragesteller hat signalisiert, dass er auf das Verlesen der Frage verzichtet, da die Antwort der Landesregierung vorliegt. Der Abgeordnete Herr Damm hat jetzt die Möglichkeit, hierzu Nachfragen zu stellen.

Bitte, Herr Damm!

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage zu Frage 1: Da wird ausgeführt – also es geht um die Zielabweichungsverfahren bei Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen –, da wird ausgeführt, dass 13 Anträge innerhalb der förderfähigen EEG-21-Kulisse von 300 Meter neben Bundesverkehrswegen beschieden wird.

Daraus ergibt sich für mich logisch die Nachfrage: Werden Flächen innerhalb dieser Kulisse von den 5.000 Hektar Zielabweichungsverfahrenskontingent abgezogen? Und wie ist es mit den Flächen, die in der aktuellen EEGKulisse, das sind 500 Meter Abstand zu den Bundesverkehrswegen, liegen?

Also die Flächen werden nicht abgezogen von den 5.000 Hektar. Wir haben insgesamt – und das sehen Sie ja auch schon in der Beantwortung der Kleinen Anfrage – auch eine relativ bescheidene Zahl von Anträgen in diesem Bereich. Aber sie werden nicht abgezogen.

Das heißt, die stehen dann weiterhin in den 5.000 Hektar …

Ja, genau.

… oder dem Rest zur Verfügung?

Also zusätzlich.

Vielen Dank!

Wie ist das mit denen, die innerhalb von 500 Metern liegen?

Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, reiche ich schriftlich nach.

Vielen Dank!

Dann wäre meine Frage: Für welche Gesamtfläche in Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell genehmigte Zielabweichungsverfahren und wie viele Hektar sind derzeit noch offen?

Wir sind bei rund 2.500 Hektar in diesem 5.000-Hektar-Bereich. Das heißt, insgesamt haben wir Anfragen für 12.000 Hektar. 5.000 Hektar ist der Deckel. Und wir haben deswegen auch umgesteuert und haben gesagt, dass wir sogenannte – bisher haben wir nach dem Windhundverfahren, wer sozusagen …

Doch, hatten wir.

… vollständige Unterlagen, und die dann abgearbeitet, also wer zuerst kommt und das vollständig hat –, wir haben das inzwischen umgesteuert auf sogenannte innovative Vorhaben, wo also ein Mehrwert zu erkennen ist, auf jeden Fall immer zum Beispiel die Netzintegration sofort möglich ist. Das ist ja auch immer ein Thema. Dann das Thema Eigenverbrauch, da, wo Eigenverbrauch vor Ort stattfindet als Kriterium, oder zum Beispiel eine Speicherung des erzeugten Stroms vor Ort möglich ist, das sind die Kriterien, nach denen wir jetzt die weiteren Anträge sozusagen bevorzugt behandeln.

Vielen Dank!

Bedeutet das im Umkehrschluss, dass bereits Anträge abgelehnt wurden oder abgelehnt werden, weil diese 5.000 Hektar sozusagen viel weniger sind als das Antragsvolumen?

Wir gehen jetzt in die Kommunikation über diese innovativen Vorhaben. Und damit natürlich, in der Konsequenz, dass wir zu viele Anträge haben, um die 5.000 Hektar bedienen zu können, heißt in der Konsequenz, dass diese Anträge, das haben wir aber noch nicht entschieden, kann ich gerne auf Nachfrage erläutern, warum wir diese Anträge jetzt erst mal sozusagen liegen lassen, da wir sie nicht mit den 5.000 Hektar bedienen können.

Und wir haben ja eine Diskussion darüber geführt, ob wir über eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, das findet sich ja auch in der Kleinen Anfrage in der Beantwortung, jetzt zu schnelleren Lösungen kommen. Jetzt haben wir aber das Problem, dass der Bund, das Bundeskabinett, ein sogenanntes Solarpaket 1, wo dann auch wieder Verpflichtungen für die Ausweisung von Flächen drin sind, verabschiedet hat, nur leider der Bundestag noch nicht. Das heißt, wir haben jetzt entschieden und auch im Landesplanungsbeirat vor zwei Wochen informiert, dass wir uns jetzt erst mal angucken müssen, ob der Bund das jetzt im Bundestag auch schnell verabschiedet. Es macht ja keinen Sinn, eine Teilfortschreibung zu machen. Wir gehen ins Beteiligungsverfahren, müssen zwischendurch sagen, der Bund hat aber die Regeln geändert und wir müssen es wieder ändern. Das ist der Hintergrund.

Und deswegen ist das jetzt ein fließender Prozess. Wir hoffen darauf, dass der Bund schnell mit diesem Solar

paket kommt, dass wir dann auch Klarheit haben, wie wir damit umgehen wollen, und dass wir dann auch die Möglichkeit haben, weitere Anträge zu bedienen.

Ja, vielen Dank, das trifft meine Zustimmung. Ich bin ja auch selber mit dem Mieterstrom da selber in dem Solarpaket, habe ich mich auch beteiligt. Kann ich mir nur wünschen, dass das bald kommt, wobei die Zeichen bei mir so sind, dass es bald kommen soll.

Ist denn zu erwarten, dass dann von den Anträgen in Mecklenburg-Vorpommern Flächen, wo es jetzt Antragswillige gibt und Eigentümer gibt, die gerne Flächen zur Verfügung stellen würden, dann abgelehnt werden, tatsächlich abgelehnt werden, oder findet die Landesregierung eine andere Lösung, diese Anträge so lange sozusagen zurückzustellen, um sie dann in einem späteren Schritt, auf welcher Grundlage auch immer rechtlich, dann zuzulassen?

Genau das diskutieren wir zurzeit, die Frage.

Gut.

Erübrigt sich vielleicht jetzt, das können Sie dann sagen: Warum wird für die PV-Planung keine Vorrangkulisse ausgewiesen wie für den Wind?

Da ist auch sozusagen die Absicht abzuwarten, was das Solarpaket macht, weil das hat ja dann wieder mit der Raumordnung zu tun und dem Landesentwicklungsprogramm. Da könnte man das dann tun. Aber das haben wir bisher nicht gemacht, weil wir mit den Regeln 110 Meter ja im Landesentwicklungsprogramm 2016 gestartet sind, das steht da ja übrigens immer noch drin, und dann die 5.000 Hektar sozusagen hier durch den Landtag mit erweitert wurden. Und da ist es ein bisschen schwer, Vorranggebiete auszuweisen, wenn man jetzt auch sieht, dass wir 12.000 Hektar in den Anträgen haben theoretisch.

Gut, aber es gibt ja immer noch die Problematik, dass es dann ungesteuert ausgewiesen wird, was ja bei Windenergie zumindest jedenfalls nicht das Anliegen ist.

Gut. In der Antwort wird auch geschrieben, dass das aus dem Ziel der Raumordnung ein Grundsatz der Raumordnung werden soll für die PV-Anlagen und deren Platzierung. Da wäre meine Frage: Wie soll denn der Grundsatz lauten oder in welche Richtung soll der gehen und wie ist der Stand bei der Entwicklung dieses Grundsatzes?

Wir haben in der internen Abstimmung der Landesregierung einen Vorschlag für eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Es ist ja kein Geheimnis, dass das nicht so ganz einfach zu diskutieren ist, zum Beispiel zwischen einem Energieministerium und einem Umweltministerium. Und wir haben das sozusagen als Grundlage für das, was wir vorsehen. Jetzt ist aber auch nicht klar, kommt das Solarpaket, das heißt, das wäre dann aber auch das Instrument, das wir nutzen müssen. Landesentwicklungsprogramm ist ja zurzeit auf dem Weg in die Beteiligungsverfahren und soll dann ja 2025 verabschiedet werden. Mir dauert das zu lang, der normale Weg, und deswegen der Zwischenweg der Teilfortschreibung. Aber das kann

man eben wirklich nur angehen, wenn man weiß, was der Bund macht, also was bundesgesetzlich uns vorgegeben wird.

Inhaltlich, ja, das habe ich verstanden. In der Kleinen Anfrage steht ja auch drin, 2024 soll es fertig werden.

Genau!

Es gibt ja jetzt also offensichtlich noch keinen neuen Zeitplan, weil Sie sozusagen auf den Bund warten, dann erübrigt sich diese Frage.