Protocol of the Session on January 26, 2024

(Beifall Horst Förster, AfD)

Herr Backhaus wird das sicherlich auch noch ganz gut wissen.

(Horst Förster, AfD: Es war nicht alles schlecht.)

Und es war nicht alles schlecht, natürlich war nicht alles schlecht früher.

Und wie so oft versteckt sich hier die Landesregierung gerne hinter irgendwelchen übergeordneten Gesetzen.

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sie hält sich an Gesetze?! Oh Gott, unmöglich!)

In dem Fall ist es jetzt so, dass das Bundesnaturschutzgesetz natürlich wieder dem Land die Hände bindet. Wir kennen diese Ausflüchte auch seit Jahren im Bereich Wolfsmanagement, wo man ja auch schon immer unglaublich gerne was machen würde. Aber erst war es die EU, die nicht mitziehen wollte, jetzt ist es das Umweltschutzministerium auf Bundesebene, was nicht mitziehen möchte, und das Gleiche eben jetzt hier auch beim Kormoran, wo man ja erkennt, Mensch, das ist viel zu viel, da müssen wir mal ran. Aber leider gibt uns das Bundesnaturschutzgesetz da nicht die entsprechende Handhabe.

Und Herr Minister Pegel hat es ja stellvertretend für den Minister Backhaus ausgeführt, es gibt natürlich durchaus Möglichkeiten, an die Sache heranzugehen. Da kann man dann also erst mal ganz viel Papier schwarz machen. Man kann erst mal nachweisen, warum denn überhaupt ein fischereiwirtschaftlicher Schaden gegeben ist. Und wenn man dann eventuell in einem der zahlreichen Schutzgebiete die Ausnahmegenehmigung bekommt, ist wahrscheinlich schon der Zeitpunkt längst abgelaufen,

wo man noch sinnvoll hätte eingreifen können. Wir haben ja auch gehört, ich darf eine Brutkolonie nur in der Entstehungsphase bekämpfen. Wer beschließt das, wann fängt das an und hört das auf? Sobald ich sehe, dass eine Brutkolonie entsteht, ist es im Regelfall schon längst zu spät. Und bis mal irgendeine untere Naturschutzbehörde sich das anguckt, dann sind zwei Jahre vergangen und dann ist diese Brutkolonie etabliert. Also diese völlige Überbürokratisierung ist fernab jeder Praxistauglichkeit. Aber das kennen wir ja in diesem Land auch in vielen anderen Bereichen.

Also wir stimmen Ihrem Antrag sehr gerne zu. Er geht in die richtige Richtung und hilft den Menschen im ländlichen Raum. Daher haben Sie unsere Zustimmung. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Beate Schlupp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht nur so, dass wir die Entwicklung der Kormoranpopulation seit vielen Jahren beobachten, sondern seit vielen Jahren versucht meine Fraktion in diesem Landtag, Veränderungen im Umgang mit dem Kormoran zu bewirken.

(Thore Stein, AfD: Wir auch.)

Über die Erfolge ist ja hier geredet worden, da waren Sie noch gar nicht im Landtag, Herr Stein,

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

da haben wir schon das Thema rauf und runter dekliniert.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Aber wir können ja gemeinsam arbeiten an der Sache. – Horst Förster, AfD: Da müssen Sie lächeln.)

Nein, ich muss hier nicht lächeln. Ich habe jetzt nur gesagt, dass wir es schon lange machen, und damit keine Missverständnisse entstehen, auch nicht erst seit der Zeit, seit Sie hier sind, das Thema Kormoran uns stark beschäftigt, sondern dass wir das wirklich schon als Dauerbrenner hier haben und immer feststellen müssen, dass nichts passiert.

Und der Minister hat ja viele Rechtsvorschriften zitiert. Eine hat er, ich vermute mal, nicht aufgeschrieben bekommen oder – in diesem Falle ist es ja so, denn das Fachministerium hat zugeliefert – wohlweislich nicht zitiert, und die zitiere ich gerne mal: „Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 fordert das Europäische Parlament die EUKommission auf: ,gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abgewendet werden.ʻ“

(Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE)

Hier steht „Mitgliedstaaten“, hier steht nicht, irgendwelche privaten Initiativen sollen dafür Sorge tragen, dass Kormoranbestände entsprechend reduziert werden.

(Daniel Seiffert, DIE LINKE: Aquakulturen.)

Es gibt eine Verantwortung des Landes. Und dann frage ich Sie mal: Wenn man jetzt auf Jäger hinweist und wenn man sagt, man kann ja Ausnahmegenehmigungen erteilen, was macht das Land? Das Land hat die Verpflichtung, nicht ein einzelner Jäger hat die Verpflichtung.

(Thore Stein, AfD: Die dürfen ja nicht.)

Also von daher, muss ich mal ganz ehrlich sagen, ist das erwartungsgemäß ziemlich dünn, was da gekommen ist. Und was die Abschusszahlen angeht, wenn wir die jetzt dokumentieren sollen, der Druck ist nicht mehr so groß, weil sie runtergegangen sind, dann vermute ich mal, oder kann man auch in anderer Richtung vermuten, es gibt vielleicht gar nicht so viele, die noch in ihren fischereilichen Betrieben am Abschuss interessiert sind. Und wenn das der Befund ist, dann spricht das ja explizit dafür, dass wir diesem Antrag dringend zustimmen sollten.

(Beifall Horst Förster, AfD)

Und auf der anderen Seite, ich kann mich erinnern, es war in der ersten Legislatur, die ich hier war, also zwischen 2002 und 2006, da waren wir in der Kormorankolonie in Niederhof und hatten dann hinterher auch ein Fachgespräch mit Naturschutzverbänden, die uns beruhigt haben und gesagt haben, das wird sich alles selber regulieren. Sie können ja mal nachrechnen, selbst, wenn wir 2006 annehmen –und das war nicht so, es war früher mit der Selbstregulierung –, hat das nicht geklappt.

Auch das ist ein Argument für diesen Antrag, und von daher kann ich wirklich nur noch ernsthaft an alle appellieren, die wirklich Interesse haben, auch an einem vernünftigen Ausgleich, ein Interesse daran, dass auch für andere Arten Schäden abgewendet werden, dass Sie diesem Antrag ebenfalls zustimmen. Wir werden es tun.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Feststellungsteil des Antrags der FDP beginnt damit, dass MecklenburgVorpommern nach wie vor einen sehr großen Bestand, den größten aller Bundesländer und circa 50 Prozent des deutschen Gesamtbestandes an Kormoranen generell, aber auch an Brutpaaren beziehungsweise Brutkolonien beherbergt.

(Thore Stein, AfD: Ja.)

Bei Ihrer Fraktion, liebe Kollegin van Baal, ist diese Feststellung, der wir nicht widersprechen, negativ konnotiert. Ich persönlich halte diesen Fakt grundsätzlich für einen Erfolg der Natur- und Umweltpolitik unseres Landes. Hier zeigt sich deutlich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern

gute Bedingungen haben, dass sich Populationen von geschützten Vogel- und Tierarten hin zu einem guten und sehr guten Erhaltungszustand entwickeln können.

(Zuruf von Sandy van Baal, FDP)

Außerdem muss dann wohl mit dem Nahrungsangebot für Kormorane vieles in Ordnung sein, wenn er sich so prächtig entwickelt,

(Zuruf von René Domke, FDP)

denn der Kormoran frisst nicht nur Dorsch und Hering.

(René Domke, FDP: Nee, auch Aale.)

Während Sie beklagen, dass sich die Population der Kormorane über einen guten Erhaltungszustand hinaus entwickelt hat, entgegne ich Ihnen, dass das Erreichen eines guten Erhaltungszustandes ein Mindestziel für europäische Vogelarten ist. So werden Sie keine europäischen Bestimmungen finden, die eine Populationsentwicklung über einen guten Erhaltungszustand hinaus begrenzen oder einen solchen als Obergrenze für eine Population festlegen. Das würde auch dem Sinn von allen Schutzmaßnahmen widersprechen.

(Beate Schlupp, CDU: Haben Sie nicht gehört, was ich gerade zitiert habe?!)

Ja, Frau Schlupp, ich habe Ihnen zugehört. Da ging es übrigens die ganze Zeit um Aquakulturen. Das hat mit dem Antrag …

(Beate Schlupp, CDU: Nein, andere Arten, andere Arten!)

Ja, da können wir weiterreden. Das kommt noch.

Das würde auch dem Sinn von allen Schutzmaßnahmen widersprechen. Die europaweite Unterschutzstellung des Kormorans im Jahre 1979 durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie kam vor allem den Kormorankolonien in den Niederlanden, in Dänemark und später auch in der baltischen Region und in Deutschland zugute. Diese erstarkten zuerst und sind seither maßgeblich am starken Wachstum der Kormoranpopulation in Europa beteiligt. Das ist ein Erfolg, nachdem der Kormoran als fischfressender Beutegreifer wie andere Nahrungskonkurrenten des Menschen, die Robbe, in ganz Europa um 1920 herum fast ausgerottet wurde. Das Kormoranvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern hat eben europäische Bedeutung.

Wenn Sie anführen, dass Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zur Entnahme von Kormoranen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht in vollem Umfang ausschöpft, so ist das Ihre Interpretation. In anderen Bundesländern herrschen eben auch andere Bedingungen und werden andere Prioritäten gesetzt. So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eben keine solch ausgeprägte traditionelle Teichwirtschaft oder andere Aquakulturen wie zum Beispiel in Bayern. Und auch dort darf nicht alles geschossen werden, was herumfliegt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart besonders geschützt. Damit greifen die Verbote für Fang, Verlet

zung und Tötung des Paragrafen 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz, die allerdings durch Ausnahmeverordnung eingeschränkt werden können, wenn dies zum Beispiel zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt erforderlich ist. Das hat Mecklenburg-Vorpommern mit der Kormoranverordnung im Jahr 2012 getan.