Und deswegen führt Frau Schwesig auch die unbeliebteste Landesregierung in Deutschland an mit nur noch 32 Prozent Zustimmungswerten.
(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sind hier bei der Landesregierung, da können Sie auch mal was machen!)
(Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja, was sollen wir machen? – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Vizepräsidentin – Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja, machen wir doch, und zwar für alle Menschen, nicht nur für Deutschland.)
Ich freue mich auf eine konstruktive, engagierte Debatte und werde dann natürlich weiter dazu ausführen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war bei der Einbringung an manchen Stellen nicht ganz sicher, ob es um eine sachliche Debatte geht
Ich würde mich bemühen, zurück in die Sachlichkeit zu gehen, würde gleichwohl zwei Dinge an die Hand geben. Die Zahlen gehen derzeit zurück. Aber Sie haben recht, vermutlich ist das witterungsbedingt. Wie Stärke, wie Wirkungen der Grenzkontrollen an den Grenzen Richtung Polen und Tschechien Wirkung zeigen, kann man erst dann tatsächlich abgrenzen, wenn wir wieder eine wärmere Jahreszeit haben.
Zweitens. Sie haben gesagt, es sei aus der Zeit gefallen. Ich glaube, wir müssen noch mal fokussieren, was aus der Zeit gefallen ist. Wenn es aus der Zeit gefallen ist, das Asylgrundrecht tatsächlich weiterhin ernst zu nehmen, dann schließe ich mich gerne an. Ich bin gerne aus der Zeit gefallen, meine Damen und Herren.
Aber Sie stellen ja einen inhaltlichen Antrag, von dem im Übrigen nicht gestern das erste Mal in den Medien zu lesen war, sondern dann eher – zu meinem Verdruss im Übrigen – bereits vor einer, anderthalb oder zwei Wochen in der „Ostsee-Zeitung“, weil wir an diesem Thema eben seit Längerem arbeiten und das unter anderem gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten tun.
Eine Zusammenkunft, die wir in Schwerin vor anderthalb/zwei Wochen gehabt haben, führte dann relativ schnell dazu, dass die „Ostsee-Zeitung“ diese sehr konkretisierten Pläne zur Kenntnis nahm und dann – das darf sie selbstverständlich – dazu Nachfragen gestellt hat. Also nicht das erste Mal gestern in den Medien, sondern durchaus schon länger diskutiert.
Die Bezahlkarte, auch wenn Sie selbst einen anderen Eindruck erwecken wollten – da lohnt sich vielleicht auch ein Gespräch mit den CDU-Kolleginnen und Kollegen in der Kommunalpolitik, die ja die Diskussion mit uns bereits führen –, ist längst auf einem guten Weg in diesem Land.
Sie wird seit Längerem vorbereitet, sie ist seit circa Herbst in der Diskussion. Sie mögen sagen, mit der falschen Motivation. Die Diskussion können wir ja gerne führen. Die Kolleginnen und Kollegen trieb bei der Idee, diese Karte einzuführen, vor allen Dingen eines um: Uns trieb um, dass wir einen Riesenverwaltungsaufwand, und zwar in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes genauso wie in den Gemeinschaftsunterkünften der sechs Landkreise und beiden kreisfreien Städte betreiben, um die Taschengeldzahlungen jeden Monat in bar vorzunehmen. Das muss ja jemand händisch tun und das Geld muss dafür geholt und bereitgehalten werden, wir haben Sicherheitsaufwand darum herum. Es gilt also auch ein ganzes Stück weit, und das war die Ursprungsmotivation, diesen erheblichen Aufwand deutlich zu reduzieren.
Das bargeldlose Bereitstellen ist in unserer Arbeits- und Wirtschaftswelt jetzt nichts völlig Unbekanntes, und die Überlegung war, genau das mit der Bezahlkarte umzusetzen. Es hat dann im November eine Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler gegeben, in der die gleiche Frage erörtert und diskutiert worden ist, mit einer – ganz richtig – zusätzlichen Überlegung, nämlich der Frage, ob die fehlende Verfügbarkeit von Bargeld dazu führt, dass für manche oder manchen die Reizwirkung, die Anreizwirkung verringert wird, erstens, und zweitens, ob Schleusung entgegengewirkt werden kann, weil nicht hinterher mit dann aus entsprechenden Leistungen in Deutschland erreichten Bargeldzahlungen im Zweifel nachträglich Schleusungen bezahlt werden können. Beiden Gedanken will ich mich nicht in Gänze verstellen. Uns treibt ausdrücklich der erstere intensiv um – ein Riesenverwaltungsaufwand, den wir gerne deutlich reduzieren wollen, vor allen Dingen in unserer Erstaufnahmeeinrichtung.
Herr Peters hatte angeregt zu sagen, man müsste auf den Bund warten und das sei sinnfrei. Das ist nicht das, was die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vereinbart haben, sondern die 16 Bundesländer haben vereinbart, das ist unsere Verwaltungskompetenz, wir wollen gemeinsam Mindeststandards definieren, erstens, zweitens, wir wollen, dass jedes der 16 Bundesländer das umsetzt. Der Bund war dabei weder in der Umsetzungsverpflichtung, sondern er wird begleitende Gesetzgebung vornehmen müssen, die uns das erleichtern würde, jawohl, aber umsetzungsverpflichtet, selbstverpflichtet haben sich hier 16 Bundesländer. Und wir wollen – jetzt erst recht, schon vorher, aber jetzt erst recht – genau diese Verpflichtung auch umsetzen, meine Damen und Herren.
Gerne. Wir stehen darin, dass wir die Ausschreibungen vorbereitet haben. Das ist – weil das so klingt, das müsst ihr doch mal eben zusammenschmieren können –, nee, ganz so einfach ist es nicht. Sie werden europaweite Ausschreibungen brauchen, Sie brauchen relativ detaillierte Überlegungen. Und die 16 Bundesländer haben
zusammen mit dem Bund eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Mindeststandards definiert, und die Zielstellung – übrigens seit vielen, vielen Wochen – dieser Arbeitsgruppe, in der alle, auch unionsgeführten Bundesländer dabei sind, war, 31.01. ist Einsendeschluss, an dem Tag machen wir die Mindestvergabe oder die Mindestbedingungen für die Bezahlkarte endgültig fest.
Deswegen haben wir offen eingestanden auch uns nicht erdreistet, vorher auszuschreiben. Ich kann doch nicht ernsthaft sagen, ich bin in einem Länderverbund dabei, und bevor der letzte Hammer gefallen ist, den man sich wechselseitig vorgenommen hat, schreibe ich aus, sondern wir haben gemeinsam auch in dieser Arbeitsgruppe mitgewirkt. Wir gehen davon aus, dass wir mit unseren jetzigen vorbereiteten Vergabeinhalten all diese Mindestbedingungen erfüllen. Die bauen sich ja langsam auf. Man kennt die meisten, weil Sie fragen, wo stehen wir denn. Aber es gibt zwei Punkte, die weiterhin streitig sind. Wir gucken, wie am 31.01. an der Stelle die Entscheidungen getroffen werden zwischen 16 Bundesländern, und können dann bei uns einen Punkt machen.
Wir haben im Übrigen gestern und vorgestern die Vorabveröffentlichungen vorgenommen, die im Netz ankündigen für potenzielle Bieterinnen und Bieter, Vergabeteilnehmende, dass wir die entsprechende Ausschreibung voraussichtlich am 7. Februar dann im endgültigen Text auf den entsprechenden Portalen bereitstellen werden.
Zweitens, war aber auch klar von Anfang an, wir wollen eine Karte, die diskriminierungsfrei funktioniert von der Optik her, von der Anwendbarkeit her.
Ich will keine, wie hier wiederholt auf Anträge, die ja hier auch erörtert worden sind, betont, keine Sachleistungen, wo ich einzelne Supermärkte, Zigarettenhändler, keine Ahnung, Blumenläden – Sie dürfen jetzt Drogerien, alles fortsetzen – einzeln überzeugen muss, dass sie irgendwelche, möglichst fälschungssicheren Papierscheine übernehmen, sondern die Idee ist eine bargeldlose Bezahlung.
Drittens, die Bargeldabhebung – das ist auch die bundesweite Vereinbarung, die hoffentlich ab 31.01. dann zum Ende gelangt –, soll eine Deckelung pro Monat enthalten. Ich soll also nur einen gewissen Bargeldbetrag von diesem Konto abheben können, und zwar, egal, ob ich – jetzt dürfen Sie sich alle Supermarktketten vorstellen, meine ist eben jene – bei REWE einkaufe, können Sie hinterher Bargeld mitnehmen. Auch dort muss klar sein, egal, ob ich am Automaten Bargeld abhebe oder eben bei einem Supermarkt – gibt ja zwischenzeitlich verschiedene Kaufhallen, die es anbieten –, pro Monat muss das System dahinter mitploppen, dass ich einen Maximalbetrag habe und dass der nicht überschritten werden darf.
Das Gleiche gilt im Übrigen – das ist der schwere Teil, deswegen ist die Ausschreibung auch nicht so ganz
einfach machbar – für Auslandsüberweisungen. Das gilt auch für das Einkaufen bei allen möglichen Onlinehändlern im Ausland. Ich habe ja nichts gewonnen, wenn er am Ende für jemanden, der woanders lebt, ich statt Bargeld jetzt eben die Produkte, die er sich dafür gekauft hätte, schickt. Das sind im übrigen Dinge, die abzubilden nicht so ganz ohne sind, also keine Ausschreibung im Vorbeigehen. Und ich habe die thüringische Ausschreibung nicht gesehen, bin aber auch nicht sicher, ob der Landrat nach Feststellung dieser Mindestbedingungen am 31.01. seinerseits mit seinem Anbieter gegebenenfalls nachbessern muss.
Wir haben also das feste Ziel: einheitlich im Land eine Karte in den Gemeinschaftsunterkünften wie in der Erstaufnahmeeinrichtung. Das ist kein Ziel, dass das Land alleine hat und alle anderen wehren sich, sondern geeint mit sechs Landkreisen, zwei kreisfreien Städten und im Übrigen im Beisein, weil es angesprochen war, des Senators aus Rostock, Herrn Bockhahn, der ganz ausdrücklich wegen der Verwaltungsvereinfachung das so, wie wir es vorschlagen und konzeptioniert haben, ausdrücklich in der Runde ebenfalls begleitet und unterstützt hat.
Wir arbeiten in der Gruppe mit. Wir haben unsere Ausschreibung beinahe druckfertig. Wir gehen davon aus, dass am 7. April die Ausschreibung beginnt. Wir gehen davon aus, weil es eine europaweite Ausschreibung ist, dass wir im Oktober so weit sein werden, dass wir vergeben können und dann ausrollen dürfen. Alle Rufe danach, das im Vorbeigehen zu machen – bis März oder in drei Wochen –, ist mit deutschem und europäischem Vergaberecht leider nicht vereinbar. Dann müssten wir den Weg der Thüringer gehen, die offenbar es geschafft haben, unter die Schwellenwerte zu kommen. Genau das wollen wir aber nicht. Wir wollen eine einheitliche Karte im Land. Wer von der Erstaufnahmeeinrichtung in die Gemeinschaftsunterkunft geht, soll die gleiche Karte haben, wer von einer Gemeinschaftsunterkunft in die andere wechselt, soll die gleiche Karte behalten. Alles andere öffnet nur wieder Tür und Tor für die ganz wenigen Bagaluten, die Missbrauch begehen wollen.
Hier im Land wollen wir ein System, sodass wechselseitig eine gute Kontrolle und Zusammenarbeit möglich bleibt. – Herzlichen Dank, dass ich das einmal vorstellen durfte!
Herr Minister, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD.