Ich möchte Ihnen, Herr Dr. Frenzel, die Glückwünsche des Hauses zur Wahl und zur Annahme des Amtes als Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern aussprechen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe und uns eine gute Zusammenarbeit und würde Sie jetzt gerne – ach, da ist er schon – zu mir nach vorne bitten zum Gratulieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich diesen Tagesordnungspunkt schließe, gestatten Sie mir – und ich hoffe, das ist auch in Ihrer aller Sinne –, kurz noch ein paar Worte an den noch amtierenden Bürgerbeauftragten Herrn Matthias Crone zu richten.
Sehr geehrter Herr Crone, in etwa einem Monat endet Ihre 12-jährige Amtszeit. Seit 2012 haben Sie sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger für deren Rechte gegenüber den Behörden eingesetzt. Das habe auch ich schon als Landrätin erfahren. Sie waren oft im Land unterwegs, um den Menschen vor Ort bei ihren Problemen und Sorgen zu helfen. Und auch uns, dem Parlament, haben Sie mit Ihren jährlich vorgelegten Berichten viele wichtige Anregungen für unsere Arbeit gegeben. Ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Crone, im Namen des Landtages ganz herzlich für Ihr außerordentliches Engagement als Bürgerbeauftragter danken. Sie haben mit Ihrer Arbeit maßgeblich dazu beigetragen, unsere Demo
Sehr geehrter Herr Crone, wir wünschen Ihnen alles Gute für den neuen Weg in den Unruhestand, insbesondere Zeit für die Dinge, die man im Arbeitsleben stets aufschiebt, aber vor allen Dingen Gesundheit. Ankündigen darf ich, dass wir Sie am 29. Februar mit einer gesonderten Veranstaltung hier im Schloss gebührend und dann auch offiziell verabschieden werden. Noch mal herzlichen Dank, alles Gute für Sie!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/3405 zum Thema „Polnischer Affront gegen Schwesig“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2720.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2720 –
In der 66. Sitzung des Landtages am 8. November 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Beamt/-innen haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Die Verfassungstreuepflicht ist prägender Ausdruck des beamtenrechtlichen Treue- und Dienstverhältnisses.
Beamt/-innen, die sich mit ihrem Verhalten offen in Widerspruch zu den Grundwerten stellen, die sie in ihrem Amt schützen und verteidigen sollen, sind im öffentlichen Dienst untragbar. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahrens können in der Praxis jedoch mehrere Jahre vergehen. Das ist insbesondere bei Beamt/-innen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinnehmbar, auch weil sie während des Verfahrens auch weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten.
Im Dezember vergangenen Jahres hat der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, die im gesamten Bundesgebiet als notwendig erachteten Bemühungen zu intensivieren, Beamt/-innen, die durch eindeutige rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige menschenverachtende und die Demokratie verachtende Äußerungen und Handlungen in Erscheinung treten, mit den Mitteln der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konsequent entgegenzutreten und diese aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Die Landesregierung soll hierzu in einen Dialogprozess mit den zuständigen Gewerkschaften und Personalvertretungen treten und eine Reform des Landesdisziplinargesetzes anstoßen.
Für eine Reform des Landesdisziplinargesetzes hatte Ihnen meine Fraktion schon im November einen Vorschlag unterbreitet, und zwar den Gesetzentwurf, den wir hier gerade in Zweiter Lesung beraten. Dieser Gesetzentwurf wurde damals leider nicht in die Ausschüsse überwiesen. Eine öffentliche Sachverständigenanhörung fand nicht statt. Daraus wurde aus meiner Sicht die Chance verpasst, anhand einer konkreten Vorlage Gespräche mit Gewerkschaften und Personalvertretungen zu führen und sich frühzeitig mit konkret formulierten Änderungsbedarfen zu befassen.
Ziel des Gesetzentwurfs meiner Fraktion ist, das Disziplinarverfahren, in dem statusrelevante Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen werden, deutlich zu beschleunigen. Erreicht werden soll das dadurch, dass künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, also nicht nur der Verweis, die Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, die Kürzung des Ruhegehalts und die Zurückstufung, sondern auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts, durch behördliche Verfügung ergehen. In Baden-Württemberg hat sich das seit 15 Jahren bewährt.
Nach dem Vorbild von Baden-Württemberg hat sich die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes dafür entschieden, auch auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung ergehen. Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes lehnt sich eng an diesen Entwurf des Bundes an.
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Diskussion dort war durchaus kontrovers. Der Sachverständige Klaus Gärditz, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bonn, befürwortete die Änderungen. Die Disziplinarklage habe sich als schwerfällig erwiesen und belaste die Verwaltung damit, vergleichbar einer Anklagevertretung durch eine Staatsanwaltschaft, eine Entfernung aus dem Dienst vor einem Gericht erstreiten zu müssen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wolle es ermöglichen, eine Beamtin oder einen Beamten durch Disziplinarverfügung unmittelbar aus dem Dienst zu entfernen und die betroffene Person für den Fall, dass sich diese gegen die Sanktion wehren möchte, auf den eröffneten Verwaltungsrechtsweg zu verweisen.
An den Anforderungen, die an die Einleitung und Durchführung eines Disziplinarverfahrens zu stellen seien, würde sich dadurch nichts ändern. Auch weiterhin bedürfe es des Anfangsverdachts eines Disziplinarvergehens, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Vorwurf des Generalverdachts, der zwischenzeitlich erhoben wurde, gehe also fehl. Zudem gelte auch im Disziplinarrecht der Schuldgrundsatz. Dieser erfordere einen positiven Nachweis von Schuld und eine schuldangemessene Sanktionierung, und zwar unabhängig davon, ob eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht erstmals die disziplinarische Sanktion aussprächen.
Sven Hüber, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, machte im Innenausschuss des Deutschen Bundestages deutlich, die GdP steht klar hinter dem Bestreben, Verfassungsfeind/-innen künftig schneller aus dem Amt entfernen zu können.
Beamt/-innen, die sich nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegten, müssten so schnell wie rechtsstaatlich möglich aus dem Dienst ausscheiden. Hüber geht allerdings davon aus, dass sich dieses Ziel nicht mit einer Abschaffung der Disziplinarklage und deren Ersetzung durch die Disziplinarverfügung erreichen lasse. Die GdP vertritt die Auffassung, dass dem tatsächlich bestehenden Problem der überlangen Verfahrensdauer im Rahmen des bestehenden Systems begegnet werden könne – na ja, das versucht man ja schon seit Jahren –, und dieses bestehende System müsse eben zielgerichtet an einzelnen Stellen nachgebessert werden. Hüber nannte insbesondere die Professionalisierung des behördlichen Disziplinarverfahrens und eine bessere personelle Ausstattung der Disziplinarkammern an den Verwaltungsgerichten.
Der Sachverständige Stefan Jordan vom Bundeskriminalamt wiederum begrüßte die mit dem Gesetzentwurf verbundene Angleichung der Trennungsmechanismen für Beamt/-innen und Tarifbeschäftigte. Sowohl Beamt/-innen als auch Tarifbeschäftigte seien verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen. Gleichwohl unterlägen beide Beschäftigungsgruppen völlig unterschiedlichen Trennungsmechanismen: einerseits der Klage auf Entfernung aus dem Dienst, andererseits der Kündigung mit nachgeordnetem Rechtsschutz. Eine Abschaffung der Disziplinarklage für Beamt/-innen führe insofern zu einer Angleichung beider Beschäftigungsgruppen, wie sie auch in vielen anderen Bereichen angestrebt werde.
Insgesamt, muss ich sagen, haben mich die Stellungnahmen der Sachverständigen darin bestärkt, an den von meiner Fraktion vorgeschlagenen Änderungen des Landesdisziplinargesetzes festzuhalten. Der Schritt von der Disziplinarklage zur Disziplinarverfügung wird, da bin ich mir sicher, zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Wenn Verfassungsfeind/-innen im öffentlichen Dienst verbleiben, gefährdet dies die Rechte derjenigen Menschen, die hoheitlicher Gewalt ausgesetzt und auf eine neutrale, rechtstreue und pflichtgemäß handelnde Verwaltung angewiesen sind, und damit die Rechte von uns allen. – Ich bitte erneut um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
An dieser Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne eine weitere Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Carolinum Neustrelitz begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es – wir haben es eben gehört –, Beamte, die sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht haben, leichter und schneller maßregeln zu können. Bisher, so der Antrag, können statusrelevante Maßnahmen – dies sind Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts – nicht durch eine Disziplinarverfügung des Dienstvorgesetzten, sondern nur im Wege einer Disziplinarklage erfolgen.