Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion der CDU beantragt worden, die Ziffer I sowie die Ziffer II Nummern 1 bis 3 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einzeln abzustimmen, falls der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3406 nicht angenommen wird. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das zunächst so beschlossen.
Ich lasse zunächst jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3406 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3406 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU sowie einem Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Entschuldigung, Enthaltung durch die Fraktionen der FDP und AfD sowie teilweise Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Mit der Annahme des Änderungsantrages auf Drucksache 8/3406 entfällt die seitens der Fraktion der CDU beantragte ziffernweise Abstimmung des Antrages.
Ich lasse daher über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3394 mit den soeben beschlossenen Änderungen abstimmen. Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine ziffernweise Abstimmung des geänderten Antrages beantragt worden.
Ich rufe also jetzt auf die Ziffer I Nummern 1 bis 5 des geänderten Antrages. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Ziffern I Nummern 1 bis 5 des geänderten Antrages bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE, CDU und Gegenstimmen durch die Fraktionen der FDP und AfD angenommen.
Wer der Ziffer I Nummern 6 und 7 des geänderten Antrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte! – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer I Nummern 6 und 7 des geänderten Antrages bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD sowie durch Zustimmung durch einen Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der CDU, Gegenstimmen durch die Fraktionen der FDP und AfD und Enthaltung teilweise der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wer der Ziffer II Nummern 1 und 2 des geänderten Antrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Ziffer II Nummern 1 und 2 des geänderten Antrages bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD sowie einem Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD und Enthaltung teilweise der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.
Damit ist der geänderte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3394 mit den soeben beschlossenen Änderungen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Aussprache auf Antrag der Fraktion der FDP gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Gefährdung ungeborenen Lebens –Tut die Landesregierung genug gegen FASD?“.
Aussprache auf Antrag der Fraktion der FDP gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Gefährdung ungeborenen Lebens – Tut die Landesregierung genug gegen FASD?
Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute sprechen wir über FASD. FASD steht für Fetale Alkoholspektrumstörung – klingt vielleicht jetzt nicht so wirklich dramatisch, aber diese Störung ist es in höchstem Maße.
FASD ist die häufigste angeborene, nicht genetisch bedingte Behinderung in Deutschland. Sie wird durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ab der ersten, ab der ersten Schwangerschaftswoche bis zur Geburt ausgelöst und kann zu erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes, aber dann auch des geborenen Kindes führen. Wir sprechen hier heute nicht – und das möchte ich noch einmal betonen –, wir sprechen an dieser Stelle nicht über süchtige Schwangere oder schweren Alkoholmissbrauch, nein, es geht um das Schlückchen Sekt, das geliebte Glas Wein am Abend, wir sprechen über Frauen aller Gesellschaftsschichten, die aus Unkenntnis völlig ungewollt ihre Kinder schädigen. Es kann der eine Schluck sein, der eine Schluck!
Informationen und Broschüren gibt es, Aufklärung der BZgA zum Umgang mit geschädigten Kindern und den unterschiedlichen Symptomen sind vorhanden. Es umfasst beispielsweise kognitive Störungen, Sprachstörungen, fehlende emotionale Kontrolle, Hyperaktivität und so weiter.
Ich will hier keinen Vortrag über all diese Symptome halten. Die können Sie sehr leicht im Internet abrufen, aber ich möchte trotzdem einige noch mal hervorheben. Es kann auch zu körperlichen Merkmalen kommen, im Gesicht zum Beispiel. Es ist ein Erscheinungsbild definiert – erfahrene Hebammen können beim ersten Blick schon sehen, dass da eventuell oder mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eine FASD-Störung vorliegt. Es führt bei diesen Menschen dann auch zu Leichtgläubigkeit, fehlendem Gedächtnis, Bereitschaft zum Lügen. All dies finden Sie im Internet.
Aber dazu muss es nicht kommen, rechtzeitige umfassende Beratung kann helfen. In Deutschland sind circa 1,6 Millionen betroffen. Ich denke, die Dunkelziffer ist noch höher. Trotzdem ist FASD noch vergleichsweise unbekannt, auch Beratungs- und Unterstützungsangebote sind wenig bekannt. In Rostock gibt es seit Kurzem eine Beratungsstelle bei der Stadtmission, finanziert durch die „Aktion Mensch“, bislang die einzige in MecklenburgVorpommern. FASD ist bislang unterrepräsentiert in der öffentlichen Wahrnehmung. Ich wiederhole noch mal, sie ist die am häufigsten nicht vererbbare Behinderung. Aufklärung kann und muss helfen. Wir reden häufig und völlig zu Recht über Suchtprävention. Auch Süchte können ihre Quelle infolge von FASD haben. Wir hatten das Thema „Beratung Süchte“ vor nicht allzu langer Zeit.
Unsere Forderung ist, die Gefahr von FASD muss durch die Landesregierung viel stärker kommuniziert werden. Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sind erforderlich. Krankenkassen, Gesundheitsämter, Schulen und
Ärzte müssen hier noch viel besser kooperieren. FASD ist vermeidbar! Gehen Sie mal durch einen Supermarkt! Beim Gang durch die, durch die Supermärkte entlang der Weinabteilung finden sich, wenn auch klein, Warnschilder für Schwangere auf italienischen und französischen Weinen – nicht ohne Grund –, nicht aber auf deutschen Weinen, von anderen Spirituosen ganz zu schweigen.
Wir Liberalen wollen die freie Entfaltung aller Menschen, gleiche Chancen für alle. Jede soziale Benachteiligung ist daher auch ein gesamtgesellschaftlicher Rückschritt. Wir Freie Demokraten verstehen das Zusammenspiel aus gesellschafts-, sozial-, gesundheits- und volkswirtschaftlichen Aspekten. Alles muss zusammen betrachtet werden. Und gehen wir zurück, und wir sagen, die Aufklärung muss bereits in der Schule ansetzen. Gerade M-V hat nämlich nicht nur grundsätzlich ein Problem mit übermäßigem Alkohol- und Drogenverbrauch, wir sind bei der Alkoholabhängigkeit bundesweit trauriger Spitzenreiter, insbesondere auch bei Jugendlichen und Kindern.
Auch darauf will ich hinaus. Gerade bei Teenagermüttern und jungen Frauen, die in sozial schwachen Umgebungen leben, ist mehr, viel mehr Aufklärung nötig. Im Vorfeld dieser Thematik hatte ich Gespräche mit Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung und der Beratungsstelle FASD in Rostock. Sie alle sehen die Gefahr der Verharmlosung des Alkohols in ihrer täglichen Arbeit. Das besondere Problem bei FASD, zum Teil geben selbst Ärzte falsche Hinweise: Ein kleiner Schluck, ein kleiner Schluck Sekt kann doch nicht schaden, da brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen.
In einer Umfrage der OZ vor einigen Wochen sind genau diese Fragen aufgetaucht: Schadet das kleine Schlückchen Wein? Schadet der kleine Schluck Sekt, mein geliebtes Glas Wein am Abend? Ja, es schadet! Und es hat mich schockiert, doch, ja, es kann das kleine Schlückchen sein, ich muss es nur wissen. Wir müssen es schaffen, das Bewusstsein in der Gesellschaft zu stärken, dass Alkohol in der Schwangerschaft ein absolutes No-Go ist.
Kein noch so kleines Schlückchen! Nur so können wir es schaffen, dass die Zahl der vollkommen unnötigen FASD-Fälle sinkt. Nur wenn die Gefahren bekannt sind, kann man seine eigenen Entscheidungen treffen. Daher haben wir diese Aussprache ins Leben gerufen. Bewusstmachen, Aufklären, Handeln – das muss die Devise sein!
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, meinen persönlichen Dank auszusprechen an die FASD-Beratungsstelle in Rostock. Ich habe dort sehr viel gelernt, lernen müssen, und hoffe, dass ich hier das an der richtigen Stelle anbringen und vortragen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf eine spannende Diskussion.
Das Wort hat jetzt die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin in Vertretung für die Sozialministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich mich bedanken dafür, dass dieses Thema heute Thema ist hier im Hohen Hause, und ergreife sehr gerne im Namen der Ministerin Frau Drese hier das Wort zum Thema der Aussprache. Darin fragt die FDP-Fraktion: Tut die Landesregierung genug gegen den Alkoholkonsum von Frauen während der Schwangerschaft und damit gegen mögliche Schädigungen des Kindes? Die pauschale Antwort ist dieselbe Antwort, die ich Ihnen auf alle Fälle, auf alle Fragen zur Prävention geben kann: Es kann nie genug getan werden.
Tatsache ist, dass Schätzungen zufolge in Deutschland jedes Jahr circa 10.000 Kinder mit irreversiblen alkoholbedingten Schädigungen geboren werden. Meine Damen und Herren, das sind jedes Jahr 10.000 Kinder zu viel. Der Fachbegriff für gesundheitliche Schädigungen dieser Art lautet Fetale Alkoholspektrumstörungen, kurz FASD. FASD gilt in Deutschland sogar als die häufigste aller angeborenen Erkrankungen. Das haben wir gerade schon gehört.
Für Mecklenburg-Vorpommern wissen wir, dass im Jahr 2022 22 schwangere Frauen aufgrund einer Alkoholproblematik eine Suchtberatungsstelle aufgesucht haben. Insgesamt rund 25 dieser Sucht- und Drogenberatungsstellen gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Land fördert sie mit 2,2 Millionen Euro. In den Beratungsstellen erhalten die Betroffenen die Hilfe, die sie brauchen und bereit sind, auch anzunehmen.
Insbesondere für Schwangere sind die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eine weitere äußerst wichtige Anlaufstelle. Die 42 Beratungsstellen stehen flächendeckend in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt zur Verfügung. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen die Frauen und Familien in allen Lebenslagen, selbstverständlich auch dann, wenn eine Suchtproblematik vorliegt. Eine Weiterleitung an eine entsprechende medizinische Einrichtung kann dann direkt aus den Beratungsstellen erfolgen.
Auch nach der Geburt gibt es für Familien in schwierigen Lebenslagen die Möglichkeit, im Rahmen des Landesprogramms „Frühe Hilfe“ durch geschulte Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes kostenlos beraten und begleitet zu werden. Die Familienhebammen werden in speziellen Vorträgen zum Thema „Alkohol und Schwangerschaft und FASD“ geschult.
Sehr geehrte Abgeordnete, es ist wichtig, dass den betroffenen Frauen und ihren Kindern geholfen wird, doch entsteht ein problematischer Umgang mit Alkohol in der Regel nicht erst, wenn eine Schwangerschaft diagnostiziert wurde, sondern bereits lange zuvor. Eben darum ist wirksame Prävention so wichtig, und am wichtigsten ist es, dass sie bereits bei jungen Menschen ansetzt.
Die durch das Land geförderte Landeskoordinierungsstelle LAKOST für Suchthemen, die heute auch schon Thema war, bietet deshalb für Schülerinnen und Schüler unter anderem die App „Volle Pulle Leben – auch ohne Alkohol“ bereits an. Auch Alkohol in der Schwangerschaft gehört zu den Themen. Das Thema ist ebenso Bestandteil der Seminare „Still und vergessen? – Kinder in suchtbelasteten Familien“, die mehrmals jährlich online und in
Präsenz angeboten werden. Ein integraler Bestandteil ist das Thema darüber hinaus im Fortbildungsprogramm „Starke Kinder brauchen starke ErzieherINNEN“ für Schüler und Schülerinnen der Beruflichen Schule für Sozialwesen zur Suchtprävention.
Zudem sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten Koordinatoren beziehungsweise Koordinatorinnen für regionale Suchtprävention tätig, die Konzepte für regionale Suchtprävention erstellen und Maßnahmen zur Umsetzung durchführen und koordinieren. Allein im Jahr 2022 wurden landesweit fast 100 Veranstaltungen zum Thema Alkohol durchgeführt. In Rostock gibt es seit dem vergangenen Jahr eine eigene Beratungsstelle für FASD. Auch die Gesundheitsämter wurden durch das Gesundheitsministerium als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, wurden für das Thema FASD sensibilisiert. Es gibt viele weitere Initiativen, sie alle zu nennen, würde den Rahmen sprengen.
Ich lade Sie im Namen von Ministerin Drese ganz herzlich ein, bei diesem sowie bei allen anderen Präventionsvorhaben uns zu unterstützen und bei dieser wichtigen Arbeit auch weiter im Gespräch zu bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Erst einmal auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für dieses Thema, welches heute zur Aussprache kommt, weil es ist ein enorm wichtiges Thema!
Und als wir vor einiger Zeit hier im Sozialausschuss die Selbsthilfegruppen hier hatten, da wurde es ja einmal kurz thematisiert, und das war so etwas, was einen sehr gleich berührt hatte, zumal eben auch in der Ansprache klar war, hier in Mecklenburg-Vorpommern passierte dieses eben nur aus wirklicher Eigeninitiative heraus. Und es fehlt noch viel Unterstützung, gerade auch in Form von Forschungsarbeiten. Und es hat mich sehr berührt, weil ich tatsächlich auch aus eigener, ja, aus eigenem Erleben heraus … Damals, bei mir in direkter Nachbarschaft wohnte eine Familie, die hatten einen Sohn adoptiert. Als ich damals dort eingezogen bin, ich hatte gedacht, der wäre im gleichen Alter wie meine damals dreijährige Tochter, er war aber tatsächlich schon drei Jahre älter, war also wirklich klein, er hatte noch dieses Babyface und körperlich eben, wie gesagt, wie ein dreijähriges Kind im Ganzen – waren tolle Spielgefährten dann nachher zusammen und eben, wie gesagt, liebevolle Adoptiveltern.
Dieses, sich jetzt im Nachgang damit mehr zu noch beschäftigen, wenn man eben mitbekommt, jedes hundertste Kind ist davon betroffen und es wäre zu 100 Prozent vermeidbar gewesen, dass diese Kinder wirklich geschädigt werden, wenn die Aufklärung dagewesen wäre. Denn wirklich viele von uns – und das hat eben Frau Becker-Hornickel auch sehr, sehr intensiv angesprochen –, es sind eben nicht die, unbedingt die Alkoholsüchtigen, die es betrifft, sondern es sind die ganz normalen Frauen, die Mädchen, die vielleicht vorher wirklich