Protocol of the Session on January 24, 2024

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Es folgt jetzt die Kurzintervention von Herrn Tadsen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Sehr geehrte Frau Pulz-Debler, auch wenn Sie es vielleicht nicht glauben können, aber ich bin nach wie vor an einem echten Diskurs mit Ihnen interessiert.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Ich bin nach wie vor interessiert daran, Ihre Ausführungen hier heute auch zu verstehen.

Sie haben jetzt gerade davon gesprochen, dass dort eine Menschenrechtsverletzung gedroht hätte aufgrund der angeordneten Maßnahmen, aufgrund der Amtshilfe unserer Landespolizei. Und jetzt, vor dem Hintergrund des Änderungsantrages, den auch Ihre Fraktion ja hier mit eingebracht hat, frage ich Sie, wenn Sie das so bewerten, oder frage ich mich im Dialog mit Ihnen, wenn Sie das so bewerten, müssten Sie ja nicht einen Änderungsantrag stellen, der das Dublin-Recht, das geltende DublinRecht abschafft und sich ganz neu hier positioniert. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie Sie eine solche Rede halten können und dann solche Änderungsanträge stellen. Das geht nicht zusammen, und ich wäre Ihnen wirklich sehr verbunden, wenn Sie versuchen, mir das zu erklären. – Vielen Dank!

Frau Abgeordnete, möchten Sie erwidern?

Frau Präsidentin! Ich habe da was und mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich einen bekannten deutschen Musiker:

„Faschisten hören niemals auf, Faschisten zu sein“

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Michael Meister, AfD)

„Man diskutiert mit ihnen nicht, hat die Geschichte gezeigt“

(Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Herr Noetzel klatscht da noch!)

Vielen Dank, Danger Dan! Gruß geht raus, ich habe damit alles gesagt.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Mandy Pfeifer, SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Arme Rede! – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist Ihre Politik, die Sie da vollziehen! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Vielen Dank!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, auch das Thema ist es wert, dass man es in Ruhe beschaut und sich hier nicht immer von links nach rechts darüber ereifert, was sonst noch alles drum herum wäre, sondern wir haben hier einen Sachverhalt, der ist festgestellt worden.

Ich danke dem Innenminister, dass er das heute hier auch noch mal im Plenum eingeordnet hat. Ich habe mich selbst auch in Schleswig-Holstein versucht zu erkundigen, weil mir die Sachlage anfangs auch nicht klar war, insbesondere als da noch der Aspekt dazukam, dass es sich um eine Frauenrechtlerin handelte in Afghanistan, wo auch die Frage war, kann sie unter ein

Kontingent fallen. Und all diese Dinge spielten da natürlich eine Rolle, aber hier geht es ja heute eher um eine grundsätzliche Einordnung des Themas Kirchenasyl.

Und, sehr geehrter Herr Minister, Sie haben es ja auch richtig eingeordnet, wir waren hier in einer Situation der Amtshilfe. Auf der anderen Seite ist Kirchenasyl beantragt worden oder gewährt worden eben in unserem Bundesland, und im Vollzug der Amtshilfe ist das natürlich ein Dilemma, weil ich muss natürlich damit umgehen und werde mit der Situation konfrontiert, dass wir sehr wohl darauf vertrauen können, dass die Schutzräume der Kirche geachtet und respektiert werden. Das hat eine Tradition, irgendwer ging hier auch darauf ein, auch zu DDR-Zeiten. Allerdings erlauben Sie mir da den Hinweis, dass durchaus das Regime es verstand, mit Spitzeln genau das zu unterwandern.

(Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD)

Die Schutzräume der Kirche waren nicht in jedem Fall ein Schutzraum, und teilweise ist auch mit denjenigen, die dort Schutz gesucht haben, tatsächlich sehr schlimm verfahren worden. Und ich glaube, auch das gehört dazu, zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts, aber das ist noch wieder ein anderer Aspekt.

Ich denke, es ist deutlich geworden, alle Fraktionen stehen dazu, dass das Kirchenasyl, auch wenn es kein Recht ist, was niedergeschrieben ist, nur eine Vereinbarung ist, also zumindest nicht so, dass es gerichtlich einklagbar ist, aber es gibt die Möglichkeit, in einer schweren Entscheidung noch mal eine Überprüfung des Bundesamtes herbeizuführen. Auch die Härtefallkommissionen haben sich genau für Härtefälle etabliert. Es ist ja durchaus möglich, das noch mal anzugehen.

Wovor ich warne, wovor ich warne, ist, dass die Diskussion in eine andere Richtung gelenkt wird, nämlich in eine Verlängerung des gesamten Prozesses, des Rechtsprozesses. Das darf eben auch nicht am Ende dabei rauskommen. Eine nochmalige Überprüfung ist ja richtig, aber es kann nicht dazu führen, dass am Ende bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Entscheidungen hinausgezögert werden.

Ich habe das auch nicht so verstanden, als wenn es ein Phänomen ist, mit dem wir es hier in MecklenburgVorpommern zu tun haben. Allein von der Fallzahl ist es das nicht. Und ich glaube, was hier das Bedauerliche war in diesem Fall, ist die Situation, dass, glaube ich, die ganze Familie betroffen gewesen wäre. Sie sind alle, fielen alle unter das Dublin-III-Abkommen, und ich meine, sie hätten alle nach Spanien zurückgeführt werden müssen, weil dort das Asylverfahren läuft, weil genau, und davon können wir ausgehen, dass Spanien sich genauso in den Asylverfahren verhält wie Deutschland. Alle gemeinsam hätten zurückgeführt werden können und sollen, das lag aber nicht in unserer Hand. So, wie ich das verstanden habe, lagen darüber auch keine Erkenntnisse vor, warum es jetzt nur zwei Personen aus der Familie betroffen hat. Das möge man in Schleswig-Holstein aufarbeiten.

Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe etwas Mühe, dass wir heute über eine für uns doch Selbstverständlichkeit reden, dass wir das Kirchenasyl respektieren und dass wir wollen, dass die Polizei dort auch Rücksicht darauf

nimmt, und natürlich auch im Zusammenwirken in dieser Situation offensichtlich ja auch vorbildlich gehandelt hat, deeskalierend gewirkt hat. Das haben wir doch alles jetzt hier ausgewertet. Was braucht es jetzt diesen Antrag, was braucht es den Änderungsantrag jetzt von SPD und LINKEN?

Ich kann eins nachvollziehen, das ist tatsächlich, dass man vielleicht noch einmal eine Unterstützung aussprechen möchte, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum der Kirche zu respektieren, dass man das noch mal als Bekenntnis des Parlaments formulieren möchte. Aber dann machen Sie es doch auch! Was braucht es denn die ganze Analyse des Fallgeschehens unter Punkt I Ziffern 6 und 7? Und auch das andere ist alles etwas, was darüber hinausgeht, was eher dazu führt, dass man das Ganze auch missverstehen kann.

Für mich steckt die Aussage des Ganzen in diesem einen Satz. Diesem einen Satz würden wir gerne zustimmen. Wir werden aber nicht die Möglichkeit haben, dass wir nur diesen einen Satz zur Abstimmung stellen können, es sei denn, man kann ja auch das ziffernweise machen, aber wir würden uns an dieser Stelle enthalten, nicht, weil wir die Bedeutung des Kirchenasyls nicht sehen und nicht anerkennen, sondern weil wir meinen, dass das ganze Drumherum, was Sie hier formuliert haben, das Ganze eher infrage stellt,

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

aber zumindest hinterfragungswürdig macht. Ich würde es darauf begrenzen.

Lassen Sie uns wirklich diese Tradition aus der christlichhumanitären Tradition des Kirchenasyls, lassen Sie uns diese Tradition hervorheben, und lassen Sie uns da allen Beteiligten den Rücken stärken! Das würde mir genügen an der Stelle. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Würdisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister!

Lieber Christian Pegel, vielen Dank für die nochmalige Einordnung und Darstellung der Geschehnisse und dem Verhalten unserer Polizistinnen und Polizisten zu den seitens der GRÜNEN in ihrem Antrag genutzten Ereignisse am 20. Dezember des vergangenen Jahres in der Schweriner Petrusgemeinde! Ich muss also in meinem weiteren Redebeitrag nicht weiter darauf eingehen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Kirchenasyl treten die Kirchengemeinden in Deutschland für den Schutz Hilfsbedürftiger ein. Seit nunmehr vier Jahrzehnten helfen sie auf diese Weise Geflüchteten in Not und geraten dabei auch immer wieder in Konflikt mit staatlichen Stellen. Seit 40 Jahren bieten evangelische und katholische Kirchen sowie jüdische Gemeinden in Deutschland Geflüchteten Asyl. Die allermeisten Menschen suchen Un

terschlupf, weil sie eine Abschiebung entweder in das Heimatland oder aber in ein europäisches Land befürchten. Gemäß dem Dublin-Übereinkommen aus den 1990erJahren müssen Geflüchtete in dem Land einen Antrag auf Asyl stellen, das sie in der EU als erstes betreten haben. Der Minister ist darauf eingegangen.

Kirchenasyl ist ein zeitlich befristeter Schutz vor dem Zugriff durch die Staatsmacht und gibt es im Prinzip schon, seit es Religionen gibt. Im antiken Griechenland fanden Schutzsuchende Zuflucht in Tempeln und in der Nähe von Götterbildern und Altären. Später entwickelte sich das kirchliche Asylrecht zu einem staatlich garantierten Recht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen, meine Fraktion und ich, wir befürworten das Kirchenasyl, so, wie es in unserem Bundesland praktiziert wird, außerordentlich.

(Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)

Wir anerkennen das Ziel der Kirchengemeinden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Fälle erneut aufgreift und prüft. Das Kirchengelände genießt jedoch rechtlich keine Ausnahmestellung gegenüber dem sonstigen Hoheitsgebiet des Staates.

(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist beruhigend.)

Staatliche Organe wie Polizei und Staatsanwaltschaft haben uneingeschränkten Zugriff auf Personen, die sich dort aufhalten. Die gelebte Praxis hat sich bewährt. Es sollte weiterhin an der Übereinkunft zwischen Landesregierung, Kommunen und Landkreisen in Sachen Kirchenasyl festgehalten werden.

Abschließend möchte ich auch von dieser Stelle aus meine Hochachtung aussprechen vor den Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden sich mit großer Leidenschaft für Flüchtlinge engagieren. Es ist schön zu wissen, dass Flüchtlinge und Asylbewerber einen so starken Rückhalt aus der Gesellschaft haben.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Ich danke an dieser Stelle auch für den Informationsaustausch zu diesem wichtigen Thema mit den beiden Kirchenvertretern hier bei uns im Landtag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz kurz auch noch zu unserem Änderungsantrag und die Hinweise oder Anmerkungen dazu: