Protocol of the Session on January 24, 2024

(Zuruf von Bernd Lange, SPD)

und zum anderen dadurch, dass die Landesregierung zusagt, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und

auch keine Abschiebeversuche mehr aus Kirchen und kirchlichen Räumen unternommen werden.

Ziel dieses Antrags ist es darüber hinaus, der Landesregierung nach dem Beispiel Nordrhein-Westfalens einen Vorschlag dafür zu unterbreiten, wie eine Regelung im Erlasswege für Fälle des Kirchenasyls aussehen könnte. Aus Sicht meiner Fraktion könnte so für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Eine Regelung im Erlasswege würde verdeutlichen, die Gewährung von Kirchenasyl ist nicht per se illegal, sondern lässt sich als ein besonderes Verfahren zur Vermeidung von Härten in unseren Rechtsstaat integrieren.

Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, das Kirchenasyl ist nicht nur eine christliche Rechtstradition, die bis in das vierte nachchristliche Jahrhundert zurückreicht. Das Kirchenasyl ist zugleich ein humanitärer Wert, der Gerechtigkeit schafft und Menschenleben rettet. Solange unser Asylsystem Härtefälle nicht ausschließen kann, solange müssen wir das Kirchenasyl unangetastet lassen.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Bernd Lange, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses! Ich freue mich, dass ich einen Punkt aufgreifen darf, der in der Tat öffentlich durchaus Diskussionen ausgelöst hat. Ich würde aber gerne versuchen einzuordnen, an welcher Stelle nach meiner Einschätzung dieser Landtag ernsthaft eine Erörterung führen kann und wo wir an unsere Grenzen kommen werden bei den Fragen, die wir diskutieren können, soweit es zumindest den einzelnen Sachverhalt angeht.

Wir reden über einen Sachverhalt, wo die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern um Amtshilfe gebeten worden ist, und ich weiß, dass das immer ganz schwer für viele Nichtjuristinnen und -juristen zu akzeptieren ist. Aber Amtshilfe lebt von der Idee, dass zuweilen der Ort, an dem eine Behörde eine Entscheidung trifft, und der Ort, an dem eine Entscheidung durchgesetzt werden muss, auseinanderfällt.

(Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU: Das verstehen auch Nichtjuristen.)

Und das kann durchaus entweder eine Bundesbehörde oder eine andere Landesbehörde sein, manchmal auch eine Kombination, hat aber eine Folge. Die Folge ist, und zumindest innerhalb der Bundesrepublik Deutschland

sind wir uns da ziemlich einig, dass diejenigen, die dann diese Entscheidung vollziehen, nicht per se sagen, wer weiß, was die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern den ganzen Tag treiben, wir nehmen uns die Akte und prüfen noch einmal alles durch und kommen vielleicht zu einem anderen klugen Ergebnis, sondern dass im Rahmen der Amtshilfe grundsätzlich der Entscheid, der Verwaltungsakt, die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen zugrunde gelegt wird. Wenn jemand sich also mit den Inhalten auseinandersetzen muss, muss er das jeweils in dem Bundesland tun oder in der Behörde, die diese Entscheidung getroffen hat und damit umgeht.

Im Übrigen ist das eine Erwartungshaltung, die wir umgekehrt auch haben. Amtshilfe ist nichts Untypisches. Und auch hier geschieht es regelmäßig, dass wir Behörden anderer Länder, vor allen Dingen Landespolizeien anderer Länder, benötigen, kann auch die Bundespolizei sein, und auch dann erwarten wir, dass unsere Entscheidung selbstverständlich als rechtmäßig zugrunde gelegt wird und der Vollzug, die Umsetzung dann dort geschieht. Das wäre mir wichtig, soweit wir uns auf den Einzelfall kaprizieren und darauf schauen wollen, also auf all das, was in diesem Kontext eine Rolle spielt, die Frage, ist das ausländerrechtlich glücklich, ist das überzeugend, müsste man sich entweder damit im Deutschen Bundestag oder im Bundesamt auseinandersetzen. Das nämlich trifft die materiellen Entscheidungen im Asyl- und Flüchtlingswesen.

Und die zweite Frage, wie gehen wir ausländerrechtlich damit um, aufenthaltsrechtliche Entscheidungen treffen hier und haben getroffen die Behörden in Schleswig-Holstein. Da wir hier niemals die materielle Akte gehabt haben, da wir keinen Einblick in die Gesamtgeschehnisse haben, traue ich mir auch kein Bild zu, ob ich das überzeugend oder nicht überzeugend finde. Noch einmal, im Wege der Amtshilfe dürfen die Kolleginnen und Kollegen erwarten, dass ich ihre Entscheidung für rechtmäßig halte.

Das, was mir die Kirche im Dezember mitgeteilt hat, was ich medial gelesen habe, hat gleichwohl mich bewogen, zumindest die Kollegin, das ist dort nicht die Innenministerin, sondern die Sozial- und Integrationsministerin, anzurufen und – sie war für den Fall ebenfalls schon vorsensibilisiert – sie zu bitten, ob es nicht Sinn macht, sich die Akte zumindest einmal anzugucken, aber noch einmal, ohne jede eigene Wertung meinerseits. Ich kenne keine einzige Zeile dieser Akte. Es ist völlig vermessen, darüber zu entscheiden, zu urteilen, ob ich glaube, dass man eine andere Entscheidung hätte treffen können, ob die Entscheidung rechtmäßig ist oder nicht. Wir haben keinen Aktenzugang.

Das wäre mir für die weitere Diskussion wichtig. Wir knüpfen erst da an für uns in der Betrachtung, wo ein Amtshilfeersuchen kommt. Und noch einmal, genau wie wir, die regelmäßig uns an andere Behörden richten, richten sich die Behörden auch regelmäßig an uns, und dann gibt es ein sehr klar abgestimmtes Verfahren. Man geht dann lediglich vollziehen, was bereits beschieden ist.

Dies haben die Kolleginnen und Kollegen – das ist vollkommen richtig dargestellt – als Bitte in den Abendstunden des 18. Dezember erhalten, und zwar mit dem Hinweis, dass am 20. Dezember zur Mittagszeit ein Charterflieger erreicht werden soll mit zwei Betroffenen, die die Ausländerbehörde Kiel, also Schleswig-Holstein, ihrer

seits für eine Rückführung im Rahmen des Dublin-IIIAbkommens nach Spanien vorgesehen hatte, zwei junge Männer, beide volljährig, die sich in Schwerin aufhalten sollen. Die Kolleginnen und Kollegen haben zunächst einen Anruf erhalten, dann eine E-Mail, knappe, karge Informationen. Das ist in solchen Kontexten nichts Unübliches. Ich brauche ja bloß die Informationen, die für den Vollzug der Amtshilfe geboten sind.

Die Kolleginnen und Kollegen haben sich dann zu dritt in einem zivilen Fahrzeug mit Kolleginnen und Kollegen, die in dem Bereich nicht unerfahren sind, an dem 20. Dezember in den sehr frühen Morgenstunden an die hiesige Anschrift begeben und haben dort Kontakt mit dem Pastor der Gemeinde aufgesucht, haben mit dem ein kurzes Gespräch geführt, im Übrigen mit dem gemeinsam dann auch noch einmal ganz früh ein Telefonat mit einer Vertreterin, einem Vertreter der Ausländerbehörde in Kiel geführt, weil wir wiederum Fragen des Pastors nicht beantworten konnten. Noch mal: keine Akte, keine materielle Kenntnis.

Die Ausländerbehörde Kiel hat dann nähere Umstände dargelegt, hat insbesondere die offenbar bestehende Besorgnis aufgelöst, dass eine Rückführung nach Afghanistan erfolgen solle, sondern darauf hingewiesen, dass es um eine Dublin-III-Rückführung nach Spanien geht. Die Kolleginnen und Kollegen sind dann nach dem Gespräch mit dem Pastor an die Wohnungstür herangetreten, haben dort entsprechend um Einlass begehrt, und geöffnet hat die Mutter zusammen mit dem Lebenspartner, dem Stiefvater, ich kann das nicht genau einordnen, aber offenbar nicht der leibliche Vater der beiden betroffenen volljährigen Personen, die zurückgeführt werden sollen. Die Überraschung aufseiten der Kolleginnen und Kollegen war deshalb groß, weil sie lediglich zwei Personen erwartet hatten und nicht sechs. Gleichwohl war mit der Situation umzugehen.

Das ist dann relativ schnell, nachdem offenbart war, was Ziel des polizeilichen Besuches ist, in eine emotionale Ausnahmesituation geraten. Die Mutter hat sich ein Küchenmesser genommen und in der Tat eine erhebliche Eigengefährdung angedroht. Die Kollegen haben dann das getan, was in der Situation richtig ist, sich aus der Wohnung zurückgezogen, eine stabile Situation geschaffen. Und dann gibt es feste polizeiliche Konzepte, wie man mit solchen sorgenvollen Situationen einer Eigengefährdung, einer drohenden Eigengefährdung umgeht. Es wurden dann insbesondere spezialisierte Kräfte hinzugezogen, sowohl eine Verhandlungsgruppe als auch Kräfte des Spezialeinsatzkommandos, falls man einen Zugriff benötigt. All das wird dann durch weitere Kräfte des Rettungsdienstes und der Polizei begleitet, um die Situation stabil zu halten.

Man hat dann insbesondere relativ schnell den Kontakt gesucht. Eine Sprachmittlerin aus der Kirchengemeinde hat dankenswerterweise geholfen, weil wir ja in die Muttersprache der Mutter hineinkommen mussten. Erstens ist sehr frühzeitig mitgeteilt worden, dass die Abschiebemaßnahme für den Tag zumindest durch unsere Landespolizei nicht fortgesetzt wird. Das hatte rein praktische Erwägungen, aber insbesondere sollte es klar deeskalierende Signale senden, um die hohe Emotionalität aus der Situation rauszunehmen.

Zweitens ist in dem Kontext dann aus Sicht der Polizei die Drohung erweitert worden auf die zumindest beiden

minderjährigen Kinder, sodass eine Eigen- und Fremdgefährdung nicht auszuschließen war und man dann versucht hat einzuwirken, dass insbesondere das Messer niedergelegt wird. Mit der Sprachmittlerin ist es dann gelungen, mit der Verhandlungsgruppe, dass genau das geschah. Die Mutter hat aber eine Bedingung gestellt, dass für sie in Sichtweite befindliche Polizeibeamte sich weiter zurückziehen, dann wäre sie bereit, das Messer niederzulegen. Auch das haben im Übrigen zur Deeskalation die Kollegen der Landespolizei getan. Man ist also aus ihrem Sichtfeld noch weiter zurückgegangen. Das hat im Übrigen die Folge, wenn die mich nicht mehr sieht, sehe ich sie auch nicht mehr. Das macht also die Einschätzung einer Situation schwer.

Es sei knapp zwei Stunden später zu deutlichen Glasbruchgeräuschen in der Wohnung gekommen. Aufgrund der vorherigen Situation, dass eine Eigen- und Fremdgefährdung angedroht war, sind die Spezialeinsatzkräfte mit der Besorgnis dann in die Wohnung eingedrungen, dass sie nicht ausschließen konnten, dass es dort jetzt zu einer eskalativen Situation kommt, haben die Mutter festgesetzt und haben insbesondere einen der Abzuschiebenden mit Verletzungen im Gesicht, mit Schnittwunden aufgefunden. Ob der Glasbruch vorsätzlich oder versehentlich war, kann ich alles nicht bewerten, spielt auch keine Rolle, die Situation ist auf jeden Fall aufgelöst worden. Der verletzte Sohn ist ins Krankenhaus verbracht worden und gleichermaßen die Mutter, die immer noch erheblich in einer psychischen Ausnahmesituation war, beide, um sie medizinischer Behandlung zuzuführen. Die Polizei und der Pastor haben die verbliebenen vier Familienmitglieder dann betreut, später auch hinzukommende Kräfte des Jugendamtes.

So viel zu den Sachverhaltsmomenten, die uns an diesem 20. begleitet haben.

Ich selbst bin durch einen Vertreter der Kirche aufmerksam gemacht worden, habe dann mit eigenen Kolleginnen und Kollegen Kontakt gesucht, aber insbesondere die schleswig-holsteinische Kollegin bemüht zu erreichen, was nachmittags gelang, mit der eben geschilderten Bitte, dass sie mir einen Gefallen täte, wenn sie sich die Akte anguckt, noch mal, ohne eigene Aktenkenntnis nur mit dem Bauchgefühl, das macht vielleicht Sinn, da einmal als oberste Landesbehörde, oberste Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein draufzusehen.

Wir haben dann am nächsten Tag noch mal Kontakt gehabt, der ein bisschen schwerer herzustellen war, bei dem es mir darum ging, fortgesetzte Amtshilfeersuchen aus Schleswig-Holstein jetzt erst einmal in eine Unterbrechungssituation zu bringen, um nicht weitere Eskalation zu bemühen. Auch da hat sie mir in relativ kurzer Zeit genau die Rückkopplung geben können, dass Amtshilfe zumindest derzeit uns gegenüber nicht begehrt wird. Wer jetzt die Frage an mich richtet, im Innenausschuss war das der Fall, wie ist der Sachverhalt heute, das kann ich Ihnen nicht sagen, wir haben keine Akte, wir entscheiden da nicht, wir bearbeiten da nicht. Ich kann nur sagen, derzeit gibt es keine Amtshilfeinteressenlage der Kolleginnen und Kollegen.

Wichtig ist mir, SEK, Verhandlungsgruppe und andere Beteiligte sind erst hinzugezogen worden, als eine Bedrohungslage entstanden war. Das ist für uns ein komplett anderer Sachverhalt, als eine Rückführung vorzunehmen. Und auch jede andere Form einer solchen Es

kalation, egal ob Sie ein minderjähriges Kind zurück zur Familie bringen würden, ob wir jemanden festnehmen wollen oder befragen wollen, in dem Moment, wo jemand diese Drohung ausspricht, ist das, was vorher war, die Situation eins, das ist eine klare Zäsur, ab dem Moment greift eine entsprechende vorgegebene konzeptionelle Situation. Und das SEK, die Verhandlungsgruppe, all die anderen Beteiligten haben mit der Bedrohungslage, mit der Sicherstellung, keine Eigen- und Fremdgefährdung geschehen zu lassen, zu tun gehabt.

Wir schieben üblicherweise nicht ab mit SEK und anderen Kräften. Das tun normale Polizeikräfte, nein, „normal“ klingt auch blöd, das tun Kräfte aus den Polizeirevieren, die durchaus häufiger diese Tätigkeit wahrnehmen. Aber es hat nichts damit zu tun, dass wir eine Rückführung vornehmen wollten. Erst die Bedrohungslage, die Zäsur gibt dann den anderen Polizeikräften, die hinzugezogen worden, Grund, und nur darin liegt das auch. Die Medienberichterstattung hat das ein bisschen anders dargestellt. Das wäre mir wichtig, dass wir das klar differenzieren.

Meine Damen und Herren, weil die Frage war, wie geht ihr mit Kirchenasyl um, es hat bisher keine einzige Situation gegeben, wo in diesem Land Ausländerbehörden oder die oberste Ausländerbehörde ein Kirchenasyl nicht als das begriffen haben, was es regelmäßig ist, ein Angebot für eine kurze Unterbrechung, für so etwas Ähnliches wie das Einfrieren einer Situation, weil wir wissen, dass die Kirchengemeinden sensibel mit diesem Sachverhalt umgehen, eine intensive Vorprüfung vornehmen und wir das wiederum für uns immer als Chance begreifen, dass damit in Massenverfahren – und das sind am Ende ausländerrechtliche Sachverhalte – dann eben auch mal aufmerksam gemacht wird, guckt noch mal genau hin.

Das ist mir wesentlich und daran werden wir nichts ändern. Aber alle die, die von einem Bruch sprechen, müssen wissen, dass das keine rechtliche Norm ist. Brechen können Sie rechtliche Normen. Oberhalb des Staates steht in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nichts und keine andere Regelung, aber wir begreifen das als Hilfe, wir begreifen das als Tradition, die wir gemeinsam umsetzen, wir begreifen das als gemeinsame Verantwortung, und genau in der Weise nehmen wir das auch wahr.

Das setzt voraus – und das ist hier im Land bisher immer der Fall gewesen, ich bin überzeugt, es wird weiterhin der Fall sein –, dass das Prozedere, was die beiden großen deutschen Landeskirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besprochen haben, umgesetzt wird. Das Verfahren kennt dann das Dossier, eben angesprochen, es kennt aber auch eine Entscheidung, und die kann auch lauten, und das ist häufig der Fall, dass das Bundesamt keinen Sachverhalt als gegeben ansieht, der Kirchenasyl begründet. Und dann gehört es auch zu unserer Erwartungshaltung, dass wir dann gemeinsam die Situation des Kirchenasyls auch auflösen.

Und dabei ist mir wichtig, dass bei dieser Prüfung das Amt, das Bundesamt, unterscheidet zwischen Rückführungen in die Herkunftsländer. Dann kann ich durchaus auch über den Härtefall, in das Herkunftsland zurückzuführen, und die dortige Situation nachdenken oder eine Rückführung im Rahmen des Dublin-III-Abkommens. Da wird eben nicht geprüft, ob Spanien ein schlechtes Land ist.

(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Beruhigend.)

Spanien ist Mitglied der Europäischen Union. Wir gehen davon aus, dass Grundrechtssituationen ähnlich ausgestaltet sind, dass die rechtsstaatlichen Verfahren ähnlich ausgestaltet sind. Da geht es nur um die Frage, ob das in einem anderen Land, ein Verfahren fortführen zu müssen, ob das eine ganz spezifische, besondere Härte darstellt, die man hier diskutieren kann wegen der besonderen Familienkonstellation, will ich gar nicht in Abrede stellen. Mir ist nur wichtig, dass klar wird, es sind zwei sehr unterschiedliche Prüfintensitäten, je nachdem, ob es Dublin III ist oder eine Rückführung ins Ursprungsland.

Meine Damen und Herren, wir bekennen uns also klar dazu, dass wir die Chance des Kirchenasyls wie bisher gemeinsam mit den Kirchen, den Kirchengemeinden nutzen wollen und werden, dass wir das ganz ausdrücklich als genau diese Einfriersituation begreifen, die uns hilft, sensibilisiert zu werden, da ist ein besonderer Härtefall, den ihr vielleicht noch nicht gesehen habt, den ihr euch angucken müsst, und umgekehrt. Das muss in den vorgegebenen Verfahren funktionieren.

Ob das hier bis in Gänze geschehen ist, kann ich nicht beurteilen. Die Kieler Behörde zumindest sagt uns, diese Verfahren waren durchlaufen und es war an der Stelle durch das Bundesamt eine Entscheidung getroffen, dass man keinen Härtefall – noch mal, Dublin III hat ein kleineres Prüfkriterium als eine Rückführung ins Herkunftsland –, dass das nicht vorläge. All das möge man aber, wenn man es vertieft diskutieren will, bitte in SchleswigHolstein im Landtag tun. Darauf kann ich keine Antwort geben. Keine Akte, keine Kenntnisse, ich kenne nur das rudimentäre, uns an dieser Stelle Mitgeteilte und an die Hand Gegebene.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wäre dankbar, wenn Sie auf unseren Änderungsantrag schauen mögen. Mir wäre wichtig, dass nicht der Eindruck auch gegenüber Polizeikräften entsteht,

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

die überwiegend diesen Job eben nicht lieben, sondern die ihn machen, weil sie wissen, dass rechtsstaatliche Entscheidungen zuweilen auch durchgesetzt werden müssen, dass wir den Kolleginnen und Kollegen aber das klare Signal senden, dass wir um die Härte ihrer Arbeit wissen, dass wir auch für die Kollegen, die hier konkret eingesetzt waren, für deren sensible Tätigkeit an dieser Stelle durchaus auch Dank im Blick haben. Sich zurückzuziehen, das richtig einzuschätzen, ist eine wichtige Aufgabe und war nach meiner Überzeugung sehr klug gemacht. Die haben da sehr sensibel in der Situation reagiert.

Und deswegen wäre mir mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wichtig, dass wir eben auch in unsere Kollegenschaft hinein ein klares Signal geben, dass wir wissen, dass sie sensible Situationen haben, dass wir wissen, dass diese Aufgabe nicht leicht ist, und dass wir wissen, dass sie mit der Chance umgehen, aber umgekehrt eben auch zuweilen schlicht rechtsstaatliche Aufgaben zu übernehmen haben, und dass wir nie einen Zweifel am Kirchenasyl in diesem Land gehegt haben, sondern wir haben im Rahmen der Verfahren es immer

umgesetzt, werden es weiterhin tun. Aber Amtshilfe führt nicht zu einer materiellen Prüfung. Die werden wir auch weiterhin nicht vornehmen können. Wir kennen die Akte nicht, und dann würden wir ein großes System durcheinanderbringen.

Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass ich 4:49 Minuten länger sprechen durfte. Mir war wichtig, den Sachverhalt einmal ordentlich darzulegen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Innenminister!