Protocol of the Session on January 24, 2024

Da hoffe ich mal jetzt auf Ihr Wort, dass Sie zu Ihrem Wort stehen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung und in Vertretung der Sozialministerin die Wissenschafts- und Europaministerin Frau Martin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Zunächst darf ich Sie herzlich von meiner Ministerkollegin Steffi Drese grüßen, die heute leider aus gesundheitlichen Gründen hier nicht da sein kann,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie mal herzlichen Dank von mir!)

und ich wünsche ihr von hier aus natürlich eine gute Genesung und eine schnelle Genesung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am Anfang der Rede steht eine ehrliche Bestandsaufnahme: In Mecklenburg-Vorpommern haben wir eine auffällige Suchtproblematik in der Bevölkerung. Wir weisen die zweithöchste Rate von nachweislich schwer suchterkrankten Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland auf. Suchterkrankungen haben dabei viele Gesichter und ihre Ursachen können ebenso zahlreich begründet wie ihre Folgen ausgeprägt sein.

Bekannterweise führt ein solches Suchtverhalten häufig zu gesundheitlichen Problemen. Vor allem bei durch Alkohol bedingten Erkrankungen weist MecklenburgVorpommern Werte auf, die teilweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Was für uns nüchterne Statistiken sind, beeinflusst bei Abhängigen und ihren Familien in erheblichem Maß den Alltag. Dennoch, sich selbst ein Suchtproblem einzugestehen, fällt den Betroffenen oft schwer, auch wenn das Eingeständnis ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Besserung ist. Umso wichtiger ist es, dass passende Hilfsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen zur Verfügung stehen, die sie bei diesem Schritt und der Zeit danach unterstützen.

Die CDU fordert im vorliegenden Antrag, dass sektorenübergreifend mehr Angebote sowohl für suchtkranke Eltern als auch ihre Kinder zugänglich sein sollten. Sie verweist auf notwendige Änderungen auf Bundesebene im Fünften Sozialgesetzbuch. Dieses enthält klare gesetzliche Grundlagen zur medizinischen Versorgung der Menschen hier im Land. Das gilt selbstverständlich auch bei Suchterkrankungen. Demnach können Menschen, unabhängig davon, ob sie Eltern sind oder nicht, die passende ärztliche Suchtbehandlung und Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen. Darunter gibt es ebenso Optionen, bei denen Kinder ihre Eltern im Zuge der Suchtbehandlung und Rehabilitation, Kinder begleitet werden von ihren Eltern. Hier im Land sei als Beispiel die MEDIAN Klinik Schweriner See genannt.

Ein weiteres bekanntes Beispiel für gemeinsame Angebote für Eltern und ihre Kinder sind die Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kuren nach Paragraf 24 SGB V. Diese Einrichtungen bieten bei entsprechender medizinischer Indikation selbstverständlich auch Kuren für Familien mit Suchtgeschichte an. Ebenso greifen an dieser Stelle die gesetzlichen Grundlagen aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch, darunter unter anderem Paragrafen 28 fortfolgende SGB VI, die eine solche Begleitung ermöglichen. Es ist also sozialgesetzlich geregelt, dass unsere jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger und ihre Familien angemessen unterstützt werden.

Sie fordern zudem, sehr geehrte CDU-Fraktion, dass diese Regelungen vereinfacht werden. Auch hier habe ich erfreuliche Nachrichten, denn der Bund ist dazu bereits mit Fachverbänden und Expertinnen und Experten in den Dialog getreten. Das Ziel ist es, die gesetzlichen Möglichkeiten besser auf die individuellen Suchtbiografien abzustimmen. Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, auch wenn es in der Sache sinnvoll sein kann, dass Kinder ihre Angehörigen im Zuge einer Suchtbehandlung und Rehabilitation begleiten können, so ist dies nicht immer ratsam. Ob eine Begleitung für beide Seiten von Vorteil ist, sollte deshalb zunächst medizinisch geprüft werden.

Ein Aspekt bei der Hilfe für Familien mit Suchtbelastungen kommt mir in Ihrem Antrag aber tatsächlich komplett zu kurz. Ich möchte ihn deshalb noch ergänzen, wenn wir heute hier schon über die passenden Angebote für Betroffene sprechen. Keinesfalls sollten wir außer Acht lassen, dass es neben der medizinischen Behandlung und Rehabilitation hervorragende Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Suchtkranke und ihre Angehörigen in unserem Land gibt. Unter anderem die Landeskoordinierungsstelle für Suchtfragen und die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen bündeln zahlreiche niedrigschwellige und kostenfreie Hilfsmöglichkeiten. Auf Wunsch können die Menschen dort auch anonym bleiben.

Ein noch ganz junges und, wie ich finde, vielversprechendes Modellvorhaben konnten wir darüber hinaus im vergangenen Jahr starten. Mit KipsFam, Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien, erhalten speziell Kinder, Jugendliche und ihre Eltern Hilfen bei Suchtproblematiken in der Familie. Insgesamt stehen für das durch den Europäischen Sozialfonds geförderte Projekt mehr als 5 Millionen Euro bis 2027 zur Verfügung, denn Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien leiden oft schon sehr lange unerkannt. Dabei benötigen sie dringend Hilfe und Aufmerksamkeit, weil sie in ihrer Entwicklung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind und sie familiär oft nicht Unterstützung erfahren, die sie selbst für ein gesundes Aufwachsen benötigen. Ebenso besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie selbst erkranken. Das ist der Ausgangspunkt von KipsFam. Wir wollen den Betroffenen mehr passgenaue Hilfen anbieten und für die Belange dieser Kinder und Jugendlichen sensibilisieren.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zusammenfassen: Ja, wir müssen erkennen, dass Mecklenburg-Vorpommern eine vergleichsweise hohe Suchtrate verzeichnet. Und ganz richtig stellt die CDU in ihrem Antrag fest, das stellt vor allem für Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien ein erhöhtes Risiko dar, später selbst einmal an einer Sucht zu erkranken. Genau deswegen gibt es den umfassenden sozialgesetzlichen Rahmen, der entsprechende Therapie- und Rehabilitationsmöglichkeiten bereithält.

Über eine Anpassung, speziell mit Blick auf die Bedürfnisse von Eltern mit Suchterkrankungen und ihren Kindern, sind wir bundes- und landesweit im Austausch. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sind darüber hinaus eine weitere wichtige Säule der Hilfen für von Sucht betroffene Familien. Wir sind am Thema dran, wie das Projekt KipsFam exemplarisch zeigt. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Das Thema ist ein sehr wichtiges. Es ist gut, dass wir hier mal darüber sprechen. Was mir ein bisschen zu kurz kommt, ist die Ursachenforschung. Warum ist denn das hier so? Warum sind wir wieder Spitzenreiter im Negativbereich, wenn es um

Suchterkrankungen geht zum Beispiel bei uns im Land? Da fehlte jegliche Ausführung. Es muss ja irgendwie Gründe haben hier. Und meistens ist es Perspektivlosigkeit oder andere Hoffnungslosigkeit. Wie gesagt, Schuld daran sind logischerweise immer vergangene Landesregierungen und Akteure, die hier am Werk waren, weil so was kommt ja nun mal nicht von ungefähr.

Ich finde den Antrag sehr gut, aber er lässt auch viele Fragezeichen offen. Wie gesagt, ich bin kein Experte, ich bin kein Psychologe und auch kein Psychiater und stecke in dem Thema eben auch nicht drin. Aber ich würde mich gerne weiter schlaumachen wollen zu diesem Thema, weil ich aus Erfahrung aus dem näheren Umfeld eben auch weiß, dass wenn es einen schwer Suchterkrankten gibt, dass der zuallererst von allem abgeschirmt und getrennt wird. Das ist das, was ich momentan kenne, zumindest in den Therapien, dass dort erst mal getrennt wird, auch Mutter/Kind, Vater/Kind, wie auch immer, oder Partner.

Da das andere Therapieansätze anscheinend hat, was Sie hier gerne wollen, würde mich interessieren, ob das überhaupt möglich ist und wie das auch die Therapeuten und Psychologen et cetera sehen. Und aus diesem Grund würden wir uns natürlich freuen, wenn wir dazu ein Expertengespräch haben, damit wir uns da alle erst mal schlaumachen können, weil, weiß ich nicht, wer von Ihnen hat das Berufsbild, das das beurteilen kann hier? Ich meine, keiner. Und von daher haben wir im Sozialausschuss das Anliegen mit übernommen und haben dort das Expertengespräch zumindest eingereicht und hoffen, dass es dann dort auch stattfinden kann, um hier das zu untermauern und zu unterstützen und die beste Lösung dann eben auch zu finden.

Mit, mit … Was soll ich sagen? Die Corona-Pandemie und die Lockdowns wie gesagt waren auch nicht hilfreich bei dem Thema, und jetzt dann die Augen zu verschließen oder zu sagen, wir machen schon alles und wir sind hier auf einem guten Weg oder irgendwas, bringt uns ja auch nicht weiter. Ich habe eine Kleine Anfrage gestellt an das Sozialministerium von Frau Drese, gerade zu Sucht- und Drogenproblematiken, wo die Antwort eigentlich hieß, wir haben alles im Griff. Die Zahlen sind so, wie sie sind, und wir sehen hier keinen Handlungsbedarf.

Also Handlungsbedarf ist offensichtlich da, gerade um hier auch die nächste Generation zu schützen und die Kinder in den Blick zu nehmen, weil das ist eben die Zukunft unserer Gesellschaft. Also das Ansinnen ist gut, würden wir uns freuen, wenn das weiterverfolgt wird.

Wir haben auch, was die Finanzierung angeht, auch den Stärkungsbereich von LAKOST – die haben Sie erwähnt, die machen ja prima Arbeit –, zum Glücksspielstaatsvertrag hier eindeutige Vorschläge macht, gerade was die Spielsüchte zum Beispiel angeht, dass die Leute, die dann eben damit sehr viel Geld verdienen, sich eben dann auch beteiligen an den Folgekosten. Das haben Sie abgelehnt auch.

Also es gibt Mittel, Wege und Möglichkeiten. Es ist schön, dass wir über dieses Thema reden können. Ich wäre gerne schlauer und hoffe, Sie auch. Ich möchte gern einen Expertenrat dazu haben und denke, dass wir nach so einem Expertengespräch einen noch besseren Antrag auf den Weg bringen können, der noch zielführender ist, und vielleicht sorgt der ja sogar für Erhellung

seitens des Ministeriums, dass dort eventuell noch etwas anders gemacht werden kann. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Minderjährigen und ihren Erziehungsberechtigten in der Suchtmedizin zu ermöglichen, ist aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Thema. Zum einen geht es um eine mögliche bessere individuelle Bewältigung der Sucht des Erwachsenen, zum anderen um eine Stärkung der Familie bei einem Leben mit der Sucht, was die Suchtvermeidung bei den Kindern und einen Rückfall der betroffenen Erwachsenen einschließt.

Dabei dürfen wir aber nicht nur die eine Variante erwachsener Suchtabhängiger als Erziehungsberechtigte für ein oder mehrere Kinder im Blick haben, sondern auch den umgekehrten Fall eines suchtabhängigen Kindes, das eine Familie möglicherweise überfordert, das aber in jedem Fall die Unterstützung der Familie zur Suchtbewältigung benötigt.

Der aktuelle Sucht- und Drogenbericht für unser Bundesland und die Bundesrepublik Deutschland macht neben den individuellen Folgen auch den volkswirtschaftlichen Schaden deutlich. Die Ministerin Martin hat umfänglich ausgeführt, welche Rechtslage und welche Möglichkeiten im Sinne des Antrags bereits bestehen und dass eine Novellierung des SGB V vorbereitet wird, und ich kann nur hoffen, dass sich die CDU dann konstruktiv in diesen Prozess einbringt.

(Harry Glawe, CDU: Da können Sie sich drauf verlassen, Herr Koplin.)

Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen kann ich nur auffordern, die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme zu schaffen, und die Krankenkassen, die Inanspruchnahme im Sinne der Patientinnen und Patienten und ihrer Familien zu finanzieren.

Im Übrigen, weil LAKOST angesprochen wurde mehrfach, also ich habe erfahren, dass LAKOST im Moment ein Führungsseminar durchführt an den Helios Kliniken zum Thema Sucht. Ich finde das eine ganz tolle Sache, ist ganz wichtig, ist, denke ich mal, auch erhellend für beide Seiten.

An dieser Stelle muss ich aber, weil wir ja eben gerade über Krankenhäuser, Krankenkassen et cetera gesprochen haben, erneut darauf hinweisen, dass wir um eine grundlegende Reform der Krankenversicherung nicht herumkommen. Und diese wird immer dringlicher, um die Belastungen für die Versicherten wie für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, auch für den Sozialstaat nicht noch weiter zu erhöhen. Wir brauchen eine gesetzliche Krankenversicherung für alle, in die alle einzahlen und in die alle Einkommensarten einbezogen werden. Zudem müssen sich die privaten Krankenkassen an den allgemeinen Kosten beteiligen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, sehr geehrte Damen und Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in den bisherigen Redebeiträgen schon auch klargeworden, dass, wenn man „Sucht“ irgendwie im Titel drin hat, dass da ganz viele Begleitthemen sind, aber man muss jetzt auch mal auf den Kern dieses Antrages kommen.

Prävention, Therapie und Rehabilitation sind ja bekanntermaßen die Säulen im Umgang mit den Risiken und auch der Manifestation von Süchten und Suchterkrankungen. Und so ist es auch zunächst richtig zu betonen, dass viele Kinder aus suchtbelasteten Familien – und ich danke Herrn Koplin, dass er darauf hingewiesen hat, dass das in beide Richtungen geht, das sind einmal die Eltern, die Süchte haben können, und die Kinder betroffen sind, aber auch umgekehrt –, also dass viele Kinder aus suchtbelasteten Familien keine Suchtprobleme entwickeln, obwohl das Risiko leicht erhöht ist. Ein erhöhtes Risiko ist aber nicht gleichbedeutend mit einer unvermeidlichen Suchterkrankung. Das Risiko der Kinder, später selbst suchtkrank zu werden, kann durch Prävention wirksam reduziert werden.

Präventive Maßnahmen wie zum Beispiel eine frühe Aufklärung über Sucht, psychosoziale Unterstützung, die Förderung gesunder Lebensstilgewohnheiten, der Zugang zu unterstützenden Ressourcen und eine frühzeitige Intervention bei Anzeichen von Problemen können dazu beitragen, das Suchtrisiko zu minimieren. Ich denke, das war der Beitrag auch unserer Ministerin, die davon gesprochen hat, was es alles für Möglichkeiten gibt, aber dieser Antrag ist konkreter.

Es ist sicher so, dass ein ganzheitlicher, familienzentrierter Ansatz effektiv sein kann, Suchterkrankungen, die ja nicht automatisch auf nur individuelles Verhalten zurückzuführen sind, sondern auch durch das familiäre Umfeld beeinflusst werden. Die Beteiligung der Familie kann zu einem besseren Verständnis der Dynamiken beitragen innerhalb von Suchtfamilien. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Familie einzigartig ist und es keine Einheitslösung gibt. Einige Familien profitieren von gemeinsamen Therapieansätzen, während andere möglicherweise besser von individuellen Therapieformen oder getrennten Interventionen profitieren, denn die individuellen Umstände und die Schwere der Suchterkrankung spielen ebenfalls eine Rolle bei der Wirksamkeit der Therapie.

Weitere wichtige Faktoren für den Therapieerfolg sind die Qualität der Therapieeinrichtung, die Professionalität der Therapeuten sowie die Bereitschaft der Betroffenen, sich aktiv am Therapieprozess zu beteiligen. Grundsätzlich gilt aber, dass jede wirksame Suchttherapie für Minderjährige und ihre Erziehungsberechtigten einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen sollte, der psychische, emotionale und soziale Aspekte berücksichtigt.