Protocol of the Session on January 24, 2024

Ich glaube, das ist ein Stück weit ein Totschlagargument. Wichtig ist, dass wir es getan haben jetzt und natürlich dann auch die Vorgaben von Europa- und Bundesebene umsetzen wollen.

Ich kann dann natürlich wieder mich in meine Rolle zurückziehen und sagen, na ja gut, Sie waren ja lang genug beteiligt oder hätten jetzt auch als Oppositionspolitikerin die Möglichkeit gehabt,

(Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP)

das Thema nach vorne zu bringen. Haben Sie auch nicht. Aber ich glaube, das bringt uns insgesamt nicht voran. Wichtig ist das, was vorliegt.

(Katy Hoffmeister, CDU: Hätten Sie denn zugestimmt?)

Es gibt jetzt den Wunsch, hier nach vorne zu kommen.

(Sebastian Ehlers, CDU: Dann hätten Sie sicherlich kraftvoll zugestimmt, Herr Albrecht. – Heiterkeit bei Katy Hoffmeister, CDU)

Wie bitte?

(Sebastian Ehlers, CDU: Dann hätten Sie sicherlich kraftvoll zugestimmt, wenn wir das beantragt hätten.)

Ja. Das sind jetzt aber theoretische Debatten, da ja nichts vorlag an der Stelle.

Für mich wirkt das unterm Strich so, dass man da noch versucht hat, jetzt hier ein bisschen so Oppositionsarbeit halt zu machen und das Haar in der Suppe zu finden. Aber ich nehme trotzdem sehr freudig zur Kenntnis, dass es hier zumindest nach dem Stand der bisherigen Rednerinnen und Redner ja eine breite Zustimmung zu dem Anliegen gibt. Und ich glaube, das ist auch sehr wichtig.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Langer Rede kurzer Sinn, Open Access ist eine gute Sache

(Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

und wir vertrauen darauf, dass die handelnden Akteure gemeinsam mit den Universitäten, Fachhochschulen und den Bibliotheken hier eine gute Strategie gemeinsam auf den Weg bringen. Das wäre ein wichtiger Schritt nach vorne für die Forschungslandschaft in M-V. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen!

Herr Albrecht, da muss ich meine geschätzte Kollegin mal in Schutz nehmen beziehungsweise Ihnen sagen, da haben Sie nicht richtig zugehört, denn Frau Hoffmeister hat durchaus einige zentrale inhaltliche Punkte, über die Sie gern vielleicht, wir haben es zumindest angesprochen, in den Ausschussberatungen, wenn Sie dazu noch mal mit uns sprechen wollen, wenn die Strategie vorliegen sollte oder der Entwurf, ins Gespräch kommen können, mehr noch als die Frage „zu spät/zu wenig“. Und ich werde das in Teilen noch mal anführen, dem auch was hinzufügen, trotzdem nicht verschonen mit „zu spät/zu wenig“, denn gerade bei so einem Thema kommt es darauf an, ob wir in Mecklenburg-Vorpommern Vorreiterinnen und Vorreiter sein wollen oder ob wir wie immer nur hintendran sind, dann sind wir eben aber auch irgendwann unattraktiver Standort.

Und ja, es stimmt, am 22. Oktober 2003 ist mit der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zum wissenschaftlichen Wissen das Bekenntnis zu den Prinzipien von Open Access von den namhaften Wissenschaftsinstitutionen in Deutschland bereits manifestiert worden. Das ist heute mehr als 20 Jahre her, das kann man festhalten. Und bereits seit 2010, also seit 14 Jahren, gibt es die von der DFG eingestellten Mittel, das Programm zur Förderung des Publizierens mit Open Access. Und heute, am 24. Januar 2023, muss die Landesregierung in M-V noch aufgefordert werden,

(Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 24!)

auch hier, …

24.

… auch hier in Mecklenburg-Vorpommern endlich tätig zu werden und eine Open-Access-Strategie des Landes auf den Weg zu bringen. Und ja, da sage ich, besser spät als nie. Natürlich bleibt das Ziel, welches sich die OpenAccess-Bewegung gesetzt hat, auch nach 20 Jahren noch wichtig, das Internet zu nutzen, um Wissen, insbesondere Forschungsergebnisse für jede und jeden frei verfügbar zu machen, und zwar nicht nur die Ergebnisse, sondern vor allem auch die Daten, sodass Forschung verstanden, nachvollzogen und weitergeführt werden kann.

Und auch wenn es verschiedene Fördermöglichkeiten von Dritten für das Publizieren mit Open Access gibt, haben wir so noch lange nicht den Zustand erreicht, an dem sich Wissenschaftler/-innen wirklich frei entscheiden können, ihre Forschungsarbeiten dort zu veröffentlichen, wo sie für alle kostenlos zugänglich sind, zum Beispiel, weil die bestehenden Förderprogramme nicht jede Form der Publikation abdecken. So gibt es nach wie vor großen Bedarf an Förderung von Open-Access-Publikationen von Monografien und Sammelbänden, wo die Universitäten inzwischen ob des großen Bedarfs mit Eigenmitteln eingesprungen sind. Hier muss das Land tätig werden – immerhin liegen die Hochschulen und liegt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im ureigenen Landesinteresse –,

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

muss sie tätig werden nicht nur durch finanzielle Förderungen, sondern auch durch einen klar im Landeshochschulgesetz geregelten Vorrang der Publikation von Forschungsergebnissen unter freiem Zugang, also mit Open Access. Der Paragraf 48 des Landeshochschulgesetzes, der nur allgemein fordert, Forschung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, deckt dieses Ziel nicht ab. Auch eine Veröffentlichung hinter einer Bezahlschranke bleibt damit möglich, aber das ist ja gerade nicht das Ziel der antragstellenden Fraktionen. Im Berliner Hochschulgesetz wird Veröffentlichungen unter freier Lizenz klarer Vorrang eingeräumt. Beispiele für gelungene Umsetzung auf Landesebene gibt es also bereits.

Mit dem Aufkommen von Open Access in der Wissenschaft und der Veränderung der Finanzierung der Journale sind aber auch neue Herausforderungen entstanden. So gibt es betrügerische Geschäftsmodelle, zum Beispiel Predatory Publishing, zu Deutsch etwa die Raubjournale, welche gegen Zahlung eines gewissen Betrags die Publikation einer Arbeit garantieren, ohne den üblichen Peer-Review-Prozess, also die fachliche Begutachtung durch andere Wissenschaftler/-innen zur Qualitätssicherung. Zusammen mit dem wachsenden Druck, gerade auf Nachwuchswissenschaftler/-innen, schnell zu publizieren – Publish or Perish –, kann dies dazu führen, dass zwar rein zahlenmäßig mehr publiziert wird, die Qualität der Veröffentlichungen aber sinkt.

(Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies stellt nicht nur die wissenschaftliche Community, sondern auch die Öffentlichkeit vor Herausforderungen, denn während es für das Fachpublikum oft leicht ersichtlich ist, ob es sich bei einem Journal um eine seriöse Quelle handelt, ist es für die Öffentlichkeit oft deutlich schwerer erkennbar. Eine Strategie des Landes zum Thema Open Access darf sich daher nicht darauf beschränken, Mittel – des Bundes, wie ich gehört habe – für die Publikation bereitzustellen. Sie muss insbesondere Kriterien für die Finanzierung von Publikationen definieren, durch die eine Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis nicht nur ermöglicht, sondern sogar eingefordert wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Grundsätzlich ist aus unserer Sicht also der Schritt hin zu Open Access auch ein notwendiger Schritt zu einem

anderen Umgang mit Wissen. Publikationen sollten nicht mehr nur als Beweis der wissenschaftlichen Kompetenz angesehen werden, sondern vor allem als Mittel, die gewonnenen Erkenntnisse der Menschheit verfügbar zu machen, und zwar für alle ohne Bezahlschranken.

Kurz gesagt, wir stimmen dem Antrag zu, aber er kommt spät, sehr spät sogar, und nach den Ausführungen der Ministerin ist mir auch unklar, warum sich die Landesregierung dieses Themas nicht selbst ohne Rückenwindantrag angenommen hat, so in den letzten 21 Jahren. Aber immerhin passiert in M-V nicht mehr alles 50 Jahre später, also in diesem Sinne wohl ein Fortschritt.

Wäre es überdies nicht auch ehrlicher gewesen, wenn wir den Antrag spätestens in der letzten Landtagssitzungswoche behandelt hätten? Dann hätte die rot-rote Koalition die jetzt geforderten Mittel im Haushalt gleich berücksichtigen können, statt im ersten Monat des neuen Doppelhaushaltes eine windelweiche Formulierung – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – zu fordern, wie Frau Hoffmeister schon sagte, ohne dass diese Haushaltsmittel überhaupt vorhanden wären.

Zwar bleibt das Ziel richtig, aber ich bin sehr gespannt, wie die Landesregierung den Auftrag zeitnah und mit guter Qualität umsetzen möchte. In diesem Sinne freue ich mich schon auf die Vorstellung der Open-Access-Strategie des Landes noch in dieser Legislaturperiode. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – David Wulff, FDP: Da kannst du lange warten, Hannes!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau BeckerHornickel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich trage diesen Text in Vertretung für meine Kollegin Sabine Enseleit vor, die sich auf den abenteuerlichen Weg

(Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP)

heute von Brüssel nach Hause begibt. Also wir wünschen, dass sie dann auch heute noch ankommt.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Grundlage für eine effiziente und qualitativ hohe Forschung ist ein Wissenstransfer. Open Access ist eines der wichtigsten Instrumente, das diesen Transfer fördert. Der Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine essenzielle Voraussetzung für Forschung, aber auch für Innovation, denn er eröffnet den Unternehmen den effizienten Austausch von Erkenntnissen. Er kann auch ein Impulsgeber für Unternehmen sein, die auf der Suche nach neuen Lösungen, Stoffen oder Produkten sind.

Der Wissensfluss ist auch Voraussetzung, den Status Deutschlands als Innovationsstandort weiterhin zu behalten. Wir Freien Demokraten setzen uns seit Langem für diesen digitalen Wissenstransfer ein. Ich musste deshalb

beim Lesen Ihres Antrages doch etwas staunen. Open Access ist mindestens seit 2001, seit der Budapester Erklärung, ein breit diskutiertes Thema. 2003 haben wichtige Forschungsinstitutionen, Hochschulen, Bibliotheken in Deutschland die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Die Bundesregierung hat dann weiter das Urheberrecht modernisiert und das Zweitverwertungsrecht für Autorinnen und Autoren der wissenschaftlichen Beiträge eingeführt.

Und jetzt, über 20 Jahre später, stellt die regierende Koalition in Mecklenburg-Vorpommern den Antrag, eine Strategie für das Land zu Open Access auszuarbeiten. 20 Jahre später

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

fordert die Koalition sich selbst dazu auf, endlich einen Plan aufzustellen! Gratuliere ich!