Protocol of the Session on January 24, 2024

Ein paar Zahlen aus dem Open Access Atlas 2022: Hier das Land Baden-Württemberg, von 2019 bis 2022 stellte das Land Baden-Württemberg 8 Millionen Euro in den Haushalt ein, das Land Berlin 28 und das Land Bremen 3,5 Millionen Euro, als vielleicht kleiner Vergleich und Anreiz. Kurz und gut, langfristig gesehen ist die Verlagerung der Kosten vom Autor hin zu den Universitäten eine positive Entwicklung, die auch wir unterstützen.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch, dass die Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern bereits in ihrem Jahresbericht 2017 verkündeten, ihre Praxis an das neue Urheber- und Wissenschaftsgesetz angepasst zu haben, und dass dafür seitdem ein Open-AccessPublikationsfonds eingerichtet wurde.

Ein zweiter Kritikpunkt an Open Access war immer das Verhältnis zu den Verlagen, genauer die unbegründete Annahme, dass es zu einer Abhängigkeit der Literaturversorgung und des Publizierens von wenigen Großverlagen kommt. Eine Konzentration auf dem Publikationsmarkt auf wenige Großverlage hatte sich allerdings zu einer Zeit entwickelt, in der das Publizieren in Subskriptionszeitschriften mehr die Regel als die Ausnahme war, und dies nun durch Open Access zunehmend unbegründet wird.

Für meine Fraktion, die AfD-Fraktion, ist entscheidender Fakt, dass die Steuergelder durch Open Access fair und transparent genutzt werden. Geforscht und publiziert wird in der Regel zumeist sowieso durch öffentlich bezahlte Wissenschaftler. Publikationen, die in einer Zeitschrift erscheinen, werden von öffentlich finanzierten Universitäten, von Verlagen erworben. Zudem sorgt Open Access für zahlreiche rechtliche Klarheiten und die Unabhängigkeit der Verlage, die durch Open-Access-Publikationsverträge nur ein einfaches und kein ausschließliches Nutzungsrecht erhalten. Open-Access-Artikel, das klang auch schon bei den Vorrednern an, sind zudem global zugänglich, wodurch die Wahrnehmung und Nutzung gestärkt wird.

Es gibt also zahlreiche Gründe für eine Umstellung auf Open Access. Daher sieht auch meine Fraktion, die AfDFraktion, die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Open-Access-Transformation, und es wird Sie nicht verwundern, dass wir diesem Antrag hier und heute damit zustimmen werden. Es ist aber auch unser ausdrücklicher Wunsch, dass dem Wissenschaftsausschuss regelmäßig über die Fortschritte der Umsetzung des Transformationsprozesses Bericht erstattet wird und insbesondere wir dann die Kostenentwicklung dargeboten bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte zunächst mal positiv beginnen und sagen,

(Julian Barlen, SPD: Trauen Sie sich!)

immerhin, besser spät als nie, denn das kennzeichnet diesen Antrag. Die Hochschulen bei der Open-AccessAnstrengung zu unterstützen, na ja, wer soll da etwas gegen sagen und wer könnte dort Nein sagen. Also gilt es wohl als Selbstverständlichkeit, diese Open-AccessAnstrengungen durch das Land zu unterstützen.

Der Antrag allerdings, meine Damen und Herren, überrascht mehrfach, und zwar überrascht er mehrfach negativ. Seit Jahren engagieren sich die Hochschulen im Land in diesem Bereich. Sie haben es erwähnt, die Berliner Erklärung ist unterzeichnet worden von Rostock 2015, also von vor zehn Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, oder sagen wir neun,

(Rainer Albrecht, SPD: Neun.)

von Greifswald 2016 (vor acht Jahren) und die Berliner Erklärung, meine sehr geehrten Damen und Herren – nur damit wir alle Bescheid wissen, worüber wir reden –, stammt aus 2003, also mit anderen Worten, das jedenfalls von vor 20 Jahren.

Und, meine Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen, die versuchen finanziell natürlich auf die Beine zu kommen, um diese OpenAccess-Strategien auch tatsächlich umzusetzen, und nutzen dafür Fördermittel, die die DFG bereitstellt. Und wenn Sie jetzt sagen, Sie brauchen eine Koordination und eine Landesstrategie, ja, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wollen Sie mir damit sagen, dass Sie 20 Jahre die Universitäten und Hochschulen in diesem Land nicht unterstützt haben koordinierend und dass Sie jetzt auf die Idee kommen, genau eine solche deshalb vorzulegen?!

Und natürlich erzählt uns jetzt gerade die Landesregierung, es gab schon viele Gespräche und Workshops. Ich glaube, den entscheidenden Workshop, den haben Sie gar nicht genannt, aber der war im Jahr 2021, und ich darf mal den Titel dieses Workshops vorlesen: „OpenAccess-Strategie für Wissenschaft und Forschung in Mecklenburg-Vorpommern“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was erwarten Sie von so einem Strategieworkshop? So wie ich eine Strategie, aber nicht in 2024, sondern in 2021. Also, meine Damen und Herren, mir scheint, bis dato ruhte still der See.

Und überraschend ist neben diesem Tempo, dass die Landesregierung dann auch „im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel“ handeln will. Und wir haben das ja schon gehört und Sie haben meinen Zwischenruf sicherlich auch vernommen, jeder weiß, dass diese Umstellung und dieser Umstellungsprozess – Geld, Lizenzen, Verlagsrechte – tatsächlich natürlich kostenintensiv und parallel läuft zu den bisherigen Möglichkeiten der Veröffentlichung. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, das betonen Sie ja selbst in Ihrem Antrag, ohne einen Ausweg für Helden zu definieren, und das betont auch die Ministerin. Und deshalb finde ich diesen Antrag noch interessanter.

Im Haushalt jedenfalls ist im Wissenschaftshaushalt und auch im Einzelplan Digitales nichts dazu hinterlegt. Und bevor Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wieder mal neue Erwartungen formulieren, würde ich Ihnen sagen, erinnern Sie sich an die globalen Minderausgaben,

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die Sie im Moment seit zwei Jahren im Haushalt einsparen! Und dann finde ich es geradezu nicht nur interessant, sondern fast dreist, hier darauf zu verweisen, dass die Hochschulen das bitte schön aus ihren Mitteln finanzieren sollen, wenn man ihnen eine neue Strategie und neue Aufgaben auferlegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit will ich sagen, der Antrag könnte besser, viel besser sein. Aber ich weiß auch, dass die Wissenschaft und die Forschung dieser Open-Access-Strategie grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Und die Hochschullandschaft im Land will also weiter vorankommen und ist deshalb auch für Ihre Unterstützung grundsätzlich dankbar. Aber deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nur deshalb wird meine Fraktion diesem Antrag auch zustimmen, weil wir als Fraktion uns auch diesem Ansatz anschließen wollen.

Wie dies von der Landesregierung allerdings praktisch erfolgen soll, das sollen wir ja im Ausschuss hören. Und jetzt wieder was Überraschendes: Diesmal ist übrigens kein Datum hinterlegt, wann dann der Ausschuss mit dieser Strategie sich auseinandersetzen soll.

(Sebastian Ehlers, CDU: In 20 Jahren.)

Und ich habe dafür durchaus Verständnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Zeitplänen, die Sie selbst aufstellen, haben Sie es ja nicht, sondern Sie halten Ihre Zeitpläne im Ausschuss ja dann selber nicht ein, wenn Sie einen Termin setzen. Und insofern kann ich nachvollziehen, dass Sie hier auch kein konkretes Datum ankündigen.

Wir jedenfalls werden darauf achten, dass die Maßnahmen, die unterstützt werden sollen, im Ausschuss offengelegt werden. Wir werden Sie fragen, wo die Koordinierungsstelle für den Dialog zwischen Hochschulen und Verlagen dann ist. Und wir werden Sie in jedem Fall fragen, wie dann landeseigene Publikationsfonds aufgelegt werden sollen.

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein verfügen schon über Landesstrategien und benennen zum Teil auch konkrete Zielstellungen. Bremen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen fördern schon mit verschiedenen Instrumenten und steuern diesen Digitalisierungsumstellungsprozess. Wer jetzt mitgezählt hat, dem wird auffallen, dass zwei Bundesländer nicht genannt sind, und eines ist MecklenburgVorpommern. Es wird also Zeit, damit wir nicht Erster von hinten sind und damit ganz abgeschlagen.

Meine Fraktion wird diesem Antrag zustimmen und ich erwarte, dass dann auch eine Strategie auf die Strecke gebracht wird. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt wieder ein bisschen positiver werden. Und auch ich möchte in meinem Redebeitrag noch mal die besondere Bedeutung von Open Access für eine zukunftsfähige Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft betonen. Im Feststellungsteil des Antrages steht ja schon eine ganze Menge drin, und ich versuche, möglichst wenig davon in meinen Ausführungen zu wiederholen, möchte aber trotzdem noch einmal den Punkt I.1 hervorheben.

„Open Access als der offene Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Informationen“ ermöglicht die freie „Nachnutzung und … Weiterbearbeitung durch den Einsatz freier Lizenzen für alle Menschen ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren …“ Klingt jetzt erst mal ziemlich trocken, ist aber ganz wichtig, denn der Zugang zu Wissen ist ja kein Nischenthema. Ganz im Gegenteil, denn dieser möglichst freie Zugang zu Wissen, eben ohne finanzielle, technische und rechtliche Hürden, ist eine absolut elementare Voraussetzung für eine offene und demokratische Wissensgesellschaft, die wir hoffentlich hier alle miteinander befördern wollen.

Aus linker Sicht würde ich sogar sagen, dass es hier um nicht weniger als die Demokratisierung von Wissen und Wissenschaft geht. Die Erarbeitung einer Open-AccessStrategie für das Land beziehungsweise seine Universitäten entspricht den politischen Forderungen, Beschlüssen auf europäischer und Bundesebene. Das klang jetzt auch schon mehrfach an. Wir sollen jetzt mit einer landesseitigen Strategie flankieren. Dabei soll auch Open Access als der neue Standard etabliert werden, eben in der Publikation von Wissen. So weit der politische Wille und die Beschlusslage.

Aber auch Forschungsförderer, die Projekte finanziell unterstützen, verlangen zunehmend die Open-AccessPublikation der geförderten Forschungsergebnisse. Hierbei zeigt sich ein erfreulicher Trend, dass die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln verstärkt an die Bedingung geknüpft wird, dass die Ergebnisse dann auch frei verfügbar und zugänglich gemacht werden.

Andere Bundesländer haben bereits Strategien auf den Weg gebracht, die den Transformationsprozess zu Open Access auf Landesebene unterstützen, oder sie arbeiten gerade daran. Es gibt also Best-Practice-Beispiele, an denen sich M-V bei der Erarbeitung der eigenen Strategie orientieren kann. Wie wichtig das ist, um hier auch nicht zu einem Flickenteppich zu kommen, klang ja auch schon an. Und auch das Beispiel Baden-Württemberg wurde ja schon einmal ins Feld geführt.

Neben dem übergeordneten Ziel der Demokratisierung von Wissen sind die konkreten Vorteile von Open Access zahlreich. Wir haben zum einen den schnellen Zugang zu Forschungsergebnissen. Open Access ermöglicht es, Forschungsergebnisse unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung zugänglich zu machen. Der traditionelle Weg über Verlagsmodelle hat demgegenüber den Nachteil, dass oft erst nach langen Verzögerungen – teilweise von mehreren Monaten, viele Publikationen erscheinen ja vierteljährlich – und gegen Gebühren wissenschaftliche Artikel zugänglich gemacht werden.

Wir haben weiterhin eine breite Verfügbarkeit für jedermann. Open Access ermöglicht einer breiten Öffentlichkeit einen barrierefreien Zugang zu wissenschaftlichen

Erkenntnissen. Das schafft Chancengleichheit und erlaubt Menschen weltweit, unabhängig von finanziellen Ressourcen auf Bildung und Forschung zuzugreifen. Das hilft auch Forscherinnen und Forschern ungemein, denn auch die haben ja je nach Standort und ihrer individuellen Situation ganz unterschiedliche Ressourcen und Zugänge zu Forschungen.

Daraus ergibt sich dann drittens ein Abbau von Wissenshierarchien, den es ja auch an verschiedenen Stellen gibt.

Und viertens möchte ich noch hervorheben, dass die Förderung des internationalen Wissensaustauschs gefördert wird. Das Beispiel Corona klang vorhin ja an, dass wir dann bei der schnellen, unmittelbaren und barrierefreien Verfügbarstellung auch die internationale Zusammenarbeit hier befördern.

Ich fasse also zusammen: Open Access gewährleistet eine gute wissenschaftliche Informationsversorgung und einen barrierefreien Zugang zu wissenschaftlicher Information, ohne dass finanzielle Hürden den Zugang behindern. Es verbessert die Effizienz in Forschung und Innovation, erhöht die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen und stärkt die Zusammenarbeit. Und die freie Verfügbarkeit von Wissen fördert den schnellen Austausch von Ideen und beschleunigt so den Fortschritt in der Forschung. Also alles zusammen eine gute Sache.

Jetzt gilt es dann eben, die entsprechende Strategie dazu zu erarbeiten. Dafür gibt es verschiedene Ansätze. Es gibt den sogenannten goldenen Weg, den grünen Weg. Wir sprechen uns aus für den Diamond-OpenAccess-Standard, will ich jetzt gar nicht großartig vertiefen. Wichtig, glaube ich, für die hier Anwesenden ist, dass das der höchste Standard ist, der eben dann allen Interessierten weltweit kostenlos den Zugang zu Forschungsergebnissen ermöglicht und wo auch für die Autor/-innen keine Kosten anfallen.

Ja, jetzt klang ja an, es gibt so die eine oder andere Herausforderung. Ich habe mich natürlich auch in Vorbereitung auf diese Rede damit auseinandergesetzt, welche Argumente könnte man eigentlich dagegen ins Feld führen. Da fällt nicht wirklich viel an. Es gibt so von der einen oder anderen Stelle natürlich Bedenken, weil eine flächendeckende Umstellung auf Open Access auch die bisherige Publikationsart, das Geschehen, wie das organisiert ist, ganz tiefgreifend verändern wird und – so deutlich muss man es auch sagen – natürlich ein Stück weit auch ein Eingriff in Geschäftsmodelle von Verlagen beinhaltet, die mit der Publikation von wissenschaftlichen Erkenntnissen ja auch Geld verdienen.

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube aber, dass das gesamtgesellschaftliche Interesse nach freiem Zugang zu Wissen, das übrigens auch unter erheblichem Einsatz ja von öffentlichen Mitteln erworben wird, an dieser Stelle überragt.

So eine andere kleine Kritik, die man hier und da lesen kann, ist dann, dass die Qualität beim Erkenntnisgewinn geschmälert werden könnte, weil der ja für die Wissenschaft so wichtige Peer-Review-Prozess ja auch ganz massiv mit über die Verlage organisiert wird. Aber auch hier muss man sagen, dass die konkrete Arbeit ja nicht

irgendwelche bei den Verlagen angestellten Personen machen, sondern das erledigen andere Forschende im Ehrenamt.

Also auch hier sollte es möglich sein, im Open-AccessVerfahren vernünftige Peer-Review-Prozesse weiterhin abzusichern. Zumindest finanziell spricht da erst mal nichts dagegen. Das Einzige, was dann wegfällt und was für viele Forschende ja durchaus auch wichtig ist, sich daran zu beteiligen, ist das Renommee der jeweiligen Publikation, wo man sich dann einbringt. Aber ich glaube, auch das ist keine unüberwindbare Hürde.

Ja, und dann hat man natürlich noch die Kritik, die ja vor allen Dingen von Frau Hoffmeister vorgetragen worden ist. Kann man machen, natürlich. Wenn man so einen Antrag stellt, wie wir es jetzt gemacht haben, kann man immer sagen, ja, kommt zu spät, hätte man schon vor vielen, vielen Jahren machen müssen.

(Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das ist ein Stück weit ein Totschlagargument. Wichtig ist, dass wir es getan haben jetzt und natürlich dann auch die Vorgaben von Europa- und Bundesebene umsetzen wollen.