Protocol of the Session on January 24, 2024

tung, Sachmittelausstattung und Personal auf Steuerzahlerkosten

(Enrico Schult, AfD: Richtig!)

und ohne die Sorge um Wiederwahl, Wiederbestellung oder Amtszeitende vor Rentenbezugsbeginn. Das wiederum ist nicht in Ordnung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vor dem Hintergrund des politischen Amtsverständnisses vieler Gleichstellungsbeauftragter, wie es jedenfalls in Publikationen ihrer bundesweiten Interessenvertretung artikuliert wird, lehnen wir die Zuweisung weiterer Kompetenzen und Mittel ab. Wer Politik machen will, muss sich dem Wähler stellen. Das gilt selbstverständlich für Männer und für Frauen gleichermaßen. So geht Gleichberechtigung und so geht Demokratie! Ich zitiere Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes im Wortlaut, Zitat: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Zitatende. Dem stimmen wir von der AfD-Fraktion zu. Von Gleichstellung oder Versorgungsposten für linke Frauen steht da übrigens nichts.

Ich komme zum zweiten Punkt, den Beiräten. Der Entwurf eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, Beiräte einzurichten und diesen Beiräten Rede- und Antragsrecht in Ausschüssen und Gemeindevertretungen einzuräumen. Diese Beiräte sollen der Berücksichtigung der besonderen Belange von bestimmten Bevölkerungsgruppen dienen. Als Beispiel nennt die Entwurfsbegründung Kinder und Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Warum eigentlich nicht Beiräte für Autofahrer, Landwirte oder Unternehmer? Die protestieren doch gerade gegen linke Politik. Offensichtlich haben sie auch besondere Belange, die gewiss auch kommunalpolitische Relevanz entfalten. Ja, der Gesetzeswortlaut ließe zum Beispiel auch einen Autofahrerbeirat zu.

(Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)

Die Aufzählung der Beispiele in der Begründung erlaubt aber Rückschlüsse auf die damit verfolgte Zielstellung. Hier werden nur Gruppen genannt, bei denen sich linke Politik Hoffnungen auf Bevormundung, Vereinnahmung und Instrumentalisierung für linke Ziele macht. Die Behauptung, dass die Betroffenen ihre Belange ohne Beiräte mit Mitwirkungsrechten nicht geltend machen können, hält nach näherer Betrachtung nicht stand.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Jugendliche ab 16 Jahren, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Deutsche mit Migrationshintergrund oder EU-Bürger sind bei der Kommunalwahl wahlberechtigt. Sie können sich außerdem mit Ihren Anliegen an den Bürgermeister, die Gemeindevertretung, deren Fraktionen oder einzelne Gemeindevertreter wenden. Die Gemeindevertretung kann bereits jetzt entscheiden, betroffene Einwohner zu einem Thema anzuhören.

Die direkte Ansprache kommunalpolitischer Akteure und die Anhörung als betroffene Einwohner – nach entspre

chendem Beschluss – stehen auch Ausländern ohne EUStaatsangehörigkeit offen. Kinder und Jugendliche haben in aller Regel in Mutter und Vater natürliche Interessenvertreter, die wiederum in der oben genannten Weise diesen Interessen Geltung verschaffen können. Kommunalpolitiker werden gewählt und sind daher regelmäßig aus Eigeninteresse den Anliegen ihrer potenziellen Wähler gegenüber aufgeschlossen. Darüber hinaus sind nach meiner Erfahrung jedenfalls die meisten Kommunalpolitiker unabhängig vom parteipolitischen Hintergrund tatsächlich an den Belangen der örtlichen Gemeinschaft interessiert. Sie verschließen sich legitimen Anliegen auch dann nicht, wenn diese von Nichtwahlberechtigten vorgetragen werden.

Und zum Dritten sind Kommunalpolitiker unabhängig vom parteipolitischen Hintergrund Menschen, die entweder durch persönliche Betroffenheit oder durch Fälle im Familien-, Freundes- oder Kollegenkreis mit besonderen Anliegen verschiedenster Art in Berührung kommen und diese Eindrücke politisch berücksichtigen. Zur fehlenden Notwendigkeit kommt als weiteres Problem die zweifelhafte demokratische Legitimation der Beiräte und die selbst über demokratisch gewählte Beiräte drohende De-facto-Verwässerung des Grundsatzes der Wahlgleichheit. Warum sollte zum Beispiel ein 16-jähriger Jugendlicher oder ein 65-jähriger Senior durch Wahlberechtigung für Gemeindevertretung und Beirat doppelt wirken können, während es ein 35-jähriger durchschnittlicher Erwachsener nicht darf? Warum soll ein EU-Ausländer über Wahlberechtigung für Gemeindevertretung und Beirat doppelt wirken können, während es für diesen Deutschen aber nicht gilt?

Die Beiräte sind zur Geltendmachung legitimer Belange also nicht notwendig. Vielmehr werfen die Beiräte gewichtige Probleme auf. Warum wollen eine linke Landesregierung und linke Landtagsfraktion trotzdem so etwas ermöglichen? Weil hier Plattformen und Verstärker für linke Forderungen geschaffen werden sollen, die außerdem gegen die schwindende Zustimmung linker Politik beim Wähler besser abgeschirmt sind.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Bestes Beispiel hierfür sind die geplanten Beiräte für Migration und Integration laut Paragraf 18 des Entwurfs eines Integrations- und Teilhabegesetzes. Diese sollen aus Gemeindeangehörigen bestehen, die eine Einwanderungsgeschichte haben oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Fragen der Migration und Integration einen Beitrag zur Arbeit des Beirates leisten können. Letztere Gruppe wird sich hauptsächlich aus Personen rekrutieren, die mit Migrantenbetreuung bereits Geld verdienen oder künftig Geld verdienen wollen. Diese Personen äußern sich dann zur Notwendigkeit und zum Umfang von Migrantenbetreuung. Einwanderungskritik ist von dieser Seite eher nicht zu erwarten, vielmehr ist mit lebhafter Zustimmung für das linke Kernanliegen der Masseneinwanderung zu rechnen.

Dabei ist es linker Politik auch völlig egal, ob diejenigen, um deren Interessen es angeblich geht, solche Beiräte überhaupt wollen. So lag die Wahlbeteiligung zur Wahl des Rostocker Migrantenrates im Jahr 2020 bei lediglich 9,9 Prozent. Ein Beirat, den 90 Prozent der Betroffenen nicht gewählt haben, ist keine legitime Vertretung dieser Menschen. Wie reagiert die rot-rote Landesregierung auf solche Erfahrungen? Sie legt ein Gesetz vor, dass es einen

solchen Beirat in jeder Gemeinde mit über 10.000 Einwohnern geben soll. Ein Linker, Walter Ulbricht, sagte einmal: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Mir scheint, dass manchem heutigen Linken das demokratische Aussehen nicht mehr so wichtig ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechts unseres Landes sollen mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf geändert und neu gefasst werden. Ein zeitgemäßes, rechtssicheres und anwendungsfreundliches Kommunalverfassungsrecht schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Kommunen ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht zur eigenverantwortlichen Regelung ihrer Angelegenheiten und übertragenen Aufgaben ausüben und in der täglichen Anwendung mit Leben füllen können. Eine Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn das Verfahren bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag nach unserer Auffassung selbst überarbeitet werden müsste.

Ab Juli 2022 begann eine zur Vorbereitung der Novellierung gebildete Arbeitsgruppe aus kommunalen Landesverbänden, Vertretern der Städte und Gemeinden, Ämtern, dem Innenministerium und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit der Diskussion zum Gesetzentwurf. 14 Monate später, im September 2023, kam der Entwurf ins Kabinett und es begann die Verbandsanhörung. Im Oktober 2023 bekamen die Fraktionen erstmals den Gesetzentwurf von der Staatskanzlei übersandt. Ende November 2023 lagen dem Innenministerium dann die Stellungnahmen der Verbände vor. Am 9. Januar 2024 erklärte der Innenminister in einer freudigen Pressemitteilung, er habe dem Kabinett die Novellierung vorgestellt.

(Tilo Gundlack, SPD: Freudig! Freudig!)

Damit würde er seinen Plan einhalten, den Entwurf noch im Januar in den Landtag einzubringen, damit die Neufassung am Tag der Kommunalwahlen am 9. Juni in Kraft ist. Am 10. Januar 2024 wurde der Gesetzentwurf schließlich in der Parlamentsdokumentation des Landtages veröffentlicht – mit ganzen 166 Seiten. Das war für die Mitglieder des Landtages die erste offizielle Möglichkeit, sich mit der Endfassung des Gesetzentwurfes zu beschäftigten – 17 Monate nach der Erarbeitung des ersten Entwurfs

(Beifall René Domke, FDP)

und fast zwei Monate nach Vorlage sämtlicher Stellungnahmen der Verbände im Innenministerium.

(René Domke, FDP: Das kann man anders machen.)

Und jetzt kommt wieder die Stelle, an der das Innenministerium erwidert, dass wegen Krankheitsfällen und der

unvorhersehbar eingetretenen Weihnachts- und Urlaubszeit eine frühere Bearbeitung nicht möglich war. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Organisationsverschulden oder Absicht! Suchen Sie es sich meinetwegen aus!

Zur unparlamentarischen Krönung wurde bereits am 18. Januar 2024 im Innenausschuss das Verfahren zum Gesetzentwurf besprochen, eine Woche vor der Ersten Lesung und vor einer Überweisung in die Ausschüsse. Dazu hat der Innenausschuss das Innenministerium bereits im Oktober 2023 und noch einmal Anfang Januar 2024 um eine Synopse zu den geplanten Änderungen in der Kommunalverfassung gebeten. Eine Textfassung mit den beabsichtigten Änderungen und eine Lesefassung mit den angenommenen Änderungen hat der Innenausschuss dann am 17. Januar 2024 erhalten. Das war vor sechs Tagen. Und ich behaupte einmal, die wenigsten Nichtjuristen wären in der Lage gewesen, sich die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes allein aus dem Entwurf zu erschließen. Das hat der Innenminister im Innenausschuss auch so gesehen.

Meine Damen und Herren, es mag ja sein, dass aus wichtigen sachlichen oder zeitlichen Gründen einmal eine Vorabbesprechung zu einem Gesetzentwurf im Ausschuss vor der Überweisung erfolgen muss – das gab es auch schon in der letzten Legislatur –, aber unter dieser Regierungskoalition hat sich allein der Innenausschuss achtmal vor der Ersten Lesung und Überweisung mit einem Vorhaben befasst. Es etabliert sich da also ein System. Im Innenausschuss wurde letztlich beschlossen, eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf am 29. Februar durchzuführen und für die mitberatende Stellungnahme der anderen Ausschüsse eine Frist bis 10. April 2024 zu setzen. Es bleiben also drei Ausschusswochen für die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf, dem Ergebnis der Anhörung, der Prüfung von Änderungsanträgen. Das ist nicht viel Zeit und dieser Zeitdruck geht hauptsächlich zulasten der Oppositionsarbeit. Ob das nun gewollt ist oder nicht, lasse ich an dieser Stelle tatsächlich offen.

Mit der Novelle des Kommunalverfassungsrechts soll im Wesentlichen die Ziffer 466 des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die Beteiligungsmöglichkeit von Beiräten mit Satzungsbefugnis der Kommunen, den Verbleib und die Rekommunalisierung kommunaler kritischer Infrastruktur, die zeitliche Begrenzung der Bestellung leitender Verwaltungsbeamter, die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und das Vorschlagsrecht der Oberbürgermeister und Landräte bei der Wahl von Beigeordneten – das alles unter Berücksichtigung der Interessenlage der Städte und Kommunen und der Umsetzbarkeit dieser neuen Regelung, hier das Stichwort „Konnexität“.

Wir haben da durchaus die Absicht, das Gesetz mit einigen Änderungsanträgen mit zu gestalten. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf, wie vorgeschlagen, federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Agrar- und Wirtschaftsausschuss überweisen. Wir halten das aber für nicht ausreichend, sehr geehrte Damen und Herren. Die Novelle beinhaltet neben der Änderung der Kommunalverfassung auch Änderungen des Landesbeamtengesetzes, des Disziplinargesetzes, des Straßen- und Wegegesetzes, des Behindertengleichstellungsgesetzes, des Landesausführungsgesetzes SGB II und sie betrifft die Gleichstellung und das Landesorganisations

gesetz. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und der Bedeutung der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts beantragen wir deshalb eine Überweisung des Gesetzentwurfs in alle Ausschüsse. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Christiane Berg, CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute beraten wir die Kommunalverfassung, ein Regelwerk, von dessen Existenz zwar jeder irgendwie weiß, aber kaum jemand sagen kann, in welchem Regal es gerade verstaubt. Umso wichtiger wird die Kommunalverfassung schlagartig immer dann, sobald es einen Streit in der Kommune gibt, denn sie bildet die Verhandlungsgrundlage von Tausenden Mandatsträgerinnen und -trägern in Kreisen und Kommunen sowie der zahlreichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier im Land. Insofern kann ihre Bedeutung gar nicht groß genug geschätzt werden.

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts hat die rot-rote Landesregierung dem Landtag somit einen Meilenstein der aktuellen Wahlperiode vorgelegt. Sie setzt somit ein bedeutendes Vorhaben aus dem gemeinsamen Vertrag von SPD und LINKE um. Unser Ziel ist es, die Kommunalverfassung an die Gegenwart anzupassen und gleichzeitig für die Zukunft auszurichten. Nach meinem Dafürhalten kann sich dieser Entwurf sehen lassen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des nahezu mustergültigen Entstehungsprozesses.

Die kommunalen Verbände und Vertreter, also die Praktiker vor Ort, haben in zahlreichen Arbeitskreissitzungen an diesem Entwurf mitgearbeitet. Sie haben dabei ihre Erfahrungen, Ideen und Vorstellungen mit einfließen lassen, sodass wir hier einen tragfähigen Kompromiss vorliegen haben. Um eines vorwegzunehmen, es ist doch völlig klar, dass immer dort Kompromisse gesucht und gefunden werden müssen, wo verschiedene Akteure an einem Tisch sitzen und Interessen auseinandergehen. Insofern werden wir auch in den kommenden Ausschussbefassungen noch Verbesserungsvorschläge aus den verschiedensten Richtungen zu beraten und abzuwägen haben. Falls sich da Bedarf ergibt, werden wir natürlich schauen, ob und an welchen Stellen wir den vorliegenden Entwurf weiter qualifizieren können.

Meine Damen und Herren, für meine Fraktion wird die Novellierung der Kommunalverfassung viele gute, praktische und wünschenswerte Änderungen mit sich bringen. Wir passen das Regelwerk der kommunalen Selbstverwaltung an gesellschaftliche Entwicklungen und Bedürfnisse an. Der Wunsch nach Teilhabe, Mitwirkung und Chancengleichheit bekommt einen immer höheren Stellenwert in den Kommunen. Das begrüßen wir außerordentlich.

Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die rechtliche Klarstellung in Bezug auf Beiräte. Erstmalig wird im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kommunalverfassung normiert. Das sind einerseits

Rechtsunsicherheiten, andererseits sind es die Gegner der Mitbestimmungsgremien, ein Verhinderungsargument, welches nicht selten gegen die Bildung von Beiräten ins Feld geführt wurde. Es ist sinnvoll, den Kommunen die Möglichkeit zur Bildung von Beiräten an die Hand zu geben. Über die genaue Ausgestaltung sollte aber weiterhin vor Ort und mit Blick auf die individuellen Gegebenheiten entschieden werden. Dort, wo wir aktiv sind, werden wir die Möglichkeiten nutzen, um mehr Menschen an den Entscheidungen zu beteiligen, die sie unmittelbar betreffen.

In diesem Sinne werden wir auch die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in Kreisen und Kommunen stärken. Die Erfüllung des Staatsziels aus Artikel 13 der Landesverfassung ist die gemeinsame Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Kreise. Mit der Neufassung der Kommunalverfassung leisten wir als Land einen Beitrag. Auch die Kreise und Kommunen werden sich künftig verstärkt um die Belange der Gleichstellung kümmern. Es gibt genügend Baustellen, die mit den Gleichstellungsbeauftragten und ihren künftig verbrieften Rechten verbindlicher angefasst und abgearbeitet werden sollen.

Mit der Ermöglichung hybrider Sitzungen in Kreisen und Kommunen passen wir die Kommunalverfassung zudem an die technischen Möglichkeiten der Gegenwart an. Das, was uns die Corona-Pandemie zunächst aufzwang, haben wir als Chance begriffen, als Chance, die Teilhabe vor Ort zu stärken und die Hürden für die Mitwirkung zu senken. Wir werden der Vielzahl von Ehrenamtlichen, insbesondere in den großen Flächenkreisen, ermöglichen, ihr wertvolles kommunalpolitisches Engagement besser mit ihrem Erwerbs- und Privatleben zu vereinbaren.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf bringt eine Vielzahl weiterer Änderungen mit sich. Ich kann nicht auf alle eingehen, aber ich halte den Entwurf grundlegend für tragfähig und hinnehmbar für alle Beteiligten. Als Landesgesetzgeber sitzen wir ohnehin zwischen den Stühlen. Einerseits wollen und müssen wir gesetzliche und gesellschaftliche Standards in den Kommunen ausreichend definieren und festziehen, andererseits hat die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung für uns einen großen Stellenwert. Ich denke, der Gesetzentwurf bildet einen behutsamen Ausgleich zwischen diesen beiden Polen. Auch das werden wir mit Sicherheit noch in den kommenden Beratungen tiefer erörtern. An dieser Stelle möchte ich zunächst die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse beantragen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rufe ich auf die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

(Tilo Gundlack, SPD: Feuer frei!)