Protocol of the Session on January 24, 2024

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank! Wir treten in die Erste Lesung ein, das heißt, ab jetzt beginnt die parlamentarische Reise der Novellierung der Kommunalverfassung, die aber schon einen deutlich längeren Vorlauf hinter sich hat. Die Vorbereitungen sind

nämlich intensiv mit der kommunalen Ebene betrieben worden.

Wir haben mit verschiedenen Arbeitskreisen des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, aber insbesondere auch den kommunalen Gebietskörperschaften und deren verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern einen längeren Vorlauf. Wir haben gesammelt, wir haben zusammengetragen, was aufgrund der mehr als zehn Jahre zurückliegenden letzten größeren Novellierung der Kommunalverfassung einfach an aktuellen Probleme aufgetreten ist, die man lösen muss. Wir haben gemeinsam mit der kommunalen Familie Lösungen erarbeitet. Von daher ist vieles von dem, was wir Ihnen heute vorlegen dürfen, ganz breit vorbereitet und getragen. Das heißt nicht, das nicht auch unterschiedliche Interessengruppen immer noch einen Wunsch anders hätten, aber zuweilen muss man sich zwischen zwei divergierenden Interessenlagen dann für eine zu favorisierende entscheiden. Aber Sie finden hier einen Entwurf, der ganz intensiv ein gutes Jahr gemeinsamer Vorbereitung hinter sich hat.

Was finden Sie als Schwerpunkte in dieser Kommunalverfassungsnovellierung? Sie finden eine Vielzahl von Punkten, schlicht Praxisgeboten, die im Detail vorzustellen vermutlich an dieser Stelle den Rahmen sprengt. Daher freue ich mich auf die Ausschussberatungen. Aber Sie finden mehrere große Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung der Teilhabemöglichkeit in den Kommunen.

Erstens werden wir – das war übrigens ein dringender Wunsch auch dieses Hohen Hauses, wiederholt vorgetragen – in der Kommunalverfassung ermöglichen, dass künftig Sitzungen eben nicht nur in persona, sondern auch im Wege der Videokonferenztechnik stattfinden können. Zunächst hatten wir lediglich die Hybridsitzung vorgeschlagen. Im Rahmen der Verbändeanhörung war die kommunale Familie noch einmal mit der Bitte angetreten, nicht nur Hybrid-, sondern auch ausschließliche Videoschaltkonferenzen als Sitzungsformate zuzulassen. Das ist jetzt auch nicht in Gänze Neues, sondern im Rahmen der Corona-Pandemie hat dieses Hohe Haus ja eine Übergangsregelung geschlossen, die eben die Handlungsfähigkeit auch in Zeiten von Distanztagungen von Distanzberatungen ermöglichen sollte. Und diese Erfahrungen haben die kommunale Familie durchaus sehr positiv bewegt, uns auch ebenfalls dringend zu bitten, das weiterhin zu ermöglichen.

Wir glauben, dass es insbesondere die Vereinbarkeit von ehrenamtlichen Mandaten und Familie und Berufsleben erleichtert, insbesondere in größeren Flächenlandkreisen, aber auch in Gemeinden, die sich durchaus über größere Regionen erstrecken. Von daher glauben wir, dass es auch das Ehrenamt deutlich attraktiver macht und es Altersgruppen, die sonst durch Kinderbetreuung sich schwerer tun, so ein Ehrenamt anzunehmen, auf diese Art und Weise erleichtert. Wichtig ist, das ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern es ist eine Ermöglichung. Am Ende werden die Kommunen in ihren Hauptsatzungen entscheiden, was davon sie nutzen wollen und in welchem Umfang, also auch, was sie sich an der Stelle technisch zutrauen umzusetzen.

Ebenfalls unter dieser großen Überschrift „Stärkung der Teilhabemöglichkeiten in Kommunen“ steht die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Videoübertragung. Es

gibt schon verschiedene Kreistage, Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen, die live oder aber aufgezeichnet hinterher als Video bereitstellen die jeweiligen Sitzungsverläufe. Das ist mit einer gesetzlichen Grundlage deutlich leichter vertretbar. Von daher schaffen wir auch diese. Wir holen also ein Stück weit die digitale Entwicklung der letzten 20 Jahre in dieser Kommunalverfassungsreform nach.

Wir werden die Beiräte stärken, sofern die Kommunen das möchten. Beiräte gibt es für Frauen, für Migration, für verschiedenste Themen im Ausländerbereich, für Kinder und Jugendliche, und die Vielfalt ist deutlich größer. Dass es Beiräte geben durfte, war schon bisher Inhalt der Kommunalverfassung, deren Beteiligungsmöglichkeiten waren allerdings sehr begrenzt. Und es hat wiederholt Bemühungen von Kommunen gegeben, denen ein Antragsrecht oder aber ein eigenes Rederecht in den jeweiligen Ausschuss- oder aber den Vertretungssitzungen einzuräumen. Das ist ohne eine gesetzliche Grundlage nicht möglich. Genau die schlagen wir vor zu schaffen. Und auch dann gilt: Die kommunale Familie, die Kommune vor Ort entscheidet mit ihrer Hauptsatzung, welche dieser Möglichkeiten sie nutzen will. Keiner muss, aber künftig kann jeder.

Wir haben umfangreicher die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen gestärkt, und wir haben für Ämter zugelassen, für größere Ämter, dass sie künftig Hauptausschüsse bilden. Das war bisher eher nicht so naheliegend, weil immer alle gesagt haben, mit dem Amtsausschuss haben wir doch ein Gremium. Aber in größeren Ämtern gibt es durchaus Situationen, wo dieser Wunsch aus der Praxis dringend geäußert wurde. Auch das würden wir Ihnen vorschlagen zu ermöglichen.

Ein zweiter großer Schwerpunkt ist das große Thema Wahlen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und Personal, also Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter der kommunalen Familie. Größte Überschrift dabei, auch medial wirksam, ist der Vorschlag – allerdings nicht in der Kommunalverfassung, sondern im dafür maßgeblichen Kommunalwahlgesetz –, die Altersgrenze für die Bewerbungsmöglichkeit von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen- oder Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten, und das Gleiche gilt auf der Landkreisseite, zu beseitigen. Wir hatten bisher eine Regelung, die sich stark an der 65 als Altersruhestandeintrittsregelalter orientiert hat. Das ist schon länger durch die 67, durch die bundesgesetzlichen Regelungen überholt. Und die Diskussion, welches „richtige“ Alter – „richtig“ in Anführungszeichen – man jetzt stattdessen vorsieht, war sehr deutlich darauf zuführend, dass es in Wahrheit keine wissenschaftlich vertieften Betrachtungen gibt, das Alter wäre es. Und wir schlagen deshalb – übrigens auch nach breitem Diskurs mit der kommunalen Familie – die gänzliche Streichung vor.

Man kann jetzt die Diskussion führen, ob das bei sehr etablierten Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern für viele Jahre vermeidet, dass Nachfolgerinnen und Nachfolger gewählt werden, also auch Jüngere stattdessen ins Amt kommen können. Erstens, ja, so ist Demokratie, und zweitens, wir haben auch erlebt, dass auch Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber ihr Amt verlieren können. Und ein bisschen zugespitzt, wenn eine Gemeinde jemanden oder eine Stadt einem hauptamtlichen Bürgermeister, einer hauptamtlichen Bürgermeisterin diese Möglichkeit auch mit 77 noch einräumt, dann ist es eine Entscheidung vor Ort, und dann hat man auch dort seinerseits

eine demokratische Mehrheitsentscheidung getroffen, mit der man dann umzugehen hat.

Zweite große Überschrift: Wir werden die Möglichkeiten, Ortsteilvertretungen nicht nur als Herleitung aus dem Gesamtkommunalwahlergebnis der dann ja meist flächenmäßig viel größeren Kommune herzuleiten, sondern wir würden ebenfalls – nur als Angebot, kann in der Hauptsatzung bestimmt werden – eine Direktwahl auch der Ortsteilvertretung ermöglichen wollen. Die Idee ist dann also, ich wähle meine kommunale Vertretung, und ich wähle aus einer Liste auch konkret mit Namen und Gesichtern die jeweilige Ortsteilvertretung, und die wird nicht hinterher mittelbar von der Gemeindevertretung, der Stadtvertretung, dem Kreistag gewählt – und der Kreistag scheidet aus –, der Gemeinde- oder der Stadtvertretung und wird dann im Zweifel abgeleitet aus dem Kommunalwahlergebnis, sondern es gibt eine direkte Legitimation der Ortsteilvertreterinnen und Ortsteilvertreter in ihrem Ortsteil.

Wir würden ähnlich, wie es der Landtag handhabt, die direkte Wahl unmittelbar nach dem Kommunalwahltag der Ausschüsse durch eine entsprechende proportionale Umrechnung des Verhältnisses in der Gemeindevertretung ersetzen wollen. Sie kennen das, hier ist es ähnlich: Wir ordnen zu, welche Fraktion hat wie viele Sitze im Ausschuss, und Sie haben dann ein Besetzungs- und Benennungsrecht Ihrer Mitglieder. Bislang ist es in den Kommunalvertretungen so, dass tatsächlich direkt gewählt werden muss, dann wird hinterher wieder ausgezählt, und das führt zu der etwas skurrilen Situation, dass dann, wenn bei der ersten oder zweiten konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl, wenn man diese Ausschüsse wählt, jemand schwer erkrankt ist, eben eine Fraktion mit einem weniger Stimmen abgibt und sich danach, nach dem konkreten Wahltag die Zusammensetzung der Ausschüsse entscheidet. Das kann schon beim nächsten Mal dann nicht mehr richtig sein, weil ja die Fraktion eine größere Stärke hat, aber es kann die nächsten fünf Jahre Geltung beanspruchen. Ich glaube, das Verfahren, was der Landtag pflegt, ist da überzeugender. Die Proportionen des Landtages werden in den Ausschüssen abgebildet und die jeweiligen Fraktionen haben entsprechende Benennungsrechte.

Kleinere Dinge am Rande: Wie wird man Mitglied? Bisher durch einen entsprechenden Eid und einen Handschlag. Wir wissen, dass nach Corona vielen der Handschlag zumindest nicht mehr gleichermaßen sympathisch ist wie vorher. Wir glauben, dass man eine Vereidigung, eine Eidesleistung von einem Mitglied einer Gemeindevertretung auch durch In-die-Augen-Schauen und durch Sprechen erreichen kann. Welche Alternativen man auch immer wählen möchte, der Handschlag allein scheint zumindest nicht die alleinige Verbindlichkeit herzustellen. Wir wollen ermöglichen, den Handschlag nicht einzusetzen.

Und zu guter Letzt gibt es einige Gemeinden und Kreistage, die bereits elektronische Abstimmungssysteme verwenden. Ich will mal vorsichtig formulieren, mit einer gesetzlichen Grundlage ist das zumindest verlässlicher. Und deshalb wollen wir gerne vorschlagen, auch hierfür die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Erneut gilt, die Kommune entscheidet, ob sie so ein System will. Sie setzt es fest in ihrer Hauptsatzung, sie müsste es beschaffen, aber mit dieser gesetzlichen Grundlage kann sie es rechtssicher einsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein dritter, kleinerer Schwerpunkt – gleichwohl in der Diskussion der vergangenen Jahre relevant – ist ein Schwerpunkt „Geldanlagen/Vermögensverwaltung“. Wenn kommunale Beteiligte Überschüsse haben, legen sie dieses Geld klugerweise an. Wir wissen, dass es eine Bandbreite an kreativen Möglichkeiten gibt, Geld anzulegen. Wir wissen auch, dass da hier und da – das gilt gar nicht ausschließlich für Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit – auch mal auf falsche Pferde gesetzt worden ist. Das ist bei kommunalem Geld dann eine besonders ärgerliche Situation, weil im Zweifel Geld verloren geht, was der Gemeinschaft gehört.

Wir würden gerne noch einmal deutlicher – es gibt bisher schon eine Regelung –, aber noch mal deutlicher zuspitzen: Sicherheit geht vor Ertragslage. Ich weiß, dass höhere Risiken höhere Zinsen ermöglichen. Und dann muss man diesen Geldmarkt auch sehr genau beherrschen. Und noch mal, wenn man das Geld dann verliert, als Gemeinde ist es am Ende öffentliches, gemeinsames Geld. Wir werden das, wenn Sie uns das gestatten, mit einer Rechtsverordnungsermächtigung untersetzen, die es uns dann ermöglicht, sehr detailliert zu sagen, was geht und was nicht, und damit, glaube ich, auch den Rahmen ein ganzes Stück enger zu spannen als bislang.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt würden wir Sie bitten, uns und Ihnen die Chance zu geben, dass Kommunen und Land in Einzelfällen, wenn sie es gemeinsam wollen, enger zusammenarbeiten können. Die Zweckverbände, die es kommunal schon gibt, sind bisher für eine Landesmitgliedschaft ausgeschlossen. Der eGo-MV ist so ein Beispiel, wo es die Diskussion gab, wo es durchaus sinnvoll sein kann, dass auch das Land Mitglied eines solchen Zweckverbandes wird, um die Plünnen bei manchen Aufgaben zusammenzuwerfen. Diese Möglichkeit würden wir jetzt gerne öffnen mit der Kommunalverfassung, noch einmal: auch nicht zur Pflicht, wir drängen uns in keinen Zweckverband, aber die Möglichkeit, dass Zweckverbände auch das Land aufnehmen können, ist bisher nicht gegeben, nur in Einzelfällen halten wir das für sinnvoll, würden auch da gerne die Grundlage schaffen.

Das ist mal ein Blick über das grobe Potpourri, eine Vielzahl von Punkten, aber viele davon für die tägliche Praxis extrem relevant. Und die vielen anderen, die ich nicht nennen konnte, im Haushaltsrecht, in den verschiedensten anderen Fragen der täglichen Verwaltung, haben sich einfach auch in den letzten zehn Jahren als überarbeitungsbedürftig, ergänzungsbedürftig herausgestellt. Ich freue mich auf die Detaildebatte, zumindest im Innenausschuss, möglicherweise auch in anderen. – Herzlichen Dank bis hierher für die Möglichkeit der Einbringung!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister!

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Als Redner für die Fraktion der AfD spreche ich zugleich als Redner der größten Oppositionsfraktion. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen,

(René Domke, FDP: Nein.)

gerade in der jetzigen Situation.

(Sandy van Baal, FDP: Wir sind die Kleinsten.)

Wir haben den größten politischen Abstand zur Landesregierung, denn wir sind die einzige Fraktion, die in wesentlichen Punkten grundsätzlich andere Auffassungen vertritt als die rot-rote Landesregierung. Wir unterwerfen uns nicht dem Alleinherrschaftsanspruch des linken Lagers, sondern wir halten von rechts dagegen.

(Thomas Krüger, SPD: Ja, das ist Demokratie, ne?!)

Das unterscheidet uns auch von jenen scheinbürgerlichen Kräften, die mal als Erfüllungsgehilfen, mal als Placeboopposition linker Herrschaft stets dienstbar sind.

Meine Damen und Herren, warum so markige Worte bei einem vermeintlich so unaufgeregten Thema wie der Kommunalverfassung? Weil uns auch bei diesem Thema der Alleinherrschaftsanspruch des linken Lagers, dessen institutionelle Absicherung und Abschirmung gegen wechselnde Wahlausgänge entgegentritt. Im Entwurf singt die Landesregierung das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung.

Meine Damen und Herren, was kommunale Selbstverwaltung dieser Landesregierung, diesem Minister und dieser Koalition tatsächlich gilt, das wissen wir spätestens seit Upahl. In dem Moment, wo kommunale Selbstverwaltung einem linken Kernanliegen wie der Masseneinwanderung im Weg steht, wird sie administrativ abgeräumt.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Dieses administrative Abräumen des Bürgerwillens durch Minister Pegel wurde übrigens durch eine gesetzliche Regelung, nämlich die Änderung des Paragrafen 246 Baugesetzbuch ermöglicht, die unter einer schwarz-roten Bundesregierung im Jahr 2015 befristet eingeführt wurde. Diese Regelung wurde seither wiederholt verlängert, zuletzt im Juli 2023. Auch hier stimmt die Union im Bundestag zu. Wir sehen, wo es gegen den Bürgerwillen geht, sind die schwarzen Gehilfen linker Politik fleißig und verlässlich dabei, ob in Regierung oder als Placeboopposition ist da völlig egal.

Nach dieser Vorbemerkung will ich im Folgenden auf die zwei machttechnisch besonders interessanten Regelungen eingehen: die zu kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und die zu Beiräten.

Ich beginne mit den Gleichstellungsbeauftragten: Bisher waren hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Gemeinden ab 10.000 Einwohner vorgeschrieben. Die Landesregierung will künftig den Gemeinden ab 15.000 Einwohnern eine Vollzeitstelle vorschreiben. Zwar ist im

Entwurfstext etwas geziert von „sollte Vollzeit sein“ die Rede, aber der Unterschied zwischen „sollen“ und „müssen“ dürfte hier wenig praktische Bedeutung haben. Mit dieser Neuregelung werden auf einen Schlag landesweit 16 Vollzeitstellen gesetzlich geschaffen beziehungsweise abgesichert.

Was machen diese Leute eigentlich? Vergleichen wir dazu einfach die Gleichstellungsbeauftragten mit den Beigeordneten. Beigeordnete sind dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordnete leitende Bedienstete der Stadtverwaltung. Das Gesetz verlangt wörtlich, dass sie „die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen“ müssen, Paragraf 40 Absatz 5 Kommunalverfassung. Von Anforderungen an Eignung, Befähigung und Sachkunde einer Gleichstellungsbeauftragten ist im Gesetz nichts zu lesen. Warum eigentlich nicht? Beigeordnete werden laut Gesetz für mindestens sieben, höchstens neun Jahre gewählt. Eine derartige gesetzliche Begrenzung der Amtszeit einer Gleichstellungsbeauftragten gibt es dagegen nicht. Warum eigentlich nicht? Weil es hier um Versorgungsposten für linke Frauen geht, damit diese voll versorgt für linke Politik agitieren können. Fachliche Anforderungen und gesetzliche Amtszeitbegrenzung stören da nur.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Der Unterschied zwischen einer Wahl und einer Bestellung.)

Lassen Sie uns dazu einen Blick auf das Selbstverständnis kommunaler Gleichstellungsbeauftragter werfen.

(Michael Noetzel, DIE LINKE: Zwischen Wahl und Bestellung!)

Ich zitiere dazu aus der Broschüre „Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus“ aus dem Jahr 2021. Herausgeber ist die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind auch Amtsinhaberinnen aus M-V dabei. Bei der Erstellung der Broschüre hat die Bundesarbeitsgemeinschaft laut eigenen Angaben mit der Amadeu Antonio Stiftung zusammengearbeitet.

(Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)

In der Broschüre wird eine namentlich ungenannte Gleichstellungsbeauftragte wie folgt zitiert, Zitat: „Als Gleichstellungsbeauftragte hast du einen unglaublichen Gestaltungsspielraum. Du siehst die Richtungen, wo es gesellschaftlich hingeht und politisch, und du kannst unheimlich gut auch deine“ eigenen „Marken setzen.“ Zitatende.

Hier geht es also um politische Einflussnahme. Aus weiteren Zitaten in der Broschüre wird deutlich, dass die Befragten es als ihre Aufgabe sehen, die AfD politisch zu bekämpfen.

(Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Gleichstellungsbeauftragte ist verfassungs- mäßiges Ziel, das steht in unserer Verfassung. Das muss man auch anerkennen.)

Die Damen möchten also im politischen Meinungskampf mitmischen. Das ist in Ordnung. Sie wollen das aber aus einer privilegierten Stellung heraus tun, mit voller Vergü

tung, Sachmittelausstattung und Personal auf Steuerzahlerkosten