Protocol of the Session on January 24, 2024

(allgemeine Heiterkeit – Rainer Albrecht, SPD: Nur mit den Augen. – Heiterkeit bei Falko Beitz, SPD)

Und jetzt rufe ich auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Herrn Seiffert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich am Anfang möchte ich noch einmal mit dieser Mär aufräumen, dass ja doch bei den Flächenzielen man gar nicht auf die Leistung eingegangen ist. Natürlich kommen diese Flächenziele, die man sich gesetzt hat als Bund, aus einer Berechnung, die natürlich von der erforderlichen Leistung, die wir als Land zukünftig brauchen, aus den erneuerbaren Energien ist das abgeleitet worden. Jetzt kann man natürlich diese Rechnung infrage stellen, ob man nicht mehr oder weniger will. Aber das Flächenziel wird aus einer Leistungsbetrachtung heraus hergeleitet oder wurde hergeleitet. Das kann man ruhig mal anerkennen.

Meine Damen und Herren, heute befassen wir uns in Erster Lesung mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes. Bereits im Vorfeld dieser Lesung wurde im Wirtschaftsausschuss eine zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens diskutiert. Der Termin für die öffentliche

Anhörung steht. Auch ein Termin für eine Sondersitzung wurde vereinbart. Ziel ist, die Zweite Lesung zeitnah vorzunehmen. Mit diesem Gesetzesvorhaben erfolgt keine grundlegende Novelle, sondern lediglich die notwendige Umsetzung der Bundesauflage zum Ausbau von Windenergie an Land. Zudem werden Änderungen im Bundesrecht ins Landesrecht umgesetzt.

Der Bund hat für jedes Bundesland festgelegt, welchen Flächenanteil wir brauchen. Das will ich nicht noch einmal wiederholen. Es ist aber sehr wichtig, dass wir die Fristen und Auflagen des Bundes einhalten. Dazu gehört, dass eine gesetzliche Grundlage bis spätestens Ende Mai dieses Jahres in Kraft sein muss. Das bringt uns in Zugzwang. Und aus der Erfahrung der Fortschreibung der Kapitel Energie der Regionalen Raumentwicklungsprogramme können wir uns keinen Zeitverzug leisten. Es gilt, mit Volldampf zu arbeiten. Schaffen wir die Flächenausweisung nicht rechtzeitig, könnten überall im Außenbereich Anträge zum Bau von Windenergieanlagen gestellt werden. Die Folge wäre ein ungesteuerter Ausbau. Das wollen wir auf keinen Fall.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Mit dem Gesetzesvorhaben schaffen wir die Grundlage für eine geordnete und demokratisch abgestimmte Regionalplanung, damit einen gesteuerten Ausbau.

Nach intensiver Beratung mit der Regionalebene wurde entschieden, dass die Ausweisung der Vorranggebiete auf Regionalebene verbleibt. Das ist auch nicht irgendwie Willkür oder so. Natürlich geht es darum, dass diejenigen vor Ort ein Mitspracherecht haben. Die Alternative wäre gewesen, dass wir das als Land machen. Das kann doch nicht im Sinne der Regionen sein. Insofern gehen wir hier ganz klar auf die Wünsche aus den Regionen ein.

Alle vier Planungsregionen sollen den gleichen Flächenanteil erbringen. Das ist entsprechend der Potenzialanalyse auch machbar. Das Gesetz soll jedoch auch ermöglichen, dass die vier Planungsregionen unter sich Vereinbarungen treffen, sich gegenseitig zu unterstützen, indem eine Region für die andere Region Flächen zusätzlich ausweist. Mal sehen, ob das einer macht! Die Möglichkeit wurde jedoch eröffnet.

Klargestellt wird, dass es eine sehr enge Abstimmung der Arbeit der Planungsverbände mit den Kommunen geben muss, um kommunale Planung für den Windkraftausbau in die Regionalplanung einzuarbeiten, denn nur dann erfolgt auch eine Anrechnung zum Flächenziel. Außerdem soll vorsorglich das Einschreiten der Landesebene eingeräumt werden, sofern absehbar die Flächenausweisung auf Regionalebene stockt und nicht rechtzeitig fertig wird. Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt. Ich glaube, alle Beteiligten sind sich ihrer Verantwortung bewusst.

Änderungen im Bundesrecht betreffen insbesondere Zielabweichungsverfahren. Diverse Anträge für Freiflächenphotovoltaik liegen bekanntlich dazu vor. Das hat seinen Grund.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Damm?

Das bringt mich jetzt aus meinem Redekonzept. Danke!

(Heiterkeit und Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Diese Vorgehensweise beruht auf einem Landtagsbeschluss, weil das Landesraumentwicklungsprogramm nicht einfach so geändert, sondern ein ordentliches demokratisches Verfahren durchlaufen muss. Der damalige Landtagsbeschluss diente jedoch auch dem Schutz von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Das war uns so wichtig, dass eine Begrenzung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche selbst im Koalitionsvertrag verankert wurde.

Wir sehen auch, was PV-Anlagen angeht, auch viele Alternativen für Freiflächen, seien das Konversionsflächen, devastierte Flächen oder eben zum Beispiel auch Parkplätze. Es gibt aber auch die Option der Agri-PV, die momentan noch kaum genutzt wird. Das könnte eine Alternative sein, mit der wir auch leben können. Ich stelle hier aber noch einmal klar, dass Zielabweichungsverfahren die Ausnahme bleiben müssen. Es ist die Aufgabe der Raumordnung, Ziele zu definieren und diese dann auch umzusetzen. Ein Abweichen von diesen Zielen darf also nicht die Regel werden.

Ganz wichtig ist meiner Linksfraktion, dass die Abstände zu Gebieten mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- oder Gesundheitsfunktionen von 1.000 Metern sowie zu Einzelgehöften und Splittersiedlungen von 800 Metern nun endlich gesetzlich festgeschrieben werden. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Akzeptanz und Planungssicherheit.

Dafür braucht es aber noch mehr. So drängt meine Fraktion darauf – und das ist ja auch fest im Plan –, dass wir eben das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz novellieren. Ziel muss eine bessere und sichtbare Beteiligung vor allem von Gemeinden sein, damit diese eben ihre Kita sanieren oder einen neuen Spielplatz errichten können. Auch muss das Verfahren zur Umsetzung des Gesetzes einfacher zu handhaben sein.

Die Reform der Netzentgelte, das wurde auch schon angesprochen, muss wirklich rasch erfolgen. Aber ich bin ganz zuversichtlich, dass die Bundesnetzagentur uns da was Gutes vorlegt. Die Strompreise in M-V dürfen nicht weiter steigen. Es führt kein Weg daran vorbei, die erneuerbaren Energien auszubauen, um uns von fossilen Energien und Importen unabhängig zu machen. Dafür brauchen wir diese Akzeptanz.

Dann möchte ich aber noch ein paar Anmerkungen insbesondere zum Redebeitrag von Herrn Waldmüller machen. Dieses Thema der Ungleichbehandlung innerhalb der Planungsverbände – das hat er sicherlich gemeint, als er von unter den Gebietskörperschaften sprach –, das ist mir auch aus meinem Planungsverband Vorpommern bekannt. Da ist insbesondere aus meinem eigenen Landkreis Vorpommern-Greifswald öfter die Klage gekommen, dass ja unverhältnismäßig viele Windeignungsgebiete im südlichen Teil, also im Kreis Vorpommern-Greifswald, zustande gekommen sind.

Das hat aber einen ganz einfachen Grund, denn die Naturausstattung der jeweiligen Regionen und die Siedlungsverteilung ist nun einmal unterschiedlich gewachsen. Und wenn ich Regionen habe, in der eben Siedlungen sehr weit auseinanderliegen, zum Teil einfach darauf beruhend, dass die Böden dort sehr schlecht sind und entsprechend große Flächen beackert werden mussten,

wenn man dann aber einheitliche Kriterien – und nur einheitliche Kriterien werden von Gerichten am Ende auch wahrgenommen –, ja, dann kommen am Ende natürlich in einer unterschiedlichen Region unterschiedliche Ergebnisse heraus.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Und wenn man Ihren Vorschlag nämlich konsequent weiterdenken würde,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Ja?)

wenn Sie jetzt darauf bestehen, jetzt müssen erst mal alle Kreise gleichmäßig verteilt werden, dann kommen die Kommunen und sagen, ja, aber jede Kommune muss doch gleichmäßig auch verteilt werden. Und am Ende können wir sagen, dann können wir ja auch in regelmäßigen Abständen im Land – was weiß ich, alle 10/15 Kilometer – Windmühlen hinstellen. Ja, das wäre die konsequente Folge. Dann wären alle gleichmäßig belastet. Aber das ist doch nicht Ziel der Raumordnung! Ziel der Raumordnung ist es eben, Flächenkonflikte auseinanderzuhalten, eben Schutzgebiete Schutzgebiete sein zu lassen,

(Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Richtig!)

ja, und eben diese Abstände zwischen den Siedlungen einzuhalten. Das ist doch nicht Willkür, das ist gezielte Planung.

(Zuruf von Daniel Peters, CDU)

Und das muss man dann auch mal einfach akzeptieren.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Ansonsten können wir uns das auch alles sparen.

(Zuruf von Daniel Peters, CDU)

Dann könnten wir uns das alles sparen, nämlich den geordneten Ausbau, und das einfach den Investoren überlassen. Aber das war doch nicht unser Anspruch! Wir wollen hier eine möglichst gute Auseinanderhaltung der Nutzungen hinbekommen. Und das ist Raumordnung, das ist Landesplanung, das ist die Verantwortung der Politik. Und da halte ich fest dran. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Bitte schön, Herr Damm!

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, eine Sache müssen Sie mir noch mal erklären oder jedenfalls würde ich Sie bitten, das zu versuchen. Sie haben jetzt auch wieder aufgegriffen, was der Minister schon gesagt hat, nämlich, dass die Ziele oder die Planungen der Kommunen mitberücksichtigt werden, Bauleitplanung, in den jeweiligen

Planungsverbandsflächenzielen. Das bedeutet im Umkehrschluss für mich, wenn – und das hat der Minister auch gesagt –, wenn die 2,1 Prozent voll sind, dann kann die Kommune da nicht weiter ausweisen. So verstehe ich es jedenfalls. Und ich frage mich, warum. Also warum? Wenn ich eine Kommune habe, Mehrheiten vor Ort, die Menschen wollen das,

(Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Die wollen das ja nicht.)

die sehen für sich eine wirtschaftliche Chance der Windenergie, was Sie hier auch propagieren, über eine Beteiligung, und die möchten gerne ausbauen, warum dürfen die nicht zusätzlich, wenn 2,1 Prozent ausgewiesen sind oder wie viel auch immer in ihren Planungsregionen, dann mehr Windenergie zubauen, wenn sie das gerne möchten? Was Besseres kann uns doch eigentlich gar nicht passieren.

Möchten Sie darauf antworten, Herr Seiffert?

Ja, sehr gerne.

Bitte schön!

Sehr gerne.

Also ich verstehe das genau andersrum. Es ist nämlich so, dass wir gerne wollen, dass Kommunen, die diese Pläne haben, dann berücksichtigt werden, also im Sinne von, dass das dann auch Eignungsgebiete werden möglichst, weil nur dann zählen sie ja. Momentan ist es so, dass wir ja sonst, diese 2,1 Prozent gelten nur für ausgewiesene Eignungsgebiete. Das heißt, alle die, die jetzt mehr machen, werden nicht mitgezählt. Und Gebiete, die das vielleicht gar nicht wollen, müssten dann natürlich ausgewiesen werden.

Also wäre es doch klug, dass alle die, die bereit sind, das von sich aus zu machen, jetzt möglichst mit einbezogen werden, also nicht im Sinne von, dass die dann später nicht dürfen,

(Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

sondern dass die, die willig sind, natürlich berücksichtigt werden. Aber das kann natürlich, da müssen sie natürlich ihren Willen gegenüber dem Planungsverband auch äußern. Also das ist eine, ich würde sagen, eine Sensibilisierung dafür, dass solche Kommunen sich da auch in diese Planungsprozesse ganz intensiv einbringen und ihre Gebiete da aktiv auch vortragen. Also so habe ich das jedenfalls verstanden.