dann können Sie das tatsächlich noch, Sie können gerne per Kurzintervention sich hier an mich wenden. Das Zwischenrufen kommt immer nicht so gut an.
die Netzbetreiber haben uns auch gesagt, dass natürlich eine Konkurrenz besteht zu den Solarparks. Überall im Land schießen die Solarparks aus dem Boden, auf Ackerflächen teilweise, und sie können den Strom, der produziert wird, gar nicht abtransportieren, sie können ihn gar nicht nutzen.
Ein weiterer Kritikpunkt, werte Kollegen, ist der Denkmalschutz. Wir haben leider durch diese sehr überambitionierten Ausbauziele, wie ich schon hier ausführte, haben wir so, dass der Denkmalschutz ins Hintertreffen gerät. Wir haben die Bau- und Bodendenkmale der Kategorie A, die werden zum Teil berücksichtigt, aber wir haben auch Bau- und Bodendenkmale der Kategorie B, beispielsweise aus meinem Wahlkreis oder aus meinem Bereich die Burg Penzlin.
(Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Es gibt keine Kategorien. – Thore Stein, AfD: Natürlich gibt es Kategorien, eh!)
wenn Sie mal sich mit dem Penzliner Bürgermeister unterhalten, da sollen jetzt 120 Windkraftanlagen ausgebaut werden. Der Ort steht Kopf, es gab gestern eine Einwohnerversammlung, volle Hütte, da mussten immer noch Stühle hereingetragen werden. Also Sie können diese Energiepolitik keinem mehr vermitteln, das muss man einfach so deutlich sagen.
Und das kollidiert mit vielen Punkten, ob Denkmalschutz und Akzeptanz bei den Bürgern, und da komme ich noch mal auf einen Punkt, den wir als AfD-Landtagsfraktion hier vor einiger Zeit schon eingebracht haben. Herr Minister Meyer, Sie sprachen davon, wir müssen die Akzeptanz in der Bevölkerung, die müssen wir sozusagen
gewinnen für uns. Dazu müssen wir die Regionalen Planungsverbände so aufstellen, dass sie eben auch breit aufgestellt sind und alle Beteiligten dieser Ausbaupläne mit am Tisch sitzen.
Bisher sind die Oberzentren – Herr Albrecht, Sie wissen das als Mitglied im Regionalen Planungsverband –, die Oberzentren vertreten, die Mittelzentren sind vertreten
die davon, durch die Verfünffachung der Fläche, betroffen sein werden, sind leider nicht am Tisch in den Regionalen Planungsverbänden. Wir haben im letzten Jahr dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, den haben Sie abschlägig beschieden – wir haben sehr gute Resonanz oder Rückmeldungen bekommen von den Bürgermeistern, die das auch tatsächlich wollen –, und damit, werte Kollegen, würden Sie die Akzeptanz steigern. Wenn nämlich – und das ist ja Demokratie, wir haben gerade über Demokratie gesprochen, und da haben Sie ja alle die Demokratie vor sich hergetragen wie eine Monstranz –,
aber da wollen Sie die Regionalen Planungsverbände, da wollen Sie sozusagen, die Bürgermeister der kleinen Städte sollen nicht mit am Tisch sitzen.
Ich kann es aus meinem Planungsverband sagen, da sitzen die Bürgermeister dahinten und dürfen noch nicht mal Zwischenrufe oder dürfen noch nicht mal Wortmeldungen dort geben.
Das werden wir als AfD-Fraktion, werte Kollegen, das werden wir als AfD-Fraktion per Änderungsantrag einbringen. Also noch mal, wir sehen die Notwendigkeit, wir sehen die Notwendigkeit, um eben auch einen Wildwuchs in der Fläche zu verhindern. Wir sehen allerdings nicht, dass das bis 2032, diese ambitionierten Ziele, 2,1 Prozent, schon passieren muss. Wir wären für die 1,4 Prozent bis 2027, um Handlungsfreiheit zu bekommen. Aber wir wollen eben auch die Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände verändern, das heißt Änderungsantrag der AfD, dass die Grundzentren mit am Tisch sitzen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich auf das Expertengespräch, auf die Sachverständigenrunde. Und da, denke ich, werden wir hören, dass eben der, ja, der, ich will nicht sagen, der Unmut, aber dass es da durchaus noch Gesprächsbedarf gibt im gesamten Land. Und ich kann nur noch mal an alle appellieren, verlassen Sie diesen Pfad der törichten Ener
giepolitik, der ideologiebehafteten Energiepolitik, kommen Sie wieder zurück zur vernünftigen Energieversorgung! Erneuerbaren Energien stellt sich auch die AfD-Fraktion nicht entgegen, aber mit diesem Wind-an-Land-Gesetz auf Bundesebene, was wir jetzt durch dieses Planungsgesetz umsetzen,
werden wir Probleme bekommen mit den Bürgern da draußen und das wird den Strom deutlich teurer machen. Und daher werden wir als Kritiker weiterhin auftreten, sind aber durchaus bereit natürlich, konstruktiv da an diesem Gesetzentwurf mitzuarbeiten. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben, werte Kollegen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Landesplanungsgesetz wollen wir heute verabschieden und die Voraussetzungen oder warum wir das machen müssen, das gibt uns das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes. Das ist gesagt worden.
Ich möchte aber trotzdem, wenn wir schon von Landesplanung sprechen, vom Landesplanungsgesetz, möchte ich Sie vorher mal kurz darauf einstimmen, was beispielsweise im Landesportal dazu beschrieben ist. Ich zitiere:
Mecklenburg-Vorpommern lockt mit seiner Vielfalt. Es ist die einzigartige Mischung aus unberührter Natur zwischen Seen und Meeresstrand, Kultur und urbanem Flair in Städten zwischen jahrhundertealter Tradition und innovativer Moderne, die die Menschen anzieht und bleiben lässt. …
Die Natur Mecklenburg-Vorpommerns ist so vielfältig wie ursprünglich. Die Landschaften zwischen Ostsee, Müritz und Schaalsee bieten Raum für Tier- und Pflanzenarten, die anderswo in Deutschland längst verschwunden sind. Adler und Kraniche finden hier genauso eine Heimat wie Fischotter und Orchideen. Drei Nationalparks, sechs Naturparks und drei Biosphärenreservate bewahren im Norden die Flora und Fauna – mehr als in jedem anderen Bundesland. Diese Orte sind jedoch auch für den Menschen äußerst kostbar.“
Und, sehr geehrte Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das sollten wir auch nie aus dem Blick verlieren, wenn auch künftig in MecklenburgVorpommern das Land zum Leben sein soll, denn was anderes haben wir auch gar nicht zu bieten.
Unsere Menschen und der nahezu unberührte Landschaftsraum, diese beiden sollten im Fokus einer jeden Landesplanung stehen. Und auch, so, wie es gerade auch gesagt worden ist,
auch in diesem Fall, wo wir das sogenannte Wind-anLand-Gesetz vom Bund im letzten Jahr beziehungsweise vom – vorletztes Jahr sogar – 20. Juli 2022, wo also Flächenbedarfsvorgaben für die Länder eben gemacht werden und diese ausgewiesen werden müssen und mit Stichtagen versehen werden, das hat natürlich Auswirkungen auf unser Land zum Leben, und zwar erhebliche, weshalb es mich auch gewundert hat, ehrlich gesagt, dass gerade Sie, meine Damen und Herren der Koalitionäre, seinerzeit, als das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet wurde, dass Sie seinerzeit so ruhig geblieben sind in Berlin, als man diesen Wahnsinn verabschiedet hat.
Ein Gesetz, das Fläche einfordert, unsere wertvolle Landesfläche, anstatt über erforderliche Leistung zu sprechen. Da haben wir, über installierte Leistung haben wir hier im Plenum schon mehrfach gesprochen. Und nun sind wir eben verpflichtet als Land, indem die Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen auf Ebene der Regionalplanung erfolgt gegenüber dem Bund, bis zum 31. Mai, das ist der Stichtag, bis wohin es passieren muss, per Landesgesetz diese Flächen auch nachzuweisen.
Und dieser Verpflichtung wird nun in dem Artikel 1 dieses genannten, von Herrn Meyer genannten, 9a Windenergieumsetzung, Windenergieflächenbedarfsgesetz, so heißt das, Rechnung getragen, und der ist zugleich auch Kern des Gesetzentwurfes. So ganz lapidar würde ich das nicht abtun, Herr Meyer, weil es hat doch erhebliche, hat schon erhebliche Auswirkungen.