Protocol of the Session on December 15, 2023

(allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)

Folglich dürfte sich für die CDU-Fraktion kein Grund ergeben, unserem Antrag nicht zuzustimmen, denn wo wir uns unterscheiden, ist lediglich die Präzisierung der Mittelverwendung.

Lassen Sie mich auf diesen Punkt noch einmal genauer eingehen. Nothilfen dürfen nicht dazu führen, dass Doppelstrukturen in urban geprägten Teilen Deutschlands künstlich aufrechterhalten werden,

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

während für die dringend benötigte Versorgung in dünn besiedelten und ländlichen Regionen, die in der Vergangenheit bereits Strukturanpassungen vorgenommen haben, zu wenige Mittel zur Verfügung stehen. Sie können doch nicht wollen, dass mit Mitteln der Versicherungszahler eine Überversorgung, zum Beispiel im Süden Deutschlands,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir reden über M-V, Frau Klingohr!)

für zwei oder drei weitere Jahre aufrechterhalten wird, während dadurch in anderen Gegenden das Geld für die dringend benötigten Kliniken fehlt,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

denn es reicht nicht, immer mehr Geld für eine Versorgungsstruktur aufzuwenden, die bundesweit nicht mehr exakt den Bedürfnissen der Menschen entspricht.

Die anstehende Krankenhausreform nimmt sich dieses Wandels an und wird nicht alleine eine Finanzierungsreform darstellen, sondern ebenso eine Strukturreform. In ihrem Zuge wird auch das Verhältnis ambulanter und

stationärer Versorgungsformen neu geordnet werden. Der sektorenübergreifenden Versorgung wird allen voran in ländlichen und dünn besiedelten Regionen, wie wir sie in Mecklenburg-Vorpommern vielfach haben, eine immer höhere besondere Bedeutung zukommen. Sprechen wir uns jetzt für Hilfs-, Übergangs- oder Transformationszahlen aus, so müssen diese Mittel so eingesetzt werden, dass sie die zukünftig benötigte Versorgungsstruktur stützen.

Im Zuge der auf Bundesebene geplanten Krankenhausreform ist bereits eine Neuregelung des Vergütungssystems für stationär erbrachte Leistungen geplant. Eine stärker mengenunabhängige Vergütung nimmt grundsätzlich die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten genauer in den Blick, trägt zu einer Reduzierung vermeidbarer Eingriffe bei, setzt Personalkapazitäten frei und reduziert ökonomischen Druck. Allen voran soll den Kliniken so ein langfristig nachhaltiges Finanzierungsmodell ermöglicht werden.

Wir müssen uns nun aber Gedanken machen, welche Leistungen sinnvoll an welchem Standort erbracht werden können. Für Gutachten zur Folgenabschätzung der Reformpläne und um unsere Krankenhäuser in der Planung der Reform zu unterstützen, ist im Haushalt für das kommende Jahr daher ein eigener Titel eingestellt. Ich bitte Sie, sich unserem inhaltlich weiter gehenden Antrag anzuschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, ich bin etwas entrückt, wenn ich sehe, dass Sie etwa die Hälfte und mehr als die Hälfte Ihrer Redezeit darauf verwenden, mit mir nicht über die Frage der Finanzierung zu reden und insbesondere nicht über die Finanzierung bis zur Wirksamkeit eines noch nicht vorhandenen Gesetzes, sondern mehrfach den Prozess loben und die Regierungskommission mit ihren Feststellungen im Bund loben. Ehrlich gesagt, wenn Sie das Lob ausgesprochen hätten, weil Sie den Gesetzentwurf endlich nach fast über einem Jahr in den Händen gehabt hätten und mal sagen könnten, was denn jetzt konkret in die Umsetzung gekommen wäre, darüber hätte ich mich durchaus gefreut, über diesen Weg und über diese Redebeiträge, ehrlich gesagt, im Kern grundsätzlich nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Denn vor welcher Frage stehen wir im Moment? Wir stehen im Moment nicht vor der Frage, wie sieht die zukünftige Finanzstruktur aus. Um die geht es gerade nicht. Wir reden gerade nicht darüber, wie der Transformationsprozess gestaltet wird, also der Teil zwischen Gesetz und Wirksamkeit des Gesetzes, sondern wir reden über die derzeitige aktuelle Situation, also über 2023 und über 2024.

(Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und selbst wenn ich Ihrer Annahme gerecht werde, dass Sie eine Idee haben, wie es 2025 weitergehen soll, ist auch das noch in weiter Ferne. Und bis dahin wird sich die Not unserer Krankenhäuser nicht ändern, meine Damen und Herren, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und deswegen will ich hier noch mal deutlich sagen, dass es schon darauf ankommt, dass wir uns mit den Anträgen auseinandersetzen, die hier jetzt vorliegen. Und damit meine ich nicht den sehr weichgespülten Rückenwindantrag der Regierungskoalitionen.

(Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Das ist ganz nett, man kann gar nichts dagegen haben, sehr geehrte Frau Kollegin Klingohr – also insofern werden wir ihn auch nicht ablehnen, aber Sie werden verstehen, dass wir uns dazu enthalten –, aber das, was natürlich jetzt notwendig ist, sind, und deshalb, sehr geehrter Herr Kollege Terpe, brauchen wir aus meiner Sicht gerade jetzt konkrete Vorschläge, nämlich solche,

(Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe einen Vorschlag.)

die also,

(Heiterkeit und Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die sehr konkret sind in der Umsetzbarkeit. Und deswegen liegt Ihnen eben auch eine Konkretisierung des Antrages der Regierungskoalitionen vor.

Und, Frau Ministerin, Hartnäckigkeit schätze ich sehr. Ich will auch nicht Sie davon abhalten, Ihre Hartnäckigkeit gegenüber dem Bund noch mal klar und deutlich zu unterstützen und zum Ausdruck zu bringen,

(Ministerin Stefanie Drese: Davon lasse ich mich auch nicht abhalten.)

nur mit allein Hartnäckigkeit gegenüber dem Bund werden wir vermutlich hier nicht erfolgreich sein und möglicherweise nicht erfolgreich sein, unsere 37 Krankenhäuser als Krankenhäuser bis zum Beginn des Transformationsprozesses zu halten. Und deshalb bitte ich Sie noch mal ausdrücklich, sich insbesondere und in erster Linie der Frage der Investitionskostenförderung anzunehmen, und zwar vor allem auch deshalb, weil wir alle wissen, dass wir 30 Jahre nach der Wende sind, und deshalb auch wissen, dass wir nun nahezu mal an dieses Thema heranmüssen und uns auch noch mal ehrlich machen müssen, dass wir weit davon entfernt sind, acht Prozent der Krankenhausumsätze in Investitionen in die Krankenhäuser zu finanzieren.

Und deshalb, meine Damen und Herren, haben wir Ihnen ja damals oder vielmehr vor einigen Tagen auch mit Blick auf den Landeshaushalt diese schrittweise Ermöglichung der Steigerung der Investitionskostenfinanzierung vorgelegt. Leider haben Sie den abgelehnt, aber steter Tropfen höhlt den Stein. Wir können es ja noch mal versuchen.

Zweiter Punkt ist die Errichtung des Härtefallfonds, der die finanzielle Schieflage der Krankenhäuser im Moment wieder korrigieren könnte Und auch da lag Ihnen ein Antrag vor, aber auch den wollten Sie ja nicht annehmen. Für beide Jahre 15 Millionen haben wir Ihnen vorgeschlagen – aus unserer Sicht etwas, was zwingend notwendig ist.

Und wir haben sehr viel geredet schon über die Frage des Landesbasisfallwertes. Und aus meiner Sicht macht es im Moment Sinn, sich auf einen bestimmten Prozentbetrag festzulegen. Und angesichts der Realität von Inflationsrate und Steigerungen bei den Tarifen sind wir ja nicht die Einzigen, die auf die Idee gekommen sind, sich auf fünf Prozent zu versteigen und zu sagen, dass das der Betrag ist, den wir aus unserer Sicht vortragen sollen. Andere Bundesländer – ich gucke nur in unser Nachbarland Schleswig-Holstein beispielsweise oder Nordrhein-Westfalen – haben das in gleicher Weise getan, weil sie es für geboten halten.

Ich fasse noch mal zusammen: Sehr geehrte Regierungskoalition, Ihr Antrag tut keinem weh, aber er ist für dieses Land nicht hilfreich. Und nur nach dem Bund zu schreien, wird uns nicht aus der Misere bringen. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Daniel Peters, CDU: Sehr gut!)

Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Bitte schön, Herr Dr. Terpe!

Ja, Frau Kollegin Katy Hoffmeister,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

ich wollte noch mal auf die Tatsache hinkommen: Wie ist denn … Nein, ich darf nicht fragen. Könnten Sie sich vorstellen …

(allgemeine Heiterkeit – Zurufe aus dem Plenum: Das ist auch eine Frage.)

Die kann ich auch mit Ja oder Nein beantworten, aber versuchen Sie es!

Ja, gut! Ich sage mal – dann gehe ich in medias res –, die CDUgeführten Bundesländer haben ein Gesetz in den Vermittlungsausschuss gezerrt, obwohl sie wussten, dass dort im Schaufenster das Geld steht, womit dann natürlich auch die Überbrückungsfinanzierung finanziert wird, und dass man da den Mechanismus des Landesbasisfallwertes nimmt, ist ja sowieso klar, das ist immer so gemacht worden.

Also das ist keine neue Idee der CDU. Ob es nun gerade fünf Prozent sind oder vier oder sonst was, sei dahingestellt. Was sagen Sie?

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Ja, ehrlich gesagt, …

Frau Hoffmeister, Sie wollen offensichtlich antworten. Und es war ja auch nicht wirklich eine Frage.

(Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.)

Frau Präsidentin!