Protocol of the Session on December 15, 2023

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/2802. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2802 einstimmig angenommen.

Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 18 auf: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Drucksache 8/2813.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2813 –

Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU Herr Renz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Advents- und Weihnachtszeit ist Zeit der Besinnung, Zeit, vielleicht auch darüber nachzudenken, was wichtig ist im Leben, auch Prioritäten entsprechend zu setzen. Und in diese Advents- und Weihnachtszeit fällt jedes Jahr regelmäßig die NDR-Benefizaktion „Hand in Hand für Norddeutschland“ und in diesem Jahr unter dem Motto „Besser zusammen!“. Es ist also eine gemeinsame Aktion der Lebenshilfe e. V. und des NDR, wo in den Fokus in diesem Jahr die Menschen mit Einschränkungen gebracht werden, und es wird zu einer entsprechenden Spendenaktion aufgerufen.

Und ich möchte schon an dieser Stelle ein bisschen Werbung machen für heute Abend, für die Sendung, die sich genau mit diesem Thema um 20:15 Uhr im NDR damit befasst, wo vier unterschiedlichste Projekte vorgestellt werden aus unterschiedlichen Regionen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, aber auch Mecklenburg-Vorpommern, wo in das Bewusstsein der Menschen in dieser Adventszeit unterschiedliche Beispiele gerückt werden, wo Menschen mit Beeinträchtigung leben, wie sie leben, wie sie integriert oder inkludiert werden.

Und ganz besonders freue ich mich eben auch, dass das Beispiel einer Kita „Bunte Stifte“ aus Wismar dort aufgerufen wird, wo eben erwachsene Menschen in der Kitaküche arbeiten, aber auch insbesondere die Kitaleiterin zitiert wird mit der Tatsache, dass eben Kinder mit und ohne Einschränkungen gemeinsam voneinander lernen.

Aber diese unterschiedlichen Beispiele zeigen auch, dass unterschiedliche Rahmenbedingungen und Zielstellungen beachtet werden sollen, wenn es um die Inklusion geht. Und besonders beeindruckend, wenn Sie sich mit dieser Thematik, mit dieser Veranstaltung beschäftigen, ist auch der Einspieler, wo eine Dame zu Wort kommt und sagt, Inklusion bedeutet, wertschätzend behandelt zu werden, einfach die Freiheit zu haben und gesehen zu werden. Und unter diesem Ansatz ist es, glaube ich, für uns alle wichtig, insbesondere für uns, die auch auf der Sonnenseite des Lebens stehen, sich diese Situation immer wieder zu vergegenwärtigen und auch dafür zu

sorgen – und das ist unsere Verpflichtung –, dass eben alle diese Menschen die Chance erhalten, diese Wertschätzung zu erhalten.

Und was bedeutet das für uns jetzt für die Politik in Mecklenburg-Vorpommern konkret beim Thema Inklusion, wenn wir über das Bildungssystem MecklenburgVorpommern sprechen? Wir sind angehalten, diese Rahmenbedingungen zu schaffen, sie aber auch immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls dann zu korrigieren. Ihnen ist bekannt, wie wir im Bereich der Inklusion gemeinsam vorangegangen sind. Für uns als CDU galt immer die Formulierung „Inklusion mit Augenmaß“. Und genau aus diesem Grunde stellen wir heute diesen Gesetzentwurf zur Diskussion. Am Ende geht es darum, die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen zeitlich erneut zu strecken, was die Schließung betrifft, nämlich genau um drei Jahre auf das Jahr 2030.

Warum schlagen wir Ihnen das vor? Weil wir glauben, wenn wir die Situation analysieren, dass eben die sächlichen beziehungsweise finanziellen Voraussetzungen und die personellen Voraussetzungen zurzeit nicht gegeben sind. Und das Ganze muss auf den Prüfstand. Und deswegen glauben wir, auch im Sinne der Menschen mit Beeinträchtigung, aber auch der Menschen ohne Beeinträchtigung, dass wir diesen Prozess noch mal diskutieren sollten.

Wenn ich sage, die Rahmenbedingungen haben sich geändert, glaube ich, ist es kein Geheimnis. Wir alle erleben das tagtäglich. Die zusätzliche Beschulung zum Beispiel von ukrainischen Flüchtlingen in unserem Schulsystem, der gravierende Lehrermangel, das sind Punkte, die diese Rahmenbedingungen verändert haben. Gleichzeitig will ich darauf aufmerksam machen, dass insbesondere auch der Kreistag Vorpommern-Greifswald, und hier ist eben auch das Besondere, parteiübergreifend die kommunale Ebene beschlossen hat, dass auch in diesem Bereich sozusagen Veränderungen, was den zeitlichen Ablauf betrifft, vorgenommen werden sollen. Und für mich, für die CDU-Fraktion, ist das nichts anderes als ein berechtigter Hilferuf.

Und auch diejenigen, die im Bildungsausschuss zugegen waren, als es um die Diskussion zum Haushalt, zum Haushalt 2024/2025 ging, die wissen genau, dass im Prinzip die Anzuhörenden alle darauf hingewiesen haben, dass es eine riesige Herausforderung ist und, so haben wir es zumindest aufgenommen, dass auch diskutiert werden sollte und gegebenenfalls hier der Zeitplan angepasst werden sollte. Ob das der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung war oder auch die Professorin Frau Kampmeier aus der Hochschule Neubrandenburg oder, wenn Sie uns nicht glauben wollen, lesen Sie gerne nach, was der Landrat Sternberg gesagt hat. Er hat sich sehr ausführlich dazu geäußert. Und im Prinzip war seine Botschaft – ich habe es als Warnung verstanden –, dass wir einer Überforderung uns stellen sollten in einer Diskussion und hier insbesondere noch mal in uns gehen sollten und, ich glaube, neu diskutieren sollten.

Deswegen, wir haben die Situation analysiert, ich habe Ihnen Rahmenbedingungen genannt, die uns dazu gebracht haben, diesen Gesetzentwurf vorzulegen, mit Ihnen zu diskutieren. Und ich bitte Sie um Überweisung in den Ausschuss, um genau dort mit den Fachleuten die Situation erneut genauer zu besprechen und dann

möglicherweise diesem Gesetzentwurf dann auch zuzustimmen.

Ich sage Ihnen noch mal abschließend, es geht um eine mögliche Überforderung, die zum Nachteil der beeinträchtigten Menschen ist. Und ich hoffe in diesem Sinne in der Adventszeit, dass Sie das ähnlich sehen wie wir und wir gemeinsam diesen Schritt noch mal gehen sollten. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung die Bildungsministerin Frau Oldenburg.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Inklusion begann in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 für alle Grundschulen wortwörtlich über Nacht. Ich möchte kurz auf diese Anfänge eingehen, weil ja die Begründung zum Gesetzentwurf der CDU zu Recht eine schrittweise und behutsame sowie verlässliche Vorgehensweise verlangt.

Wie behutsam und verlässlich waren nun die ersten Veränderungen im Schulwesen, um es inklusiv zu entwickeln? Im Frühjahr des Jahres 2010 erreichte die Schulen ein Erlass, der vorsah, mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 keine Eingangsklassen an Förderschulen mehr zu bilden. Also im Mai bekamen die Schulen Bescheid, dass mit dem neuen Schuljahr, also drei Monate später, keine Klassen mehr für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen gebildet werden. Es war vorgesehen, dass im Ergebnis des Projektes Primarstufe diese Kinder zukünftig wohnortnah in regulären Klassen oder in Diagnoseförderklassen an Grundschulen zu beschulen sind.

Am Projekt Primarstufe beteiligten sich seit 2005 alle vier Staatlichen Schulämter im Land mit verschiedenen Regionen. An diesen ausgewählten Standorten gab es demzufolge bereits im Schuljahr 2006/2007 keine Einschulungen in die Grundschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Ab dem Schuljahr 2007/2008 erfolgte kein Übergang mehr in die Klasse 2. Also wurde nach vier Jahren das Modellvorhaben, an dem sich 31 Schulen beteiligten, auf alle Förderschulen beziehungsweise Grundschulen landesweit übertragen. Wenn also im Rahmen der Inklusion etwas schnell, vielleicht auch zu schnell eingeführt wurde, dann war es die Schließung – und hier kann man tatsächlich von einer Schließung reden – der Klassen 1 und 2 an den Förderschulen Lernen und die gemeinsame Beschulung aller Kinder in den Grundschulen mit Ausnahme der Diagnoseförderklassen.

Diese Hast ist seit der Inklusionsstrategie aus dem Jahr 2013 vom Tisch, erst recht seit der richtigen zeitlichen Streckung bis zum Jahr 2027/2028. Wir können also bei der Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen – und das ist sehr wohl etwas anderes als eine Schließung – im Jahr 2027/2028, zehn Jahre

nach Beschluss der Inklusionsstrategie und 13 beziehungsweise 14 Jahre nach der Schließung der Klassen 1 und 2 an den Förderschulen und 21 Jahre nach dem Ende des Projekts Primarstufe nicht von übereilt reden, nicht mal bei uns im Bundesland.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, ein weiterer Punkt in der Begründung der Schulgesetzänderung bezieht sich darauf, dass die Umsetzung beobachtet und die Auswirkungen auf die Beteiligten in den Blick genommen werden. Das ist vollkommen richtig. Aber das ist längst der Fall, denn alle Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert und Modellvorhaben entwickelt und umgesetzt, dann wieder evaluiert, und erst anschließend werden positive Ergebnisse in den Inklusionsprozess der Schulen integriert. Dieses Vorgehen skizziere ich am Beispiel der Schließung – und tatsächlich Schließung – der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache.

Im Jahr 2013 wurde die Inklusionsstrategie nach mehrjähriger Erarbeitung unter breiter Beteiligung sämtlicher Gremien und Fachverbände beschlossen. Die Strategie sieht vor, diese Sprachheilschulen zum Ende des Schuljahres 2019/2020 zu schließen und gleichzeitig die Lerngruppen Sprachen aufzubauen. Sieben Jahre nach der Ankündigung und nach intensiver Vorbereitung wurden diese Schulen geschlossen. Und im vierten Jahr nach der Schließung haben sich Lerngruppen Sprache an 18 Grundschulen fest etabliert und gewährleisten eine intensive wohnortnahe Förderung der Kinder.

Zur Erinnerung: 14 Jahre nach dem Beschluss der Inklusionsstrategie und 21 Jahre nach dem Ende des Projekts Primarstufe sollen die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht geschlossen, sondern lediglich organisatorisch aufgehoben werden. Da kann man nun wirklich nicht von Eile und von Schnelligkeit reden. Und weil die Klassen eben nicht geschlossen werden, weil die Kinder nicht in den gemeinsamen Unterricht integriert werden, wenn die Eltern es nicht möchten, bleiben diese Kinder auch – im Übrigen anders als bei Sprachheilschulen – in ihrem sozialen Umfeld. Und in den meisten Fällen bleiben die Schülerinnen und Schüler sogar im selben Gebäude und sie werden auch weiterhin von denselben Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Und weil wir hier eben ein Parallelsystem vorhalten seit 2010, den gemeinsamen Unterricht und die Lerngruppen Lernen, bleibt für die Eltern auch das notwendige und unerlässliche Wahlrecht bestehen.

Und auch die Schulträger sind in ihren Schulentwicklungsplanungen in vielen Bereichen wesentlich weiter als die heutige Diskussion, denn seit 2017 gibt es eine intensive Abstimmung zwischen dem Bildungsministerium und den Vertretern des Städte- und Gemeindetages sowie des Landkreistages. Vierteljährlich tagt die Arbeitsgemeinschaft der Schulverwaltungsamtsleiter und der Fachreferate des Ministeriums. Es erfolgen zudem zahlreiche und umfangreiche bilaterale Abstimmungen zwischen den Trägern einerseits und dem Ministerium andererseits.

Erst vor 14 Tagen fand eine Abstimmung statt, um passgenaue Umsetzungslösungen zu besprechen. So beabsichtigen Schulträger, die Förderschule bereits zum 31. Juli 2026 aufzuheben, um den Trägerwechsel bereits jetzt vorzubereiten, da personell auch die Schulleitung

der Förderschule die Schulleitung der Regionalen Schule bereits übernommen hat, an die die organisatorische Angliederung dann erfolgt. Andere Träger, zum Beispiel jetzt auch Vorpommern-Greifswald, erarbeiten ein Konzept, dass zum Beispiel die Schule mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung aus Behrenhoff mit in das Schulzentrum dann dort integriert wird. Da gibt es bereits Abstimmungen und da gibt es bereits auch Pläne.

Andere Träger haben die Nachnutzung der Gebäude und die Angliederung der Lerngruppen an die Regionalen Schulen schon vollständig geplant, wie zum Beispiel die Hansestadt Rostock für all ihre Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Also es gibt viele Gründe, die einer Verlängerung der Zeitschiene entgegenstehen und die den 21 Jahre währenden behutsamen und schrittweisen Inklusionsprozess wohl eher behindern würden als befördern. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin!

Die Ministerin hat die angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Bürger! Werte Gäste! Ich werde versuchen, nicht so weit am Thema vorbeizureden wie mein Kollege von der CDU, der hier von der Spendenaktion des NDR sprach. Und ich kann mir auch vorstellen, warum er in der Sache wenig dazu gesagt hat, denn es ist ja in der Tat so, dass wir dieses Thema „Schließung der Förderschulen Lernen“ hier schon ganz oft thematisiert haben auf Antrag der AfDFraktion.

Wir haben im Januar 2023 schon frühzeitig einen Antrag eingebracht, Inklusion kritisch zu revidieren, weil es offenkundig war, dass dieser derzeitige Zeitplan nicht einzuhalten ist. Wir haben eine Schulgesetzänderung eingereicht hier im September, also vor zwei Monaten, vor einem Monat haben wir gerade darüber gesprochen, noch im November. Da ging es genau um diesen gleichen Sachverhalt, da ging es genau darum, die Förderschulen Lernen nicht vorzeitig zu schließen. Und da hat die CDU es nicht mal für nötig gehalten, dies in den Ausschuss zu überweisen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Also unglaubwürdiger, werte CDU, geht es gar nicht. Man sieht, dass Sie nicht nur in puncto Migrationspolitik, sondern offenbar in puncto Bildungspolitik auch die Position der AfD jetzt übernehmen wollen. Aber es wird Ihnen nicht helfen, werte Kollegen der CDU, der Wähler weiß ganz genau, wer dieses vorzeitig eingebracht hat und wer dieses umsetzen will. Denn der Grund,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

denn der Anlass ist ja gerechtfertigt. Es ist ja in der Tat so – und da muss ich der Bildungsministerin widersprechen, die sagte, Mensch, das klappt ja alles, das ist alles toll, und wir wissen ja oder die Schulen wissen und die Eltern wissen und die Verbände wissen –, wir haben

doch die Demonstrationen, wir haben doch Demonstrationen von Eltern. Ich habe ganz viele Förderschulen besucht, die Förderschulleiter halten da überhaupt nichts von, die Förderschulen zu schließen. Wir haben die Schulentwicklungsplanung, wo sich dann die Schulen auch äußern konnten.

Und wenn Sie da mal reinschauen, dann sehen Sie, dass das mit großer Sorge gesehen wird, diese Inklusionsstrategie des Landes, denn es heißt de facto, dass zum 31.07.2027 37 Schulen, Förderschulen Lernen, aufgehoben werden. Das betrifft 4.000 Förderschüler. Und diese Förderschüler wollen einfach nicht in die Regionalen Schulen geschickt werden. Ja, aus gutem Grund! Wir haben an den Regionalen Schulen ohnehin schon viel Unterrichtsausfall. Wir haben keine Lehrer. Die Eltern sollen mittlerweile überredet werden, sich als Lehrer auszuprobieren. Wir haben viele Flüchtlingskinder an den Schulen. Und jetzt kommen wir dazu und machen das, was eigentlich funktioniert, die Förderschulen Lernen, die sich bewährt haben, die schließen wir jetzt und machen sie zu und sagen, bitte schickt eure Kinder auf die Regionalschulen. Das ist so absurd, werte Kollegen!

Und da muss man ganz klar sagen, Sie werden, mit diesem Vorgehen werden Sie eine Bauchlandung hinlegen. Das zeigen nicht nur die Proteste der Eltern, sondern das zeigt auch oder das zeigen auch die vielen Lehrergespräche, die wir da geführt haben als AfD.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)