Protocol of the Session on December 15, 2023

Die Frage, ob die Vorschaltung eines Verwaltungsverfahrens vor das Gerichtsverfahren wirklich zu einer Beschleunigung für den gesamten Disziplinarvorgang führt, ist noch nicht beantwortet. In den meisten Fällen wird ein Beamter, der durch Verwaltungsverfahren beispielsweise aus dem Dienst entlassen wurde, diese Entscheidung durch das Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Neben dem bisherigen Gerichtsverfahren wird also noch ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren durchzuführen sein. Der Bund hat sich dennoch kürzlich entschieden, einen ganz ähnlichen Weg zu gehen. CDU und CSU haben dies kritisiert und auch die Gewerkschaftsvertreter haben die geplante Abschaffung der Disziplinarklage und deren Ersetzung durch die Verfügung sehr scharf kritisiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man kann und muss, finde ich, bei allen öffentlichen Diskussionen viele Themen auch mal grundsätzlicher betrachten. Und grundsätzlich betrachtet bringt das beschleunigte Entfernen von Beamten, an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen, zwar gewisse Vorteile, man muss sich aber die Frage stellen, zu welchem politischen Preis man bereit ist, diese Vorteile einzukaufen.

Meine Fraktion und ich wollen diesen Preis nicht bezahlen. Als Partei der politischen Mitte haben wir kein Interesse daran, an einem Kulturkampf, sondern am gesellschaftlichen Zusammenhalt und am gesellschaftlichen Frieden. Dieser politische Preis ist für eine Partei wie DIE LINKE natürlich ein ganz anderer. Und gerade beim Kollegen Noetzel unterstelle ich mal auch eine gewisse Freude, die er empfindet dabei, der Beamtenschaft und Teilen der Exekutive dieses Landes hier auch mal die Zähne zu zeigen.

Aus den genannten Gründen werden wir Ihren Antrag ablehnen und wünschen Ihnen gute Gespräche mit den Gewerkschaften. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter!

Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich es nach hinten raus vergesse, möchte ich am Anfang noch ein paar Worte zu meinen Vorrednern sagen.

Also, Herr Förster, Sie müssen ja damit rechnen, dass wir Sie hier noch zum Genderbeauftragten für Gesetzentwürfe und Anträge machen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD)

Das ist ja schon ein Erfolg unserer Politik, dass Sie da jetzt so einen scharfen Blick draufhaben und Ihnen sofort auffällt,

(Zuruf von René Domke, FDP)

wenn beim Gendern irgendwas vergessen wurde oder nicht ganz optimal gestaltet wurde. Also alle Achtung!

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Auf der anderen Seite, als Sie hier so um sich gebissen haben und hauptsächlich auf Herrn Noetzel rumgehackt, da kam mir so ein Spruch eines ehemaligen Kollegen in den Sinn, der immer damit begann: „Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht …“. Wie es weitergeht, wissen Sie alle, also das nur mal dazu.

Herr Ehlers, Sie sprachen eben davon, dass es hier ein Plagiat ist und dass dieser Antrag sicherlich noch mal vom Minister und seinem Büroleiter korrigiert worden wäre und so was. Also als ich so zurückgedacht habe an unsere gemeinsame Zeit im Bereich Innen unter einer anderen Regierungskoalition, ich habe mal versucht, herauszufinden, ob aus dem Innenbereich ein Antrag von Ihrer Seite kam, der nicht direkt vom Staatssekretär, Büroleiter oder wem auch sonst geschrieben worden wäre. Mir ist da,

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

mir ist gar nichts dazu eingefallen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Also von daher immer Vorsicht, man darf die Vergangenheit auch nicht so ganz ausblenden! Und hier von einem Kulturkampf zu reden, also das halte ich auch für ein bisschen abwegig. Also ganz im Gegenteil, Kollege Noetzel hat hier ganz klar Fakten benannt, aufgrund dessen überhaupt dieser Passus in die Koalitionsvereinbarung hineingekommen ist. Und das waren klare, harte Fakten, die das Land insgesamt sehr bewegt haben.

Wenn das an Ihnen alles so einfach vorbeigegangen ist und Ihnen das gar nichts ausgemacht hat, was da aufgedeckt wurde und zu welchen Konsequenzen das ja auch schon geführt hat, dann ist das Ihre Sache. Uns ging es da anders. Wir wollen mit diesem Antrag ein klares Signal gegen rechtswidriges Verhalten in der Polizei beziehungsweise von Beschäftigten im öffentlichen Dienst setzen und stellen uns ganz entschieden auf die Seite unserer Verfassung.

Für uns ist es nicht tolerierbar, dass Personen, die staatliche Autorität genießen und einen Teil des Gewaltmonopols innehaben, selbst gegen Verfassungsbestimmungen verstoßen. Und noch schlimmer ist es, wenn ihre Verfehlungen vollkommen ohne Folgen bleiben. Der Verbleib solcher Personen in Behörden wie der Polizei trägt dazu bei, das Ansehen des öffentlichen Dienstes insgesamt zu beschädigen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diejenigen, die sie eigentlich schützen wollen, zu untergraben. Diese Personen müssen in letzter Konsequenz in besonders schweren Fällen auch ohne weitere Bezüge aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden können.

Es betrifft zwar eine sehr kleine Anzahl an Personen, wenn wir von dem jetzigen Wissensstand ausgehen, die da betroffen sind, aber dennoch müssen wir dem einen Riegel vorschieben, um auch Schaden von der großen Mehrheit der Polizisten und Polizistinnen und anderer Beschäftigten im öffentlichen Dienst abzuwenden, die eben fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen und die Tag für Tag auch das Kreuz für uns und alle anderen hinhalten. Ihnen spreche ich auch hier an dieser Stelle meinen aufrichtigen Dank aus!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und klar, natürlich müssten wir die Landesregierung nicht auffordern, ihrer in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Verpflichtungen nachzukommen und ihre Bemühungen zu intensivieren, Beamtinnen und Beamten, die durch eindeutige rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige menschenverachtende und demokratieverachtende Äußerungen und Handlungen in Erscheinung treten, mit den Mitteln der freiheitlichdemokratischen Grundordnung konsequent entgegenzutreten und diese aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Aber wir wollen mit diesem Antrag eben auch darlegen, wie wir die Umsetzung für realisierbar halten, denn wir befinden uns im öffentlichen Dienstrecht, Beamtenrecht, Disziplinarrecht, da ist eben nun mal vieles zu beachten.

Die konkreten Forderungen wurden jetzt mehrfach hier zitiert. Das wiederhole ich nicht. Und ja, es mag auch dauern, bis nicht nur die Verfahren, sondern auch bis diese Bemühungen und bis diese Aufgaben erfüllt sind und wir entsprechend diese Forderungen umgesetzt haben. Gerade das, auch wenn es darum geht, etwas als Straftat ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, auch das ist ein langer Weg, aber es soll ja auch insgesamt langfristig wirken.

Und, Frau Oehlrich, Ihr Antrag war noch wesentlich detaillierter und konkreter gefasst, aber das war für uns auch eben das Problem. Es fanden sich sofort Argumente, ihn abzulehnen, in einigen Details eben.

Und dann komme ich zu Ihrem Änderungsantrag. Also Punkt 1 werden wir zustimmen, aber die nächsten beiden Punkte sind eben unsere Details, die wir für wichtig halten, die Sie ändern wollen, und denen werden wir nicht zustimmen. Deswegen beantrage ich schon mal hier an dieser Stelle Einzelabstimmung zu den einzelnen Ziffern.

Und dann noch ein allerletztes Wort: Herr Förster, Sie haben vorhin den Begriff verwendet, Sie haben behauptet, dass wir plötzlich Herrn Putin oder die Russen als Untermenschen bezeichnen würden. So was käme uns überhaupt gar nicht in den Sinn,

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Hören Sie gut zu!)

und das weise ich auf das Entschiedenste zurück! Für uns gibt es keine Untermenschen, für uns sind alle Menschen gleich! – Danke!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank! Einen kleinen Moment, Frau Abgeordnete! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention.

Herr Förster, bitte!

Ja, vielen Dank!

Da fange ich mit dem Letzten an. Natürlich habe ich Ihnen so was überhaupt nicht unterstellt, aber wenn Sie das Vokabular hören in den letzten Monaten oder jetzt schon fast zwei Jahre bald in Talkshows und sonst wo, wo selbst ehrbare Politiker sich gegenüber Russen absolut rassistisch und feindlich äußern, da ist es insbesondere, dass das Vokabular dann auch oft indirekt von der Ukraine übernommen wird. Ich muss das nicht alles wiederholen.

Ich habe es doch selbst erlebt, dass ein ganzer Zeitungsartikel darüber schreibt, ob ein Sportler, der seit Jahren in Neubrandenburg immer am Tollensesee-Lauf mitmacht, ob er da mitmachen darf, nur weil er Russe ist. Also das muss ich hier nicht vertiefen, wie sich das nach dem Blickwinkel der Politik ändert.

Das Kernproblem haben Sie gar nicht angesprochen. Auch wenn ich alles unterstelle, niemand von uns will Verfassungsfeinde haben. Auf einmal ist es eine große Problematik bei diesen schwammigen Begriffen, wann fängt das an, wo hört das auf, wann ist es noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Da wollen Sie alles wahrscheinlich sehr früh in die Kiste packen, andere sagen, das darf man noch sagen. Also es ist eine sehr fragile Geschichte, die anders als bei Sachen rechtlich schwer zu greifen ist.

Dann haben Sie aber die Situation, die habe ich ja versucht an einem Beispiel darzustellen. Ich nehme jetzt den Polizisten in der Einsatzfahrt, der ein rotes Licht übersieht – das habe ich kürzlich selbst erlebt – und dann auf der Kreuzung einen schweren Unfall verursacht, meinetwegen mit einem Toten. Dann hat er eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten, sieben Monaten. Ich würde nicht sagen, dass dieser Mann, wenn das ein bewährter Beamter ist, dass der unbedingt aus dem Dienst komplett entfernt werden muss, dann ist der Automatismus im Übrigen auch schon da.

Und im Übrigen kommen Sie doch in die Klemme zu sehen, dass Sie diesen Bereich von Dienstvergehen völlig anders werten – und damit die gesamte gewachsene Rechtsordnung auf den Kopf stellen –, völlig anders werten als andere Dienstvergehen. Dann gibt es Dienstvergehen, die aus Ihrer Sicht so in die Richtung gehen, fremdenfeindlich wie sonst was, und das setzen Sie mal gleich mit verfassungsfeindlich – das ist ja im Grunde das, worüber man lange diskutieren müsste, was ich für eine Todsünde halte –, die kommen ganz schnell raus. Und die anderen …

Herr Förster, die zwei Minuten sind um.

… viel schlimmeren Sachen, die können dann ganz anders behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung …

Herr Förster, die sind um.

Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete?

Na, aber selbstverständlich!

Zum einen mal, was Sie anfangs ausführten, dass irgendwelche Leute irgendwelche Presseartikel machen und Worte wählen, trotz alledem haben Sie das an uns gerichtet hier. Und das habe ich zurückgewiesen, und dabei bleibe ich auch.

Und, Herr Förster, Sie haben doch unseren Antrag ganz genau gelesen. Und wofür soll sich denn die Landesregierung einsetzen? Für einen Dialogprozess auf der einen Seite, da ist erst mal noch gar nichts festgeklopft, und zum anderen, was das Strafgesetzbuch angeht, da geht es um den Tatbestand der Volksverhetzung. Das ist doch eine eindeutige Aussage. Ich weiß gar nicht, was Sie hier da alles hineininterpretieren. – Vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete!

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Beamt/-innen unseres Landes müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu den Grundwerten der parlamentarischen Demokratie im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Die verfassungstreue Pflicht ist prägender Ausdruck des beamtenrechtlichen Treue- und Dienstverhältnisses. Verfassungsfeind/-innen haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen!